Leserkommentare zum Artikel

Beweislastumkehr nach § 477 BGB im Gewährleistungsrecht - Teil 3 der Serie zum Gewährleistungsrecht

In Teil 3 unserer neuen Serie zur Gewährleistung geht es um das Beweisrecht. Generell gilt im deutschen Zivilrecht der Grundsatz, dass der Anspruchsteller die Voraussetzungen für den Anspruch, den er geltend macht auch beweisen muss. In einigen Fällen werden jedoch, beispielsweise zur Gewährleistung eines höheren Verbraucherschutzes, Ausnahmen zu diesem Grundsatz gemacht. Diese Ausnahmen sind unter dem Begriff „Beweislastumkehr“ zusammengefasst. Lesen Sie im Folgenden was es mit der Beweislastumkehr des § 477 BGB im Gewährleistungsrecht auf sich hat.

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Garantie Gewährleistung

Beitrag von Michael
09.09.2024, 15:07 Uhr

Hallo guten Tag, ich werde wohl jetzt auch in einen rechtsstreit gehen müssen, was mir eigentlich überhaupt nicht gefällt da es um ein Handy im Wert von 100 € geht. Ich habe im Mai ein Handy gekauft im Juli funktioniert plötzlich das Display nicht mehr es wurde ganz grau plötzlich kam lauter Streifen und dann blieb nur noch ein Streifen auf einer Seite. Dies geschah als ich ein Foto machen wollte und es wegschicken wollte. Ich bin dann zum Verkäufer der Verkäufer nahm das Handy entgegen. Nach einiger Zeit dachte ich na was ist denn los ist meldet sich keine uns gente den QR-Code auf diese Reparatur Schein. Ich dachte mich trifft der Schlag man möchte 140 oder 150 € von mir für die Reparatur ein innere schaden mittlerweile ist man soweit dass man behauptet falsche Handhabung. Also wenn ich ein Handy mit Kamera habe dann darf ich ja wohl Fotos machen oder? Ich weiß nicht wie dieser Schaden zustande kam das habe ich den Verkäufer auch mitgeteilt ich habe ihn auch für sie dass mir das Handy wieder runtergefallen noch sonstiges ist aber man kann dann plötzlich auf den Gedanken zu sagen falsche Handhabung. Jetzt sehe ich mich wohl in der Pflicht mit dem Verkäufer vor Gericht zu ziehen was denkt ihr wie gut sind meine Chancen auf Gewährleistung

Sohle löst sich nach 7 Monaten

Beitrag von Rene
31.07.2024, 16:10 Uhr

Ich habe im Juli vorigen Jahres Wanderschuhe der Firma Lowa gekauft. Im April fingen die Sohlen an sich zu lösen und in der Knickfalte reißt das Meshgewebve auf. Der Verkäufer wanderschuhe.net verweigert die Reparatur / Ersatzlieferung mit der Begründung das der Hersteller Lowa die Gewährleistung ablehne da die Schuhe zu häufig getragen wurden was im Teil des Absatzes am Verschleiß zu sehen ist. Der Absatz ist aber genauso Teil der Sohle welche wahrscheinlich vom Material fehlerhaft ist ( Lowa hat das Sohlenmaterial inzwischen verändert ) Frage wie soll ich mich nun verhalten - Verkäufer bezieht sich auf Hersteller LOWA und dieser lehnt die Gewährleistung ab.

Defekt nach 18 Monaten

Beitrag von Alexander Gabel
18.04.2024, 14:33 Uhr

Hallo,

an meinem Whirlpool ist vermutlich die Zirkulationspumpe defekt. Der Kauf ist 18 Monate her, Der Hersteller beruft sich auf die Beweislastumkehr und will einen Austausch oder eine Reparatur nicht übernehmen. Ist das korrekt?

Nachbesserung bzw. Rückabwicklung

Beitrag von Regina
14.11.2023, 12:26 Uhr

Ich habe im Februar Laufschuhe gekauft, diese bisher ca. für 100 km getragen (da ich auch noch andere habe) nun ist bei diesen im Fersenbereich oben an der Kante ein Loch. Der Verkäufer hat sie dem Hersteller eingeschickt, sagt aber die "6 Monate" Gewährleistung sind abgelaufen.

Wie verhalte ich mich nun? Vielen herzlichen Dank

Beweisumlastkehr

Beitrag von Rosie
24.09.2023, 21:36 Uhr

Hallo, die Gewährleistung zb. Für ein gebrauchtes Auto beträgt jetzt 2 Jahre aber der Verkäufer kann diese auf 1 Jahr verkürzen, nun meine Frage: verkürzt sich die Beweisumlastkehr dann auch auf 6 Monate oder bleibt diese unberührt bei 12 Monaten. Danke für die Antworten.

Frage zu Beweislastumkehr

Beitrag von Kristina B.
30.11.2022, 10:45 Uhr

Ich habe einen neuen Artikel erworben und bereits innerhalb der ersten 6 Monate auf einen Mangel hingewiesen. Dabei wurde mir vom Verkäufer ein Hinweis mitgegeben, dass es sich dabei womöglich um gar keinen Mangel/Fehler handelt und ich die Ware noch 1-2 Male nutzen und mich dann erneut melden soll, wenn der Fehler weiterhin besteht. Die erneute Nutzung gelang mir erst 1 Jahr und 4 Monate später (innerhalb der 24 Monate). Ich habe den Mangel nun erneut gemeldet, aber der Verkäufer lehnt den Gewährleistungsanspruch ab mit der Begründung der Beweislastumkehr und dass ich die Ware viel früher nochmal hätte testen sollen. Ist das rechtens? Danke und freundliche Grüße

Fr.

Beitrag von Sonnek-Bader
08.11.2022, 16:26 Uhr

Leider für mich nicht sehr hilfreich, da mein zu hinterfragender Mangel (Aufplatzung an einer durch den Schreiner eingebauten Arbeitsplatte) erst 8 Wochen später erkannt wurde - also nach Abnahme und Bezahlung. Jetzt behauptet die Schreinerei dadurch müsste ich beweisen, dass der Mangel durch den Verkäufer/Schreinerei verursacht wurde. Ich lese nirgends etwas dass dem so oder nicht so ist.

Nachbesserung nach Ablauf der ersten zwölf Monate

Beitrag von Danni
19.09.2022, 22:39 Uhr

Eine Frage ergibt sich mir nach dem lesen des Artikels. Wie verhält es sich denn, wenn der Gegenstand nach 12 Monaten kaputt geht, der Verkäufer diesen nach den zwölf Monaten nicht nur einmal, sondern zwei Mal repariert (angenommen dieser geht nach den ersten zwölf Monaten zwei mal kaputt - vorher nicht) ohne von dem Käufer einen Nachweis zu fordern, das der Mangel seit Anfang an bestand. Kann der Verkäufer beim dritten Defekt jetzt einen Nachweis einfordern, oder hat der Käufer ein Recht auf Rückgabe/Kaufpreisminderung?

Backofen Fehler

Beitrag von Eduard Marco
18.01.2022, 17:34 Uhr

Hallo Frau Freytag,

ich habe im Juni 2020 einen Backofen gekauft. Dieser hat nun einen defekt. Ich habe diesen reklamiert und der Hersteller beruft sich nun auf die Beweislastumkehr nach 6 Monaten und will das ich ihm Beweise das dieser Mangel zum Auslieferzustand bestanden hat. Dies kann ich nicht. Er möchte mir das Gerät nicht reparieren. Habe ich nicht dennoch lt. Gewährleistungsrecht die Chance mein Gerät reparieren zu lassen vom Hersteller?

Danke für die HIlfe

Eduard

Beginn der Frist?

Beitrag von Mo B
01.05.2021, 08:30 Uhr

Hey, Verbraucher hier.

Beginnt die Gewährleistungsfrist mit Bestellung oder Auslieferung der Ware? Hab gerade möglicherweise eine 6 Monate Punktlandung geschafft :)

B2B Handel

Beitrag von Schulz
10.12.2020, 11:44 Uhr

Guten Tag,

wie ist es beim B2B Handel Direktlieferung (Dropshipping)? Unser Händler liefert zum Endkunden, die Ware kommt beschädigt an. Der Kunde macht vom Widerruf gebrauch, Händler lässt die Ware abholen und berechnet uns von EK Preis Netto 20% für wieder Aufrüstung. Ist das so rechtens?

N.N.

Beitrag von Martin Kukuczka
07.04.2020, 21:53 Uhr

Sehr geehrte Frau Freytag ,

habe einen 18 mon. alten PKW als Nichtraucher Fahrzeug von einem renomierten VW Autohaus im Jan. 2020 erworben. Vorbesitzer war eine Vermietungsgesellschaft. Bei der Probefahrt im Jan. 2020 fiel mir auf, dass der Wagen immer noch einen Neuwagengeruch ausstrahlte. Nach den letzten sonnenreichen Tagen hat sich der Innenraum des Fahrzeugs aufgeheizt; extremer Nikotingeruch ist festzustellen. Daraufhin habe ich das Fahrzeug näher in Augenschein genommen; ein Brandfleck in der Fußmatte des Beifahrerraums sowie Ascherückstände im Zigarettenanzünder konnten festgestellt werden. Das Autohaus hat sich daraufhin bereiterklärt eine allumfassende Desinfektion durchzuführen. Nach dieser durchgeführten Desinfektion hat sich an der Geruchsbildung nichts verändert. Wie soll ich weiter verfahren. mfG

Scheinbar oder anscheinend?

Beitrag von Schmitz
26.11.2019, 21:12 Uhr

Liebe Frau Kollegin, in Ihrem Musteranschreiben stellt sich die Frage, ob die Kaufsache anscheinend oder aber, wie geschrieben, nur scheinbar einen Mangel aufweist. Hierin liegt ein Bedeutungsunterschied, den Sie nochmals - um der Professionalität willen - vergegenwärtigen sollten. Die Waffe des Anwalts ist die Sprache, und die sollte er also beherrschen.

Frau

Beitrag von Valentina
10.10.2019, 10:06 Uhr

Ich glaube Sie meinen §476 oder? §477 behandelt die Sonderbedingungen für Garantien

Beweislastumkehr

Beitrag von Sanny
26.09.2019, 12:47 Uhr

Die Beweislastumkehr driftet immer mehr ab ins praxisferne weit ab des gesundenen Menschenverstandes

Mangel an einer Textilpresse

Beitrag von Steffi Chrubasik
08.07.2019, 13:18 Uhr

Mir ist nach 8 Monaten die neu angeschaffte Textilpresse auseinandergebrochen. Die 4 Schweißnähte , an der die Heizplatte und das Modul angeschweißt war, sind komplett weggebrochen. Der Verkäufer wirft mir vor, mit zu viel Druck gespresst zu haben und verweigert mir die Reparatur, bzw. einen Ersatz. Selbst ein Entgegenkommen von € 30-40 Euro für die Reparatur wird abgelehnt. Einen Schalter habe ich einen Monat zuvor schon selbst ersetzt. Wie soll ich nachweisen, dass ich richtig mit der Presse gearbeitet habe?

Herr

Beitrag von Mehmet
01.05.2019, 01:59 Uhr

Wir haben eine Küchenarmatur  verkauft der kunde meldet sich nach 1 jahr und Sagt das es am Hebel Tropft unter dem Hebel befindet sich die Kartusche dies ist ein verschleiss teil. Müssen wir im die Armatur wieder Instand setzen?.

Mit freundlichen Grüßen 

Frau

Beitrag von Alex Winter
29.03.2019, 10:38 Uhr

Guten Tag Wie verhält es sich bei einem arglistig verschwiegen Mangel bei der Beweislastumkehr , wenn dieser erst nach den 6 Monaten entdeckt wird? Ist der Käufer dann auch in der Pflicht den Beweis zu erbringen? Vielen Dank vorab

Mangel nach repariertem Gerät ohne Gewehrleistung

Beitrag von Bertold
19.02.2019, 23:05 Uhr

Hallo, das Gerät ein Laptop  hat keine Garantie und Gewehrleistung. Wurde zur Reperatur eingeschickt. Keine Funktion. Nach der Reperatur ging das Laptop aber man konnte keine Passwörter eingeben. Nun wurde festgestellt, dass die Tasten auch defekt sind. Musst die Reperatur stelle dafür haften und auf Kulanz reperaieren. Oder ist hier ein beweispflicht unserseits nötig.

6 Monate komme was wolle?

Beitrag von Jenny Köhler
21.10.2017, 00:51 Uhr

Mich würde interessieren, ob die 6 Monate ohne jegliche Ausnahme gelten? Angenommen ein Kunde kauft einen Artikel, der sich nach kurzer Zeit als mangelhaft herausstellt. Der Verkäufer bietet die Behebung des Mangels an, die dann allerdings z.B. 12 Wochen dauert. 8 Monate nach dem Kauf des Artikels stellt der Kunde einen weiteren Mangel fest, bei einem Teil des Geräts, dass der Kunde bisher noch nicht genutzt hatte. Der Verkäufer verweigert aber aufgrund der Beweislastumkehr jegliche Reparatur. Nun hat sich aber das Gerät effektiv nur 5 Monate beim Kunden befunden... Gilt hier trotzdem die 6 Monatsregel?

Mit freundlichen Grüßen Jenny Köhler

Mangel wird vom Verkäufer wird bestritten

Beitrag von Udo Hoyer
12.04.2017, 12:21 Uhr

Wie wird die Sache gehändelt, wenn der Verkäufer den geltend gemachten Mangel bestreitet und behauptet die Sache wäre in Ordnung?

Beweisumkehr beim Gebrauchtwagen

Beitrag von D.J.
08.03.2017, 14:20 Uhr

Hallo, 

Mein Freund hat Anfang Februar ein gebraucht s Auto beim Händler gekauft. Die Probefahrt lief reibungslos ab. Nachdem kauf, 3 Tage später und 30 km weiter, leuchtete die Kühlwasserlampe auf. Er füllte das Kühlwasser nach, paar Kilometer weiter, leuchtet sie wieder auf. Er ist dann zur Werkstatt gefahren. Die haben festegelslg das die Dichtung kaputt ist. Er hat sich mit den Händler in Verbindung gesetzt, dieser sagt er kann nichts machen außer ihm die Garantie für 800 Euro zu verkaufe . Er hat abgelehnt. Das Auto steht nun seit 2 Wochen rum weil keiner weiß wie man jetzt vorgeht. Ist der Händler in der beweispflicht oder wie läuft das?! Liebe Grüße 

Billigware

Beitrag von Horst
01.06.2015, 15:46 Uhr

Was ist denn, wenn Artikel prinzipiell gar keine 6 Monate halten sollen? Ich meine damit offensichtliche Billigartikel, bei denen der Kunde schon am Preis erkennen kann, das hier keine großartige Qualität vorliegen kann. Als Beispiel: leicht reißende Nähte bei Strumpfhosen. Der Kunde geht ja hier bewusst das Risiko von schlechter Ware ein, zahlt dafür aber auch entsprechend wenig Geld.

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