Leserkommentare zum Artikel

Verpackungsgesetz zwingt in Kürze zur Registrierung - Teil 3 der neuen Serie zum VerpackG

Im dritten Teil der neuen Serie zum Verpackungsgesetz beschäftigen wir uns mit der kommenden Registrierungspflicht, die im Verpackungsbereich erstmalig eingeführt wird und sich an der bestehenden Registrierungspflicht für Hersteller von Elektrogeräten orientiert. Wer wird sich also gegenüber wem registrieren lassen müssen? Ab wann wird die Registrierung möglich sein? Führt die fehlende Registierung zu einem Inverkehrbringungsverbot systembeteiligungspflichtiger Verpackungen? Diese und weitere Themen sind Gegenstand dieses Teils.

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Zeitungspapier als Füllstoff

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:28 Uhr

Sämtliches eingesetztes Verpackungs- und Füllmaterial ist lizenzpflichtig. Letzteres Vorgehen würde wohl auch von den dualen Systembetreibern selbst begrüßt werden. Das VerpackG schließt die Lizenzübernahme durch den Vorvertreiber im Bereich der Versandverpackungen leider aus. Eine solche Ausnahmeregelung gibt es ausschließlich für Serviceverpackungen.

Erstmals gewerbsmäßig..

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
01.08.2018, 17:28 Uhr

Wenn Sie als Onlinehändler die Versandverpackung befüllen gelten Sie als Erstinverkehrbringer (Hersteller), der für die Lizenzierung der Versandverpackung und des eingesetzten Verpackungsmaterials verantwortlich ist.

Was bedeutet erstmals gewerbsmäßig?

Beitrag von Sven F.
19.07.2018, 21:45 Uhr

Was genau bedeutet "erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt"?

Wenn ich als Onlinehändler ein Produkt in einen Versandkarton packe, dieses mit Verpackungsmaterial einpacke und an einen privaten Endkunden verschicke? Ist das so richtig? In der Übersicht der Daten, die angegeben werden müssen wird immer von Hersteller gesprochen. Gilt man als Hersteller, sobald man der ist, der das Produkt an einen privaten Endkunden herausgibt?

Dipl.-Ing. (FH)

Beitrag von Hans-Jürgen Kohn
17.07.2018, 15:27 Uhr

Mich würde eine zusammenfassende Kurzdarstellung in Form eines Flussdiagrammes aller Gesetze und Verordnungen denen B2B/C unterliegen interessieren.

Zeitungspapier als verpackung regestrierpflichtig

Beitrag von 997
16.07.2018, 11:48 Uhr

frage,

wenn ich zeitungspapier als füllstoff verwende muss ich registrieren??? wenn ich statt klebeband tacker klammern nehme müssen diese auch registriert werden??? warum wird nicht veranlasst das die hersteller solcher verpackungen schon gebühren zahlen müssen bei der herstellung. dann könnte man sich den ganzen zirkus und geld für zusätzlich behörden sparen!!! der hersteller solcher verpackungen kanns ja leicht umlegen auf sein produkt! europa ich weis nicht wacht endlich mal auf und kommt mal zur realität zurück!!!

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