Pflichten von Online-Händlern als Datenverantwortliche nach der künftigen Datenschutzgrundverordnung
Den Datenverantwortlichen trifft ab dem 25.5.2018 nach der künftigen unmittelbar geltenden EU- Datenschutzgrundverordnung die umfassende Verantwortung und Haftung für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. Bei Zuwiderhandeln können ihn drakonisch hohe Bußgelder treffen. Der Online-Händler sieht sich so ab dem 25.5.2018 mit einer Unzahl von schwierigen Fragen konfrontiert. Wer genau ist der Verantwortliche? Welche Pflichten kommen auf ihn zu? Können seine Pflichten an Dritte delegiert werden? Welcher Haftungsmaßstab gilt? Unser aktuelle Beitrag will zu diesen Fragen im Frage &Antwort Modus detailliert Stellung nehmen.
falsches Datum
Beitrag von J. Riehle
08.01.2018, 14:14 Uhr
Es ist der 25.5.2018, dachte ich
Abwarten
Beitrag von Tom T.
01.12.2017, 16:07 Uhr
warten wir erstmal ab...... 1.) kapiert das keiner sondern nur der, der sich das aus dem Hirn drückt (und selbst da habe ich meine Zweifel) und 2.) es kommt eh anders als man denkt. Also schön ruhig bleiben. Die Bürokraten machen das schon so wie sie es brauchen.
bahnhof
Beitrag von 997
01.12.2017, 11:53 Uhr
leider versteh ich als kleinunternehmer nur bahnhof! des weiteren stellst sich die frage möchte deutschland ihre kelin und mitelständische unternehmen abschaffen??? dann solen diese es sagen und wir gehen ins ausland! wenn gesetze erlassen werden sollte man auch dran denken das es firmen gibt die nicht milionen auf der seite haben um 1000 lizenzierungen zu machen usw!
was kann ich tun das ich nachweisen kann das ich datenschutz sogut als möglich mache was in meinen finanziellen spielraum liegt!?
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