Leserkommentare zum Artikel

Wie erfüllen "kleinere" Händler die Vorgaben der künftigen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)?

Gerade „kleinere“ Online-Händler fragen oft bei der IT-Recht Kanzlei an, ob sie von der künftigen Datenschutzgrundverordnung betroffen sind und falls ja, was sie unternehmen müssen, um die Vorgaben dieser Verordnung zu erfüllen. Die IT-Recht Kanzlei will mit ihrem aktuellen Beitrag gerade kleinere Unternehmen über ihre Pflichten nach der künftigen Datenschutzgrundverordnung informieren.

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Kein Verfahrensverzeichnis, keine Pflicht für kleine Online-Händler

Beitrag von Martin Schulze
15.02.2021, 19:54 Uhr

Das nach alter Rechtslage durch den Datenschutzbeauftragten zu erstellende öffentliche Verfahrensverzeichnis gemäß § 4g Absatz 2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. die interne Verfahrensübersicht gemäß § 4g Absatz 2a BDSG wurde ab dem 25. Mai 2018 durch ein schriftliches oder elektronisches Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten abgelöst.

Quelle: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Datenschutz/submenu_Verzeichnis-Verarbeitungstaetigkeiten/Inhalt/Verarbeitungstaetigkeiten/Verarbeitungstaetigkeiten.html

In dem auf der selben Seite weiter unten verlinkten PDF-Datei mit Hinweisen heißt es:

"Kein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten müssen nach Art. 30 Abs. 5 DS-GVO Verantwortliche und Auftragsverarbeiter mit weniger als 250 Mitarbeitern führen". Es gibt zwar drei Ausnahmen für sensible Personendaten, aber die dürften regelmäßig für Online Händler nicht gelten.

Kommunikation Support und Bestellung Amazon

Beitrag von Nico
21.01.2019, 14:08 Uhr

Ich habe Anfang Dezember einen Artikel über Amazon bestellt und habe den Anbieter bzgl. eines Defekts direkt kontaktiert. Ich habe natürlich Artikel und die Bestellnummer mit angegeben, um eben jene Bestellung nachzuvollziehen. Heute habe ich eine E-Mail vom Support erhalten die besagt: "...wir bedauern, dass Sie ein Problem mit Ihrem Artikel haben. Auf Grund der Datenschutzverordnung, sind wir mit dem Eintreten der neuen Richtlinie, nicht mehr befugt, Anfragen außerhalb des Portals (Amazon) der eingegangenen Bestellung, zu bearbeiten. Wir bitten Sie die Kommunikation ausschließlich Amazon abzuwickeln. Wir bitten um Verständnis!" Ist das so korrekt, oder wird hier nur eine zusätzliche Barriere hingelegt, um den Endverbraucher von den bisher eingeleiteten Maßnahmen abzubringen? Dazu muss ich sagen, dass ich als Kunde in ihrem System geführt werde, da ich auch schon in deren Online-Shop bestellt habe. Vielen Dank und viele Grüße.

Herr

Beitrag von Hannes
08.08.2018, 10:26 Uhr

Wenn ich keine Kunden Daten Speicher speicher und nur Papier Ausdrucke für die Buchhaltung aufbewahre muss ich dann auf die DSGVO hinweisen und Verfahrensverzeichniss erstellen?

Landwirtschaftlicher Betrieb Direktvermarktung

Beitrag von Betrieb
22.06.2018, 16:48 Uhr

Hallo, wir sind ein landwirtschaftlicher Betrieb, der die eigenen Produkte (Milch, Joghurt usw) an Privatkunden liefert. Die Kunden haben sozusagen ein Abo und bekommen i.d.R. jede Woche die gleiche Lieferung. Am Monatsende erfolgt die Bezahlung per Lastschrifteinzug. Muss ich jeden meiner Kunden informieren welche Daten aktuell gespeichert sind (Name, Adresse, Bankverbindung)? Wie gehen wir mit neuen Kunden um? Wenn ich die Kunden (ob neu und/oder alt) schriftlich informieren muss, muss ich sämtliche Gesetztesauszüge mit angeben oder reicht es aus, dass angegeben wird, dass die Daten gem. DSGVO gespeichert werden um eine Belieferung und eine Bezahlung per Lastschrift zu ermöglichen? Wir haben keine Website und müssen dort somit nichts aktualisieren. Vielen Dank vorab für Ihre Hilfe.

Herr

Beitrag von Markus Tump
17.05.2018, 13:16 Uhr

Guten Tag.

Verstehe ich das richtig, daß ich als Kleingewerbler (unter 3000,- Gewinn im Jahr) der Kundendaten nur für den Versand von über Verkaufsplattformen (eBay, Amazon, etc) verkaufter Ware benötigt und diese weder gezielt aufbewahrt noch in irgendeiner Form für andere Zwecke benutzt, ebenfalls mit diesen Riesenaufwand belastet werde? Ich freue mich auf Ihre Antwort. Herzliche Grüße MT

Müssen auch eBay Verkäufer Änderungen des DSGVO beachten?

Beitrag von eBay-Verkäufer
09.04.2018, 20:17 Uhr

Müssen auch eBay Verkäufer Änderungen des DSGVO beachten? Wenn ja, muss ich ein Verfahrensverzeichnis erstellen? Meines Erachtens ist doch eBay der Webseitenbetreiber?

Muster für Verzeichnis

Beitrag von Isabel
12.03.2018, 18:18 Uhr

Wird das Muster das Sie speziell für die kleinen Onlinehändler entwickeln wollen auch für Nicht-Mandanten der IT-Recht Kanzlei (dann evtl. kostenpflichtig) zur Verfügung stehen ?

Was ist mit Einzelunternehmer?

Beitrag von Dehne
08.03.2018, 15:37 Uhr

Wie muss ich vorgehen? Betrifft mich das auch?

Definition "kleines" Unternehmen

Beitrag von Alexander Maier
21.02.2018, 06:08 Uhr

Hallo, bis wann ist man ein "kleines" Unternehmen? Hängt dies von der Mitarbeiterzahl oder vom Umsatz ab?

Herr

Beitrag von R. Schneider
16.02.2018, 17:59 Uhr

Muss man als Einzelunternehmer, ohne Angestellte, auch ein Verfahrensverzeichnis führen?

Verfahrensverzeichnis

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
16.02.2018, 17:25 Uhr

Richtig, dies ist der Fall.

Frau

Beitrag von Susanne Rita Zizzari
16.02.2018, 17:20 Uhr

Müssen dann auch Kleinunternehmer (die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen) ein Verfahrensverzeichnis führen?

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