Verkauf bestimmter Lebensmittel / Zusatzstoffe

Abmahnung: Lebensmittel fälschlich als „Marmelade“ bezeichnet

Eine Abmahnung rügt den Verkauf eines Lebensmittels unter der Bezeichnung „Marmelade“ ohne die Anforderungen hieran nach der Konfitürenverordnung zu erfüllen.

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Es gibt keine Marmelade mehr: Abmahnrisiko KonfV

Hat einer unserer geneigten Leser die klassische österreichische Aprikosenmarmelade im Sortiment? Die sollte dann schleunigst von dort verschwinden: Sie ist falsch etikettiert – zumindest wenn es nach der Konfitüren-Verordnung geht. Nach dieser Norm ist es mittlerweile schwierig, aus Obst und Zucker ausgekochte Nahrungsmittel weiterhin mit dem im süddeutschen Sprachraum üblichen Begriff „Marmelade“ zu bezeichnen, und auch andere Begriffe können nicht mehr ohne Weiteres verwendet werden. Hier soll einmal gezeigt werden, welche Produkte mit welcher Bezeichnung ins Regal dürfen.

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