Leserkommentare zum Artikel

Oh Du Feindliche: Die Top 3 der Konkurrenten-Attacken bei ebay, Amazon & Co.

Weihnachten – das ist doch eigentlich die Zeit, in der man seinen Mitmenschen eine Freude machen möchte. Einige schwarze Schafe scheinen das jedoch missverstanden zu haben. Immer wieder berichten Mandanten von Attacken, die sie der Konkurrenz zuschreiben. Geordnet sind sie nach der Häufigkeit ihres Einsatzes.

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Negative Bewertungen der Konkurrenz

Beitrag von Content-Werkstatt
15.11.2017, 12:18 Uhr

Sehr guter Artikel, obwohl schon etwas älteren Datums, aber leider weiterhin aktuell. Leider lässt sich gegen negative Bewertungen nicht immer etwas unternehmen. Denn grundsätzlich gilt das Recht der Meinungsfreiheit. Und wenn es sich nicht um tatsächliche Beleidigungen, Rufschädigungen oder o.ä. handelt, muss der, der öffentlich handelt, auch unliebsame Meinungen in Kauf nehmen. Übrigens nicht nur ein Phänomen von Ebay, sondern auch von Amazon und anderen Portalen. Grüße, Content-Werkstatt

Missstand

Beitrag von ICH
02.04.2014, 23:54 Uhr

Guten Tag,

hier ein weiterer Missstand https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-und-gerechtigkeit-der-ebay-haendler-vor-kunden-und-misstaenden-bei-ebay

negative Bewertungen in ebay

Beitrag von bert neubauer
08.06.2010, 13:37 Uhr

ebay hat ein grosses Potential von Mittel für Käufer und Verkäufer. So kann man etwa einen Fall in ebay eröffnen, wenn ein Artikel nicht der Beschreibung entspricht, oder der Käufer einfach nicht bezahlt. Ebay verwarnt dann betreffende ebay-Mitglieder, wenn sie nicht bemüht sind, den Fall beizulegen, also zu antworten, um sich mit dem anderen Vertragspartner gütlich zu einigen. Das finde ich auch rechtens so von ebay. -- Doch im Falle von negativen Bewertungen durch Käufer kann jeder Käufer ohne Schiedsstelle einfach so negativ bewerten. Auch die Rücknahme der neg. Bewertung muss durch diesen Käufer erfolgen, quasi Kläger und Richter in einer Person, was demokratischen Rechtssystemen nicht entspricht ! -- Ebay sollte zumindest bei negativen Bewertungs-Versuchen den Bewerter vorher dazu auffordern, einen Fall in ebay zu eröffnen mit kurzer Beschreibung (zB: der gelieferte Artikel weicht erheblich von der ebay-Beschreibung ab). Der Verkäufer wird nun durch das ebay-System binnen einer bestimmten Frist dazu aufgefordert, darauf zu reagieren - mit dem Ziel, sich womöglich doch vorher mit dem Vertragspartner zu einigen - ganz im Sinne der ebay - Regeln. Erst wenn der Verkäufer nicht reagiert, kann ebay ihn verwarnen und der Käufer danach erst negativ bewerten - zu Recht. Denn jeder sollte zusehen, sich mit seinem HAndelspartner zu einigen. Doch diese Möglichkeit bietet ebay im Falle der Abgabe von negativen Bewertungen nicht. Es wäre ebay dringend anzuraten, das Bewertungssystem diesbezüglich in ebay zu überarbeiten. Dies würde ebay marktwirtschaftlich wieder mehr Kunden bringen und langfristig zufriedene ebay-Kunden. Aber ich vermute, dass ebay eigendlich keine richtige Firma ist, denn jede Firma ist in erster Linie profit-orientiert und auf Kundennachfrage angewiesen. Oder ist ebay ein riesiges System mit religiösem Oberhaupt, welches lediglich damit beschäftigt ist, ein vollständiges unchristliches System auf der Welt zu etablieren? Das scheinbar anarchistische Verhalten gerade im ebay Bewertungssystem lassen zu diesen Spekulationen Anlass.

Abmahnungskosten

Beitrag von Hustenbonbon
30.12.2008, 23:21 Uhr

Hallo , ist nicht dieses Jahr ein Gesetz erlassen worden das die Abmahnkosten begrenzt ? So das man als Privatman zB bei "Bilderklau" o.ä. nicht mehr einfach mit rießigen Summen belangt werden kann. Ich habe von einem Fall gehört (TV) da hat eine Person wegen eines (Produkt-) Bildes 1200 Euro abdrücken müssen. Unglaublich . Ich kenne zufällig das Bild ... nix besoderes.

Ebay ist gefragt!

Beitrag von Diana
25.12.2008, 13:54 Uhr

Leider erachten viele Mitglieder die Vorschriften von Ebay als höchstes Gebot, obwohl diese zunehmend kundenfeindlicher werden.

Hier sollte Ebay dem Geschehen Rechnung tragen und bei BEIDSEITIG BESTÄTIGTEM UND VOLLZOGENEM WIDERRUF die Negativbewertungen SPERREN und die RÜCKNAHMEN VON NEGATIVBEWERTUNGEN bei offensichtlichen Fällen ermöglichen!

Ich erklärte z.B. Widerruf bei einem offensichtlich betrügerischen chinesischen Händler, MItglied bei Ebay USA, beim dortigen Finanzamt nicht als Firma registriert und unter der angegebenen Adresse nicht auffindbar.

Ich erhielt 3 Negative plus 30 Dollar Rechnung über angebliche Spesen bei Storno. Ich zahlte nicht - Ebay löschte seine Rache-Bewertungen auch NICHT!

Insgesamt müssen Ebay Verkäufer für alle Fälle einen Anwalt parat stehen haben, das macht die Sache zunehmend unattraktiv. Es ist ein Trend der Ebay Verweigerer zu sehen, dieses spiegelt sich auch in den Aktienzahlen wider!

Rufschädigung durch Negativbewertungen

Beitrag von Herbert Huber
23.12.2008, 13:40 Uhr

Es wird scheinbar immer schlimmer in Deutschland. Wenn ich den Artikel über Rufschädigung durch Negativbewertungen (Top 1 der Konkurrenten-Attacken bei ebay, Amazon & Co.) richtig lese, muss man bei einer Negativbewertung mit Abmahnung und Rechtsanwalt rechnen. Damit wird das gesamte Bewertungsverfahren zur Farce. Ich werde noch den Tag erleben, wo ich abgemahnt werde, wenn ich die Standardbewertung mit Höchstzahl der Sterne abgebe (was anders darf man sich kaum mehr trauen), mit der Begründung, es sei eine falsche Tatsachenbehauptung, weil in Wirklichkeit der bewertete Handelspartner ein unzuverlässiger, nicht antwortender Betrüger sei. Rechtsanwalt müßte man sein: 730 Euro für einen Abmahnbrief ist ein guter 3-Minuten-Satz.

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