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Dienstleister aufgepasst! Neue Verordnung zu Informationspflichten gilt ab 17.05.2010

Die Fülle an Informationspflichten gegenüber Kunden scheint nicht genug, der Gesetzgeber legt nach: Am 17.05.2010 tritt die neue „Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungserbringer“ in Kraft. Zu einer Vereinfachung führt das nicht, denn die auch bisherigen Informationspflichten bleiben weiter bestehen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss mit Bußgeldern und Abmahnungen rechnen….

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Regeln der Qualität der Anfrage zuerst definieren!

Beitrag von Michael
21.07.2010, 19:27 Uhr

Zuerst sollte man die Regeln der Qualität der Anfrage zuerst definieren! Es kann doch nicht sein, das jeder Hanswurst unverständliche Mails schreibt und man darauf alles über sich erzählen muss.

Beispiel: Wir bekommen täglich viele Mails mit folgenden spärlichen Inhalt:

"Was Kostest bei Ihnen ein Klo? MfG Herr Meier"

Was wollen sie so einem Emailanfragenden dann schreiben bzw. wie sollen sie diesem Menschen ein vernünftiges Angebot unterbreiten können, wenn noch nicht mal eine Kontaktadresse / Telefon usw. genannt wird?

dienstleiseter aufgepasst.....Hilfe- was soll das ??

Beitrag von angelika bayer
30.05.2010, 18:32 Uhr

Ich blicke so langsam nicht mehr durch.Wie sind ein Unternehmen,welches Hauser entrümpelt/ entmüllt,kleine Abbrucharbeiten nicht tragender Wände vornimmt usw.Fallen wir auch unter dieser Regelung? Wir betreiben dazu eine Webseite,es steht eigentlich alles drin( Impressumsplficht ),AGBS,usw.Wer soll das denn alles noch verstehen? Ich auf jeden Fall nicht. Kein Wunder,daß immer mehr lieber " schwarz" arbeiten.Der Dumme sind doch wir,die noch alles korrekt machen wollen und denen durch die ständig neuen Verordnungen bald nicht mehr wissen,wo hinten und vorne ist vor lauter Reglementierung. Es macht schon lange keinen Spaß mehr!

Armes Deutschland

Beitrag von Karlheinz Gross
29.05.2010, 18:02 Uhr

Ich denke mittlerweile ist der sicherste Job in Deutschland HARTZ IV. Mit Ehefrau und 5 Kindern ist mein Einkommen auf Jahre gesichert.

einfach sinnlos

Beitrag von Roland Götz
28.05.2010, 23:50 Uhr

Es wird von Woche zu Woche sinnloser überhaupt noch ein Geschäft zu betreiben. Man sollte immer mehr darüber nachdenken Deutschland und den gesamten EU-Bereich zu verlassen. Glücklich wird man hier eh nicht mehr. Diese ganze Paragraphen-Kackerei, sowie ein völlig wirres Steuersystem, welches selbst die Steuerexperten nicht mehr blicken nerven zunehmend und nimmt einem jeglichen Spass am Geschäftsleben.

?

Beitrag von Fr. Lange
21.05.2010, 11:59 Uhr

Wir sind eine Augenarztpraxis. Betrifft uns das Thema dann auch??

Da steckt System dahinter...

Beitrag von Peter Sommer
19.05.2010, 11:14 Uhr

Liebe Angehörige der juristischen Berufe. Wie zuvor in einem kommentar beschrieben kommt der Dienstleister und nicht nur dieser, auch der Unternehmer seiner eigentlichen Arbeit bald nicht mehr nach! Es ist offensichtlich dass hier "System dahinter steckt". Die "einen" der juristsichen Berufe bringen diese Verordnungen, Änderungen, Gesetze auf den Weg, damit die anderen, z.B. div. Rechtsanwalt Kanzleien sich bester Arbeitsauslastung erfreuen können... Und wenn nicht teuer über die Änderungen beraten werden kann, wird halt teuer abgemahnt. Nur, es ist bald keine Substanz mehr bei den arbeitenden Dienstleistern vorhanden, wenn diese sich ständig um Änderungen kümmern müssen und ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen bzw. erhebliche Finanzielle Aufwendungen haben, um dem Gesetzesänderungen, Verordnungswirrwarr noch Rechnung zu tragen. Es ist genug, mit dem berühmten "Knüppel" zwischen den Beinen, lasst uns mal in Ruhe unseren Job machen...sonst ist da bald nichts mehr zu beraten bzw. abzumahnen...

Berufshaftpflicht

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
17.05.2010, 15:02 Uhr

Sehr geehrte Frau Ochse, ja, viele der Informationspflichten überschneiden sich. Wenn Sie ein ordnungsgemäßes Impressum auf Ihrer Homepage vorhalten, erfüllen Sie die meisten Voraussetzungen bereits. Wir empfehlen, die Angaben zur Berufshaftpflicht auf der Homepage vorzuhalten, z.B. ebenfalls im Impressum. So stellen Sie sicher, dass Sie diese Pflichtangabe bereits vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen.

Berufshaftpflicht?

Beitrag von Ingrid Ochse
17.05.2010, 13:23 Uhr

Danke für den ausführlichen Artikel. Vieles davon ist mir nicht neu, ich dachte eigentlich, das gilt bereits durch Telemediengesetz. Interessant ist für mich die Sache mit der Berufshaftpflicht: muss ich die Versicherung auf meiner Homepage nennen oder reicht es aus, sie im Behandlungsvertrag mit anzugeben?

Prüfen, bis man umfällt!

Beitrag von M. Büchner
13.05.2010, 10:49 Uhr

Ist mal wieder typisch! Als Dienstleister ist man der "Harry der Nation". Man muss so viele Voraussetzungen erfüllen, dass man vor lauter Prüfpflichten nicht mehr dazu kommt die eigentliche Dienstleistung für den Kunden zu erbringen. Und dann bekommt man wieder zu hören: Servicewüste Deutschland! Na prima! Wo soll diese Regelungswut noch hinführen???

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