Leserkommentare zum Artikel

Geburtsdatum als Pflichtangabe im Bestellformular?

In vielen Online-Shops ist die Eingabe des Geburtsdatums im Bestellprozess verpflichtend. Dies gilt nicht nur für Shops, die Tabak oder Alkohol anbieten. Auch der Erwerb von Textilien, Kosmetika und Literatur ist häufig nur unter Angabe des Geburtsdatums möglich. Doch ist dies datenschutzrechtlich zulässig?

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auch bei Paypal?

Beitrag von Lehmann
21.03.2021, 13:25 Uhr

Zum wiederholten male stoße ich bei Online Shops auf die Geburtdatum abfrage. Dergestalt, dass es einfach nicht möglich ist, weiter zu klicken und zu bestellen. Zahlung soll erfolgen per Paypal, was m.E. mehr als ausreichend für alle Bedenken hinsichtlich der Geschäftsfähigkeit oder des Alters ist. Ferner geht hier der Kunde eindeutig in Vorleistung.

Ich verstehe daher den Gesetzgeber nicht, dass hier mal wieder tatenlos zugeschaut wird!

Beweislage Geschäftsfähigkeit

Beitrag von Marion
11.01.2021, 12:55 Uhr

viele Onlineshops nehmen das Geburtsdatum zur Interpretation der Geschäfts(un)fähigkeit. So gesehen wird doch bei der verpflichtenden Angabe des Geburtsdatums gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung verstoßen. Anderenfalls würde der Shop von der Unschuld bzw. von der Geschäftsfähigkeit des Kunden ausgehen und keinen Beweis dessens verlangen. Es geht auch anders, beispielsweise fragt der Onlineshop Marktriese Amazon die Kunden nicht nach einem Geburtsdatum bei einem "normalen" Konto. Einzig allein zur Prüfung der Volljährigkeit bezüglich Jugendgefährdender Waren wird eine solche Abfrage und sei es auch nur vom Postzusteller/in durchgeführt. Was ich vollkommen in Ordnung finde, denn diese Kontrolle ist auch im Einzelhandel Vorort und bei einer Unsicherheit auch mit Vorlage eines Ausweises. Den Verstoße gegen den Grundsatz der Unschuldsvermutung und die Beweisführung Geschäftsfähig zu sein finde ich hingegen unrechtsmäßig.

DM

Beitrag von Sternchen (IT Security)
09.01.2021, 13:41 Uhr

ich mache keine Falschangaben, da es böse nach Hinten losgehen kann. DM verlangt bei einer Kontoeinrichtung auch die Angabe eines Geburtsdatums in einfach Art und Weise. Ich finde diese Angabe unnötig erzwungen und zudem bietet eben die Angabe in dieser Art und Weise keinen Schutz vor Betrug. Dazu ist eben das sogenannte Identverfahren der Post nötig und erst dann kann sich der Händler auch gewiss sein über die Angaben der Daten. Mir sind meine Daten heilig und unötige Datenerhebungen sind eben nicht mit dem BDSG konform. Da eben nur ich selbst auf meine Daten aufpasse und Firmen es definitiv nicht machen werde ich bei solchen Firmen auch keine Konten anlegen. Auch andere Firmen haben schöne Waren.^^

Vertriebsingenieur

Beitrag von Wendler
08.10.2019, 12:54 Uhr

ich habe auch schon sehr oft die Erfahrung gemacht, dass bei Bestellungen oder Angeboten das Geburtsdatum verlangt wird. Ich kann das nicht akzeptieren und deshalb werden bei mir grundsätzlich falsche Angaben gemacht! zB habe ich bei einem Unternehmen eine Heizung bestellt die ich auch noch in Vorkasse bezahlen musste. Sogar dort wurde mein Geburtsdatum verlangt. Ich hätte das verweigern können, aber ich erteile in solchen Fällen grundsätzlich falsche Angaben-

Kein Schutz gegen Urkundenfälschung

Beitrag von Benjamin Hartwich
07.01.2018, 11:24 Uhr

Ich verstehe die Datensparsamkeit, aber damit habe ich als Betreiber keine Möglichkeit, mich gegen Leute zu schützen, die nicht volljährig sind, aber Bestellungen tätigen, die sie nicht zahlen.

Fressnapf

Beitrag von Sandra
07.06.2017, 17:30 Uhr

Die Firma Fressnapf verlangt für die Erstellung eines Online-Kontos, das man z.B. benötigt wenn man Katzenstreu kaufen will, die Eingabe eines Geburtsdatums. Das Datum wird anscheinend auch überprüft. Gibt man ein falsches Datum ein, so verschwinden Bezahloptionen. Bei einem Konto mit echtem Geburtsdatum konnte ich per Rechnung zahlen. Bei einem Konto mit falschen Geburtsdatum gab es nur Vorkasse als Bezahloption.

Der Datenschutzbeauftragte von NRW, bei dem ich nachfragte, ob diese Pflichtangabe rechtens sei, hat mir geantwortet, dass nach seiner Meinung an dieser Zwangsangabe nichts zu beanstanden sei.

Personenbezogene Daten / Haftungsrisiken

Beitrag von Max
29.06.2016, 22:43 Uhr

Zum Thema Personenbezug gibt es ein aus meiner Sicht hervorragendes Werk: "Datenschutzrechtliche Fragen des Personenbezugs". Wobei auch in diesem Werk natürlich nicht jede Abgrenzungsschwierigkeit beseitigt wird.

In dem Beitrag steht "Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit ist zwar rechtlich folgenlos." Das stimmt m.E. nicht, denn es besteht das Risiko eines Unterlassungsanspruchs (u.a. Abmahnung) nach 8 i.v.m 3a UWG.

Weinhändler nur mit PostIdent und Einschreiben?

Beitrag von Harald
29.06.2016, 11:12 Uhr

Verstehe ich den Artikel also richtig, dass z. B. Weinhändler / Weingüter ihre Ware dann nur mit Postident-Verfahren und per persönlichem Einschreiben versenden dürfen?

Nachtrag zu Datensparsamkeit und ggf. Notwehr

Beitrag von Auditor
28.06.2016, 21:41 Uhr

d) Und wenn man als Online-Händler das Geburtsdatum seines Kunden dann schon mal hat, kann man ja auch gleich noch als Geburtstagsglückwünsche getarnte, unverlangte werbliche Ansprache per E-Mail verschicken - am 11.11.   ;) e) Eine andere weit verbreitete Pflichtangabe, deren Notwendigkeit für die m.E. Vertragsabwicklung i.d.R. sehr fragwürdig ist und für die das Datensparsamkeits-Argument dementsprechend i.d.R. auch geltend gemacht werden kann, ist die Telefon-Nummer (Festnetz, Mobilfunk). Wenn ich schon meine E-Mail-Adresse angegeben habe und es nicht um Speditionsware, Reisebuchung oder Rufnummernportierung (oder um Bonitätsprüfungen) geht, kann man da m.E. auch nur empfehlen, zur Notwehr-Maßnahme Falschangabe zu greifen.

Datensparsamkeit und ggf. Notwehr

Beitrag von Auditor
28.06.2016, 21:19 Uhr

3 Anmerkungen: a) Na, so mancher Online-Händler wird das Geburtsdatum sicherlich auch für Bonitätsprüfungen (miss-)brauchen. b) Das ist natürlich witzlos, wenn ein "Ein Verstoß gegen den Grundsatz der Datensparsamkeit [...] rechtlich folgenlos" ist. Wird sich das eigentlich mit der EU-DSGVO ändern? c) Sofern der Kunde nicht auf das Ergebnis möglicher Bonitätsprüfungen angewiesen ist, bleibt ihm/ihr ja auch die Notwehr-Maßnahme einfach ein falsches Geburtsdatum einzugeben - 11.11.1911  :)

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