Zahlungsverzug bei Webhosting-Verträgen: Sperre der Internetpräsenz und sofortige Kündigung?
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann es schnell gehen: So mancher Webhosting-Anbieter droht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Maßnahmen wie sofortiger Kündigung oder Sperre der Internet-Präsenz des Kunden. Doch das AGB-Recht schützt vor allzu drastischen, nicht verhältnismäßigen Sanktionen. So stellte das OLG Koblenz (Urteil vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388/09) die Unwirksamkeit solcher von einem Webhosting-Anbieter verwendeten AGB-Klauseln fest ...
Fristlose Kündigung
Beitrag von Sebastian
24.01.2025, 15:28 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich war über den Jahreswechsel für sechs Wochen im Urlaub und bin während dieser Zeit in Zahlungsverzug geraten. Als ich zurückkam, stellte ich fest, dass die Webseite offline war, der gesamte E-Mail-Verkehr gelöscht wurde und mein Account angeblich gekündigt worden sei. Eine tatsächliche Kündigungsbestätigung habe ich jedoch nicht erhalten, sondern lediglich drei E-Mails mit der Androhung einer Kündigung.
Da es sich um ein kostenpflichtiges Exchange-Konto handelte, auf dem der gesamte E-Mail-Verkehr gespeichert war, möchte ich wissen, ob ich von Ihnen eine Wiederherstellung der E-Mails verlangen kann.
Fritslose kündigung
Beitrag von patrick wermann
07.02.2019, 21:15 Uhr
Aber wie sieht es das aus wenn der an server abieter kein grund nennt Und mann keine zahlungs schulden hatt bei den anbieter darf der dann auch grundlos kündigen???
kein Titel
Beitrag von Deichgräfin
02.04.2017, 02:31 Uhr
Wenn ein Domain Host den Vertrag wegen Zahlungsverzug kündigt, dieser Zahlungsverzug aber nur einen kleinen Bruchteil derGesamtleistung betrifft, darf der Anbieter dann den gesamten Zugang / Login sperren? Ich habe bei united domains 100 GB webspace und etwa15 Domainnamen gehostet, wovon 2 domains im Web für eine Internetpräsenz benutzt werden. Auch meine gesamten eMail-Adressen laufen über dieses Portal. Alle bis auf eine sind bezahlt und haben teilweise noch Laufzeiten von bis zu 1 Jahr. Wegen dieser einen Rechnung, wo ich um Zahlungsauschub gebeten habe, hat united domains das "Gesamtvertragsverhältnis" gekündigt und meinen Zugang gesperrt.
Ist das rechtens? Ich kann nichtmal mehr meine domains umziehen lassen oder auf die bezahlten zugreifen, um sie mit anderem Inhalt zu füllen. Ich lebe von meiner Internetpräsenz!
Was also kann ich tun?
Interessanter Beitrag
Beitrag von Michael
15.01.2017, 21:32 Uhr
Vielen Dank für diesen aufschlussreichen Beitrag. Ich sehe die Anwendung nicht nur bei Webhosting-Verträgen, sondern auch bei Cloud-Lösungsanbietern, was letztendlich ja auch ein Hosting ist. Ich musste jüngst selbst erfahren, dass mein Cloud-Account bei einem Anbieter für ERP-Lösungen komplett gesperrt wurde, weil ein Betrag von weniger als 25,- € offen stand.
Dabei bin ich seit 9 Jahren Kunde dort. Eine Vorankündigung der Sperrung erfolgte nicht. Ich war nicht in der Lage, mehrere Tausend Euro Honorare abzurechnen.
Kunde zahlt seit 12 Monate nicht
Beitrag von Alexander
30.06.2016, 13:16 Uhr
Ab 1.7..2016 sind es 12 Monate das der Kunde seine Rechnung nicht bezahlt, kann ich ihn mit einer Frist von 7 Tagen außergewöhnlich Kündigen.
Und die Website und Email Zugang sperren?
Schikanen bei 1&1
Beitrag von Internetuser
15.09.2015, 14:42 Uhr
Wir erleben es immer wieder, dass 1&1 OHNE vorherige Ankündigung unsere Mails sperrt, wegen Zahlungsverzuges von 5,12 Euro und das nach 8 Tagen. Einen normalen Zahlungslaug berücksichtig diese Firma wohl auch nicht! Wir erhalten selten bzw. unregelmäßig deren Rechnungen und können somit nur RE-agieren. Schlimmes Verhalten und komplett kundenunfreundlich! Ich werde mich aber dagegen wehren. So nicht!
Daten nicht mehr verfügbar
Beitrag von Daniel
24.07.2015, 18:55 Uhr
Mich würde hierbei interessieren wie es sich verhält, wenn der Anbieter zwar fristlos kündigen kann und die Domain unverzüglich freigibt, aber die Daten nicht verfügbar sind bzw. man diese nicht bekommt. Gerade wenn es sich dabei um ein Portal handelt (Blog/Magazin) und kann eine Domain einfach gelöscht werden oder muss die Möglichkeit für einen Umzug ermöglicht werden?
"sehr geringer Betrag"
Beitrag von Kurt Kunig
23.02.2013, 12:47 Uhr
Es wird im Text von "sehr geringen Betrag" oder ähnlich gesprochen. WAS ist ein "sehr geringer Betrag"? Bei einem Millionär ist das sicherlich eine anderer Betrag als bei einem "kleinen" Unternehmer. Kann man das nicht konkretisieren? Ansonsten ensteht ja wieder mal ein "Gummi-§", der Auslegungssache der rechtsprechenden Institution ist.
Was ist, wenn z.B. ein Kunde einen Jahrehostingbetrag von netto 150,00€ nicht bezahlt? Ist das nun ein "sehr geringer Betrag" oder nicht?
Gruß aus Jülich Kurt Kunig kupix webdesign http://www.kupix.de
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