Leserkommentare zum Artikel

Plattformhändler aufgepasst: Die Marktplatzbetreiber fordern nun Bescheinigungen nach § 22f UStG an

Derzeit werden viele Plattformverkäufer von den Marktplatzbetreibern aufgefordert, eine Bescheinigung im Sinne des § 22f UStG zu übermitteln. Ohne eine solche sei künftig kein Verkauf mehr auf der Plattform möglich. Viele Händler sind verunsichert. Obwohl es sich hier um eine rein steuerrechtliche Thematik handelt, möchten wir den Händlern einen Überblick geben.

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Herr

Beitrag von Ingo
16.10.2020, 10:44 Uhr

Mit der Bescheinigung werde ich also auch gezwungen zB. Amazon mitzuteilen, das ich auch auf Ebay verkaufe, und umgekehrt. Ist das legal ?

Kritik: Wenn Möglichkeit zur Diskussion gegeben ist, sollte man sich dem auch annehmen und antworten.

Beitrag von Ralf Schweiger
15.07.2020, 00:33 Uhr

Hallo zusammen, wer sich solche Themen auf die Fahne schreibt und diese öffentlich zugänglich macht, sollte auch auf aufgeworfene Fragen antworten. Ansonsten hat das den Beigeschmack, dass hier nur Klicks produziert werden sollen.

Konkret ist der letzte Beitrag zu diskutieren, dass eine Umsatzsteuer-ID bereits völlig ausreichend bescheinigt, dass eine steuerliche Erfassung gewährleistet ist. Genau dazu wurde das eingeführt. Mit dieser Begründung lehnte ich heute eine Erpresseranfrage zur Bescheinigung nach §22f UStG von Ebay ab. Mir ist das völlig egal, ob mich Ebay ausschließt oder nicht. Ich kann auch ohne Ebay glücklich leben, zumal eine Aufzeichnungspflicht nach §22 erst besteht, sobald ein Umsatz getätigt worden ist, was bisher nicht der Fall ist. Dieses Gesetz ist ein Beispiel, wie krampfhaft versucht wird, zusätzlichen Bürokratismus zu etablieren.

Online-Shopsysteme

Beitrag von SURA
26.11.2019, 12:11 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich erstelle Online-Bestellsysteme im Namen des Restaurantbetreibers. Der Restaurantbetreiber ist auch Inhaber der Domain. Für die Nutzung der Seite zahlt der Kunde eine bestimmte Gebühr an mich. Muss ich von meinen Kunden auch eine Bescheinigung gem. § 22f UStG fordern.

Danke im Voraus für Ihre Antwort!

Frau

Beitrag von Manuela
22.09.2019, 11:57 Uhr

Ich verkaufe als Privatverkäufer ab und zu Produkte. Bin ich betroffen? Danke. LG

auch private Verkäufer betroffen ...

Beitrag von H. O. Schmid
20.09.2019, 23:35 Uhr

Der größte Onlinehändler A... fordert diese Bescheinigung auch von den Anbietern, die z. B. ihre privaten gebrauchten Bücher dort anbieten. De facto läuft das auf einen Ausschluss hinaus. Wer will schon für die paar Euro oder Cent die nach Verkauf, Verpacken und Versand noch übrig bleiben, sich als selbständiger Händler beim Finanzamt anmelden und davon dann noch Steuern bezahlen ...

Das Vorgehen von A... ist aber wohl rechtlich nicht zu beanstanden ?

Auch Kleinunternehmer sind betroffen

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
18.09.2019, 14:13 Uhr

Guten Tag,

diese Verpflichtung besteht auch für Kleinunternehmer im Sinne von § 19 Abs. 1 UStG.

Bescheinigungen nach § 22f UStG

Beitrag von Patrik Sawora
18.09.2019, 14:04 Uhr

Guten Tag, betrifft dies auch Kleinunternehmen die bei ebay verkaufen wollen möchten ?

für jede Platform extra oder reicht 1 x?

Beitrag von Nina
02.09.2019, 14:44 Uhr

Hallo, ich habe die Bescheinigung von meinem FA erhalten, beim Antrag hatte ich nur eine Plattform eingetragen auf der ich aktiv bin. Nun kommt evt. noch eine zweite Plattform hinzu, muss ich das jetzt neu beantragen oder reicht die erhaltene Bescheinigung?

Coach

Beitrag von Karina Scholtz
04.08.2019, 19:04 Uhr

Hallo zusammen, ich bin als Freiberufler tätig unter §18 und biete Coachings über ebay an. Muss ich trotzdem den §22f USTG einreichen

.

Beitrag von A. Henning
18.06.2019, 13:19 Uhr

Aus meiner Sicht ergibt sich hier ein datenschutzrechtliches Problem. Ich habe ja als Onlinehändler kein Problem damit dem zuständigen Finanzamt anzugeben auf welchen Verkaufsplattformen ich verkaufe. Die ehrlichen Steuerzahler werden am Ende dadurch profitieren. Ein erhebliches Problem habe ich aber damit, wenn ich Amazon angeben soll auf welchen anderen Plattformen ich auch noch verkaufe. DAS GEHT AMAZON NICHTS AN!!! Wie sehen Sie das?

-

Beitrag von Jasmin Grub
07.06.2019, 18:07 Uhr

Formulare hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2018-12-17-einfuehrung-vordruckmuster-USt-1-TJ-und-USt-1-TI.pdf?__blob=publicationFile&v=1

-

Beitrag von Jasmin Grub
07.06.2019, 18:05 Uhr

Muss ich das für jede Länderplattform von ebay oder amazon beantragen oder reicht jeweils der .de Account?

Unternehmer

Beitrag von Händler
29.03.2019, 16:04 Uhr

Durch unsere Umsatzsteuer ID ist doch bereits dokumentiertm dass wir steuerlich erfasst sind. Müssen wir trotzdem dieses Papier beantragen ?

?

Beitrag von Ralph Leonard
24.03.2019, 21:35 Uhr

Offenabr gilt es auch für Kelinunternehmer. Siehe dieses Dokument vom Bundesfinazministerium unter Punkt 5. https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2019-01-28-haftung-fuer-umsatzsteuer-beim-handel-mit-waren-im-internet.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Kleinunternehmerregelung

Beitrag von Bine
08.03.2019, 18:15 Uhr

Gilt die Regelung auch wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt und somit nicht Umsatzsteuerpflichtig ist?? Und wo bekommt man den Antrag für diesen Wisch?

Etsy hat bisher übrigens nicht auf diese neue Regelung aufmerksam gemacht. Wie soll man denen den Wisch dann zukommen lassen?

Trifft das auch auf mich als Kleinunernehmer zu?

Beitrag von TZ
02.03.2019, 10:41 Uhr

Ich verkaufe auf Etsy als Kleinunternehmer und bin daher von der Umsatzsteuer befreit. Muss ich trotzdem dieses Formular einreichen?

Das Formular gibts hier

Beitrag von Karsten Geyer
31.01.2019, 08:16 Uhr

Linkservice:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2018-12-17-einfuehrung-vordruckmuster-USt-1-TJ-und-USt-1-TI.pdf?__blob=publicationFile&v=1

ab Seite 3

Aber wo gibt es die Formulare?

Beitrag von Florian
19.01.2019, 12:34 Uhr

Habe jetzt an allen Stellen des Formularcenters des Bundesfinanzministeriums nach dieser Bescheinigung gesucht (https://www.formulare-bfinv.de) - finde das aber nirgends. Nicht in der Suche, nicht in dem Formularbaum, nirgends... Deutschland, deine Ämter!

Umsatzsteuer

Beitrag von Nicole Herper
18.01.2019, 20:41 Uhr

Wie ist es wenn man Umsatzsteuer befreit ist und keine Umsatzsteuer ID hat sondern nur eine Steuernummer? Muss ich da bein Finanzamt eine Umsatzsteuer ID beantragen und somit dan auch diese Bescheinigung?

Gilt dies auch für Facebook

Beitrag von S. L.
18.01.2019, 09:57 Uhr

Ich verkaufe alleinig über die Facebook Shop Funktion. Brauche ich hier auch die Bescheinigung?

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