OLG Hamm: Hygienesiegel schließt Widerrufsrecht bei Erotikspielzeug aus
Das OLG Hamm hat klargestellt: Wird bei Erotikartikeln ein vorhandenes Hygienesiegel vom Verbraucher geöffnet, darf der Händler das Widerrufsrecht ausschließen. Der Ausschluss diene dem Gesundheitsschutz.
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