Leserkommentare zum Artikel

Verordnung (EG) 765/2008 und der freundliche Zollbeamte: Kontrolle von CE-kennzeichnungspflichtigen Waren aus Nicht-EU-Ländern

Eine Vielzahl von Produkten unterliegt mittlerweile innerhalb der EU besonderen Bestimmungen, deren Einhaltung durch die Anbringung des CE-Kennzeichens deklariert wird. Auch für Importeure lohnt es sich durchaus, auf dieses Kennzeichen zu achten – der Vertrieb kennzeichnungspflichtiger Produkte ohne CE-Kennzeichen ist in der EU verboten, und der Zoll fängt nonkonforme Waren ab.

» Artikel lesen


Rauchen schädigt die gesundheit

Beitrag von Jan Wittke
06.02.2018, 09:35 Uhr

Ich war im Zollamt in Hamlen und wolte dort ein Gerät abholen. Dort hat man mir gesagt, dass die verpackung des Verdampfers Gekenzeichnet sein muss mit "Racuhen gefährdet die Gesundheit". Danach bin ich in einen ganz normalen Laden gegangen und habe dort geschaut und gesehen das keiner der Verdampfer dort diese aufschrift hatte. Stimmte das also garnicht?

keine Freigabe trotz CE-Kennzeichen

Beitrag von Linea
24.01.2016, 10:19 Uhr

Mein Enkel hatte sich zu Weihnachten einen RC-Copter gewünscht, und so habe ich das Teil in China bestellt. Der Zoll hat dann die Heraushabe verweigert, obwohl auf dem Karton und der Fernbedienung deutlich CE Kennzeichen angebracht waren. Die beiliegende Produktbeschreibung war. Durch den Kauf des RC-Copters bei einem deutschen Händler fördere ich das Inverkehrbringen eines, wie mir der Zollbeamte erklärte, nicht für den EU-Markt zugelassenen Gegenstandes.

Widerspruch

Beitrag von Tom Jones
29.10.2013, 21:01 Uhr

Zitat: "Allerdings ist es ganz egal, wo und von wem das Produkt hergestellt wurde – sobald das Teil innerhalb der EU angeboten wird, müssen das CE-Kennzeichen und eine entsprechende Konformitätserklärung vorhanden sein, ansonsten drohen unter Umständen empfindliche Sanktionen." Ende

Leider führt diese Verallgemeinerung zu einem Widerspruch zu den Ausführungen der Kanzlei zum Thema 'Inverkehrbringen'. CE Kennzeichnungspflicht soll demnach ein erstmaliges Inverkehrbringen auf dem EU Markt voraussetzen. Dieses Inverkehrbringen ist keines wenn die Waren im EU Gebiet produziert und zum Drittlandexport vorgesehen sind.

Bitte

Wer prüft die Konformität und wie?

Beitrag von David Wuertz
28.07.2011, 13:44 Uhr

Bei der Befassung mit der Import-Thematik blieb ich leider daran hängen:

"In solchen Fällen empfiehlt es sich, schon im Vorfeld die für den Import vorgesehenen Waren auf ihre Konformität prüfen und eine entsprechende Konformitätserklärung ausstellen zu lassen."

Wer genau kann wie genau die Konformität des Produktes im Vorfeld prüfen? Wer stellt die Konformitätserklärung aus?

Am Beispiel der Kettensägen. Wer würde die Konformität hier prüfen können. Wie würde er dies genau bewerkstelligen? Und wo / wann findet das statt (im Ausland oder im Inland)?

Vielen Dank

Kommentar schreiben

© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei