Leserkommentare zum Artikel

Datenschutzrechtlich problematisch: Einbettung von Youtube-Videos im Webshop (Update)

Vermehrt bemühen sich Online-Händler um eine mediale Anreicherung ihrer Präsenzen. Hoch im Kurs stehen hier Youtube-Videos, die im Wege der Framing-Technologie durch einfaches Kopieren und Einfügen des Video-Links in die eigene Website eingebettet werden können. Während urheberrechtliche Vorbehalte gegen dieses Verfahren durch die Rechtsprechung weitgehend ausgeräumt wurden, sind es nun aber datenschutzrechtliche Aspekte, die die Rechtssicherheit des Framings in Zweifel ziehen. Weitere Informationen und Lösungsansätze präsentiert die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag.

» Artikel lesen


Video nur ganz herkömmlich verlinken zulässig?

Beitrag von Otto Karl
11.02.2024, 10:51 Uhr

Wenn ich ein YouTube-Video auf meiner Webseite nur ganz normal verlinke, ist das zulässig und unbedenklich?

Ich meine, wenn ich nur einen ganz normalen Link zu dem YouTube-Video auf meine Webseite setze. Also ohne Framing.

Muss ich das dann auch in die Datenschutzerklärung aufnehmen? Und brauche ich da dann auch eine Cookie-Konsens-Lösung?

Meiner Ansicht nach nicht, weil meine Webseite dann ja keinerlei Cookies beim User setzt.

Könnten Sie den Beitrag vielleicht noch um diesen Punkt ("Notlöung") ergänzen?

Gruß Otto

Einbetten stellt eine Verbindung zu YouTube her

Beitrag von Rene
19.10.2022, 14:51 Uhr

Hallo,

vor kurzem ging eine Welle von „lustigen“ Abmahnschreiben durch die für eingebundene Google Fonts. Stein des Anstoßes war hier das bereits ohne Zustimmung eine Verbindung zu Google aufgebaut wurde und demnach die IP an Google weitergeben wurde. Soweit nachvollziehbar und gelinde gesagt einfach nur nervend von derartigen Anwälten. Wie auch immer, in der Theorie dürfte das gleich nun auch auf das einbinden von Videos gelten?

Erweiterter Datenschutzmodus = Browser Local Storage = Cookie-ähnlich?

Beitrag von Julian Pustkuchen
17.10.2019, 09:30 Uhr

Guten Tag und vielen Dank für diesen wunderbaren Artikel zum aktuellen Thema. Sie nennen für YouTube den "erweiterten Datenschutzmodus" als mögliche Alternative, da keine Cookies gesetzt werden. Allerdings wurde auch schon mehrfach berichtet, dass dieser Modus statt auf Cookies "schlichtweg" auf die Browser Storage API (also das selbe in Grün) zurückgreift (Quelle z.B. https://www.heise.de/select/ct/2016/1/1451711441689162) - könnten Sie diesen Aspekt evtl. zusätzlich bewerten, insb. ob die Rechtssprechung ausschließlich echte "Cookies" betrifft und somit erneut sehr lückenhaft ist oder ob auch Cookie-ähnliche Lösungen (nur mit anderem Namen) betroffen sind? Denn dann wäre der erweiterte Datenschutzmodus in dieser Hinsicht eben keine Lösung. Vielen Dank!

Fehler im vorletzten Absatz

Beitrag von Firebird
23.08.2017, 15:22 Uhr

Hallo Team der it-rechts-kanzlei ,

der vorletzte Absatz hat einen inhaltlichen Fehler - typo3 ist ein eigenständiges CMS. Für dieses ist ein Plugin für die Thematik in Entwicklung. Wie sie selber ausführen besteht aber weiterhin kein Rechtssicherheit.

Video einbinden

Beitrag von Karin Uphoff
31.01.2017, 17:44 Uhr

Danke für Ihren sehr ausführlichen Artikel.

Ich habe in meinem Shop, mein eigenes Video über Youtube eingebunden. Wenn das video beendet ist, werden dem Besucher meines Shops andere Videos vorgeschlagen mit denen ich nichts zu tun habe. Wie sieht das denn Urhebrechtlich und Datenschutzrechtlich aus. Lieeb Grüße aus dem bergischen Land Karin Uphoff

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei