Leserkommentare zum Artikel

Die schlichte oder kommentarlose Rücksendung von Waren - Teil 2 der Serie zum neuen Widerrufsrecht

Ein häufiges Problem in der Praxis ist das kommentarlose Zurücksenden von Waren an den Händler. Nach dem alten gesetzlichen Widerrufsrecht stand Verbrauchern bei Fernabsatzgeschäften ein Rückgaberecht zu. Mit den Änderungen bei den Widerrufsvorschriften ist das Rückgaberecht allerdings abgeschafft worden. Dies haben jedoch nicht alle Verbraucher mitbekommen. Daher schicken viele Verbraucher die Waren häufig auch heute noch wie gewohnt einfach kommentarlos an die Unternehmer zurück.

» Artikel lesen


Widerruf innerhalb vs. Rücksendung nach Fristablauf

Beitrag von Carsten Maler
15.01.2022, 14:15 Uhr

Die obigen Fragen sind alle relativ einfach zu beantworten. Ich habe mal eine kniffligere:

Ist es möglich einen Widerruf innerhalb der Frist zu tätigen und dann erst die Ware nach Fristende zurückzusenden?

online kauf

Beitrag von stefanie claude
18.03.2021, 18:13 Uhr

ich habe bei einem deutschen shop bestellt, möchte den artikel zurücksenden, aber in der WIderrufsbelehrung steht, dass das produkt anch china zum hersteller gesandt werden muss. darf das denn sein?

Herr

Beitrag von J.K
19.03.2019, 15:56 Uhr

Was ist eigentlich mit denen die Einen Artikel Kaufen und nach Erhalt den selben wieder Bestellen und nach Erhalt denn selben wider bestellen und dann nach dem 3 erhaltenen schreiben (kein Widerruf / oder Formular) schicke die beiden letzten zurück war Fehlkauf. Ich habe eigentlich kein Problem mit dem Volkssport zurücksenden, aber ich würde gerne für die Beiden Rücksendungen meine Versandkosten abziehen. (2x 4,99)

Retourenportal?

Beitrag von Leon Ludwig
11.01.2018, 15:28 Uhr

Was mich persönlich interessieren würde: Wie sieht es mit einem wirksamen Widerruf aus wenn der Verkäufer ein Retourenportal anbietet (wie z.B. bei Amazon, Media-Markt, usw.)? Meistens man sich das Retourenticket nach Angabe des Rücksendegrundes einfach selber ausdrucken kann. Wird dies als wirksamer Widerruf anerkannt? 

Beitrag von Kerstin Vogler
04.05.2017, 12:08 Uhr

Hallo, ich bin als Händler gerade in eine FAlle getappt. Ich habe ein Paket angenommen, da es sogar eine Fimrenadresse darauf stand, ohne jeglichen Hinweis auf einen Privatanschrift oder NAmen. Sonst wäre mir aufgefallen, dass ich ja keinen Widerrufserklärung in der letzten zwei Wochen erhielt. Es stand wie ggesagt eine Frimenadresse darauf und ich habe es nocht geschaut in dem kurzen Moment wie DHL es halt abwartet.... Kurz musste ich eine Entscheidung treffen, ob es jetzt eine Materiallieferung ist für mich - ich ordere sehr viel und von verscheidenen, kann nicht alles im Kopf behalten, dachte ok MAterial, also nahm ich es an. DAnn mache ich es auf und dann, sehe, es ist von einem Kunden, eine PRIVATLIEFERUNG, also wenn das nicht eine betrügterische Art ist. Ohne vorheriges Ankündigen hat er zum TEil die WAre zurückgeschickt. ES liegt die REchnung wieder dabei, die behaltene SAchen sind abgehack und bei der zurückgeschickten steht nur zurück. Das ist doch keine Widerrufserklärung oder? Was will der Kunde damit sagen? Hat noch passr TAge, kann ich die 14 TAge abwarten und dann die Rückgabe mangels Widerrufserklärung ablehnen? Zudem muss ich erwähnen, bei zwei der zurückgesendeten Sachen wurden die Rückgabeetikett abgerissen, es steht ausdrücklich, dass ohne Etikett nicht zurücknehmen kann (da es sich u Kleider handelt) bin echt paff, bitte helfen Sie mir weiter. Wie verhalte ich mich richtig? ES ist eine größere BEstellung und bin kein H&M. Vielen DANK Kerstin

Frau

Beitrag von Sabrina
13.01.2017, 14:43 Uhr

Mir hat eine Kundin ohne Widerruf die bestellte und mit Vorkasse gezahlte Ware zurückgesendet. Leider war ich bei Anlieferung aber nicht da und die Nachbarn haben das Päckchen angenommen. Ich habe es dann geöffnet, weil ich ja vorher nicht weiß, ob der Widerruf sich darin befindet. Es war kein Widerruf inliegend, sondern nur die Ware und der Lieferschein. Wie gehe ich jetzt vor? Muss ich der Kundin trotzdem das Geld zurückzahlen? Was mache ich mit der Ware? Die Widerrufsfrist läuft in einer Woche aus. Eigentlich bin ich doch gar nicht verpflichtet, die Kundin zu kontaktieren, oder?

Amazon - Ersetzt Amazon-Funktion "Artikel zurücksenden" Widerrufserklärung?

Beitrag von SB
02.12.2016, 13:09 Uhr

Hallo,

bei Amazon-Käufen gibt es die Funktion "Artikel zurücksenden". Ist das Auslösen dieses Vorganges bereits hinreichend zur Ausübung des Widerrufsrecht (ist ja eigentlich in der Amazon-Historie dokumentiert u. der Verkäufer erhält eine Info darüber) oder muss dennoch formal der Widerruf erklärt werden?

MfG S.B.

Schuldet der Händler Versdandkosten zum Kunden?

Beitrag von Till Wollheim
17.06.2016, 19:39 Uhr

Der Händler schuldet nach aktuellem Recht die Rückzahlung des Kaufpreises incl. der Lieferkosten - also die Kosten der Lieferung vom Händler an den Kunden. Die Rückversandkosten (Kunde an Händler) schuldet er nur dann nicht, wenn er mit wirksamer Widerrufsbelehrung den Kunden über die Pflicht zur Tragung der Rückversandkosten informierte. Wirksam ist die Belehrung nur dann erteilt, wenn sie dem Kunden in einer dauerhaften Form übermittelt wurde: also z. B. per E-Mail oder als Einleger im Paket. Andernfalls trägt der Händler das Rücksendeporto!

nicht melden des Verkäufers

Beitrag von Alexander
12.03.2016, 19:08 Uhr

Man bestellt eine Matratze, muss sie zwangsweise auspacken da zusammen gerollt und stellt fest das sie entweder beschädigt ist oder nicht seinen Vorstellungen entspricht. Man widerruft termingerecht, wer muß dann die Versandkosten tragen, denn es ist fast unmöglich die Matratze wieder in die ursprüngliche Versandform zugekommen. Tritt hier bereits nach auspacken und zwei tätigem Besitz eine anrechenbare Wertminderung auf - auch ohne das Flecken gebrauchsspuren, Abnutzung etc Entstanden ist? Und wie reagiert man richtig wenn sich der Verkäufer nicht meldet bzw gar nicht reagiert?

Kunde erklärt Widerruf aber selbst 2 Wochen danach noch keine Rücklieferung bekommen

Beitrag von Wolfgang
28.01.2016, 06:43 Uhr

Eine schwierige Kundin hat uns vor kurzem ihren Widerruf der zugesandten Ware per Mail erklärt. Übermorgen sind 2 seit dieser Erklärung rum. Wie lange hat dann ein Kunde Zeit, nach Abgabe der Widerrufserklärung die Ware zurück zu senden?

Wer trägt die Lieferkosten

Beitrag von Dr. Patrick Kramer
22.09.2015, 10:38 Uhr

Ein Käufer bestellt und zahlt die Ware inkl. Lieferkosten via Paypal bzw. Vorkasse. Die Ware wird verschickt. Der Käufer probiert sie 10 Tage aus, widerruft und schickt die Ware auf seine Kosten zurück. Schuldet der Händler dann den vollen Kaufpreis inkl. Lieferkosten oder nur den Kaufpreis der Ware? Vielen Dank

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei