Leserkommentare zum Artikel

Berechnung der Widerrufsfrist im Zusammenhang mit Vertragsschlüssen im Internet

Verbrauchern steht bei Warenkaufverträgen, die mit Unternehmern über das Internet geschlossen werden grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. In der Praxis kommt es jedoch immer wieder zu Streitigkeiten über die Frage, wie lange der Verbraucher sein Widerrufsrecht im Einzelfall ausüben kann. Hierbei besteht insbesondere häufig Unsicherheit, wann die 14-tägige Frist im Einzelfall zu laufen beginnt. Dies ist gerade dann nicht immer auf den ersten Blick klar, wenn der Empfänger die von ihm bestellte Ware in Einzellieferungen erhält, wenn der Nachbar sie annimmt oder sie unabgeholt in der Postfiliale liegen bleibt.

» Artikel lesen


Gesetz

Beitrag von T. Schroeder
07.12.2022, 15:22 Uhr

Ein Händler der 4 Monate Lieferzeit hat gibt an Frist 14 Tage nach Vertrag. Das BGB sagt ebenso diesen Wortlaut womit beziehen sie sich das es erst mit Warenerhalt eintritt? Nun für mich die Logik ich kann die Ware ja nicht Prüfen bei Fernabsatz jedoch sagt das Gesetz davon kein Wort.

AGB: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage, ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Ware wird in 4-12 Monate erst geliefert, laut kunden sogar dann noch nicht mal und auf Geld wird auch 1 Jahr gewartet oder garnicht mehr reagiert um zurück zu zahlen.

Berechnung Widerrufsfrist

Beitrag von Heinz
23.04.2022, 17:38 Uhr

Der Händler akzeptiert meine Widerruf nicht. In den AGB steht: Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Nach meinem Verständnis zählt der Tag der Inbesitznahme nicht bei der Berechnung der 14-tägigen Widerrufsfrist mit, der Händler behauptet das Gegenteil. Wer hat nun recht?

was der Unterschied?

Beitrag von Korrektor
30.01.2022, 16:24 Uhr

Wenn 1 Januar übers Internet Strom bestelle und erst am 1Oktober beliefert werde: wann beginnt Widerrufsfrist? Wenn 1 Januar übers Internet Smartphone bestelle und am 1Oktober erst erhalte: wann beginnt Widerrufsfrist? unter BGB355 wird nicht differenziert und beides ist Fernabsatzgeschäft!

Widerruf aus Ebay Bestellung

Beitrag von Nicola
28.07.2021, 10:17 Uhr

Guten Tag,

ab wann muss bei einem Widerruf das Geld zurückbezahlt werden! Mfg NM

Keiner

Beitrag von D.
28.10.2019, 21:55 Uhr

Hallo, wie sieht es aus, wenn die Ware einen Tag zu spät zurückgeschickt wurde, der Händler die Ware trotzdem annimmt und 14 Tage später (nach Aufforderung) das Geld zurückzahlt. Ist der Kaufvertrag dann rückabgewickelt oder kann er trotzdem noch weiterbestehen?  Vielen Dank!

Richtig und sehr gut im Artikel: Samstag ist, obwohl Werktag, bei Fristenberechnung keiner.

Beitrag von Wirtschaftskundelehrer
09.01.2019, 16:10 Uhr

§ 193 Sonn- und Feiertag; Sonnabend:

Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. (ich schreibe diesen Kommentar, weil in einem anderen Kommentar der sehr gute Artikel der IT-Kanzlei fälschlicher Weise kritisiert wird).

Das ist ja so nicht ganz richtig

Beitrag von Leser
10.11.2018, 14:24 Uhr

"Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonn – oder Feiertag, so endet die Frist am nächsten Werktag."

"Beispiel: Wenn das Fristende auf den 3.10. fällt, der 4.10. ein Samstag und der 5.10. ein Sonntag ist, endet die Frist am 6.10."

In dem Beispiel endet die Widerrufsfrist nicht erst am Montag, den 6.10. sondern bereits am Samtag, dem 4.10. - mit Fristablauf am Freitag (3.10.) ist Samstag ist der nächste Werktag nach Fristablauf.

Widerrufsfrist 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses

Beitrag von AnKo
23.10.2018, 18:30 Uhr

Ich habe per Telefon einen Vertrag abgeschlossen. Der Gesprächspartner sicherte mir nach meiner Frage ausdrücklich zu, dass die Kündigungsfrist erst ab Erhalt der Zustellung des schriftlichen Vertragsformulares und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen beginnt.

Jetzt liegen genau diese Papiere vor, jedoch steht im Kleingedruckten das was ich im Titel erwähnt habe.

Offensichtlich hat man mich am Telefon belogen.

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei