Ab dem 13.06.2014: Wer trägt das Risiko von Beschädigungen und Verlust bei der Rücksendung von Waren nach dem Widerruf?
Geht nach dem Widerruf eines Verbrauchers bei der Rücksendung der Ware zum Verkäufer etwas schief, etwa weil die Ware beschädigt wird oder verloren geht, stellt sich die Frage: wer trägt den Schaden? Muss der Verbraucher Wertersatz zahlen oder hat am Ende der Händler den Schaden? Die IT-Recht Kanzlei gibt einen Überblick über die Vorschriften zur Gefahrtragung nach altem und neuem Verbraucherwiderrufsrecht.
Rücksendeschein fehlt jedoch online Tracking nachweisbar
Beitrag von Christin
16.08.2024, 15:12 Uhr
Seit Juni 24 kämpfe ich mit einer Onlinefirma für Autoteile-Zubehör bzgl eines Filters im Wert von 1300€. Er wurde unmittelbar reklamiert da nicht passend. Nach vielem Hin und Her habe ich,nach dem sich mein Lebensgefährte ebenfalls bei der Firma meldete, nach 4 Wochen den Rücksendeschein via Email bekommen und das Paket zwei Tage später retourniert. Ich finde leider die Wuittung vom Paketschop nicht. Jedoch ist die Tracking -ID und die paketnummer auf dem Rücksendeschein vermerkt, so dass ich einsehen kann, dass es a) abgegeben und b) zwei Tage später bei der Firma eingegangen ist. Nun warte ich seit mittlerweile ebenfalls 4 Wochen auf mein Geld. Es wird sich berufen auf den Quittungsbeleg. Jedoch habe ich ja einen bestehenden Nachweis über die bestehenden Daten online (dokumentiert) jedoch tut sich erneut seit einer Woche der Anmahnung unsererseits nichts. Wie kann ich rechtlich weiter vorgehen?
online betrug durch drittanbieter über amazon
Beitrag von karsten
20.07.2024, 09:36 Uhr
ich habe über amazon 2023 weihnachtsabrechnung ein mainboard z490M-pro gekauft 124,89 euro, der verkäufer verkaufte es als gebraucht ! , anstatt es vorher zu testen. nach fast 6 monaten fing das problem an . ich habe lostark gespielt in meiner freizeit und 32 gb ram auf 2 bänke bestückt. diese 32gb reichen für das game nicht aus so das ich es auf 54gb 4 bänke bestückte für den xmp modus. dieser chip der verbaut wurde griff nicht . ich schaute im bios nach und den modus konnte man nicht umstellen auf xmp 2 , habe den pc neu gestartet er fuhr hoch und im game stürtze alles ab , fehlermeldung kam bioschip problem . der pc war tot, nix funktionierte mehr meine m.2 sdd war daduch auch kaputt . ich rief amazon an teilte es ihnen mit und sie sagten ich solle die defekten 3 artikel zurück schicken was ich auch tat. der verkäufer der das mainboard zurück bekam rief mich an und sagte folgendes : ich hätte das board kaputt gemacht sein vater oder wer hat im hintergrund gesagt was er sagen soll. ich machte vorher bilder vom board als beweis , der hatte mit seiner kamera bilder vom cpu sockel gemacht wo man sieht das die pins mutwillig rausgezogen wurden sind um sich der verantwortung zu entziehen. ich schickte ihn die bilder die ich vorher auf genommen habe als beweis und darauf hin sagte er mir ich bekomme das geld nicht zurück erstattet. amazon verlangt jetzt durch monatsabrechnung das ich die zurück geschickten artikel bezahlen soll. was soll ich machen , kann jemand helfen? mfg
Beschädigte Ware nach Reklamation
Beitrag von Melani
11.04.2024, 11:05 Uhr
Wir haben im April 2023 bei Backmarket einen Thermomix in einem neuwertigen Zustand gekauft, mit einer Garantie von 12 Monaten. Vor ca. 6 Wochen ging das Messer kaputt. Dies haben wir reklamiert und es wurde gesagt, wir sollten das Gerät zurückschicken. Erstmal haben wir nur das Messer geschickt, weil das Gerät in Ordnung war - das Messer ist einfach an einer Stelle durch Schwachstelle im Material abgebrochen. Der Händler hat danach aufgefordert, auch das Gerät zu schicken. Wir haben alles dokumentiert, einpacken (original Karton), das Gerät von jeder Seite. Das Gerät kam beim Händler in einem kaputten Zustand an - mehrere Risse im Gehäuse z.B. Das Karton war laut Händler nicht beschädigt. So wie wir es verpackt haben und vollgestopft und die Art von Beschädigungen lassen darauf schließen, dass es keine Chance gab, das Gerät auf diese Art und Weise im Transport zu beschädigen. Viel wahrscheinlicher ist es, dass das Gerät beim Händler (ausgepackt) gefallen ist und beschädigt wurde. Der Händler will davon nichts wissen - ein kaputter Thermomix wurde uns zurückgeschickt.
Meier
Beitrag von Hannah
10.02.2024, 18:07 Uhr
Ich habe mir in einem online Shop eine Jacke bestllt in schwarz. Es wurde eine Jacke in grün geliefert weshalb ich die Jacke sofort ungeöffnet wieder zurück geschickt habe. Das Geld wurde natürlich sofort von meinem Konto abgebucht. Heute habe ich die Jacke zurück erhalten mit einem Schreiben, die Jacke würde starke Mängel aufweisen (wäre gerissen am Reißverschluss, stark verschmutzt und es hätte Müll in den Taschen gelegen), so dass ein Weiterverkauf nicht möglich wäre und sie würden auf der Bezahlung bestehen. Im Nachhinein beim recherchieren stieß ich auf viele gleichlautende Rezensionen gestoßen. Dies ist mir bei der Bestellung nicht aufgefallen da ich zuvor in einem fast gleichnamigen Shop etwas bestellte und dachte es wäre der gleiche wie zuvor. Ich habe das Geld zurückbuchen lassen und werde Montag zu einem Anwalt gehen und Anzeige erstatten. Ich weiß nur nicht ob man etwas beachten sollte und ob ich jetzt wirklich zur Zahlung verpflichtet bin.
Handy aus Päckchen angeblich verschwunden
Beitrag von ich
20.09.2023, 10:12 Uhr
Guten Morgen, ich habe ein Handy an 1und1 zurückgeschickt.Laut eines Mitarbeiters kam das Päckchen zwar an aber ohne Handy was tun???Ich weiß aber zu 100% das das Handy im Päckchen war da ich es selbst reingetan habe
Schaden Retoure
Beitrag von Bea Tillmann
23.05.2023, 14:17 Uhr
Ich habe bei einem Onlineshop bestellt. Im Nachhinein ist mir erst aufgefallen das die Rücksendung zu einem Lasten geht. Was okay ist. Aber nun bekomme ich von der Firma bescheid das die Ware nicht Retourniert werden kann das der Inhalt beschädigt ist. Unangenehmer Geruch. Jedoch habe ich sie in den Zustand zurück gesendet wie ich sie bekommen ohne unangenehmen Geruch l. Jetzt sagen die mir ich muss bei Hermes eine Schadenfall melden. Und mich darum kümmern. Ist das richtig l? Was muss ich tun?
privat
Beitrag von Gabriele König
07.12.2022, 19:29 Uhr
Hallo habe am 14.92022 eine Jacke bestelt .habe sie am 4.10.22 zurück.Mein Retoure Beleg ist verloren gegangen.Ich soll 318.72 zahlen.Was kann ich tun,Mfg.Gabriele König
ohne Titel
Beitrag von Eckhard Lehrbach
17.11.2022, 09:25 Uhr
Guten Morgen, ich habe ein Handy an 1und1 zurückgeschickt. Sollte lt. Vertrag , neues Handy und Rückkauf altes Handy zum Preis von Euro 200 gutgeschrieben werden. Handy zurückgeschickt. Paket angekommen, aber angeblich kein Inhalt. Was nun ?
frau
Beitrag von Olga Nikolaeva
22.05.2022, 23:02 Uhr
Guten Tag, ich kann vom Verkäufer keine Adresse bekommen, um die Bestellung zurückzusenden. Ich habe dem Verkäufer innerhalb von zwei Wochen mehr als 10 Nachrichten geschrieben, dass ich eine Adresse brauche, aber als Antwort bekomme ich einige Rabattangebote. Ich habe 11 Wochen auf die Bestellung gewartet, obwohl die Lieferung bei der Bestellung 2-4 Wochen dauerte. Ich wollte die Bestellung stornieren, aber mir wurde gesagt, dass dies nicht möglich ist, da sie bereits gesendet wurde, aber nach Erhalt kann ich sie zurücksenden.Aber jetzt kann ich die Bestellung nicht zurücksenden, weil es keine Adresse gibt.
Retoure verloren gegangen
Beitrag von Mimi28
01.03.2022, 14:07 Uhr
Hallo zusammen. Ich hab letzte Woche eine Bestellung von einem Versandunternehmen bis auf einen Artikel (den ich bereits gezahlt habe) vollständig retourniert. Die Bestellung kam in zwei Paketen bei mir an, da das eine Paket vom Partnerunternehmen verschickt wurde. Dementsprechend ging die Bestellung auch in zwei Paketen zurück. Ich hab die beiden Pakete gemeinsam am Mittwoch in der Postfiliale abgegeben, diese wurden gescannt und entgegengenommen. Am Donnerstag fiel mir auf, dass ich auf meinem Einlieferungsbeleg nur eine Sendungsnummer habe anstatt zwei, also bin ich nochmal hin und habe nachgefragt, was da los ist. Der Mann war sehr unfreundlich und wollte mir nicht weiterhelfen. Er sagte mir, dass die Pakete von gestern bereits alle abgeholt worden seien. Ich habe bereits mit dem Versandunternehmen und der Post telefoniert und das Problem geschildert, man sagte mir ich solle abwarten. Das Paket mit Sendungsnummer hat sich seit der Einlieferung nicht „weiterbewegt“ und wo das Paket ohne Einlieferungsbeleg ist, weiß ich jetzt natürlich auch nicht ohne Sendungsverfolgung. Heute habe ich nochmal angerufen und das Versandunternehmen sagte mir ich solle eine rechtsverbindliche Erklärung ausfüllen. Gesagt, getan. Meine Frage jetzt, muss ich für die Ware zahlen, obwohl ich sie zurückgeschickt habe? Klar ich habe wegen dem super kompetenten Mitarbeiter bei meiner Postfiliale jetzt keine zweite Sendungsnummer, aber der Laden hat im Zweifel bestimmt eine Kamera auf der man sieht, dass zwei Pakete über den Tresen gegangen sind. Kann mir jemand weiter helfen?
Sichere Verpackung
Beitrag von Thomas Seligmüller
17.12.2021, 21:45 Uhr
Ich habe kürzlich Ware online gekauft und musste sie zurückschicken, da nicht passend. Das Paket 120 x 60 cm wurde durch mich an einer der 60 cm Seiten geöffnet, da dies zur Entnahme der Ware reichte. Nachdem ich die Ware ins Paket zurück gepackt hatte, habe ich diese geöffnete Seite wieder verklebt und das Paket zurückgeschickt. Beim Empfänger kam es halb offen und ohne Inhalt an, nur die von mir verklebte Seite war noch heil. Der Händler wirft mir nun vor, ich hätte das Paket nicht ausreichend verstärkt und sei somit für den Verlust der Ware verantwortlich. Die Verpackung sei nur für den Einmalgebrauch gedacht und hätte trotz unversehrter Originalverklebungen an allen Seiten zwingend nochmals verklebt werden müssen. Eine Rückerstattung des Kaufpreises lehne er daher ab.
Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass er für eine Schadensanzeige bei DHL zuständig ist, was er auch tun wollte. Warum er es letztendlich nicht getan hat, ist mir ein Rätsel, denn inzwischen teilte er mir mit, dass es dafür nun zu spät sei. Er weigert sich weiterhin den Kaufpreis zurück zu erstatten. Mit Recht?
Frau
Beitrag von Annkathrin
15.07.2021, 14:56 Uhr
Eine Kundin hat am 24.06. Waren eingekauft. Am 12. Juli schreibt sie, dass sie die Ware angeblich bereits am 06. Juli zurückgeschickt hat. Die Ware ist bis heute noch nicht bei mir angekommen. Eine Sendungsnummer hat sie nicht, da sie es angeblich als Päckchen verschickt hat. Vorab wurde ich nicht über einen Widerruf informiert. Die Ware wurde von DHL am 26.06. zugestellt. Ich wurde also nicht innerhalb von 14 Tagen über den Widerruf informiert. Bin ich nun verpflichtet, ihr den Betrag zurückzuerstatten?
Kein Absatz 10 enthalten
Beitrag von Britta
07.07.2021, 11:15 Uhr
„Darüber hinaus enthält § 357 BGB nun eine – wie § 357 Absatz 10 BGB zeigt – abschließende Regelung von Fällen, in denen der Verbraucher Wertersatz im Rahmen des Widerrufs leisten muss.“ Soweit ich gesehen habe, geht es nur bis Absatz 9?
Was passiert, wenn nun ein Rücksendungsnachweis nicht mehr vorhanden ist und der Verkäufer ein Unangenehmen beauftragt, um das Geld für die zurück gesandte Ware einzutreiben? Wird hier lediglich auf die gleiche Gesetzesstelle hingewiesen, oder gibt es einen Trick/ eine Lücke/ Umgehung für den Verkäufer, das Geld trotzdem zu erhalten? Kann der Verbraucher seinerseits darauf beharren, dass er zB. ein Päckchen ohne Sendungsverfolgung verwendet hat und ist damit auf der rechtlich sicheren Seite, um den Betrag der verlorenen Ware nicht zahlen zu müssen?
Rücksendung der Ware geht kaputt bei Widerruf des Kaufvertrages
Beitrag von Wolfgang Breuer
19.02.2021, 18:49 Uhr
Ich habe Ende Dezember 2020 einen CD Rekorder gekauft (220,- €) bei einem online Händler gekauft und bezahlt; der Händler hat eine Gewährleistung von 1 Jahr angegeben. Da das Gerät eine Funktionsstörung hatte und der Kontakt mit dem Händler unbefriedigend war, habe ich fristgerecht einen Widerruf des Kaufvertrages mitgeteilt (mit bestätigtem Einschreiben) und die Ware an ihn per DHL Paket (versichert) zurückgeschickt. Diese kam bei ihm kaputt an, Transporteur ist DHL. Lt. Aussage des Händlers sei die Ware unsachgemäß verpackt gewesen - dem widerspreche ich jedoch, da ich schon x mal solche Waren verschickt habe und bisher keinen Schaden hatte. Der Händler hat bei DHL den Schaden nur gemeldet, aber keine Reklamation, wie es DHL fordert, eröffnet, sondern das Paket an mich zurückgeschickt. Meine Reklamation bei DHL brachte leider keinen Erfolg (wird man bei DHL wohl äußerst selten haben, immer die gleiche Aussage mit "ungenügender Verpackung"). Welche Möglichkeiten habe ich? Einen Widerruf des Kaufvertrages habe ich ja fristgerecht eingereicht.
So viele Fragen - keine Antworten
Beitrag von Silvia Th.
10.01.2021, 15:19 Uhr
Ich rege an, dass der Betreiber dieser Homepage klar macht, dass keine Fragen beantwortet werden, sondern die Kommentarfunktion - wie der Name schon sagt - lediglich für Kommentare da ist.
Mit freundlichen Grüßen, Silvia Th.
Retoure laut sendungsnummer angekommen
Beitrag von Melanie
08.12.2020, 11:28 Uhr
Hallo, Ich habe bei Amazon über einen Drittanbieter einer Jacke bestellt und diese ordnungsgemäß über die Angaben des Händlers retourniert über DHL. Ich musste die Kosten der Rücksendung nicht tragen und habe von der Post einen Beleg bekommen. Jetzt behauptet der Verkäufer das das Paket nicht angekommen sei und verlangt einen Auslieferungsnachweis. Nach der Sendungsnummer ist das Paket jedoch zugestellt wurden. Was soll ich tun???
Retoure verloren gegangen
Beitrag von A9003
01.12.2020, 11:24 Uhr
Hallo, trägt der Verkäufer auch das Risiko, wenn die Retoure nicht ankommt, wenn ich keinen Sendungsbeleg mehr habe. Ich habe die Ware als Retoure zum Händler geschickt. Habe jedoch den Sendungsbeleg nicht. Muss ich zahlen ?
Frau
Beitrag von Julia Burmeister
24.11.2020, 09:52 Uhr
Trägt der Verkäufer auch das Risiko, dass die Ware nicht ankommt, wenn ich keinen Versandbeleg vorweisen kann. Ich habe die Ware als Retoure zum Händler geschickt. Habe jedoch den Versandbeleg nicht. Muss ich zahlen ?
Retoure bei DHL verloren gegangen, Versandschein musste ich kaufen, von wem die erhalt ich die Erstattung
Beitrag von Heike
05.09.2020, 20:37 Uhr
hallo, ich habe über ebay bei einem händler ein iohone gekauft und bezahlt, es aber dann innerhalb der wideruffrist das iphone an den händer retour geschickt und musste laut händler das retourenlabel selbst kaufen, was ich auch getan habe. nun ist das paket bei dhl verschwunden. ich habe einen nachforschungsauftrag bei dhl eingeleitet, aber seit bereits 8 wochen nichts von dhl gehört. muss nicht trotzdem der händler mir mein geld zurück erstatten oder muss ich mich jetzt mit dhl rumärgern, da die sich auch nicht bei mir, trotz mehrfacher beschwerde per mail, melden? was kann ich tun, da sich auch dhl irgendwie stur stellt? vielen dank, heike
Paket verloren gegangen
Beitrag von Mia Babic
21.07.2020, 23:54 Uhr
Ich habe am 04.06 ein privates Paket über Hermes online Shop nach Kroatien geschickt. Paket könnte nicht zugestellt werden und ist wieder nach Deutschland geschickt. Am 06.07 war der letzte Status - Die Sendungen wird an unseren Partner für den international Versand übergeben. Über Hermes.at (Österreich) steht das Paket befindet sich in Deutschland Ort: Altenkunstadt. Ich musste trotzdem ein Verlust des Paket anmelden. Ich warte jetzt auf ihre Antwort. Das Paket enthält alle meine privaten Sachen wie Kleidung, Schuhen und so weiter. Alle Sachen sind hochwertig. wenn sie mein Paket nicht finden was kann ich machen?
Verkäufer Recht
Beitrag von Fahrradladen am Kloster
20.05.2020, 15:55 Uhr
Punkt: "3. Der Verbraucher musste die Ware ordentlich verpacken" hat er nicht gemacht übrigens noch mehr beschädigt. Bilder und Video habe ich gemacht. WElche Rechte habe ich?
Reklamationsfall - Ein/ Rücksendung des Gerätes
Beitrag von Heike.h
31.03.2020, 15:35 Uhr
Ich war etwas entsetzt. Leider ist nun ein Reklamationsfall eingetreten. Dazu soll ich die Waren , einen Laptop zur Reparatur zurück senden. ICh war allerdings entsetzt als ich diesen Satz las: """"Zudem möchten wir Sie darauf hinweisen, dass keine Kontrolle erfolgt ob die Sendung tatsächlich bei der XXXXXXXX.de AG eingeht. Aus diesem Grund sind Sie für die Abgabe und Einsendung selbst verantwortlich.""""
Was bitte soll man denn davon halten, soll hier die Gefahr auf den Verbraucher abgewälzt werden? So etwas habe ich ja noch nie gehört.
Beschädigter Artikel
Beitrag von Jana Schmidt
29.02.2020, 18:17 Uhr
Hallo, Ich habe ein Glas Gefäß zurück geschickt da ich es falsch bestellt habe. Jedoch hab ich dies meiner Meinung nach ordnungsgemäß verpackt mit Warnhinweis das Glas drinnen ist. Die Firma hat sich darauf berufen das ich es nicht ordnungsgemäß verpackt habe und weis auf dIe Erklärung hin. Ich finde aber das ich nicht in der Pflicht bin für den Schaden aufzukommen und wollte hier erfahren ob ich den Schaden zahlen muss oder nicht.
Verkäufer erstattet Kostüm nicht wg. Beschädigung
Beitrag von Vanessa
14.02.2020, 14:24 Uhr
Hallo, ich habe ein Faschingskostüm in versch. größen bestellt, diese anprobiert und die nicht-passenden zurückgeschickt. Nun will mir der Verkäufer eines der Kostüme nicht erstatten, weil Flecken darauf zu sehen sind und er mir unterstellt, ich hätte das Kostüme getragen. Die Flecken sind nicht schwerwiegend aber sichtbar. Dennoch sind sie NICHT von mir verursacht worden - ich habe mein Kostüm behalten und auch nur DAS getragen. Wer hat Recht/Beweispflicht, was kann ich tun wenn er sich weiterhin weigert?
Bestellte Ware aus England
Beitrag von Finn
05.02.2020, 20:15 Uhr
Guten Tag, Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Ich habe mir ein Trikot bei einem großen Händler aus England bestellt. Jedoch weist das Trikot Verschmutzung auf. Ich habe den Händler mehrmals kontaktiert, jedoch geht er darauf nicht wirklich ein. Und ich will nicht die Versandkosten selber tragen. Meine Frage ist nun: gilt in England wie in Deutschland Rückgaberecht bei beschädigter Ware? Also, dass der Verkäufer den Rückversand zahlen muss? Vielen Dank im voraus.
Verkäufer leugnet vollständigen Retoureneingang
Beitrag von Celiana
05.12.2019, 12:36 Uhr
Habe 4 Tüten mit je 2 Stiefelkartons Inhalt retourniert - ein Paar Stiefel habe ich behalten - der Verkäufer behauptet, es seien 2 Paar Stiefel nicht bei ihm angekommen - das Paar, das ich behalten habe (logischerweise) und noch ein zusätzliches Paar!!!
Muss ich das jetzt bezahlen?
Keinen
Beitrag von Tamyra Migula
13.05.2019, 16:10 Uhr
Guten Tag, ich bin Privat Person und habe da eine Frage zu diesem Thema. Ich habe einen Warenwert von bis zu 500€ an eine andere private Person verkauft über ebay kleinanzeigen mit Paypal Verkäuferschutz und DHL Versicherten Versand. Nun stellte sich heraus als das Paket von uns ordnungsgemäß verpackt und verschickt worden ist das der Name und die Adresse bei Paypal falsch war laut dem Käufer von ebay. Das Paket kam nun zurück weil Empfänger nicht ermittelt werden konnte. Der Käufer meldet sich auch nicht mehr bei mir. Ich bot ihm am wenn das Paket zurück kommt das ich es nochmal auf seine Kosten zuschicken. Es kam schon seit einer Woche nichts mehr vom Käufer. Das Paket ist heute wieder bei mir allerdings ist der Karton und die Ware darin völlig beschädigt. Frage 1. Muss ich dem Käufer ohne einer Mitteilung Geld zurück schicken? Und zahlt Dhl(weil ja versichert) die beschädigte Ware? Vielen Dank für die Antwort. LG T. Migula
Versicherung nur bis 500€
Beitrag von Dirk Richartz
18.02.2019, 21:24 Uhr
Guten Tag. Wenn ich ein Smartphone retour schicke mit einem Wert von über 1000€, der Versanddienst aber nur bis 500€ versichert, bleibt das Risiko dennoch beim Verkäufer? Ein entsprechend versichertes Paket wäre extrem teuer. Ist das irgendwo geregelt?
DHL hat Retourenpaket (Wert Euro 302,--) verloren
Beitrag von Christine
29.08.2018, 22:59 Uhr
Hallo, habe ein Paket an Turbado retourniert, mit Paketkleber von Turbado, jetzt hängt das Paket irgendwo im Nirwana und DHL stellt sich tod. Das Handy in obigem Wert (neu) wurde von mir bezahlt und nach Retoure sollte ich das Geld retour erhalten. Wie sieht es nun rechtlich aus, wenn das nicht mehr auftaucht? Muss mir Turbado das Geld trotzdem zahlen und wie sind die Fristen? Ich verzweifle. Ist für mich viel Geld. Danke im Voraus. mfg.
Handy Verlust
Beitrag von Holthey
27.06.2018, 09:20 Uhr
Habe ein Handypaket mit einem Boten zurück geschickt das ging aber bei der Firma verloren. Ich habe leider kein Beleg da der Bote keine bei sich hatte nun soll ich das Handy bezahlen ist das rechtens
Rechnung bezahlt
Beitrag von Evi Carnot
21.06.2018, 10:23 Uhr
Verwendungszweck : DKO 206131A3
Habe am 27.04.2018 den Artikel LTB Strechige Skini Jeans Molly bestellt . Die Rechnung habe ich am 13.06.2018 bezahlt
Herr
Beitrag von Willy
28.01.2018, 16:58 Uhr
guten tag, am 19.12.17 kaufte der Käufer bei mir eine schneekugel. am 21.12.17 vor erhalt der Sendung leitete der Käufer den widerruf ein, da er diese wohl doch schon besitz, ich akteptierte den widerruf am 21.12.17. am 22.12. erhielt er die Sendung und packte sie aus inklusive originalverpackung um den arikel zu betrachten angeblich, packte diese wieder ein und es kam am 28.12.17 eine beschädigte schneekugel zurück, der arm war abgebrochen. ebay hat mir recht gesprochen und der Käufer hat sein Geld nicht zurückerhalten. Käufer verlangte die Rücksendung des defekten Artikels. ich antwortete diese könne er sich persönlich abholen unter zeugen. nun habe ich einen Brief von seinen Anwalt erhalten ich solle diesen die schneekugel zusenden.
nach meiner Meinung ist mit annahme des widerrufs der Artikel wieder in meinen Eigentum übergegangen und der Käufer hätte das paket nicht öffnen dürfen.
was soll ich tun ??
vielen dank willy
Verkäufer verlangt nach Widerruf einen Wertersatz durch angebliche Beschädigung
Beitrag von Michael
11.01.2018, 15:11 Uhr
Hallo,
Ich habe ein Handy mit Vertrag bestellt welches ich makellos nach 6 Tagen wieder zurückgeschickt habe. Nach knappen 2 Wochen erhielte ich eine email vom Händler in der er behauptet, dass das Gerät mit einigen tieferen Kratzern im Display zurück kam und es jetzt nicht mehr neuwertig anzubieten sei. Ich müsse einen Wertersatz von 321 Euro begleichen. Im Anhang sendete er ein paar Fotos auf denen Kratzer am Display zu sehen sind, aber diese habe ich nicht verursacht. Nun wie verhält sich die Rechtslage? Ist dieser Anspruch gültig
Vertragspartner des Paketdienstes
Beitrag von G. Grünwald
28.12.2017, 13:35 Uhr
> ... da der Verbraucher dann in der Regel der Vertragspartner des Paketdienstleisters ist. Kann der Verbraucher als Auftraggeber nicht seine Rechte gegenüber dem Paketdienst an den Händler abtreten? vG Gerhard
Gast
Beitrag von Seni
11.12.2017, 17:58 Uhr
Ich habe bei ebay einen Rock verkauft, leider die Falsche Grösse angegeben. Habe mich bereit erklärt die Kosten inkl.Versand zu erstatten. Nun habe ich den Rock in einer zerfetzten Tüte zurückbekommen, und er ist dreckig. Muss ich trotzdem die kompletten Kosten übernehmen? Weil es ist ein neuer Rock, nur ich kann ihn so jetzt nicht weiter verkaufen. Bleibe ich auf den Schaden sitzen? Die Käuferin droht gleich mit Polizei. Was sagt das Recht?
Beweis für Rücksendung
Beitrag von Nico Schuster
01.12.2017, 10:11 Uhr
Guten Tag,
Wie kann ein Käufer die Rücksundung beweisen, wenn es sich um eine Büchersendung handelt, die weder versichert ist noch ein Versandnummer hat. Reicht der Kaufbeleg der Post? Darauf steht natürlich nicht die Andresse des Händlers.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
der Händler trägt die Kosten ?
Beitrag von Kate
20.09.2017, 11:20 Uhr
Beispiel: Kunde erhält Paket mit 2 Artikeln von Verkäufer, widerruft den Vertrag und sendet nur 1 von 2 Artikeln zurück. Kosten den Rückversandes trägt der Käufer. Er behauptet jedoch beide Artikel im Originalkarton zurück geschickt zu haben. Beim Händler kommt tatsächlich nur 1 Artikel in Karton (unbeschädigt) an. Der Spediteur/ Paketdienst übernimmt keine Verantwortung, weil Karton nicht defekt war. Wer trägt hier die Kosten für den fehlenden Artikel ?
Defekte Ware
Beitrag von Becker
09.09.2017, 22:20 Uhr
Wie sieht es aus wenn der Händler eine Falsche Wäre verschickt und man bemängelt das und verschickt die Ware original verpackt zurück so wie es gekommen ist. Jetzt meint der Händler die Ware sei kaputt. Wer muss denn Schaden bezahlen?
about you
Beitrag von Nina f
28.07.2017, 14:11 Uhr
hallo, ich habe ein paar Sachen per aboutyou bestellt. habe anprobiert und ALLE zurückgeschickt: Am nächsten Tag bekomme ich email mit Bestätigung zum Retoureneingang. An dem Tag haben sie 2 Sachen aber unberücksichtigt gelassen.
Am nächsten Tag kommt email, wo sie noch Retoureneingang von einer Sache bestätigen. Bleibt aber noch offene Rechnung für eine Sache... ? OBWOHL ICH ALLE SACHEN KOMPLETT IN EINEM KARTON EINGEPACKT UND GESCHICKT HABE...
jetzt bekam ich schon 3. Mahnung. Habe da angerufen und habe solche Nachricht gerade erhalten: ''Leider wurde uns durch Ihren Online-Händler die vollständige Retoure der Ware zum Verwendungszweck DG14blabla bisher nicht übermittelt.
Uns liegt eine Retourenbestätigung in Höhe von 133,97 EUR vom xxxvor. Somit besteht noch eine Forderung für diesen Verwendungszweck in Höhe von 59,99 EUR, zzgl. 13,00 EUR Mahngebühr.
Wir bitten Sie sich bezüglich der Retourenklärung daher direkt mit Ihrem Online-Shop in Verbindung zu setzen, da RatePAY als Rechnungsinhaber ausschließlich für die Zahlungsabwicklung zuständig ist und keinen Zugriff auf die logistischen Daten Ihres Händlers hat.
Sobald Ihr Online-Händler die Retourenmeldung nachgeholt hat, wird der entsprechende Betrag in unserem System verrechnet.
Sollten Sie keine weitere Retoure veranlasst haben, bitten wir Sie den offenen Rechnungsbetrag in Höhe von insgesamt 72,99 EUR zu überweisen.
Hierfür haben wir Ihnen eine Mahnsperre von 14 Tagen eingerichtet.
habe da angerufen, sollen sich melden.
wenn sie irgendwie das nicht finden, muss ich das wirklich bezahlen, obwohl ich es wirklich nicht behalten habe?
Dipl. Ing. (FH)
Beitrag von DBall
02.06.2017, 15:08 Uhr
Hallo, Sie hatte im Absatz 4 das Wort "Fristgemäß" genannt --Was bedeutet das.. Hier mein Problem:
Ich habe nun den Fall, dass die Ware (Möbel > 40 Kg) angeliefert wurde und defekt war. Zum Glück hatte ich die Ware nicht im Vorfeld bezahlt. Diese Beschädigung wurde dokumentiert und dem Vertragspartner (Händler) zur Kenntnis gebracht. Jetzt klärt er zunächst mit seinem Hersteller inwieweit eine Nachsendung/Austausch stattfinden kann und wird. Diese Prozedur dauert nun vier Wochen (ohne Ergebnis), sodass der Tisch auch bei mir wieder originalverpackt herumsteht. Wenn es zu keiner Einigung der beiden kommt steht der Tisch wahrscheinlich noch im nächsten Jahr bei mir. Und nun zu meiner Frage: Wie lange muss ich den Tisch noch bei mir lassen oder kann ich hier eine Frist setzen oder kann ich sogar nach einer gewissen Zeit das Ding in den Sperrmüll schicken ? Welche Möglichkeiten bestehen hier. Da auf Grund des Gewichtes eine Spedition beauftragt werden muss, kann ich das Teil auch nicht unfrei zurücksenden.
Herr
Beitrag von Horst Schymaniuk
17.05.2017, 20:42 Uhr
Nehmen wir mal an der Käufer hat das Paket bei der Rücksendung nicht ausreichend hoch versichert und der Paketdienstleister hat nur den Standardbetrag von 500€ erstattet. Wer kommt nun für die Differenz auf? Hat der Käufer hier nicht fahrlässig gehandelt indem er wohlwissend des Wertes des Inhalts nicht für ausreichende Versicherung gesorgt hat?
Bei Hinsendung gleiches Recht?
Beitrag von Albert Zweistein
26.04.2017, 17:12 Uhr
Wie sieht's mit der Hinsendung aus?
Gilt bei Verlust gleiches Recht wie bei der Rücksendung,?
Doch Holschuld des Verbrauchers
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
24.04.2017, 11:07 Uhr
Sehr geehrter Herr Amadreas, es handelt sich tatsächlich um eine Holschuld des Verbrauchers, auch wenn dies begrifflich auf den ersten Blick falsch erscheint. Diese Holschuld knüpft an die gesetzliche Pflicht des Verbrauchers an, die Kaufsache nach dem Widerruf an den Verkäufer zuzurückzugeben. Das Gesetz kennt für die Bestimmung des Leistungsorts eines Schuldners grundsätzlich drei Möglichkeiten. Zum einen die Bringschuld, bei der der Schuldner den Leistungsgegenstand zum (Wohn-)Ort des Gläubigers bringen muss, dann die Schickschuld, bei der es genügt, wenn der Schuldner den Leistungsgegenstand an den Gläubiger schickt, also einer Transportperson übergibt, damit diese den Gegenstand zum Gläubiger bringt, und schließlich die Holschuld, bei der es ausreicht, wenn der Schuldner den Leistungsgegenstand zur Abholung durch den Gläubiger bereitstellt und diesem dann bei Abholung übergibt. Somit schuldet der Verbraucher die Rückgabe des Leistungsgegenstands an den Verkäufer in der Weise, dass er den Gegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstellen muss, damit ihn der Gläubiger bei ihm abholen kann.
Dipl.-Ing.
Beitrag von Wolfgang Amadreas
19.04.2017, 19:50 Uhr
Unter Punkt 4 "Spedition" ist ein Fehler:
Es handelt sich nicht um eine Holschuld des Verbrauchers sondern um eine Holschuld des Verkäufers. Der Verkäufer muss bei Speditionsversand eines defekten Artikels den Rücktransport organisieren = Holschuld : )
vorsätzlicher Betrug
Beitrag von M.Franz
29.01.2017, 02:24 Uhr
Wie sieht die Sachlage aus wenn ein Ebay Verkäufer die Ware nach Rücksendung aus Frust mutwillig beschädigt um den kaufpreis nicht erstatten zu müssen aber behauptet der Kunde wäre der Täter ?
Ebay hat den Fall innerhalb kürzester Zeit für den Verkäufer (Profiseller) entschieden und auch den Einspruch gegen diesen Entscheid binnen 5 minuten abgelehnt obwohl das vom Verkäufer vorgelegte Gutachten sehr schlechter Qualität war und ganz andere Schäden thematisierte als der Verkäufer bei eröffnen des Falls angegeben hatte.
Retoure im Versandhandel nicht komplett eingegangen
Beitrag von Bianca77999
27.12.2016, 15:44 Uhr
Guten Tag,
Ich habe das Problem das ich im Online Shop Ware bestellt habe. Rechungskauf über einen anderen Anbieter wie der Shop selber. Was ja schon gängig ist wenn man Online Bestellt.Leider gingen alle Artikel zurück da sie mir nicht gefielen oder passten. Vom Online Shop bekamm ich zeitnah das die Retoure eingangen ist. Leider aber nicht alle Artikel eine Jacke fehlte. Als ich mit dem Online Shop Kontakt aufnahm wurde geprüft. Laut Shop wurde ein Nachforschungsauftrag gestellt, das Paket soll unbeschädigt bei dem Online Shop angekommen sein. Mitterlweile hab ich beim Drittanbieter ( Bill....)der mir den Rechnung angeboten hatte das Zahlungsziel verlängert. Das Spiel geht jetzt seit über zwei Monaten. Der Drittanbieter sagt ausdrücklich das der Rechnungsbetrag nur vom Online Shop storniert werden kann. Der Online Shop sagt ausdrücklich ( schriftlich) , da ich auch schon mehrfach schriftlich der Forderung wirderrufen hab, das das Paket unversehrt bei Ihnen angekommen sei und somit sie meiner Forderung der Stornierung nicht nachgeben können. Nun stellt sich für mich die Frage wer hat recht. Muss ich zahlen obwohl ich den Artikel mit in der Retoure getan habe und der Online Shop mir ja bestätigt hat das die Retoure angekommen ist,bloß die besagte Jacke nicht.. Der Drittanbieter der mir jetzt schon eine Mahnung geschickt hat will sein Geld und verweist immer nur auf den Online Shop.
Verpackung
Beitrag von Peter Schullet
30.11.2016, 20:24 Uhr
Wie sieht es aber mit Möbelverpackungen aus. Mir wurde eine Couch die in Wellpappe verpackt und anschließend Folie verschweißt war geliefert. Diese Verpackung war so verschweißt und verklebt das sie das auspacken Nicht überstanden hat und entsorgt wurde,auch konnte die Menge des Materials nicht so lange deponiert werden Jetzt erwartet man von mir eine transportsichere Verpackung,wie soll das Möglich sein ,bin damit völlig über fordert da allein lebend.
Artikel zurückgesendet, Verkäufer sagt kam nicht an
Beitrag von Nadine K.
15.11.2016, 14:22 Uhr
Habe zur Zeit eine ähnliche Problematik. Im Internet habe ich bei einem kleineren, mittelständischen Kleidungsunternehmen online bestellt, jedoch nur einen Artikel behalten. Den anderen wollte ich umtauschen. Da ich auf der Homepage eben dieser Firma nichts zum Umtausch fand (kein Retourkleber oder ähnliches auch nicht bei FAQ) fragte ich dort per Mail nach ob ich die Original Packung nutzen muss (als Paket frankiert) oder ich diese einfach per Maxibrief versenden könne. Man sagte mir zu das es auch als Maxibrief ginge, dass es dort aber keine Nachverfolgung gäbe.
Gesagt getan, weil ich noch nie mit einem Maxibrief Probleme hatte versendete ich das Kleidungsstück so. Nun nach fast 2 Wochen ist es noch immer nicht beim Empfänger angekommen, klingt meiner Meinung nach etwas dubios.. Zahlung erfolgte via PayPal und bisher hatte ich bei dem Anbieter auch nur gute Erfahrungen gemacht. Was kann ich nun tun?!
Beweislast bei angeblichem Transportschaden
Beitrag von Jan M.
14.11.2016, 18:01 Uhr
Hallo Herr Huber, wir haben unser Smartphone mit Displayfehler (Touch-Funktion defekt - kein Displaybruch) in eine Vertragswerkstatt gesendet. Die Werkstatt verweigert die Garantiereparatur, weil wir angeblich falsche Angaben beim Online-Auftrag gemacht haben und das Display schon gebrochen war. Ich habe aber einen Zeugen, der bestätigt, dass das Display nicht gebrochen war. Wer ist in der Beweislast, ob das Display gebrochen war. Und muss das Display auf Garantie repariert werden, wenn einer der Fehler ein Garantiefall ist und der andere Fehler nciht.
Mit freundlichen Grüßen
Jan M.
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Beitrag von Lo.Ru.
12.11.2016, 09:12 Uhr
Guten Tag Herr Huber Danke für Ihre Erklärungen jedoch bleibt ein Punkt offen: Als Faustformel gilt: geeignet ist eine Verpackung dann, wenn sie dieselbe Beschaffenheit aufweist wie bei der Hinsendung.
Der Verbraucher nutzt nun die Verpackung der Hinsendung. Wenn nun bei der Hinsendung schon eine schlechte Verpackung gewählt wurde und diese durch den zweimaligen Transport nicht durchhält und dadurch die Ware verletzt wird. Hätte der Verbraucher mit Vorrausblick eine neue Verpackung nach Richtlinien des Paket-Dienstes nehmen müssen? oder kann er blind der Verpackung der Hinsendung vertrauen?
Herr
Beitrag von Oli H.
11.11.2016, 08:44 Uhr
Guten Morgen, leider habe ich meine Quittung für die Retoure der Sendung verloren und das Paket ist nun tatsäclich angeblich noch nicht eingetroffen. Reicht es aus wenn ich dazu auch eine eidesstattliche Erklärung hierfür abgebe mit einem Zeugen der gesehen hat das ich das Paket abgegeben habe?
Privat
Beitrag von Sandro
27.10.2016, 15:01 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
wer trägt die Rücksendekosten für ein defekt geliefrten Artikel bzw. bei einem Garantiefall zwischen zwei Firmenkunden?
Wie sieht es bei Handyverträgen aus?
Beitrag von Gast
05.09.2016, 11:15 Uhr
Guten Tag! Ich habe meinen Handyvertrag widerrufen und die Simkarte sofort nach Erhalt zurückgeschickt. Ich habe allerdings den großen Fehler gemacht die Sendung als Brief zurückzuschicken und habe somit keinen Sendungsnachweis. Gibt es für mich dennoch eine Möglichkeit den Widerruf auszuüben? Beispielsweise in dem ich den Wert für die Simkarte begleiche? Vielen Dank im Vorraus (:
Gast
Beitrag von Katja
29.07.2016, 13:14 Uhr
Guten Tag,
vielen Dank für den informativen Artikel. Dazu noch folgende Frage:
Hat der Verbraucher Anspruch auf die defekte Ware, wenn der Verkäufer die Erstattung (z. B. aufgrund der Rücksendung in einer anderen als der Originalverpackung) verweigert hat?
Vielen Dank!
Frau
Beitrag von baker-s@web.de
29.06.2016, 00:26 Uhr
Ihr Artikel war sehr hilfreich jedoch besteht bri mir noch Unklarheit nämlich trifft dies auch noch zu also das der Verkäufer einem das Geld zurück erstatten muss wenn die ware unterwegs verloren geht, man jedoch die Quittung nicht mehr hat? Lg S. baker
Beleg
Beitrag von lamp
12.01.2016, 19:50 Uhr
Sehr interessanter Artikel. Was ist, wenn man den Einlieferungsbeleg von der Post nicht mehr vorliegen hat? Muss dann doch der Verbraucher für die Ware zahlen, obwohl er sie zurückgeschickt hat?
Wer trägt die Kosten für die Verpackung
Beitrag von H. Dreesen
17.12.2015, 19:31 Uhr
Hallo,
ich habe den Kaufvertrag eines Bettgestells fristgerecht widerrufen. Der Verkäufer teilte mir mit dass er das Bettgestell per Spedition abholen lasse. Bei der Anlieferung war es in Luftpolsterfolie verpackt, welche ich nicht mehr habe. Muss der Verkäufer mir entsprechendes Verpackungsmaterial kostenlos zur Verfügung stellen? MfG Dreesen
Verschwundene Retoure mit Einlieferungsbeleh - Händler schickt Zahlungserinnerung
Beitrag von Fr. Nagel
19.11.2015, 15:01 Uhr
Hallo!
Danke für Ihren hilfreichen Artikel ! Aber was tut man denn, wenn eine Retoure verschwindet, und der Händler die ihm vom Verbraucher zugesandten Nachweise über fristgerechten Widerruf (Einlieferungsbeleg, DHL Tracking Screenshot) schlicht ignoriert? Sondern statt dessen Zahlungserinnerungen und Mahnungen schreibt, so als habe man nie eine Retoure gesandt? Erlebe ich aktuell mit der Madeleine Mode GmbH. Erhalte Zahlungserinnerung über eine vor 3 Wochen innerhalb der Widerrufsfrist versandte Retoure. Reagierte darauf am gleichen Tag mit Zusand des Einlieferungsbeleg bei DHL zur Retoure an den Händler. Prüfte ausserdem DHL tracking, welches Einlieferung beim Paketshop zeigt, aber dann keinerlei Weitertransport mehr anzeige (seit 3 Wochen). Stellte DHL Nachforschungsantrag, und auch diesen sandte ich dem Händler zu. Reaktion: bis auf automatisch generierte Mailzusage, binnen 48 Stunden eine Antwort zu senden, gar nichts. Was kann ich tun? Das finde ich unseriös von der Madeleine Mode GmbH! Danke und Grüße
Gilt die Erstattungspflicht des Verkäufers nur für versicherte Rücksendungen?
Beitrag von Martin Giersch
23.09.2015, 12:08 Uhr
Guten Tag!
Während des Poststreikes ging eine Rücksendung verloren. Ich sandte sie als Päckchen, ohne Sendungsnummer. Die Quittung habe ich aufbewahrt. Der Verkäufer besteht auf einer Senungsnummer und teilte mir mit. Das die Quittung der Sendung als Nachweis nicht ausreicht.
Bekomme ich den Wert der Ware nun tatsächlich nicht mehr erstattet?
Dumm gelaufen
Beitrag von Nutellabrot
22.09.2015, 16:46 Uhr
Komme gerade von einem Gerichtsverfahren. Bei der Rücksendung von 15 Teilen in einem Karton sind auf dem Postweg drei "abhanden gekommen". Das mitgelieferte Rücksendepaket war nur durch eine Lasche verschlossen, nicht verklebt und hatte eine Werbung drauf. Rücksendung ist unstrittig, aber da ich nicht durch Zeugen beweisen kann dass alle Teile im Paket lagen hat der gewerbliche Verkäufer recht bekommen. Also ab jetzt nur noch im Beisein von Zeugen Waren zurückschicken?
Kein Nachweis für die Rücksendung
Beitrag von Lisbeth
29.04.2015, 15:16 Uhr
Falls der Kunde behauptet, er hätte die Lieferung zurückgeschickt, jedoch hat er keinen Post-tEinlieferungsbeleg, bzw. hat ihn verloren, behauptet aber er hätte es verschickt, muss er die Ware dann bezahlen oder wer ist hier dann der Verlierer, der Verkäufer? Die Rücksendung kam zustande, da bei der ersten Lieferung, die falsche Größe geliefert wurde (Kleidungsstück). Der Verkäufer schickte die richtige Größe zu und bat den Kunden die falsch gelieferte Ware zurückzuschicken, die aber nie beim Verkäufer ankam, trotz Zusicherung des Kunden, sie wurde verschickt.
Herr
Beitrag von Vincent
11.04.2015, 10:10 Uhr
Guten Tag, ich habe einen Kühlschrank bestellt. Dummerweise war dieser unbrauchbar für mich (passte nicht in die Küche). Also machte ich von meinem Widerrufsrecht gebrauch und schickte den Kühlschrank zurück. Wie vom Verkäufer gefordert innerhalb der Frist, originalverpackt und mit einem von mir bezahlten Spanngurt auf einer Einwegpallette. Mit einem Arbeitskollegen wuchtete ich das Gerät nach unten auf die Straße. Wir gingen sorgsam damit um! Der LKW Fahrer konnte kaum Deutsch, lud das Gerät ein und fixierte es ins seinem LKW. Leider hatte ich in der Eile vergessen mir von ihm eine Annahme Bestätigung geben zu lassen. Noch auf der Wendeplattform vor meinem Haus kam der LKW ins Wanken weil der heftig gegen den Bordstein fuhr. Ich glaube der Fahrer war betrunken. Jedenfalls kam Tage später Nachricht vom Händler mein Widerruf sei widerlegt denn das Gerät hätte Schaden genommen und sei nicht original verpackt angekommen. Sie haben mir auch Bilder des Schadens geschickt.Dabei handelte es sich um kleinere Dellen, Verbiegungen im Metall und Kratzer. Ich nehme an die Spedition hat diesen Schaden verursacht nur habe ich weder Namen noch eine Annahme Bestätigung des Fahrers. Nur meinen Arbeitskollegen als Augenzeuge. Ich fühle mich eindeutig im Recht und möchte mein Geld wieder haben (über 800 €). Nur weiß ich nicht ob es sich lohnt zu klagen. Wie soll ich also vorgehen ?
Defekte Ware eines Fach-Discounter für Unterhaltungselektronik erhalten (Bestellung über Online-Shop)
Beitrag von Alexandra S.
13.03.2015, 09:14 Uhr
Meine Mutter hat eine Bügelstation bestellt. Beim Auspacken stellten wir fest, dass am Kabel ein Plastikteil kaputt war. Daraufhin hat sie bei der Firma per E-Mail reklamiert und einen Rücksendeaufkleber bzw. Abholung gebeten hat. Daraufhin bekam sie folgende Antwort: Wir bedauern sehr, dass Ihr Paket auf dem Postweg beschädigt wurde. Wir benötigen bitte von Ihnen eine abgestempelte Schadensmeldung Ihrer Postfiliale und ein Foto der Beschädigung und der Verpackung. Das erforderliche Formular finden Sie im Anhang. Bitte tragen Sie hier im Feld „Empfänger“ Ihre Adresse ein und geben Sie eine kurze Beschreibung des Schadens an. Bringen Sie das geöffnete Paket zur Post und lassen Sie sich eine Kopie des Schadensformulars aushändigen. Bitte senden Sie das Schadensformular und die Fotos entweder per Fax oder E-Mail an nachfolgende Kontaktdaten....
Kann diese Firma wirklich verlangen, dass meine Mutter diese riesige Bügelstation zur Post bringen und sich mit der ganzen Sache auseinandersetzen muss?
Rücksenderisiko
Beitrag von Patrick Breucker
06.08.2014, 10:57 Uhr
Liegt das Rücksenderisiko auch dann beim Verkäufer, wenn der Kunde die Ware unversichert als DHL Päckchen ohne Einlieferungsbeleg versendet und die Ware auf dem Versandweg durch DHL abhanden kommt? Muss man dem Käufer dann anstandslos den Kaufpreis erstatten? Wenn das der Fall ist, kann man dann zukünftig vom Käufer verlangen, dass er die Ware versichert versendet?
Rücksendung beschädigter Ware aus dem Ausland
Beitrag von Marco Walter
21.06.2014, 13:57 Uhr
Hallo,
wie ist es denn wenn ich im Ausland (Dänemark) wohne und ich defekte Ware von einem Online Shop aus Deutschland bekomme. Muss der Verkäufer hier auch die Rücksendekosten (Gewährleistung) tragen oder nicht?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Marco Walter
Rücksendung bei falschem oder beschädigtem Artikel
Beitrag von Marieluise Ritter
13.06.2014, 13:36 Uhr
Wenn der Kunde Art oder Beschaffenheit der Ware zu bemängeln hat (auch wenn sie nicht der Beschreibung oder dem Foto entspricht), hat der Händler die Ware nach wie vor auf eigene Kosten zurückzunehmen. Das fällt nicht unter das Widerrufsrecht, sondern unter Gewährleistung.
Wer trägt denn die Rücksendekosten, wenn ein defekter oder falscher Artikel geliefert wurde?
Beitrag von AllenSmithee
05.06.2014, 10:15 Uhr
Hallo
Wer trägt denn die Rücksendekosten, wenn ein defekter oder falscher Artikel geliefert wurde, denn hierüber lesen wir nichts mehr in der neuen Widerrufsbelehrung?
Wurde dies an einer anderen Stelle durch den Gesetzgeber geregelt?
Danke für einen kurzen Hinweis
Freundliche Grüße Allen Smithee
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