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Kunde gibt die falsche Lieferadresse an, wer trägt in diesem Fall die Versandkosten?

Häufig sehen sich Online-Händler mit dem Problem konfrontiert, dass der Kunde im Rahmen der Bestellung eine falsche Lieferadresse angibt. In solch einem Fall wird oftmals die Zustellung der Ware für den Paketdienstleister unmöglich. In der Folge wird die Ware an den Online-Händler retourniert. Die große Frage dann: Wer trägt in diesem Fall die entstandenen Versandkosten?

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Kunde gibt falsche Hausnummer im Shop an

Beitrag von Leif
02.08.2023, 14:09 Uhr

Hallo zusammen. Ich stelle meine Frage kurz und bündig: Ein Kunde bestellt im Onlineshop Ware die per Spedition versendet muss (Wert 4.000,00 Euro bezahlt im Vorfeld durch Paypal beglichen). Die Kunden- und Lieferadresse wurde vom Kunden eingegeben und mit KONTROLLKÄSTCHEN bestätigt. Problem ist die Hausnummer, hier wurde vom Kunden statt der 60 eine 70 gewählt. Die Spedition wird beauftragt, die Ware an die genannte Adresse auszuliefern. Tut dies und bekommt eine Unterschrift auf dem Scanner. Der Kunde fragt nach einer Woche wo der bestellte Artikel verblieben ist. Der Verkäufer wundert sich, da bereits ein Auslieferungsbeleg vorliegt und teilt dies dem Kunden mit. Es werden nochmals die Adressen verglichen, wobei der Fehler der falschen Adresse auffällt. Der Kunde fragt seinen Nachbarn (den mit der angegebenen Adresse) nach dem Verbleib, aber dieser teilt mit keine Ware angenommen zu haben. Der Käufer verlangt weiterhin die Ware. Wer haftet für den Schaden?

Wer haftet wenn Versandunternehmen blind zustellt?

Beitrag von Julia
13.04.2023, 16:38 Uhr

Aber wer haftet wenn man an der alten Adresse durch einen Umzug nicht mehr wohnt (natürlich das dumm vergessen hat) und zb Hermes blind trotzdem an einen Nachbarn abgibt oder es gar an die Tür stellt.

sabotage

Beitrag von rifki
01.02.2023, 07:28 Uhr

hallo, ich betreibe paar online shops in deutschland für die eu, also kein verkauf in DE. ich bekomme in der letzten zeit fake bestellungen aus der eu, die bestellungen werden per karte bezahlt aber es werden falsche namen angegeben. diese produkte die ich verkaufe importiere ich aus der usa gegen barzahlung + alle unkosten. manche Pakete bekomme ich zurück, manche werden vernichtet, die, die ich wieder zurück bekomme zahle ich nicht zurück, das würde mein ende bedeuten.. ich kann die produkte die wieder zurück kommen nicht mehr verkaufen. ich vermute das es dann noch mehr wird wenn ich alles erstatte. wenn ich die Emails anschreibe bekomme ich keine antworten. ich sende alles mit trackingnummer. da steckt absicht dahinter. können mir diese leute schaden?

Nix

Beitrag von Sven
30.12.2022, 18:36 Uhr

Wie liegt denn der Fall, wenn der Kunde ein falsche Adresse angibt, der Onlineshop diese aber falsch korrigiert? Es wurde zu dem genannten Ort die PLZ rausgesucht, statt zu der PLZ den richtigen Ort.

frau

Beitrag von Olga Nikolaeva
21.05.2022, 20:00 Uhr

Das Problem liegt beim Verkäufer, der keine Adresse angibt, um die Bestellung zurückzusen

Widerruf = Rücksendung auf eigene Kosten

Beitrag von Jan S.
01.04.2020, 06:48 Uhr

In Ihrem Artikel beschreiben Sie, dass ein Widerruf durch den Verbraucher möglich ist und der Händler die Hinsendekosten zu tragen hat. Gilt also im Umkehrschluss, dass das Rücksendeentgelt des Paketdienstes dem Verbraucher in Rechnung gestellt werden können? Dies sind ja effektiv die entstehenden Rücksendekosten, die der Verbraucher ja beim Widerruf zu tragen hat.

Wer trägt den Rückversand?

Beitrag von Norman
18.04.2019, 15:44 Uhr

Hallo, die für mich viel wichtigere Frage ist eigentlich, wer die Rücksendekosten zu tragen hat. Die DHL berechnet aktuell 4,00€ netto für jede Rücksendung, die zB durch falsche Adressangabe, Lagerfristenüberschreitung oder Annahmenverweigerung zustande kommt. Wir versenden aktuell versandkostenfrei. Das Hinsendeentgelt bleibt hier also bei uns hängen. Bislang stellen wir dem Kunden für eine erneute Zustellung die Versandkosten für den zweiten Versuch und das Rücksendeentgelt in Rechnung. Bei Verweigerung der Annahme behandeln wir den Vorgang bisher als einen Widerruf und verrechnen die 4,00€ auch mit der Rückzahlung. Spricht da aus juristischer Sicht etwas dagegen? MfG

Beginn des Widerrufs

Beitrag von Lina
03.04.2019, 15:13 Uhr

»Die Widerrufsfrist beträgt ... Tage, nachdem Sie oder eine von Ihnen benannte dritte Person (die nicht der Beförderer ist), die Ware in Besitz genommen hat. «

Üblicherweise muss ein Kunde eine Ware erst annehmen, damit er das Widerrufsrecht ausüben kann.

Erhält er die Ware nicht, weil er eine falsche Adresse angegeben hat, kann er die Bestellung meines Erachtens auch nicht widerrufen und auf Erstattung der Gesamtsumme bestehen.

Ware verschwunden in Folge falscher Adresse

Beitrag von Laura
27.03.2019, 10:21 Uhr

Hallo !

Erstmal danke für den aufschlussreichen Artikel. Aber was passiert denn nun, wenn die Ware verschwunden ist ? Meine Kundin hat mir eine falsche Adresse angegeben, eine Packstation. Sie wusste nicht, dass die Packstation keine Briefe annimmt hat aber beim Bestellvorgang auch die Adresse nicht überprüft.  Ware verschwunden, ihr verschulden und jetzt will sie ihr Geld zurück.

Wer ist hier im Recht ?

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