Besonderheiten bei Verträgen per Brief, E-Mail oder Telefon
Viele Händler bieten auch Bestellungen per Telefon, Fax, E-Mail, Post oder Printkatalog an. Aber Vorsicht: Hier gelten besondere Anforderungen an die Informationspflichten.
Herr
Beitrag von Morris
01.07.2024, 13:10 Uhr
Mir wurde von der Mönchshofer AG angeblich Ware zugesendet die ich nicht bestellt habe (angeblich per Telefon bestellt) und schickten mir ein inkasso büro. Was kann ich da tun??
Dr.
Beitrag von Ron Decker
29.07.2023, 10:55 Uhr
Ein Gesetzgeber der rechtskräftige Verträge via Telefon zulässt, fördert kriminelles Gebahren, sofern eine Unterschrift im nachherein nicht obligatorisch gefordert ist. Bei diesem Regime wundert aber nichts mehr
Werbung und Informationsanforderung
Beitrag von Thiel
01.03.2022, 19:26 Uhr
Ist eine Anfrage nach in der Werbung gestellten Produkt bereits ein Angebot?
Betrug
Beitrag von Thomas Schön
30.06.2021, 12:36 Uhr
Hallo, ich habe vor einiger Zeit im Internet ein kostenloses Hundefutter.Probe-Päckchen ohne weiterer Verpflichtung bestellt und erhalten. Dazu habe ich auch den Button angekreutzt, telefonisch beraten zu werden. Nach einiger Zeit erhielt ich einen Anruf in der sich erkundigt wurde wie das Probefutter vom Hund angenommen wurde. Da ich kein Haustier habe, habe ich das Probefutter damals einen Bekannten gegeben der einen Rottweiler hat, und ich wußte das dieser Rottweiler das Futter gegessen und gut vertragen hat. Ich wurde gefragt ob ich an einer Bestellung interessiert bin, doch ich lehnte ab und erklärte das ich garkein Haustier habe. Das Gespräch musste ich beenden, da ich Besuch in der Tür stehen hatte. Nach wenigen Wochen wurde ich daran erinnert meine Bestellung in Höhe von ca. 130,00 € zu begleichen. Ich habe nie etwas bestellt und auch nie etwas erhalten von dieser Firma. Ich habe mich nicht weiter darum gekümmert. Kurze Zeit später erhielt ich eine 2. Mahnung, auch diese habe ich ignoriert und wähnte mich im Recht, da ich nichts bestellt und erhalten habe. Jetzt erhielt ich eine Inkassorechnung eben wegen dieser Firma. wie soll ich mich jetzt verhalten? Ich habe schon daran gedacht diese Firma wegen Betruges anzuzeigen. Vielen Dank im Voraus für eine hilfreiche Antwort. Gruß, Thomas Schön
Kauf eines Seminares am Telefon
Beitrag von Fritz Haltermann
27.02.2021, 14:59 Uhr
Hallo,
ich hatte am telefon ein beratungsgespräch und derVerkäufer des Seminares war sehr aufdringlich und ich habe dann das Seminar am telefon bestellt. Dann habe ich auf die Vertragunterlagen gewartet...Startzeit usw. . Statt dessen bekam ich gleich eine rechnung und eine Mail, dass der Semian sofort online startet. Das war mir alles zu schnell und ich habe dan mein Widerrufsrecht eingesetzt. Darauf telte man mir mit das ich ein Häkchen gesetzt hatte und somit die bestellung ausgelöst hätte und mein Widerrufsrecht abgelegt habe. Das finde ich äußerst unseriös und ich werde einen Anwalt diesbezüglich kontaktieren. Was sagen Sie dazu?
Mit freundlichen grüßen
Bestellung per Telefon
Beitrag von Gabriele Repschläger
11.02.2021, 13:18 Uhr
Hallo Wir hatten am Telefon bei einer Werkstatt Reifen bestellt sind aber noch nicht eingetroffen haben es jetzt abbestellt also widerrufen der Händler meinte man muss eine Gebühr bezahlen ist das richtig??
Anbahnung über eBay, Kaufabschluss per Mail?
Beitrag von Peter
02.12.2019, 19:21 Uhr
Hallo! Ich habe auf eBay einen Kühlschrank gesehen, der allerdings in Farbe und Türanschlag nicht für mich passend war. Ich habe dem Händler daraufhin per eBay eine Nachricht geschickt, ob das Modell auch in anderen Ausprägungen vorhanden wäre. Daraufhin riet er mir, in einigen Wochen noch einmal nachzufragen. Einige Wochen später schrieb ich ihm dann erneut auf eBay, woraufhin er bat, eine E-Mail zu schreiben. Anschließend erfolgte die gesamte Kommunikation, das Angebot, die Annahme, Rechnung etc. per Mail (aber keine Widerrufsbelehrung per Mail). Die Frage ist nun, wer die Kosten für die Spedition bei Widerruf trägt - reicht es aus, wenn auf der ursprünglichen Artikelseite auf eBay eine Belehrung stand oder hätte ich vor Vertragsschluss per Mail informiert werden müssen?
Rahmenbedingungen in der Widerrufsbelehrung
Beitrag von Verbraucher
02.04.2018, 20:20 Uhr
Guten Abend,
ich habe gerade in den Widerrufsbelehrungen eines Ebay-Händlers gelesen, dass er folgende Rahmenbedingung festlegt: Bei Inanspruchnahme des Widerrufsrechtes würden dem Käufer lediglich 85% des Kaufpreises zurückerstattet da er den Artikel ja benutzt haben könnte bevor er ihn zurückschickt. Darf ein Händler dies als Rahmenbedingung in seiner Widerrufsbelehrung festlegen und tatsächlich 15% des Kaufpreises einbehalten? Ich kann mir zwar nicht vorstellen dass dies rechtsgültig sein kann, aber wäre dankbar für eine qualifizierte Antwort.
Telefonische Bestellung, per Fax , per E-mail
Beitrag von Rainer Bloch
05.06.2014, 15:43 Uhr
Am sichersten dürfe es sein wenn man einfach seinen Laden dicht macht, man kommt eh nicht mehr zum Kerngeschäft vor lauter Änderungen- die Änderungen gibt es ja nicht nur hier, sondern auch in anderen Bereichen- das ist Wahnsinn pur!
Wie lautet denn der Zusatz korrekt
Beitrag von Fragender
24.08.2012, 16:09 Uhr
Wenn man nun dem Kunden, wie von Ihnen vorgeschlagen "vorab" per E-Mail, Brief oder Fax alle notwendigen Informationen zukommen lässt, also die AGB mit Widerrufsrecht, so dass der Kunde alle Unterlagen vor Vertragsschluss vorliegen hat, und der Kunde erst aufgrund dieses Angebots das Angebot annimmt, hat man doch alle "vorvertraglichen" Pflichten erfüllt.
Wie lautet denn dann der entsprechende Zusatz hinsichtlich $312 korrekt? Doch so wie in einer entsprechenden Widerrufsbelehrung für den Onlineverkauf oder wie genau?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
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