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OLG Hamburg: „40 € - Belehrung“ setzt vertragliche Vereinbarung voraus

Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 17.02.2010 (Az.: 5 W 10/10) entschieden, dass die Verwendung der so genannten 40 € - Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung eine zusätzliche vertragliche Vereinbarung dieser Kostentragungsregelung etwa in Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraussetzt. Dies gelte auch für den Fall, dass der Unternehmer die Widerrufsbelehrung mit der 40 € - Klausel direkt in seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingebunden hat.

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Wert 40€ für eine Sache oder auch mehrere?

Beitrag von Frau Schiek
14.02.2011, 20:16 Uhr

bezieht sich die 40€ auf einen Artikel oder auf mehere mit Gesamtpreis über 40€?

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
30.03.2010, 08:06 Uhr

Es sollte doch reichen wenn ein entpsrechender Passus in den ABG'S in den Widerrufsbelehrungen enthalten ist oder?

Ohne Titel

Beitrag von Unbekannt
24.03.2010, 12:37 Uhr

Hallo, die von Ihnen bezogene Widerrufsbelehrung müsste aber zumindest mit AGBs kombiniert werden um Rechtssicherheit zu erlangen? Danke!

Musterwiderrufsbelehrungen

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
24.03.2010, 10:58 Uhr

Nein, dies ist nicht der Fall.

Muster Widerrufsbelehrungen

Beitrag von Unbekannt
24.03.2010, 10:56 Uhr

Hallo, bedeutet dies, das die von Ihrer Kanzlei im September 2009 verkauften Muster Widerrufsbelehrungen aktuakisiert werden müssen?

Ohne Titel

Beitrag von RA Nagel
03.03.2010, 11:47 Uhr

Hallo Herr Ließmann,

bei den 40 € handelt es sich um den Bruttopreis der Widerrufsware. Die Versandkosten sind nicht einzubeziehen.

Soltronik24.de

Beitrag von E. Ließmann
03.03.2010, 11:05 Uhr

Hallo Herr Nagel,

beziehen sich die EUR 40,-- inkl. Porto (Hinsendung). oder exkl.??

MfG.

Eckhard Ließmann

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