Leserkommentare zum Artikel

Die elektronische Zigarette: Rauchfrei, aber apothekenpflichtig?

Eine neue Methode, „gesunder“ (oder zumindest weniger schädlich) zu rauchen und vielerorts auch Rauchverbote zu umgehen, ist die elektronische Zigarette, die anstelle von Rauch nikotinhaltigen Wasserdampf produziert. Beim Handel mit dieser modernen Version des Glimmstängels ist aber Vorsicht geboten: Zumindest die nikotinhaltigen Filterkartuschen sind apothekenpflichtig - so die Ansicht der Bezirksregierung von Niederbayern.

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Das Lesen des Gesetzes ...

Beitrag von Thomas Baierl
02.03.2012, 14:54 Uhr

... erleichtert die Rechtsfindung, aber eine unheilige Allianz aus Tabaklobby und Finanzpolitikern, die um Ihre Tabaksteuereinnahmen fürchten, ist wohl etwas umnebelt. Greift man auf die "pharmakologische Wirkung" des Nikotin zurück, dann müsste auch Zucker in die Apotheke - aber er wird ja nicht mit der Intention der "Heilmeittels" beworben. Ich kenne keinen e-Zigaretten-Hersteller, der sein Produkt als Heilmittel bewirbt ... Also: § 2 AMG Abs. 1 zielt auf die Linderung, die Heilung, die Diagnose ... von Krankheiten oder Leiden. Mit welcher Argumentation will man Nikotin da reinpacken? Welche physiologische Funktion stellt Nikotin denn wieder her? Oder lindert Nicotin die durch es selbst verursachten Leiden? Dann wäre ja auch Heroin zulassungsfähig, für den Entzug ... Da bin ich auf die Argumentation des BfArM gespannt. Wenn aber Nikotin nicht unter § 2 Abs. 1 AMG fällt, kann es auch nicht dank § 2 Abs. 3 AMG daunter fallend gemacht werden ... Es bleibt spannend :)

Elektronische Zigaretten apothekenpflichtig?

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
08.09.2011, 08:11 Uhr

Völlig richtig, der Artikel sollte nicht zum Ausdruck bringen, dass elektronische Zigaretten definitiv apothekenpflichtig sind. Dementsprechend haben wir unseren Beitrag überarbeitet. Fakt ist jedoch, dass die Bezirksregierung von Niederbayern derzeit gegen Anbieter von elektronischen Zigaretten vorgeht mit der Begründung, diese Zigaretten würden der Apothekenpflicht unterliegen.

Halbe Recherche ist gar keine Recherche...

Beitrag von Dampffreund
07.09.2011, 23:05 Uhr

In Ihrem Artikel werden leider, bis dato noch ungeklärte Sachverhalte als bereits gesetzlich verankert dargestellt.

Hätten Sie gründlicher recherchiert, wäre ihnen sicher aufgefallen, dass seitens der EU noch in keiner Weise festgelegt wurde, ob sogenannte E-Zigaretten entweder als Elektrogeräte, oder als medizinische Geräte in der Tabakverordnung erwähnt oder gar verankert werden sollen.

Ihr Artikel ist leider genauso schlecht recherchiert, wie die vielen, oftmals nur kopierten Halbwahrheiten und sachlich falschen Artikel einiger Journalisten, welche versuchen das Sommerloch zu stopfen...

So lange EuGU und BVerw G

Beitrag von Muck
07.09.2011, 22:52 Uhr

bei ihrer ständigen Rechtsprechung bleiben („Die Einordnung eines Produkts als Arzneimittel setzt voraus, dass die ihm zugeschriebenen Wirkungen durch belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse belegt sind“) wird möglicher Weise eine Ausarbeitung irgend einer subalternen Povinzregierung ohne schwere Konsequenzen bleiben.

Bezirksrecht über EU-Recht?

Beitrag von Klaus
07.09.2011, 22:02 Uhr

Eine (wenn auch Bayerische) Bezirksregierung ist nicht befugt zu entscheiden ob die Flüssigkeit für elektrische Zigaretten unter das Arzneimittelgesetz fällt.

Aus diesem Grund darf es auch nicht vom Deutschen Zoll beschlagnahmt werden. Entsprechende Urteile bestehen bereits.

Dies ist EU-Recht dem hat sich auch Bayern zu beugen.

Dies sollte auch Ihre Kanzlei wissen!

Unglaublich

Beitrag von K. B.
07.09.2011, 19:57 Uhr

Soso, eine Anwaltskanzlei kann jetzt entscheiden ob ein Produkt unter den §73 AMG fällt und "im freien Handel nicht vertrieben werden darf"?

Der EuGH wrid also gar nicht mehr gefragt?

MfG

Wasserdampf, loool, mal langsam

Beitrag von Reinhold
07.09.2011, 19:55 Uhr

Hallo

Zitate: nikotinhaltigen Wasserdampf produziert... in der Wasserdampf produziert...

sorry, aber so einen Schwachsinn habe ich selten gelesen.

Wo haben Sie abgeschrieben? Es gab mal nen Minister welcher durch "copy und paste" berühmt wurde.....

Die Bezirksregierung von Niederbayern hat das nicht zu entscheiden ob Apothekenpflichtig oder nicht, das kann nur der EuGH (Europäischer Gerichtshof)

Ihr Beitrag wird gerade von vielen Menschen gelesen und eine eventuell stattfindende Zensur der Kommentare wird an anderen Stellen kommentiert.

muG

Nikotin ist ein pharmakologisch wirksamer Stoff

Beitrag von Ein Besucher
07.09.2011, 19:50 Uhr

"Argument: Nikotin ist ein pharmakologisch wirksamer Stoff, und nikotinhaltige Produkte unterliegen somit gem. §§ 2, 43 Arzneimittelgesetz (AMG) der Apothekenpflicht."

Aha, dann werden Zigaretten also in zukunft auch nur noch von Apotheken verkauft?

Frage?

Beitrag von Der Frager
07.09.2011, 19:46 Uhr

... und Sie sind wirklich sicher, dass Sie das hier ausreichend recherchiert und die Gesetzeslage richtig dargestellt haben? (Ja, das ist eine rhetorische Frage!)

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