Leserkommentare zum Artikel

Verpackungsgesetz: FAQ - für Händler

Das neue Verpackungsgesetz wird am 01.01.2019 in Kraft treten. Und wieder kommen Änderungen auf die Händler zu. So werden sich Online-Händler künftig bei der "Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister" registrieren müssen. Und es kommen neue Datenmeldungspflichten auf die Online-Händler zu. Und und und. Die IT-Recht Kanzlei gibt in Zusammenarbeit mit ihrem Kooperationspartner, Reclay activate – by Reclay, Antworten auf die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem Verpackungsgesetz - und lässt dabei auch die gängigsten Händlerfragen nicht unbeantwortet.

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Übrige (bereits lizensierte) Verpackungen vom Vorjahr, bekomme keine Auskunft von LUCID oder Reclay

Beitrag von Kleinunternehmerin
28.12.2023, 22:19 Uhr

Ich habe von 2023 reichlich Verpackungsmaterial übrig (Kleinunternehmen), da die Umsätze miserabel waren. Dieses Material habe ich natürlich bereits lizensiert. Nun habe ich sowohl bei Reclay als auch bei der privatrechtlichen Stiftung "Zentrale Stelle Verpackungsregister" nachgefragt, wie nun für das Jahr 2024 zu verfahren ist, da ich nicht gedenke, das Material nochmals zu lizensieren (=doppelt zu bezahlen). Man eiert herum und gibt mit keine klare Antwort! Der eine schiebt die Verantwortlichkeit auf den anderen und niemand möchte dazu eine definitive Aussage machen. Reclay hat mir auf die Frage hin sogar gleich mein Konto deaktiviert! Nur, weil ich per Mail nachgefragt habe. So allmählich habe ich genug von diesen unseriösen Machenschaften aller Beteiligten in diesem shady System. Noch nicht einmal das Umweltbundesamt äußert sich klar und deutlich zu der Frage der Zuständigkeit! Wie gehe ich nun am besten vor? Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtmäßig ist, bereits lizensiertes Material nochmals lizensieren zu müssen, nur weil man es nicht verbraucht hat.

Lizenzgebühren an Kunden weiterreichen?

Beitrag von Alexander
04.03.2023, 16:00 Uhr

Darf ich als Händler/Verkäufer die Lizenzgebühren an den Endverbraucher / Privaten Kunden als offensichtlichen Rechnungsposten weitergeben?

Nur in Deutschland an Privat

Beitrag von wischel
14.11.2022, 11:07 Uhr

Wie würde es sich verhalten wenn ich nur in D versende an Freunde meiner Kunden im Ausland und diese dann eben privat als Beigabe es weiter versenden? Überall wird der ketzte Euro rausgewrungen...

Deutschland

Beitrag von Matze
26.11.2020, 21:36 Uhr

Als Deutscher Händler ist man doch nur der Gelackmeierte. Wer prüft denn, ob die ganzen ausländischen Händler wie die Chinesen sich registrieren? Als deutscher kann man an jeder Ecke zahlen, ist angreifbar und am Ende bleibt nix über, außer einem frustrierten Menschen mit einer Idee.

Etwas weiter weg vom Thema

Beitrag von Björn
18.07.2020, 13:53 Uhr

Ich werde nie vergessen, wie ich das Elternhaus ausgeräumt habe um es aufzulösen und den Sperrmüll habe abholen lassen und mich mit dem Fahrer unterhalten habe. Der hat sich ins Fäustchen gelacht und gesagt. Alle denken immer die Müllabfuhr wäre doof, doch wir sind die Einzige Branche die doppelt abkassiert. Beim Abholen und beim Weiterverkauf. Das war die Antwort, als ich ihm ein Trinkgeld anbot. Das war 2008.

Kompostierbare Bio-Verpackungschips

Beitrag von Bettina W
20.12.2019, 13:51 Uhr

Müssen diese auch gemeldet werden? Oder entfallen diese?

die kleinen werden unfair behandelt!

Beitrag von kleinhändler
21.06.2019, 10:20 Uhr

Ich betreibe seit über 10 Jahren einen kleinen Online Shop und habe festgestellt, dass dieses System die großen wie Amazon bevorzugt und die kleinen abzockt. Ich zahle für eine Handvoll Versandtaschen im A4 Format annähernd die gleichen Entsorgungskosten wie wenn ich 1 Tonne Pappschachteln einkaufe. Das finde ich alles andere als fair und spornt auch nicht unbedingt an Material einzuspare. Schließlich zahle ich ja eh 990kg die ich nicht nutze! Für mich geht das Konzept genau in die falsche Richtung.

Import von Verpackung aus der EU

Beitrag von garden
29.11.2018, 12:04 Uhr

Wo muss sich denn mein Lieferant aus dem EU-Ausland registrieren lassen, oder muss ich selbst die von diesem gestellten Verpackungen anmelden, weil ich sie in Deutschland weiterverkaufe?

Unseriös?

Beitrag von ein kleiner Händler
12.09.2018, 13:58 Uhr

Ich wollte nur mal bei der von Anwälten verlinkten und empfohlenen Webseite nachschauen - und muss mit Erstaunen feststellen, hier ist jemand der Vertrauen anbietet aber selbst keines vermittelt. Die Webseite scheint nicht zu funktionieren ohne Google.

Dieses wie auch DoubleClick oder Facebook (&Co) werden mit keinem Wort in der Datenschutzbestimmung genannt und, sind für den Betrieb sicher auch nicht erforderlich. Aber, wen interessiert sowas heuzutage schon...

Verpackungen von asiatischen Lieferanten

Beitrag von Sophie Klocke
05.09.2018, 09:35 Uhr

Wie sieht es aus mit Produktverpackungen bei dennen der Liefrant aus Asien kommt und mit Sicherheit keine Lizensierung vorgenommen hat? Wie soll man dies abbilden, die Gewichtsangaben der Verpackung werden nicht durch den asiatischen Lieferanten angeben.

Verpackung von Mietsachen

Beitrag von Vitali Benz
31.08.2018, 09:48 Uhr

Wie verhält es sich, wenn die Ware nicht verkauft wird, sondern nur vermietet? Der Verpackungsmüll fällt also nie beim Kunden an, da der Mietgegenstand als Paket immer wieder im gleichen Karton zurückgesendet wird. Kann man davon ausgehen, dass hier keine Lizenzierungspflicht besteht?

Frau

Beitrag von Elisaweta Smushkevic
30.08.2018, 21:28 Uhr

Ich verschicke Pints Größe A3 in einem Umschlag, nicht gepolstert. Müssen die Umschläge ebenso lesenswert werden?

Schwachsinn

Beitrag von Steininger
30.08.2018, 18:52 Uhr

Viel Aufwand für nix. Wem soll das was bringen ausser das wir uns um noch mehr Nebensächlichkeiten kümmern müssen als Einzelunternehmer. Man kommt mit dem ganzen Verwaltungsmist nicht mehr zum Arbeiten!?!?!?!?

staatlich organisierte Abzocke

Beitrag von Leser
22.08.2018, 17:28 Uhr

Also muss sich nicht jeder Onlinehändler registrieren.

Frage 1: Der Händler, der bereits vorbefüllte Verpackungen (Originalkartons der Hersteller) muss sich weder melden noch registrieren?

Frage 2: Kann der Händler in diesem Zusammenhang davon ausgehen, dass der Karton mit einem Drucker, den er bei seinem Großhändler verkauft und an seinen Kunden sendet genauso lizensiert ist, wie derselben Karton mit dem gleichen Drucker aus einem Elektrogroßmarkt?

"Online-Händler, die gebrauchte Verpackungen nicht lizenzieren, werden es generell schwer haben sicherzustellen, dass diese Verpackungen tatsächlich bereits lizenziert worden sind. Zudem haben die Händler, möchten sie sich rechtstreu verhalten und für entsprechende Anfragen der Behörden gerüstet sein, aufgrund ihrer Nachweispflicht einen erheblichen Dokumentationsaufwand. Allein diese Rechtsunsicherheit (wie auch der damit verbundene Zeitaufwand) wird viele Händler dazu bewegen, sicherheitshalber auch gebrauchte Verpackungen selbst zu lizenzieren."

> Es wurden also Möglichkeiten geschaffen, den gemeinen Onlinehändler staatlich organisiert gewerbsmäßig betrügen zu können.

Das ist genau derselbe Dreck wie mit der EAR Stiftung. Der Verwaltungswasserkopf kostet tausende EUR an Gebühren ... während das, worum es eigentlich geht - nämlich die Entsorgungskosten des Elektroschrott - für den "normalen" Händler, der in geringen Umfang selbst importiert, selten mehr als einen dreistelligen Betrag kostet.

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