Leserkommentare zum Artikel

ElektroG: Hersteller müssen WEEE-Nummer auch auf Produktdetailseiten im Online-Shop angeben

Im Jahr 2018 wurde das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) grundlegend reformiert und erhielt unter anderem auch ein verschärftes Informationspflichtprogramm für Hersteller. Diese haben jenseits von spezifischen Hinweis- und Meldepflichten auch beim „Anbieten“ stets ihre Registrierungsnummer (WEEE-Nummer) anzuführen. Wie diese Regelung in Online-Shops von Herstellern richtig umgesetzt wird, zeigt unser aktueller Beitrag.

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Wiederverkäufer

Beitrag von Denis
20.08.2024, 11:57 Uhr

Auch wir beziehen unsere Ware aus Restposten, Verkaufsplattformen und ähnliche. Bei uns wurden nun bei Amazon drei Marken teilweise gesperrt. Immer wenn ich die WEEE Nummer des Herstellers angebe wird diese abgelehnt. Vor einem Jahr hat das ganze ohne Probleme funktioniert. Auch der Amazon Seller Support gibt es nur die üblichen Standart Antworten.

Was müssen wir nun genau tun damit wir die Marken wieder frei schalten?

Wiederverkäufer

Beitrag von Michael
20.03.2024, 18:18 Uhr

Wie sieht das ganze als Wiederverkäufer aus? Wir haben keinen vorlieferanten. Unsere Waren beziehen wir auf den freien Markt. Also andere Shops, Auflösungen ect. Alle Artikel sind schon registriert und haben eine WEEE Nummer. Kann ich diese ohne rechtliche Konsequenzen direkt vom Hersteller hernehmen? Oder muss ich dazu erst eine Erlaubnis einholen oder sogar eine eigene beantragen?

wiederverkäufer

Beitrag von Günther
29.11.2023, 12:39 Uhr

Wie sieht das ganze als Wiederverkäufer aus? Wir haben keinen vorlieferanten. Unsere Waren beziehen wir auf den freien Markt. Also andere Shops, Auflösungen ect. Alle Artikel sind schon registriert und haben eine WEEE Nummer. Kann ich diese ohne rechtliche Konsequenzen direkt vom Hersteller hernehmen? Oder muss ich dazu erst eine Erlaubnis einholen oder sogar eine eigene beantragen?

Solarlampen und Nachtlichter

Beitrag von Herr Müller
18.04.2023, 16:50 Uhr

Wie mein Vorredner beziehe ich von JYSK registrierte Solarlampen und vom Großhandel registrierte Nachtlichter. An der elektronischen Einheit verändere ich nichts, aber ich beklebe den Lampenschirm bzw. as Gehäuse des Nachtlichts mit Vinylfolie. Ich bin aus meiner Sichtweise und meinem Verständnis des Elektrogesetzes und deren Deutung kein Hersteller und habe die WEEE-Nummern geprüft und beziehe nichts außerhalb von Europa. Muss ich mich registrieren lassen? Es kann mir momentan niemand beantworten un die Dame an der Hotline der EAR behauptet steif und fest man muss für jede der Gerätekategorien prüfen und registrieren lassen, da ich Hersteller bin, weil ich das Elektrogerät verändere. Wer kann denn dazu etwas verbindlcih und fundiert sagen? Die Prüfung via EAR kostet 70-2030€, selbst dort können die keinen genauen Preis nennen.

WEEE Zertifizierung ja oder nein

Beitrag von Stefan Poller
26.03.2023, 17:49 Uhr

Ich Kauf bei JYSK LED-Solarleuchte ( Solar Element und eine Batterie befinden in der Kugel) für mein Kleinunternehmen ein. Ich Beklebe sie im Anschluss mit Vinylfolie die zu vor mit einem Schneidplotter Geschnitten wird. Ich verkaufe diese dann per Esty.de in meinem Shop. Meine Frage muss ich dafür auch WEEE- Zertifizierung besitzen. ? Mit freundlich Grüßen Stefan Poller

WEEE Zertifizierung ja oder nein

Beitrag von Stefan Poller
26.03.2023, 17:49 Uhr

Ich Kauf bei JYSK LED-Solarleuchte ( Solar Element und eine Batterie befinden in der Kugel) für mein Kleinunternehmen ein. Ich Beklebe sie im Anschluss mit Vinylfolie die zu vor mit einem Schneidplotter Geschnitten wird. Ich verkaufe diese dann per Esty.de in meinem Shop. Meine Frage muss ich dafür auch WEEE- Zertifizierung besitzen. ? Mit freundlich Grüßen Stefan Poller

Privatperson als Hersteller?

Beitrag von Jörg Schlüter
17.02.2023, 11:55 Uhr

Hallo. Wie sieht es denn rechtlich aus, wenn ich als Privatperson Elektronik herstelle, und diese in Kleinstserien vertreiben möchte? Muss Mann hier auch eine WEEE Registrierung anstreben oder gilt das generell nur für Unternehmen. Im Gesetzestext steht zwar, wer Herstellt….. Aber hier ist offen ob es auch den kleinen Mann betrifft oder ob generell jeder diese Registrierung benötigt?

Nur Geräte für Privathaushalte?

Beitrag von Peter
01.06.2022, 14:49 Uhr

Ich lese auf anderen Seiten immer etwas von Geräten für Privathaushalte. Wie sieht es eigentlich mit elektrischen KFZ Zubehörteilen aus? Viele Grüße, Peter

Wie ist das Anbieten genau definiert?

Beitrag von Boris
08.09.2021, 13:13 Uhr

Liebes ITRK Kanzel-Team,

mir stellt sich die Frage, wie halbwegs rechtssicher bei einer laufenden, aber noch nicht abgeschlossenen Registrierung (Warten auf Zuweisung der WEEE Nummer) bereits auf einer Internetseite geworben werden darf. Konkret meine ich, ob das Zeigen eines Produktes bereits dann als Anbieten definiert ist und damit die Pflicht der Nennung der WEEE auslöst, wenn zwar ein Pressetext zum geplanten Produkt offen zugänglich ist, aber im Text selbst der Hinweis steht, dass das Produkt derzeit noch nicht erworben werden kann. Ggf. könnte man als zusätzlichen Hinweis schreiben, dass "man plane, dieses Produkt zukünftig anzubieten" und dass "man noch auf die Zuweisung einer WEEE Nummer warte". Würde man hier formell bereits in der Pflicht stehen, die WEEE Nummer offenzulegen?

Beste Grüße Boris

Hersteller-Shop mit Drittprodukten

Beitrag von Nicola Straub
21.02.2020, 11:36 Uhr

Guten Tag,

wie verhält es sich nun mit Hersteler-Shops, in denen auch fremde (elektronische) Produkte angeboten werden? Ich verstehe es so, dass hier dann die WEEE-Nummer bei den EIGENEN Artikeln angegeben wurden muss, bei den Fremdprodukten wird dann aber KEINE Nummer angegeben? Für Kunden dürfte das unterm Strich ziemlich verwirrend sein...

Danke für eine EInschätzung/Klarstellung! Herzliche Grüße, Nicola Straub

Ort/Darstellung der WEEE-Nummer?

Beitrag von Thomas
03.11.2019, 14:37 Uhr

Würde es nicht genügen die WEEE-Nummer z.B. in den Footer (Fußzeile) des Shops aufzunehmen?

Dann wäre die Nummer quasi Bestandteil einer jeden Seite im Shop. Oder spricht hier etwas gegen diesen Ansatz? Da sich der Aufwand zur Umsetzung für den Shopbetreiber hier sehr in Grenzen hält.

Befremdlich

Beitrag von Mark
30.07.2019, 11:06 Uhr

Ich finde die Bedenken, die hier geäußert wurden, durchaus nachvollziehbar. Meiner Meinung nach, sollte einfach jeder Elektro-Händler dazu verpflichtet sein, defekte Ware seiner Kunden zu entsorgen. Mir leuchtet nicht wirklich ein, warum nur die Erstinverkehrbringer sich registrieren müssen, Wiederverkäufer hingegen nicht. Gebe ich die WEEE Nr. nicht an, woher will ein eventueller Abmahner überhaupt wissen, ob ich registrierungspflichtig bin oder nicht? Er müsste es aufwändig überprüfen. Wir vertreiben kleine Geräte und machen jeden Monat eine Meldung an das Register. Auch weisen wir unsere Kunden darauf hin, dass wir defekte Ware zurücknehmen. Nur haben wir mit unserem Partner eine Vereinbarung, dass er die defekten Geräte wiederbekommt, da er sie eventuell reparieren kann oder Ersatzteile gebrauchen kann. Geräte, die noch der Garantie unterliegen, bekommen wir sogar ersetzt aus Kulanz. Es kam noch nie vor, dass ein Kunde ein Gerät außerhalb der Garantie zur Entsorgung zu uns schickte. Es wäre, meiner Meinung nach, viel einfacher, Händler grundsätzlich zur vernünftigen Entsorgung der defekten Geräte ihrer Kunden zu verpflichten, anstatt einen undurchsichtigen und aufgeblähten Bürokratieapparat aufzubauen. Somit wären die Kosten nur dann zu tragen, wenn wirklich was entsorgt werden müsste. So zahlen wir z.B. jedes Jahr eine Gebühr, obwohl wir nichts zu entsorgen haben.

mehrdeutig

Beitrag von Bill Gates
30.07.2019, 10:14 Uhr

Unter II ist dieser Punkt etwas verwirrend und vieldeutig

....." erstmals aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem Drittland stammende Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem deutschen Markt anbietet (es sei, denn ausländische Hersteller ist in Deutschland bereits registriert)..." Also wen man z.B waren aus China anbietet wo drauf steht Made in China, ist man dan Hersteller ?

Geschäftsführer Einzelhandelsfirma

Beitrag von Roland Bär
30.07.2019, 01:52 Uhr

Wenn ich mir die aktuelle Entwicklung bei den entsprechenden Gesetzen anschaue, gehe ich davon aus, dass spätestens in einem Jahr auch ein (nicht unter den Herstellerbegriff fallender) Online-Händler bei den jeweiligen Produktseiten auch die WEEE-Nr des jeweiligen Herstellers ausweisen muss. (entsprechend den Energie- und sonstigen Klassifizierungen). Aktuell trifft ja die WEEE-Pflicht bereits jeden Online-Händler mit Inner-EU-Handel. Ich spreche da aus Erfahrung.

Klarstellung

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
29.07.2019, 19:37 Uhr

Sehr geehrter Herr P.,

der zitierte Satz bezieht sich nur auf Hersteller im Sinne des ElektroG, die einen Online-Shop betreiben. Dort stellen (wie auch in jedem Online-Shop von Händlern) die Produktdetailseiten die "Angebote" im Rechtssinne dar. In Online-Shops von Händlern , die nicht Hersteller im Sinne des ElektroG sind , muss auf den Produktdetailseiten (=Angebote im Rechtssinne) keine Nummer angegeben werden.

Hersteller im Sinne des § 3 Nr. 9 Elektro sind alle Importeure, die Elektroprodukte aus anderen EU-Mitgliedstaaten zum Zwecke des Weitervertriebs einführen. Dieses können freilich Händler sein, aber es sind nicht alle deutschen Händler auch Importeure. Händler, die Elektroprodukte aus Deutschland beziehen fallen nicht unter diesen Tatbestand.

Herr

Beitrag von Robert P.
29.07.2019, 17:49 Uhr

Hallo Dirk. Sobald man Importeur ist, verhält es sich so wie beim Hersteller. Der Beitrag von IT-Recht Kanzlei bezog sich auf meine Anfrage, also wenn man zwar einen Shop betreibt, aber die betroffenen Artikel über einen in Deutschland registrierten Großhändler bezieht. In diesen Fällen muss man sich nicht selber registrieren, nur halt wenn man Importeur, oder richtiger Hersteller ist. Gruß, Robert P.

Herr

Beitrag von Dirk
29.07.2019, 17:29 Uhr

Hersteller im Sinne des Gesetzes ist gemäß § 3 Nr. 9 Elektro, wer unabhängig von der Verkaufsmethode und einschließlich des Fernabsatzes

erstmals aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem Drittland stammende Elektro- oder Elektronikgeräte auf dem deutschen Markt anbietet.

Hallo. Laut diesem Satz muss jeder Onlinehändler diese Nummer haben !? Laut ihrem Kommentar ist das nicht nötig.....oder habe ich das falsch verstanden ? LG Dirk

Herr

Beitrag von Robert P.
29.07.2019, 17:16 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung. "In Online-Shops von Herstellern ist diese Pflicht auf der jeweiligen Produktdetailseite zu erfüllen, wo so genau über die Eigenschaften und den Preis des Produktes informiert wird, dass Käufer eine geschäftliche Entscheidung treffen können." Das würde ja dann beudeuten, dass Kunden bei einem regulären Händler (also nicht Hersteller) diese Entscheidungmöglichkeit nicht hat. Zusätzlich würde genau für diese Online-Händler die Gefahr einer Abmahnung bestehen, da ja im Prinzip kein Kunde weiß ob der Händler nun auch der Hersteller ist, oder ob er einfach die WEEE-Nummer vergessen hat anzugeben. Viele Grüße, Robert P.

Pflicht nur für Hersteller

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
29.07.2019, 17:05 Uhr

Sehr geehrter Herr P.,

die Pflicht zur Angabe der WEEE-Nummer betrifft nur Hersteller im Sinne des ElektroG und gilt daher auch nur für diejenige individuelle und einzige Nummer, die dem Hersteller vergeben wurde. Eine Pflicht von Händlern zur Ausweisung von Herstellernummern besteht gerade nicht.

Herr

Beitrag von Robert P.
29.07.2019, 16:49 Uhr

Danke für die recht ausführliche Erklärung zur Verwendung der WEEE-Nummer.

Leider vermisse ich aber die Beschreibung für die Händler die ihre Elektroartikel über einen, oder mehrere Großhändler erwerben. Hier benötigen diese Händler eigentlich keine eigene WEEE-Nummer, sondern diese Artikel sind ja schon registriert. Vermutlich würde es noch funktionieren, dass man diese Nummer bei den Artikeln selber noch anzeigen lässt (wobei wenn zwei Großhändler den gleichen Artikel anbieten es auch nicht funktioniert), aber es ist wohl kaum möglich diese im Impressum zu hinterlegen. Hat man nun 10 Großhändler worüber man einkauft, dann kann man doch nicht 10 WEEE-Nummern im Impressum unterbringen. Möglich das ist die Anleitung auch falsch verstanden habe. Es wäre schön, wenn dieses einmal geklärt, oder erläutert werden könnte. Vielen Dank, Gruß Robert P.

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