Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen
Vor allem im Vorfeld von Unternehmenskäufen, aber auch bei größeren IT-Projekten und anderen geplanten Kooperationen schließen die potentiellen Vertragspartner oft sogenannte „Letter of Intent“. Noch während der laufenden Verhandlungen soll die Ernsthaftigkeit der Gespräche und der Wille zum Abschluss des Vertrages dokumentiert werden. Was im LoI geregelt werden kann und worauf zu achten ist, klärt der folgende Beitrag.
Frau
Beitrag von Rutha
30.11.2022, 12:59 Uhr
es würde mich auch interssieren, was passiert wenn während laufendem LoI eine Partei, die im Dienste der anderen tätigt ist, erhebliche Fehler macht, die enorme Verluste bei der anderen Partei verursachen . Wer haftet für den Verlust?
Intent Soft
Beitrag von Vavilovs Michael
10.11.2018, 20:51 Uhr
Vorsicht bei diesen Verein. Sie arbeiten mit unsauberen Mitteln. Bin leider drauf reingefallen. Sie setzen einen unter großen Druck. Inkasso usw.
Autor
Beitrag von Rode Sommerstein
02.05.2015, 23:57 Uhr
Fragt sich keiner warum das Wort "Grundsatzvereinbarung" oder "Absichtserklärung" im deutschen Rechtswesen als ungebräuchlich erklärt wird, statt dessen ein "Letter of intent" oder "Memorandum of Understanding" als normal gebräuchliche deutsche Vertragssätze gelten? Auch wenn hier vor allem Beispiele aus der IT-Branche genannt werden, kamen mir diese schriftlichen Fixierungen auch schon unter im Zusammenhang eines Vertrages zwischen einer deutschen Großstadt und seinem dort beheimateten Fußballverein. Leute mal ehrlich - gehts noch?
1000 Dank
Beitrag von K
12.12.2014, 12:42 Uhr
sehr hilfreich und verständlich!!
Vorsicht beim „Letter of Intent“: Ein verbindlicher Vertrag ist schnell ungewollt geschlossen
Beitrag von Georg Dobler
03.07.2014, 10:05 Uhr
-Sehr gut formuliert -eine sehr gute Information und Hilfestellung
Leiter Vertrieb
Beitrag von Frank Schulz
12.05.2014, 10:45 Uhr
Hallo,
ein toller Beitrag, sofern man aus der Ecke des Kunden kommt. Als Hersteller von Software ist es jedoch auch das Ziel, Verbindlichkeit zu schaffen, wenn sich die Vertragsverhandlunegn hinziehen. Mit den ganzen "Wenn und Aber" und der vorherschenden Unverbindlichkeit hätte solch ein Vertrag für mich keinen Wert. Auch das Thema Kosten ist mir zu einseitig. Es muss geregelt werden, dass auch die bereits geleisteten Arbeiten (bspw. Programmierungen) des Softwareherstellers zu vergüten sind, denn ein LOI kann auch dazu dienen, schon mit dem Projekt zu beginnen, während die Vertragsverhandlungen noch laufen. Somit wird kostbare Projektzeit gespart. Ein icht zu unterschärtzender Wert, der ja auch vergütet werden muss. Außerdem fehlt mirt noch der Absatz, wo aufgelistet wird, welchen Stand man bei den Vertragsverhandlungen schon erreicht hat und worüber bereits Einigkeit herrscht.
Ich vertrete das Grundprinzip bei Verträgen, dass die "Einseitigkeit" zu vermeiden ist, also Sicherheit für beide Seiten! In Ihrem Beitrag gibt es nur Sicherheit für den Kunden.
Wenn jemand unsicher ist, einen Vertrag schließen zu wollen, dann sollte er auch keinen LOI abschließen.
Viele Grüße
Frank Schulz
Gut und hilfreich
Beitrag von Christian B.
20.08.2013, 16:57 Uhr
Ein kurzer aber gut geschriebener und sehr hilfreicher Beitrag zum LOI.
Danke
hilfreich und
Beitrag von eva moro
11.08.2013, 11:49 Uhr
genau das, was ich für den bevorstehenden Unternehmenskauf dringend benötige. Die Lösung ! Vielen Dank
danke
Beitrag von Hans-Joachim Vogl
19.03.2013, 09:10 Uhr
Aussagekräftig und für den nicht im Stoff stehenden verständlich, mfG aus der Bauhausstadt Dessau Hans-Joachim Vogl , Technoplot GmbH
danke!
Beitrag von R. Aspalter
16.03.2013, 10:46 Uhr
sehr klar und hilfreich!
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