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Nach österreichischem Recht: Impressumspflichten und -muster für den Online-Handel

Basierend auf der E-Commerce-Richtlinie 2000/31/EG wurden die Mindestanforderungen an eine Anbieterkennzeichnung in Telemedien europaweit harmonisiert. Den nationalen Gesetzgebern wurden hierbei jedoch ein großer Spielraum zur eigenständigen Ausgestaltung eingeräumt, von dem manche Mitgliedstaaten mehr und manche weniger Gebrauch gemacht haben. Während in Deutschland die maßgeblichen Pflichtinformationen weitgehend aus §5 TMG hervorgehen, gestaltet sich Formulierung eines rechtskonformen Impressums vor allem in Österreich äußerst diffizil. Ein Zusammenspiel aus mehreren Gesetzen sowie rechtsformbasierte Zusatzpflichten ergeben nicht nur bedeutende Unterschiede zum deutschen Impressum, sondern verlangen Teledienstanbietern besondere Achtsamkeit ab. Welche Pflichtangaben in österreichischen Anbieterkennzeichnungen allgemein und in besonderen Fällen zu beachten und wie diese musterhaft umzusetzen sind, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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Impressum bei privaten Websites

Beitrag von Daniel
07.09.2021, 00:21 Uhr

Abend, vielen Dank für den Artikel. Ich bin gerade dabei eine Website für einen lokalen online Flohmarkt zu erstellen. Ich besitze keine Firma und über die Website selbst erfolgt auch eine Zahlungsabwicklung. Vom Prinzip her sollte die Seite so sein wie "Willahben". Personen können Ihre Produkte kostenlos einstellen und über die hinterlegten Kontaktdaten kann man mit dem Anbieter in Verbindung treten. Bei der Domäne handelt es sich zwar um eine österreichische, ich selbst lebe und arbeite aber im Ausland. 1) Benötige ich ein Impressum für diese Website? 2) Welche Daten muss ich angeben? 3) Wenn ich Kontaktdaten angeben muss, müssen es jene vom Ausland sein oder muss es sich um eine österreichische Adresse handeln? Vielen Dank im Voraus.

Youtube-Impressung

Beitrag von KatharinaWörz
24.07.2020, 19:01 Uhr

Hallo, ich hätte eine frage. Ich habe eine Youtube-Kanal muss ich nach Österreichischen Recht eine Impressum angeben oder nicht. Ich konnte es leider bei Ihren Artikel nicht raus lesen.

Und genau darum

Beitrag von Gastxxx
03.03.2017, 10:21 Uhr

verkaufe ich in kein europäisches und nicht-Europäisches Ausland. Die Änderungen für jedes Land extra - nein Danke. Auch so kann man den innereuropäischen Handel zum Erliegen bringen. Man muss sich ernsthaft fragen, was das Ganze soll. Entweder trifft die Bürger eine regelrechte Regulierungswut oder man macht ein Scheunentor auf für jeden Interessierten (Lobby) und für jeden Staat extra. Weder in Brüssel/Straßburg noch in Berlin, Wien, Paris, Den Haag, Madrid, Rom, Athen oder sonst wo in der EU wird an den Bürger gedacht sondern nur an die Interessenverbände.

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