IT-Vertragsrecht

Recht auf Reparatur - Neue Pflichten für Hersteller und Händler

Die EU steht kurz vor der formellen Verabschiedung einer Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Produkten. Verbraucher sollen für einige Produkte ein Recht auf Reparatur erhalten, das sich in Form von neuen Pflichten auf Hersteller, Importeure und Händler auswirken wird. Wir geben einen Überblick über die geplanten Neuerungen und was sie für die Produktion und den Handel bedeuten.

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Kaufpreisforderung nach A-bis-z-Garantieantrag bei Amazon

Amazon-Händler kennen und fürchten die A-bis-z-Garantie, weil sie von Kunden nicht selten missbraucht wird. Amazons Entscheidung ist aber nicht bindend. Nutzen Sie unser Muster zur Durchsetzung Ihrer eigenen Rechte.

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Keine Hinweispflicht auf Sicherheitslücken von Smartphone-Betriebssystem

Der Verkäufer von Smartphones (hier: ein Elektronikmarkt) muss seine Kunden nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems (hier: android) hinweisen. Das hat zumindest das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 30.10.2019, Az.: 6 U 100/19) so gesehen und damit die Vorinstanz bestätigt.

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BGH: Richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 BGB (betr. Aus- und Einbaukosten bei Ersatzlieferung) gilt nicht für B2B

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 16. Juni 2011 (C-65/09, C-87/09 – Gebr. Weber GmbH/Jürgen Wittmer; Ingrid Putz/Medianess Electronics GmbH) gebotene richtlinienkonforme Auslegung des § 439 Abs. 1 Alt. 2 BGB ("Lieferung einer mangelfreien Sache") auf den Verbrauchsgüterkaufvertrag (b2c) beschränkt ist und nicht für Kaufverträge zwischen Unternehmern (b2b) oder zwischen Verbrauchern (c2c) gilt.

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Die mangelhaften Sommerreifen...

Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag wegen der Lieferung einer mangelhaften Kaufsache (im vorliegenden Fall Sommerreifen) setzt grundsätzlich voraus, dass dem Vertragspartner die Möglichkeit einer Nachbesserung gegeben wurde. Dass das Fahrzeug, für das die Reifen gedacht waren, mittlerweile verkauft wurde, ändert daran nichts.

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EuGH: Verkäufer trägt die Kosten für den Aus- und Einbau von bereits verbauter, mangelhaft gelieferter Ware

Bislang ungeklärt war die Frage, ob der Verkäufer im Rahmen des Nacherfüllungsanspruchs (verschuldensunabhängig) die Kosten für den Ausbau der mangelhaft gelieferten Ware und zudem die Kosten für den Einbau einer mangelfreien Ware zahlen muss oder diese Zahlungsansprüche vom Verkäufer nur im Rahmen eines (verschuldensabhängigen) Schadensersatzanspruchs zu begleichen sind. Der EuGH hat mit seinen aktuellen Entscheidungen (Rechtssachen C 65/09 und C 87/09) für Klarheit gesorgt.

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Zum Ausschluss des Rücktrittsrechts bei Unerheblichkeit des Sachmangels

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich eine Entscheidung zum Ausschluss des Rechts zum Rücktritt vom Kaufvertrag bei Unerheblichkeit eines Sachmangels getroffen.

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BGH: Zum Erfüllungsort der Nacherfüllung im Kaufrecht

Der Bundesgerichtshof hat vor ein paar Tagen eine Entscheidung zu der Frage getroffen, an welchem Ort der Verkäufer einer mangelhaften Sache die zur Mangelbeseitigung geschuldete Nacherfüllung vornehmen muss.

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BGH: Zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten

Der Bundesgerichtshof hat heute eine Entscheidung zur Beweislast für einen Mangel der Kaufsache nach der Durchführung von Nachbesserungsarbeiten getroffen.

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AG München: Das vermeintliche Schnäppchen...

Das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops stellt noch kein Angebot dar. Dieses liegt in der Bestellung des Käufers und muss vom Inhaber des Shops noch angenommen werden.

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Kauf: beim Discounter...

Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts.

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AG München: Zum Anspruchsgegner bei Vertragsrückabwicklung nach Kauf beim Discounter

Erwirbt jemand einen Computer beim Discounter, kommt der Kaufvertrag nur zwischen ihm und dem Discounter zu Stande. Rückabwicklungsrechte können also auch nur gegenüber diesem geltend gemacht werden. Gegen den Hersteller des Computers bestehen insoweit keine Ansprüche. Daran ändert auch ein Garantievertrag nichts.

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eBay-Privatverkauf - Ausschluss der Gewährleistung und trotzdem eine Beschaffenheitsgarantie? Nein!

Wenn bei eBay ein Privatverkäufer Gewährleistung, Garantie und Rücktritt wirksam ausschließt, besteht für die Annahme einer stillschweigenden Beschaffenheitsgarantie durch den Angebotstext wenig Raum. Zwischen Privaten ist ein Haftungsausschluss üblich und auch bei Vertragsschluss über das Internet ebenso möglich.

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