Leserkommentare zum Artikel

Nichtzahlung des Kunden bei Vorkasse – was nun?

In vielen Online-Shops stellt die Vorkasse ein beliebtes Zahlungsmittel der Händler dar, mit welchem das Vorleistungsrisiko auf den Kunden abgewälzt und die Erfüllung eigener Vertragspflichten vom vorangehenden Zahlungseingang auf dem Händlerkonto abhängig gemacht werden kann. Genau dort aber, wo die Vereinbarung einer Vorauszahlungspflicht vor vermuteten Liquiditätsproblemen oder Unzuverlässigkeiten des Kunden schützen soll, rätseln Händler nicht selten über ihre Handlungsmöglichkeiten, wenn der Kunde tatsächlich nicht zahlt. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Rechte den Händlern bei ausbleibenden Vorauszahlungen zustehen, und stellt hilfreiche Musterformulierungen bereit.

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Frau

Beitrag von Antje Preußer
23.03.2022, 09:42 Uhr

Wie sieht es denn aus, wegen der der Kaufvertrag durch eine Anzahlung für ein individuell angefertigtes Kunstwerk zustande gekommen ist? Die Restzahlung (Vorkassevereinbarung) bleibt aus, Mahnbescheid ist raus aber Widerspruch wurde vom Kunden dagegen eingelegt, weil ich angeblich die Gegenleistung nicht erbracht habe. Das fertige Werk steht hier… Kann ich ohne weiteres das Werk anderweitig verkaufen? Was ist mit der Anzahlung? LG

Nichtzahlung bei Paypal

Beitrag von Wolfgang
20.02.2018, 10:52 Uhr

wie sieht es aus bei einer Paypal-Bestellung, wenn der Kunde den Betrag nicht auf sein Paypal-Konto einzahlt und Paypal somit die Zahlung an uns nicht freigibt?

Es häufen sich die Bestellungen

Beitrag von Meister Eder
21.11.2017, 23:59 Uhr

Hallo, ich gebe meinen Vorredner Recht. Jemanden hinterher zu laufen weil er nicht gezahlt hat ist der Mühe nicht wert. Nur welche Frist sollte man dem Käufer geben, in welcher der Kauf abgeschlossen werden kann?

Bestelle ich am 1.11. Produkt A und B per Vorkasse, so sollten die Artikel theoretisch für den Käufer reserviert werden und für andere Käufer nicht mehr verfügbar sein. Eine Zahlung auf das Bankkonto kann bis zu einen Tag dauern. Vom Ausland her 2-3 Tage. Darf man erwarten, dass die Ware X Tage ab Kaufdatum reserviert werden? Und wenn ja, welche Frist ist hier gegeben? Oder darf man die Ware weiter verkaufen. Denn es ja nicht erkenntlich, ob der Käufer wirklich zahlt.

Gleich dem Fernabsatzgesetz, wie lange muss der Verkäufer warten, dass der Käufer zahlt? 1 Woche? 2 Wochen? Darf er einseitig den Auftrag stornieren nach 2 Wochen, um das System sauber zu halten?

Kunde A bestellt Produkt 1 und macht eine Vorkassezahlung. Entscheidet sich dann aber, doch noch was mehr zu bestellen und tätigt einen weiteren Kauf mit Produkt 1 ,2 und 3. Die erste Bestellung wird nicht bezahlt.

Darf der Verkäufer nun die erste Bestellung stornieren nach 2 Wochen? Oder heisst es dann "ich hab doch bestellt, ich darf doch zahlen wann immer ich will".

Kurz, wie lange muss der Verkäufer warten, welchen Zeitraum muss man den Käufer geben, bevor man das System vom nicht bezahlten Auftrag bereinigen kann?

Urteile

Beitrag von Tom
16.07.2017, 11:19 Uhr

Haben Sie denn schon Urteile dazu? Gerade den Schaden zu beweisen wird im Zweifel schwierig werden. Im Gegenteil, der Kunde wird erhebliche Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Shops äussern, aber praktisch übt er dann sein Rücktrittsrecht aus. Der beitrag ist aus theoretischer Sicht ja ganz nett, aber Praxisfern. Im Zweifel werden die meisten Richter dann Verbraucherfreundlich sein und auch den Shop fragen, warum soviel Wind gemacht wird. Der Schaden ist ja noch nicht eingetreten, der Shop hat die Ware, der Kunde das Geld. Und der Imageschaden wird riesig sein, wenn der Kunde so ein Verhalten des shops sich bieten lassen muss.

Ist das praxisgerecht?

Beitrag von Markus Hitter
11.02.2017, 15:22 Uhr

Der Gedanke der Vorkasse ist doch gerade, auf umständliche Bearbeitungen des Vertragsverhältnisses verzichten zu können. Bezahlt der Kunde, bekommt er die Ware zugeschickt. Bezahlt er nicht, bekommt er eben nichts. In beiden Fällen bleiben sowohl Händler als auch Kunde schadlos. In solchen Situationen mit Mahnungen, Verzugsfristen und ähnlichen Instrumenten zu hantieren halte ich für kontraproduktiv. Wenn der Kunde nicht bezahlt, will er die Ware offensichtlich nicht und damit ist die Sache erledigt. Ihm die Ware aufgrund einer Absichtserklärung (der Bestellung) aufzwingen zu wollen hilft niemandem und sorgt nur für eine schlechte Reputation. Davon abgesehen kann der Kunde auch jederzeit von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, was dann neben der schlechten Reputation auch noch Kosten verursacht.

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