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FAQ zum neuen Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten. Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet.

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Muster-Widerrufsformular auch bei Dienstleistungsverträgen?

Beitrag von Anna Wittels
01.04.2016, 08:30 Uhr

Guten Tag,

muss das Muster-Widerrufsformular auch an die Widerrufsbelehrung auf der Website angebracht werden, wenn man lediglich Dienstleistungen anbietet (Kinderportraitzeichnungen sowie Verkaufsbilder OHNE Shop-Anbindung!)?

Die Verkaufsbilder werden auf der Webseite in einer eigenen Rubrik ohne Preise und ohne Möglichkeit zur direkten Bestellung angeboten. Bei Interesse wird auf das Kontaktformular verwiesen.

Wird hierfür ebenfalls ein Muster-Widerrufsformular benötigt?

Vielen Dank

Anna Wittels

PDF Datei erlaubt

Beitrag von Stefan Braun
30.07.2015, 17:50 Uhr

Ist es möglich, dass Widerrufsformular auch in PDF Form in die Widerrufsbelehrung im Footer zu setzen?

Angabe Telefonnummer

Beitrag von volker
29.09.2014, 18:28 Uhr

Lt. Landgerichts Bochum (Urteil vom 06.08.2014, Az.: I-13 O 102/14) ist die Angabe der Telefonnummer verpflichtend.

Sie aber schreiben in den FAQ:

"14. Darf ich das Widerrufsformular (leicht) abändern/ ergänzen?

Nein, Sie sollten das gesetzliche Muster zum Widerrufsformular nicht abändern oder ergänzen, da im Gesetz festgeschrieben ist, dass Sie über das Muster-Widerrufsformular zu belehren haben. Selbst der Zusatz „Unzutreffendes streichen“ sollten Sie unverändert beibehalten."

gleichzeit entält das Widerrufsformular den Satz: "(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)"

Als Laie würde ich nun behaupten, dass im Widerrufsformular der Teilsatz " oder teilen den Widerruf telefonisch mit" fehlt.

Erstattung Portokosten bei Widerrufserklärung mittels Widerrufsformular?

Beitrag von Frager
25.06.2014, 15:08 Uhr

Ist der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher die Portokosten zu erstatten, die anfallen, wenn der Verbraucher, das von ihm unterschriebene Widerrufsformulars postalisch an den Unternehmer sendet?

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