Hauptsache die Form stimmt! Ein Überblick zur gesetzlichen Schriftform
Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung. Auch Verträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nichtig, wenn die Vertragspartner die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen ...
Schriftform bei Eigentümerwechsel
Beitrag von A. Schultheiss
16.12.2024, 08:37 Uhr
Ist bei Eigentümerwechsel die Schriftform per Einscheiben mit handschriftlicher Unterschrift nötig, inclusive das erwähnen der Nutzen und Lasten Übergabe mit Datum und Zahlung der Miete an den neuen Vermieter, oder reicht eine Email?
Herr
Beitrag von J.Cebulla
16.05.2022, 14:59 Uhr
Bei den aktuellen Gebäude und Wohnungszählungen von der Firma Zensus 2022 wird lediglich das Wort Warmboldt als Unterzeichnung genannt. Keinen weiteren Hinweis ob es ein Mitarbeiter vom Landesamt ist oder was auch immer. Ist denn damit die gesetzlich vorgeschriebene Form erfüllt? Ist das Schreiben damit rechtsgültig und ernst zu nehmen?
Arbeitsvertrag Email
Beitrag von Bianka Müller
02.12.2020, 16:33 Uhr
Hallo!
Ich hätte eine Frage. Eine Firma, die erstmal vernünftig aussieht hat mir einen unterschriebenen Arbeitsvertrag per Email geschickt und sie haben in der Email geschrieben, dass den Vertrag rechtsverbindlich ist. Ich möchte unterschreiben . Der HR Leiter hat mir gesagt ich kann es einfach unterschreiben und einscannen. Und das wäre auch aus der Sicht der Firma in Ordnung . Er hat auch gesagt, es wird normalerweise bei der Firma so gemacht...
Ist so was gültig? Und wirklich rechtsverbindlich ?
Bürger
Beitrag von Bernhard
04.06.2020, 18:31 Uhr
Wird ein Widerspruch lediglich per email gesendet , ist die Gegenseite dann verpflichtet auf die mangelhafte formerfordernis hin zu weisen ?
Besten Dank
befristeter Arbeitsvertrag per Fax
Beitrag von Braun
16.02.2020, 16:19 Uhr
Hallo, wenn ein vom AG unterschriebener befristeter Vertrag per Fax an die Schule gesendet wird und dann vom AN unterschrieben wird, genügt das der Schriftform? Oder entsteht ein unbefristetes Arbeitsverhältnis? Ändert ein von beiden Seiten handschriftlich unterzeichneter Vertrag, der erst nach Arbeitsbeginn zugesendet und unterschrieben wird etwas an der Rechtslage? Viele Grüße Braun
Dipl.Ingenieur
Beitrag von Hans-Ulrich Lüdicke
08.10.2019, 17:53 Uhr
Danke für den Beitrag. , d.h. dass bei Vorliegen der Vertragsklausel bei Kündigung "Schriftform" ein Unterschrift auf dem Dokument sein muss ?
Hans-Ulrich Lüdicke
Schriftform laut Satzung - reicht Aushang?
Beitrag von Gartenfreundin
03.04.2019, 16:39 Uhr
Grüsse,
laut Vereinssatzung (Kleingarten) ist zur Einberufung der Mitgliederversammlung die Schriftform vorgesehen. Reicht hier dann der Aushang an den Infobrettern der Kleingartenanlage?
Vielen Dank und liebe Grüsse
Scan vom unterzeichneten Vertrag
Beitrag von Bettina Wagner
17.01.2019, 12:09 Uhr
Hallo, ich hätte noch eine kleine Frage: wenn mir von meinem Arbeitgeber der von mir und ihm unterzeichnete Aufhebungsvertrag per E-Mail als Scan zugeht, ist dann der Aufhebungsvertrag wirksam zustande gekommen, auch wenn mir der Vertrag nur als Ausdruck des Scans vorliegt?
Herzlichen Dank und freundliche Grüße, Bettina Wagner
Prof
Beitrag von Klaus Goerke
15.08.2017, 13:08 Uhr
Meine Frage bezieht sich auf den Personalausweis in der Endform, also der ausgehändigte Personalausweis, auf diesem " Dokument " ist nur die eingescannte Unterschrift vorhanden, ist dieser dann überhaupt gültig ?
kleiner Selbstständiger
Beitrag von PeterBe
13.02.2017, 12:26 Uhr
Ich würde gerne die Zwangsdigitalisierung beim Finanzamt zur Abgabe be"kämpfen". Gerne gebe ich in elektronischer Form als Kür ab, zur Entlastung meines Sachbearbeiters, jedoch höchst ungern als einzigem Weg. Gibt es dazu Urteile oder Petitionen? Für mich selber habe ich, wegen meiner guten EDV-Kenntnis "pers. Härte" beantragt da ich nicht einsehe nur fürs FA zwei PCs dauerhaft "am Laufen zu halten"
Form auf Internetplattform
Beitrag von Constantin
18.02.2016, 10:19 Uhr
Meine Frage ist, welche Form ein Vertrag hat der zwischen mehreren Leuten auf einer Kauf und Tauschplattform im Internet, über den Nachrichtendienst der Plattform, abgeschlossen wurde. Ist dies ein schriftlich geschlossener Vertrag?
Vielen vielen Dank schon im Voraus!
Computer-Formular
Beitrag von Alexander
17.02.2016, 12:49 Uhr
Guten Tag! Danke für diesen Beitrag! Eine kleine Frage dazu habe ich: Wenn ich einen einseitigen Vordruck einer Bürgschaft ausfüllen und unterschreiben lasse, wäre nach Ihrem Artikel die Schriftform gewahrt, oder?
Vielen Dank vorab für eine kurze Info zu meiner Frage.
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