Leserkommentare zum Artikel

Preisbindung bei Tabakwaren: Rigide dass es raucht…

Ähnlich wie Bücher unterliegen auch Tabakwaren einer Preisbindung: Bei der Abgabe an den Endverbraucher darf nur der vom Hersteller festgelegte Verkaufspreis berechnet werden. Die Berechnung höherer Preise, aber auch die Gewährung von Preisnachlässen ist ebenso verboten wie Umgehungsversuche in Form von Beigaben oder Rabattsystemen. Ausnahmen gibt es hierbei nur wenige. Eine Übersicht.

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Frau

Beitrag von Diana lawrenz
22.10.2023, 12:56 Uhr

Ich habe wollte gestern in einem Kiosk Blättchen kaufen . Er wollte 1.50 Euro dafür haben . Ich fragte ihn ob er sich vertan hat, da er sich nicht auskennt. Er holte dann seinen Chef . Er sagte dann beiläufig zu ihm das er sie mir für 80 Cent verkaufen solle. Ich dachte immer es gäbe eine Preisbindung. Normalerweise kosten sie 50 Cent.

Shisha-Tabak

Beitrag von Martin Fischer
05.05.2019, 12:05 Uhr

Interessant ist das für Shisha-Kneipen, denn die dürften ja dann keine Shishas mit Tabak drin verkaufen. Ist denn das Tabakgesetz so viel anders als das Alkoholgesetz? Alkohol darf man ja "angebrochen" verkaufen.

Tabak bei Ebay durch Gebot teurer?

Beitrag von Denny
18.01.2018, 20:06 Uhr

Ich wollte mich erkundigen, wie es bei Tabakauktionen auf Ebay aussieht? Sind die Verkäufer ebenfalls an den Festpreis gebunden, selbst wenn das Angebot auf Auktion angeboten wurde? Und wie sieht es aus, wenn das Siegel des Tabaks bereits gebrochen ist. MfG

Verkäufer

Beitrag von Bruno Blankenberg
08.03.2017, 10:10 Uhr

Nach dem 20. Mai darf ich keine Zigaretten ohne Schock Inder mehr verkaufen.Manche Sorten bekomme ich bis dahin nicht verkauft. Der Großhändler will sie auch nicht umtauschen. Ist es keine Notwehr einige billiger zu verkaufen?

Versicherungsschaden

Beitrag von S.A.
25.01.2017, 22:05 Uhr

Guten Tag,

Ich habe aus einen Versicherungsschaden Zigaretten günstiger gekauft.

Kann ich den Preisvorteil an den Endkunden weitergeben?

Z.B. durch kostenlosen Versand?

Sowas!

Beitrag von Fabian
10.11.2014, 12:14 Uhr

Sehr geehrter Herr Poerz,

ich muss gestehen, ich finde es eine Frechheit, auf welche Art und Weise Sie versuchen Ihre Mitbewerber zu denunzieren, sowas sollte eigentlich damit bestraft werden, dass Niemand in Ihrem Onlineshop auch nur einen Cent lässt. Mit freundlichen Grüßen Fabian

Verstoß gegen § 26 Abs. 1 TabStG ?

Beitrag von Heiko P.
04.01.2013, 11:52 Uhr

http://rauchr.de/credits - Credits mindern hier den Mindestverkaufspreis? http://www.facebook.com/rauchr/app_14167664298?ref=ts - 5% Gutschein auf den Einkauf? https://www.cigarworld.de/kwk/index.php?PHPSESSID=c5cui9sv9tm3rtnl6drvrc5kk1 - Gutschein zur Anwendung auf Tabakprodukte?

Oder gibt es da Ausnahmen für die Herren?

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