Verbraucherschutz

Kein PayPal-Käuferschutz bei Missbrauch

Laut AG Berlin-Wedding kann ein Verbraucher die Rückgabepflicht beim Widerruf nicht durch den PayPal-Käuferschutz umgehen.

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Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems

PayPal ist in aller Munde. Nach einer von Fittkau & Maaß Consulting durchgeführten W3B-Studie aus dem Jahre 2010 bevorzugen 79,3 Prozent der Befragten PayPal als Zahlungsmittel. Dieser Bekanntheitsgrad, aber auch Schwierigkeiten, die Mandanten der IT-Recht Kanzlei in der letzten Zeit mit PayPal hatten (einem unserer Mandanten wurde erst kürzlich sein PayPal-Konto mit 75.000,00 € eingefroren!!!), lädt dazu ein, über Sinn und Unsinn des Zahlungssystems PayPal einmal genauer nachzudenken.

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Kampf gegen die schleichende „Zwangspaypalisierung“ – eBay-Händler schaltet Bundeskartellamt und EU-Kommission ein

Die Geschichte des (noch) einsamen Kampfes eines eBay-Händlers gegen den immer weiter zunehmenden Zwang, Paypay als Zahlungsweise bei eBay zu akzeptieren.

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