Verkauf von Sonstige

Vorsicht: Händler-Garantien können Versicherungen sein

Aufgrund eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen sind Händler stark verunsichert, ob von ihnen angebotene Zusatz-Garantien nunmehr als Versicherungen anzusehen sind und deshalb versicherungsrechtlichen Vorgaben unterliegen und auch der Versicherungssteuer statt der Umsatzsteuer. Wir erläutern die Problematik und ihre weitreichenden Folgen.

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Der Verkauf von Zusatz-Garantien und Garantieversicherungen im Internet – Was müssen Händler dabei beachten?

Gegenwärtig zeigt sich ein neuer Trend im Online-Handel: Insbesondere große Elektronikhändler gehen vermehrt dazu über, ihren Kunden zusammen mit Elektrogeräten wie Computern, TV-Geräten und Smartphones gegen ein kleines Entgelt Garantie-Verlängerungen oder Garantieversicherungen zu verkaufen. Viele Händler stellen sich daher nun die Frage, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen sie solche zusätzlichen Garantien verkaufen dürfen. Die IT-Kanzlei stellt die Voraussetzungen vor.

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