eBay Frühjahrsupdate 2017: Welche Änderungen kommen auf eBay-Händler zu?
Mit der Intention, das Kauferlebnis noch einfacher zu gestalten, gab eBay in diesen Tagen sein alljährliches Frühjahrsupdate 2017 bekannt. Zahlreiche Änderungen erwarten den Händler auf der Plattform eBay, viele Verbesserungen, aber auch einige rechtlich kritische Änderungen werden zu bewältigen sein. Wann welche Änderungen bei eBay in Kraft treten sollen und welche Konsequenzen hieraus für eBay-Händler resultieren, fassen wir in unserem heutigen Beitrag zusammen:
darf ich noch meinen Ebaynamen im Bild dann einabauen
Beitrag von dirk
29.09.2017, 15:04 Uhr
Ich lese immer Wasserzeichen sind nicht erlaubt im Bild gilt das auch für meinen Ebaynamen habe auf jedes meiner Bilder meinen Ebaynamen als text auf meine Bilder gemacht gilt das auch schon als wasserzeichen ist das überhaupt noch als gewerblicher Verkäufer gestatte
Kann man dagegen vorgehen ?
Beitrag von Martin Maiert
19.09.2017, 22:09 Uhr
Hallo,
Gibt es keine Möglichkeit die Zwangsabgabe meine Bildrechte an Ebay zu untersagen ? Es kann doch nicht sein das das Rechtens ist.
Sammelklage ?
eBays geplante Enteignung von Bildrechten
Beitrag von Camaleonte
23.08.2017, 11:50 Uhr
Ich bin da ganz bei meinem Vorschreiber Herrn Petersen. Die Einforderung der (unfreiwilligen!) "Übertragung von Bildrechten" ist meiner Ansicht nach schlicht ein weiterer Missbrauch der Monopolstellung eBays (und auch des bekannten weiteren grossen Plattformbetreibers). Ich verkaufe ebenfalls keine Massenartikel und verwende entsprechend enormen Aufwand auf die Erstellung hochwertiger Fotos, was meine (wohlgemerkt "meine"! nicht zuletzt hierdurch generierten) Käufer schätzen, danken und letzlich mitbezahlen. Dass ich meine Fotos nun an weniger sorgfältig oder aufwendig arbeitende Mitbewerber verschenken soll ist rational nicht nachvollziehbar und konterkariert explizit den Grundgedanken des Urheberrechts, nach welchem dem Urheber aus seiner Schöpfung (mithin auch Arbeit) die Früchte zustehen. Die Qualität und der Stil von Fotos tragen ohne Frage auch zur "Markenbildung" und zum Ruf eines Online-Händlers bei. Mit welchem Recht setzt eBay an, ihn um dieses Herausstellungsmerkmal zu berauben? Zumal, wie Herr Petersen bereits erwähnt, sich definitiv eine Konfliktsituation mit den Rechten des eigentlichen Urhebers eines Kunstgegenstandes (oder dessen Rechtsnachfolgern) ergibt. eBays vorgesehene Praxis würde die streng reglementierte (und eigentlich auch mit Folgerechtsabgabe belegte) einzig zum einmaligen Verkaufszweck erstellte Reproduktion eines urheberrechtlich geschütztes Werkes quasi in Allgemeingut überführen ... und damit auch das Bildrecht am Originalwerk. Was definitiv der Gesetzeslage in Deutschland zuwiderläuft.
Impressumspflicht
Beitrag von Christian Braun
04.08.2017, 09:01 Uhr
Wir stellen uns die Frage ob es problematisch ist, wenn aus dem eBay-Shop heraus nicht mehr auf ein Impressum (in Form einer persönlichen Seite) verlinkt werden darf. Verhält es sich bei eBay nicht wie in jedem Onlineshop? Meines Wissens nach muss ein Link zur Datenschutzerklärung und zum Impressum von jeder Seite aus mit einem Klick zugänglich sein oder bin ich da nicht auf dem aktuellen Stand?
Über ein kurzes Update würde ich mich freuen.
Danke & VG
Vorteile ?
Beitrag von Claus Gey
31.05.2017, 08:42 Uhr
Bis auf die Änderungen beim Versand bzw der Bewertung gibt es keine Vorteile für kleinere Händler. Ich z. B. habe wenn es hoch kommt maximal 5 Rückgaben im Jahr aber nur wenn der Kunde unbedingt drauf besteht, alles andere regele ich über den Preis und dafür werde ich dann bestraft mit schlechter Sichtbarkeit. Ich bin sehr lange bei Ebay aber diese Jahr wird sich entscheiden ob Ende des Jahres Schluß ist. Geld geht mit weniger Arbeit einfacher zu verdienen. Man muß nur sein Leben darauf einstellen
Änderungen bei der Nutzung von Bildern
Beitrag von Anonymous
30.05.2017, 14:23 Uhr
Abgesehen von der moralischen Frage, stellt sich doch die Frage, ob die beschriebene Vorgehensweise mit dem Urheberrechtsgesetz vereinbar ist?
Beispiel: LG Köln · Urteil vom 13. Februar 2014 · Az. 14 O 184/13 http://openjur.de/u/677116.html (Absatz 53)
Welche Vorteile für Händler meinen Sie ?
Beitrag von Christian Petersen
24.05.2017, 07:14 Uhr
Leider für mich absolut nicht verständlich wie hier von "Viele Änderungen dürften sehr erfreulich sein für eBay-Händler..." geschrieben wird.
Den einzigen Vorteil der gesamten Änderungen sehe ich daran, dass jetzt endlich das Absendedatum für die rechtzeitige Zustellung gewertet wird. Rücknahme bis zu 60 Tagen... wann gibt es denn ein lebenslanges Rückgaberecht ? (Würde lt. Ebay mit Sicherheit die Kaufentscheidung positiv beeinflussen...). Bild- und Textrechte an Ebay übertragen... hier wird der Verkäufer, der sich anstrengt perfekte Fotos und Beschreibungen zu erstellen, bestraft und wird dies in Zukunft zumindest bei Ebay nicht mehr in diesem Umfang machen. Gute Texte und Fotos kosten Zeit und Geld, dies für die Allgemeinheit zu erstellen wird wohl kaum im Sinne des Händlers sein. Wir handeln mit Kunst und Originalfotografien... wie sollen hier Rechte übertragen werden... ich darf doch die Fotos nur für diesen einen Verkauf bei Ebay nutzen... Wer hat die Zeit sich wieder einmal jedes Produkt vorzunehmen um die Kategorien, Links etc. zu bearbeiten. Vergessen haben Sie bei den Aufzählungen auch noch die teils doch recht drastisch gestiegenen Shopgebühren etc.
Wäre es nicht eher an der Zeit, dass Ebay endlich mehr Wert auf Qualität der eingestellten Produkte legt und die diversen vermüllten Kategorien säubert und die privaten Einsteller, die auf Grund von Nullgebühren Ihren gesamten Müll bei Ebay anbieten zur Kasse bittet. Gefälschte Waren entfernt... die diversen Händler die unter privat handeln aber mehrere Tausend Bewertungen haben entfernt... und und und - Vielleicht könnte Ebay dann seinen Ruf als Ramschbude in den nächsten Jahren positiv verändern !
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