Leserkommentare zum Artikel

Was müssen Online-Händler bei der Gestaltung des Bestellvorgangs beachten?

Bei Bestellungen im Internet und insbesondere bei Bestellungen in Online-Shops gibt es zumeist einen klar strukturierten Bestellprozess, der mit dem Klick auf einen finalen Button endet. Aber warum ist das so? Welche rechtlichen Vorgaben gibt es für den Bestellvorgang bei Online-Käufen? Was müssen Webshop-Betreiber bei der technischen Gestaltung des Bestellprozesses beachten? Was Online-Verkäufer hierbei zu beachten haben, erfahren Sie in einem ausführlichen Artikel der IT-Recht-Kanzlei.

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E-Commerce wird immer wichtiger

Beitrag von Melanie
23.10.2022, 15:19 Uhr

Abgesehen von diesen ganzen rechtlichen Dingen, die ein Shopbetreiber beachten muss und natürlich auch abgesehen davon, dass er sich für ein Shopsystem entscheiden muss, darf man auch nie die damit einhergehender Wichtigkeit des Online-Marketings unterschätzen! Denn man will ja auch, dass der Shop von potenziellen Kunden in Google gefunden wird. Hierbei empfehle ich, auch wenn man heutzutage mit den nötigen Tools, dem nötigen Knowhow und der nötigen investierten Zeit, die SEO-Performance seiner Website selbst steigern kann, sich erstmal durch die Hilfe von einem Experten wie diesen hier (https://www.onlinesolutionsgroup.de/) sich eine vernünftige Basis aufbauen zu lassen, welche im OM besonders wichtig ist.

Händler

Beitrag von Andreas
09.07.2018, 10:08 Uhr

Sehr geehrtes it recht Team,

ist diese Seite auch noch nach DSVGO inhaltlich korrekt ? Muss der Kunde beim Bestellabschluss keine Checkbox zur Bestätigung der Datenschutzbestimmung anhaken? Ist es ausreichend wenn die Datenschutzbestimmung per Link auf der Bestellabschlussseite erreichbar ist und dieser Hinweis zu sehen ist : " Mit Deiner Bestellung erklärst Du Dich mit unseren AGB, Datenschutzbestimmung und Widerrufsbestimmgungen einverstanden."

Vielen Dank

CEO

Beitrag von Norbert Friedrich
13.06.2018, 14:37 Uhr

Hallo

estmal Danke für den aufschlussreichen Artikel. Ein Frage ist hier ungeklärt: Darf der Shopbetreiber für Neukunden eine Zahlungsart (nicht zwingend) vorauswählen?

spätestens bis zur Lieferung der Ware auf einem dauerhaftem Datenträger übermitteln

Beitrag von Frank G.
24.04.2018, 19:35 Uhr

Sie schreiben das "spätestens bis zur Lieferung der Ware auf einem dauerhaftem Datenträger übermitteln z.B. AGB" gilt das auch für den B2B Kunden? Unter der Voraussetzung, der Shop richtet sich ausschließlich an B2B Kunden....

Zahlungspflichtige Onlinebestellung ohne Kenntnis des genauen Preises

Beitrag von Milena Vallid
06.11.2017, 10:10 Uhr

Ich frage mich (als Verbraucher) in dem Zusammenhang schon länger, ob die Praxis einiger Volkshochschulen (keine Unternehmer) rechtens ist, bei der verbindlichen zahlungspflichtigen Onlinebestellung eines Kurses keinen Festpreis anzugeben, sondern einen Staffelpreis je nach Teilnehmerzahl. Die Teilnehmerzahl ist vom Besteller nicht beeinflussbar und steht definiv erst 1 Woche vor Kursbeginn fest. Erst dann weiß der Teilnehmer, ob er z.B. 36, 55 oder 72 € für den Kurs bezahlen muss. "Vernünftigerweise" ist das nicht zwingend, es gäbe auch andere Preismodelle. 

Web.de

Beitrag von Geschädigter
18.01.2013, 13:11 Uhr

Es würde mich interresieren ob alles Rechtens ist, wie es Web.de macht. Könnte man hier auch einen Test durchführen?

Newsletter im Bestellvorgang

Beitrag von Mario Rieß
25.04.2012, 08:36 Uhr

Ist es tatsächlich erforderlich, das Newsletter-Abo innerhalb des Bestellvorganges noch mit Double-Opt-In abzusichern? Ist das neu? Ich bin fassungslos. Also wenn nur ein Interessent (ohne zu kaufen) einen Newsletter abonnieren möchte, dann ist das einzusehen. Ich könnte meine Kollegen ärgern, indem ich einen Haufen Abos mit deren Adressen abschließe. Aber innerhalb einer Bestellung? Gibt es vielleicht einen (nur einen;-) Shop als Beispiel, wo das so ist?

Zahlungspflichtig Bestellen

Beitrag von Sören Somann
20.11.2011, 20:48 Uhr

Eine schöne Aufstellung. Mich würde interessieren wie denn der Status des Gesetzesvorhabens ist, daß es bald bei allen Online-Shops Vorschrift ist, den letzten Button mit der Beschriftung „zahlungspflichtig bestellen“ zu kennzeichnen. Das fällt ja unter dem "Button-Lösungs"-Gesetz. Ist es wirklich sinnvoll, jetzt alles dahingehend anzupassen? Wenn ja, vielleicht macht es Sinn dafür einen Leitfaden zu erfassen, der alle wesentlichen Punkte umfasst.

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