Abmahnung bei eBay, Amazon und Online-Shops - Auflistung gängiger Abmahngründe (Update: 1000 Abmahngründe!)
Abmahnungen bei eBay, Amazon und Online-Shops: Die IT-Recht-Kanzlei veröffentlicht nachfolgend eine Liste, die 1000 gängige Abmahngründe auflistet. Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sagt nichts darüber aus, ob die genannten Abmahngründe tatsächlich wettbewerbsrechtlich relevant sind. Eines wird jedoch deutlich: Nahezu unüberschaubar sind die Rechtsvorschriften geworden, die beachtet werden müssen - beinahe endlos scheinen die Informations- und Hinweispflichten der Händler zu sein.
Großartig! Update?
Beitrag von Elke Fleing
21.06.2016, 12:53 Uhr
Hallo, eine extrem hilfreiche und übersichtliche Zusammenstellung. Gibt es dafür mal ein Update? Vermutlich ist ja nicht mehr alles aktuell, oder?
Logbuch meiner Abmahnung
Beitrag von Funpac
24.08.2012, 14:32 Uhr
Ich wurde abgemahnt und habe mich außergerichtlich einigen können. Hier das Logbuch: https://docs.google.com/document/pub?id=12ADvdyi4_13rFFATmI2pHED27GdmrR6u1Urk8_6p0eE
vielleicht hilft es jemandem weiter.
Eine tolle Zusammenstellung- vielen Dank
Beitrag von Torsten Krüger - xtcModified eCommerce Shopsoftware
18.01.2011, 10:36 Uhr
Die Liste würde sich so mancher sicherlich als PDF wünschen. ;-)
Grüße
Torsten
Auftreten als Verbraucher/Privater trotz Unternehmereigenschaft bei eBay
Beitrag von Elinor Hopfenzitz
27.12.2010, 09:21 Uhr
Guten Tag, wenn man das liest, gewinnt man den Eindruck, dass es problemlos möglich ist, sich als privater Verkäufer bei eBay anzumelden und dann eine Vielzahl von Artikeln mit dem Vermek NEU zu verkaufen. Meine Information ist dahingehend, dass ein Verkäufer, der neue Artikel verkauft, gewerblich handelt und somit dem Käufer auch Widerrufsrecht und vor allem Rückgaberecht einräumen muss. Ansonsten ist man bei Schwierigkeiten als Käufer doch immer der Geprellte und der Verlierer. Das kann doch so nicht sein.
!?!!?!?!?
Beitrag von artedition
12.08.2010, 21:37 Uhr
Das ist doch alles der komplette Wahnsinn. ENDE !!!.... Dauert nicht mehr lange. MfG
Sehr hilfreiche Zusammenstellung
Beitrag von Herbert Huber
02.03.2010, 15:00 Uhr
Danke für diese sehr hilfreiche Zusammenstellung. Leider kann grundsätzlich wegen jedem und allem abgemahnt werden. Es ist eine sekundäre Frage, ob die Abmahnung zurecht erfolgte. Irgendwer wird schon zahlen und dann lohnt sich die Sache für den Abmahner. Ich vermisse auch gängige Abmahngründe, z.B. wenn man einen Link auf den Webauftritt einer Privatperson oder einer Organisation setzt, die das nicht wünscht. Passt vielleicht nicht auf Ihre Website, aber gehört zum Thema und man sollte es festhalten: ein Hauptabmahner, ihr Kollege Herr Gravenreuth schied vor wenigen Tagen "freiwillig" aus dem Leben. Viele Webseitenbetreiber können ruhiger schlafen. Mit besten Grüßen Herbert Huber
Endlich!
Beitrag von Unbekannt
22.02.2010, 06:19 Uhr
Bin so froh, endlich einen "Leitfaden" gefunden zu haben, der einem erklärt, was man bei einer Abmahnung tun soll. Als Otto-Normal-Bürger gerät man ja leicht in Panik, wenn man ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhält. Jedenfalls: vielen Dank dafür!
It-Recht-Shop
Beitrag von
15.02.2010, 10:58 Uhr
Liebes It-Recht-Team! Wie man anhand der vielzähligen Kommentare zu diesem Artikel sieht, ist das "Abmahnungs-Thema" ein ganz brisantes. Deshalb ist es um so verwunderlicher, wieso Sie nicht schon auf Ihrer Hauptseite Ihre Hilfe diesbezüglich anbieten, sondern erst im "IT-Recht-Shop"..?? Ich denke es wäre vielen Betroffenen schneller und besser geholfen, wenn sie nicht erst mühsam tausend Dinge anklicken und Artikel lesen müssten Finden Sie nicht?
Abmahnung- Unterlassungserklärung
Beitrag von Michael Effgen
05.02.2010, 07:50 Uhr
Was bedeutet eine Unterlassungserklärung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht gleichwohl rechtsverbindlich? Zu was verpflichtet man sich denn da und worin besteht der Unterschied zur modifizierten Unterlassungserklärung? Über eine Antwort von Ihnen würde ich mich sehr freuen!
Umfangreiche Zusammenstellung mit großem Mehrwert!
Beitrag von P. Miehling
05.01.2010, 15:17 Uhr
Sehr geehrte Rechtsanwälte, sehr geehrter Herr RA Keller, vielen Dank für die kontinuierlich aktualisierte Liste. Es freut mich, dass es inzwischen eine wachsende Anzahl von Kanzleien gibt, die Ihren gesammelten Erfahrungsschatz interessierten Besuchern Ihrer Webseite kostenfrei zur Verfügung stellen. Großes Lob und Anerkennung!
Salvatorischen Klausel
Beitrag von Peter
12.12.2009, 16:40 Uhr
Folgenden Punkt unter "Sonstige Regelungen/Klauseln" versteh ichjet glaub falsch: "Verwendung der Salvatorischen Klausel"
Darf diese nicht in den AGB´s stehen? oô
PS: Gibt es bei ihnen auch die Möglichkeit einen Online-Shop einmalig prüfen zu lassen? So wie ich ihre Paktete vertehe, enthalten diese ja AGB´s, aber diese habe ich ja passend für meinen Shop schon verfasst.
selber eine abmahnung bekommen
Beitrag von hz.anhaenger
26.11.2009, 22:30 Uhr
da ich bei Ebay selber einen kleinen Shop , neben meiner Reparaturwerkstatt betreibe , habe ich im juli diesem Jahr eine Abmahnung von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei mit Unterlassungserklärung bekommen weil meine AGB´s nicht auf dem neusten Stand waren.Das Einschreiben wurde Samstag`s zugestellt und die Unterlassungserklärung mußte bis an dem folgende Freitag bis 12 Uhr mittags per Fax ( Orginal mußte per Post folgen) zurückgesendet werden. Natürlich war auch eine Kostenote der RA Kanzlei über 790€ dabei. Um eine Abmahnung zu bekommen muß ein Mitbewerber im direkten Konkurrenzgeschäft stehen . Dieser Mitbewerber hat lediglich ein Teil ( Stützrad Automatik) in seinem Shop mit drin gehabt was mit Anhängerersatzteilen zu tun hatte.In weit weit hier ein berechtigtes Konkurrenz verhalten besteht weiß ich bis heute nicht. Ich war jetzt zwangsläufig gezwungen mir selber einen Rechtsanwalt zu nehmen mit dem Erfolg das das die AGB´s meines Konkurrenten selber Fehler enthalten haben.Also bekam dieser ersteinmal eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung und Kostenote von meinem Anwalt .Das ganze ging dann wie das Hornberger Schießen aus , jeder hat seine Unterlassungserklärung im Orginal zurückbekommen und jeder mußte seinen Anwalt selber bezahlen. Da ich in diesem zusammenhang meine AGB´s sowohl bei Ebay wie in meinem Online Shop habe Überarbeiten lassen , hat mich das ganze mal eben knapp 1600€ gekostet. Für einen kleinen Betrieb eine ganze Menge Geld . Was mich aber an der ganzen Sache ein wenig ärgert ist , das ( den Mitkonkurrenten halte ich für einen der auf Anweißung die Klage hat erheben lassen) der gegnerische Anwalt seinen Klienten nicht erst mal auf seine AGB´s Aufmerksam macht bevor er diesen zu einer Unterlassungserklärung mir gegenüber " nötigt"? Geht es hier wirklich um die richtigen AGB´s oder geht es hier um ein gefülltes Konto von einigen Rechtsanwälten. Wenn man so manche Stellungnahme einiger Anwälte ließt...." der Beklagte kann froh sein das er nur einen Unterlassungserklärung bekommen hat, wenn es vor Gericht gegangen wäre , ist das um das vielfache teurer .......dann frage ich mich natürlich ob es wirklich bei einigen Kanzleien soweit ist , das man nur noch durch die Fehler anderer seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Das ganze hat jetzt mit nicht mit dem Verfasser dieser Seite zu tun , ich finde es Klasse das es auch noch R A gibt die kleinen Unternehmen oder Privatleuten hier Tipps geben wie Sie sich weitgehends Schützen können .Da ich meinen Kunden ja auch Rate jährlich Ihre Inspektion (gegen Entgeld) dürchführen zulassen ,lasse ich jetzt meine Internettpresenz auch von Fachleuten(in diesem fall R A gegen Entgeld) schützen. Mit freundlichem Gruß hz.anhanger
Das ist von unserer Regierung ausdrücklich so gewollt ...
Beitrag von Angst
09.09.2009, 22:19 Uhr
Das mit den Abmahnungen ist auch für mich der Grund gewesen, mein Kleingewerbe in Deutschland einzustellen. Meine Ware konnte ich 20 Jahre lang in einem Briefumschlag versenden. Seit dem 1.1.2009 soll ich dafür nun einen Entsorgungsvertrag abschließen. Und das als Kleingewerbe. Zusammen mit den Gebühren für den Computer (GEZ), IHK-Gebühren und eben nun dem Entsorgungsvertrag (für Briefumschläge !) ist dann locker schon mal ein Monatsverdienst weg. Ohne mich.
Zu meine Titel: Die Zeitschrift CT (Heise) hat zu diesem Thema umfangreiche Recherchen angestellt, das sie selbst auch betroffen waren.
Dort war auch ein Interview mit einem der Verantwortlichen. Sinngemäß, so weit ich mich erinnere, ging das dann so:
Diese hohen Streitwerte, die Folgekosten für die Betroffenen, also das was man am Ende bezahlen muss (schon mal einige tausend Euro), das ist von unserer Regierung so gewollt.
Als Grund wurde angegeben:
Diese Geldbeträge sollen quasi schon die Bestrafung für das Vergehen sein. Die Abmahngebühr ist die vorweggenommene Strafe. Ansonsten würde es ja zu einer Prozesslawine kommen.
Jedenfalls stand dort zu lesen, das alles so bleiben soll wie es ist und ich lache immer, wenn ich lese, das einige Betroffene von unserer Regierung erwarten, sie soll da etwas ändern.
Machen sie nicht ! Die haben sich das so ausgedacht und finden das gut so.
Dann wurde noch die Frage gestellt, warum die erste Abmahnung nicht grundsätzlich kostenfrei ist, so wie im Ausland. Darauf gab es nur ausweichende Antworten.
Ich kann jedem Kleingewerbe, das auch darunter leidet, nur raten, ins Ausland zu gehen.
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
08.09.2009, 14:07 Uhr
dass war auch für uns ein Grund unser Geschäft aufzugeben. Wenn RAs lange genug suchen , findet man einen banalen Grund um mal wieder 400€ oder so abzukasieren.....
Vielen Dank
Beitrag von Jim
05.09.2009, 10:53 Uhr
Tolle Zusammnfassung, vielen Dank für die Arbeit.
Jim
Service
Beitrag von Sören G. Prüfer
03.09.2009, 19:20 Uhr
Klasse.
Eine Vorzeige - Kanzlei! - Finde ich super !
Beitrag von Unbekannt
17.08.2009, 13:41 Uhr
Endlich einmal eine it-recht-kanzlei, die die Fakten auf den Tisch legt. Ich finde es super, besser geht nicht. Es wäre auch einmal ganz gut, wenn unsere Politik hier eingreifen würde und den Abmahnern das Handwerk legen würde, da nach meiner Meinung, die meisten Fälle an den Haaren herbei gezogen sind.
Abmahnung
Beitrag von Rushhour
17.08.2009, 11:49 Uhr
Manche rectsanwälte die diese Abmahnungen schreiben können sie nicht mal Telefonisch erreichen. Sie Adressen sind teilweise Briefkästen. Wahrscheinlich hat es zu einem qualifizierten Abschluss nicht gereicht, damit müssen sich die ominösen Anwälte mit dem zufügen von nicht unerheblichen Schäden und den Zerstören von Existenzen befassen. Ebay ist als Trödelladen gegründet wurden und bietet Scharlatanen und den o.g. Leuten die Möglichkeit Menschen auszunehmen. Es gibt nur eine Lösung wenn Ebay nicht handeln will. Verkauft nichts mehr darüber, die Aktien fallen und Ebay geht baden. Das haben Sie verdient!
Abmahnbetrug
Beitrag von Guido Strunck
22.07.2009, 16:45 Uhr
Liest man diese Aufstellung worauf alles Abmahnungen begründet werden können, zeigt sich, dass Abmahnbetrug (= missbräuchliche Nutzung dieses Instruments, um leistungslos Geld zu ergaunern) offenbar gesetzlich gewollt ist und staatlich gefördert wird. Sonst hätte es hier längst korrigierende Eingriffe gegeben.
Letztlich wird man Abmahnbetrug daher nur politisch in den Griff bekommen. Am 27.09. ist dazu wieder Gelegenheit. Es gibt mittlerweile Parteien und andere Organisationen, die eine grundlegende Neuordnung der Gesetze anstreben (z.B. Marken- und Urheberrecht), auf die Abmahnbetrug gegründet wird.
(Piratenpartei, AK Vorratsdatenspeicherung, AK Zensur, Chaos Computer Club …)
Jeder der hier kritische Kommentare abgegeben hat, sollte sich daher ernsthaft überlegen, ob er sich eine Stimme für die C-Parteien, die FDP oder die SPD künftig noch leisten kann und will.
Abmahnbetrüger und ihre Förderer kann man abwählen!
Nicht meckern - besser machen
Beitrag von Jens Rohr
13.05.2009, 09:31 Uhr
Diese Auflistung ist gerade für "Neue" Shopbetreiber aber auch für sehr viele die bereits am Markt sind sehr informativ. Ich betrieb damals auch einen Onlineshop und wurde mehrmals abgemahnt. Teils aus Unwissenheit, teils sogar weil ich so dumm war und mir irgendwelche AGB-Passagen Blindlinks abzukopieren. Dafür wurde ich m.E. zu Recht bestraft.
Viele Shopbetreiber halten es nicht für Nötig sich zu informieren und glauben machen zu können was sie wollen. Ein Beispiel - eBay; Gewerbetreibende die mit einem privatem Account Waren verkaufen. Mehr muss ich wohl dazu nicht sagen.
Heute betreibe ich, sogar erfolgreicher, einen Shop der keine Angriffsfläche für Abmahnungen bietet. Ich informiere mich ständig und erhalte über Newsletter alle Neuerungen und Änderungen.
Ich bin dafür, dass auch mit den unschöneren Methoden, wie zum Beispiel den Abmahnungen, damit erreicht wird, die Spreu vom Weizen zu trennen. Im Gegensatz dazu halte ich es für unumgänglich, dass der Staat dem generellen Problem - Massenabmahnungen - ein für alle Mal einen Riegel vorschiebt. Aus Witziger Sicht eines deren Anwälte könnte man es durchaus so darstellen; „bin ich zu unfähig etwas auf die Reihe zu bekommen, suche ich mir einen Shopbetreiber und mahne in seinem Auftrag einfach `en Massen ab.“
In diesem Sinne hoffe ich, dass wir denen kein weiteres Futter für weitere Abmahnungen geben.
Ohne Titel
Beitrag von Rene H.
14.03.2009, 19:26 Uhr
Unglaublich Dass der Schutz der Verbraucher als Waffe gegen den Mitbewerb genutzt wird, war sicher nicht im Sinne des Erfinders. Sehr schade, dass es keine allgemeine gesetzliche Regelung gibt die Anbieter vor dem Abmahnungsrisiko und -wahnsinn schützt.
Gute Liste - leider viel zu lang
Beitrag von Helmut Gohlisch
09.02.2009, 14:24 Uhr
Die Auflistung ist sehr nützlich und sollte regelmäßig von Anbietern mit den eigenen Angeboten verglichen werden.
Wie praxisfremd allerdings manche Entscheidungen sind, sieht man an dem Beispiel:
"Widerrufsfrist von 4 Wochen anstatt 1 Monat eingeräumt (bei eBay, amazon)"
Wenn schon präzise, dann hätte man die Anzahl der Tage angeben müssen. Ein Monat kann 28 Tage, aber auch 31 Tage haben.
Wer deswegen abmahnt hat anscheinend sonst nichts zu tun.
ebay macht rechtssichere Bedingungen ??
Beitrag von Unbekannt
06.02.2009, 10:18 Uhr
warum erarbeitet ebay keine einheitlichen Bedingungen mit absoluter Rechtssicherheit gegenüber den verflixten Abmahnern. Dann können man sich als Anbieter (privat oder gewerblich) lediglich mit einem Vermerk der Anerkennung auf der sicheren Seite befinden.
und der Einzelhandel?
Beitrag von Susanne Angeli
05.02.2009, 12:01 Uhr
diese Liste ist sehr übersichtlich und einfach zu lesen. Danke Herr Keller. ich persönlich finde es wirklich unglaublich, wie die deutsche Rechtsprechung immer wieder Lücken findet und diese dann auch stopft. Gerade im Bereich Werbung des Shops. Bekommt ein Einzelhändler mit einem Ladengeschäft auch eine Abmahnung, wenn dort steht: Eröffnungsangebot oder ähnliches, wie ein shop-Betreiber? HG Susanne Angeli
Begründungen fehlen?
Beitrag von Dan The Man
14.12.2008, 01:04 Uhr
Es wäre schön, wenn die kurz die Gründe für eine Abmahnung bei den einzelnen Punkten genannt würden.
Zum Beispiel, warum soll die Begrenzung der Gewährleistung auf ein Jahr bei gebrauchter Ware ein Abmahngrund sein? Der gewerbliche Verkäufer ist gut beraten diese Einschränkung zu machen, sonst muss er zwei Jahre für Sachmängel haften. Oder verstehe ich da was falsch?
B2B
Beitrag von Martin Flinspach
04.12.2008, 09:59 Uhr
vielen Dank für die übersichtliche und leider sehr umfangreiche Liste. Ihre Auflistung gilt für online-Shops, die an private Verbraucher verkaufen (B2C) ? Haben sie auch eine Liste für den Verkauf ausschliesslich an Unternehmen (B2B) ?
Liebe Grüsse
Martin Flinspach
Dank zurück
Beitrag von RA Keller
26.11.2008, 14:10 Uhr
Sehr geehrte Frau Kollegin Kull, ich danke Ihnen sehr für Ihren netten Kommentar. Viele Grüße aus München, RA Max-Lion Keller, LL.M. (IT-Recht)
Danke
Beitrag von Julia Kull
26.11.2008, 14:06 Uhr
Sehr geehrter Herr Kollege,
ich finde Ihre Auflistung toll und wünschte, dass es mehr Anwälte gäbe, die Ihr Wissen öffentlich machen.
Herzliche Grüße aus Berlin
Julia Kull
DANKE
Beitrag von Helga
23.11.2008, 20:30 Uhr
Herzlichen Dank für diese grandiose Aufstellung.
Es erleichtert doch die Arbeit sehr, wenn man nicht erst alles zusammensuchen muss und Abmahnfallen umgehen kann.
Liebe Grüße aus Berlin
In einem Rechtsstaat wäre der Abmahnwahn nicht möglich
Beitrag von Herbert Huber
23.11.2008, 18:09 Uhr
Ein Kennzeichen eines Rechtsstaats ist es, dass Verurteilungen nicht ohne ordentliches Gerichtsverfahren möglich sind. Beim Abmahnverfahren ist es genau andersherum. Jeder Tölpel oder schlaue Fuchs darf mir eine Abmahnung senden: die Liste der 200 Gründe ist unvollständig. Der "schwarze Peter" ist in jedem Fall erst mal beim Abgemahnten. Macht er nichts, ist die "Gebühr" von schon mal 700 Euro oder mehr fällig. Nimmt der Abgemahnte sich Rechtsbeistand (was zu empfehlen ist) bleibt er zumindest auf den eigenen Kosten meist sitzen. Bei mir waren es mal 300 Euro für 2 Telefonate. Auch die Rechtsschutzversicherung hilft da nichts. Leider - das haben etliche Kommentatoren erkannt - hat das Justizministerium für die Nöte der Kleinunternehmer ein taubes Ohr: zuviele mitverdienende Juristen sitzen dort wie auch unter den Abgeordneten. Deshalb sind alle Briefe dorthin nach meiner Erfahrung verschwendetes Porto. Daher bin ich der Meinung, dass die Bürger mindestens je 1 Vertreter in Land- und Bundestag für _ihre_ Anliegen erhalten sollten. Mit freundlichen Grüßen Herbert Huber
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
31.10.2008, 11:06 Uhr
Muss man bei Parfum den Grundpreis im Onlineshop angeben?
Douglas macht das nicht!
Ohne Titel
Beitrag von Volker Bellendorf
17.10.2008, 15:46 Uhr
Volker Bellendorf Am Büchenkamp 7 59077 Hamm 02381-402621 www.ecombase.de
was ich bemerkenswert vom justiz apparat finde.: einmal wird man eingesperrt oder sanktioniert wenn man einen fehler macht. das ist auch okay so - immer mit dem hinweis für den bürger.: SCHAU... §§ da steht das...
im gegenzug hat es die regierung bis heute nicht geschafft genau den vorgang plausibel und verständlich zu reproduzieren - denn dann müsste es heissen
SCHAU BÜRGER... §§ da steht wie du es richtig machen musst/kannst - tust du das passiert dir nichts
von daher ist im bereich abmahnung zumindest mein rechtsempfingen mehr als adadsurdum geführt und ich frage mich immer - was soll man nun meinen 4000 shop betreibern für dich ich support mache raten oder empfehlen
ebenso "wirr" der schwachsinn mit den hoheitsverteilungen. ich darf nur unter bestimmten rahmenbedingungen NEGER sagen, da bin ich gleich an der geschmacklich zumutbaren grenze angekommen, einer bölkt ja doch wieder rassist durchs land - aber wenn ein hamburger gericht was entscheidet - werde ich als westfale ( NRW ) genau so rassistisch behandelt - da heisst es dann plötzlich, jedes bundesland macht sein eigenes recht
hamburger sind demnach juristisch andere bürger als westfalen, bremer oder berliner ?
es gibt nur eines an dem ich mich da störe, einmal sagt mir mein grundgesetz was ganz anderes als irgend nen gericht in hamburg, ungeachtet dessen kompetenz, nämlich das alle menschen angeblich gleich sein sollen.
aha. ausser die hamburger und die wesfalen ?
schaut man dann mal ein paar jahrzehnte zurück stellt man fest, dass die amerikaner gesagt haben, wir geben dem deutschen volke das land zurück, geheht hin und gründet eine einheitliche verfassung.
das wäre die basis um ein parlament zu wählen dass dann gesetze verabschiedet die direktrieve und administrative ebene steuert - und gut wäre die sache gewesen.
was haben wir ? bremen, hamburg, berlin kochen ihr eigenes süppchen, da ist nix mit gemeinsamer verfassung - die haben ne eigene.
bedeutet, wir haben nach vorgabe der besatzungsmächte an sich heute nicht mal einen gültigen friedensvertrag, noch sind die gerichte nach den geschlossenen verträgen überhaupt rechtmässig gewählt.
ich wollte damit auch nur mal zum ausdruck bringen, dass diese notstandslösungen sich über jahrzehnte durch ein rechtssystem mogeln und nicht jeder bürger alles glaubt was der staat einem vorlügt
ärgerlich halt nur für die menschen, die subjektiv und substantiell nichts falsches gemacht haben - aber trotzdem ständig unter dem schwebenden damokless schwert stehen - sich keiner schuld bewusst sind - und zahlen müssen, für einen staat - der nicht gewillt oder in der lage ist, rechtssicherheit zu schaffen.
dass bananen eine bestimmte größe haben müssen, tomaten eine bestimmte farbe oder wo geraucht werden darf und wo nicht - dass schafft der staat - das wettbewerbsrecht und die illegalen abmahnungen einzudämmen - da will keiner ran.
wir haben ein tempolimit weil schlaue köpfe berechnet haben - so sterben jährlich xx% weniger leute - gute idee ! der selbe staat treibt aber so manchen an den rand des existenzverlustes - wenn er ihn gewerblichen abmahnern aussetzt - die dann ein leben zerstören, oder zwei, oder 100 oder 1000.
da kräht dann keiner was vom leben retten und gerechtigkeit.
Schöne Grüße an die 3 Affen, die sind garantiert in berlin zu finden, euer Bello.
...es fehlen einem die Worte
Beitrag von unbekannt
26.08.2008, 03:12 Uhr
Eine Zumutung, was dieser Staat von seinem "Melkvieh" abverlangt und demselben zumutet! Erlaubnis zum Abmahnterror, Verbraucherschutz, gut und schön, aber die kleinen Händler werden ferig gemacht! Nicht nur durch unzählige und an den Haaren herbeigezogene Abmahnungen, die allein wären ja schon schlimm genug, nein unser Staat macht auch noch mit! Den kleinen Abmahn-Anwalt kann man da fast noch verstehen, aber unser Staat? Beispiel, die neue Verpackungsverordnung; Pflicht! Egal, kleiner Ebay-Händler, er nimmt nicht mal 500,-EUR im Monat ein, muß aber 200,-EUR an ein Befreiungssystem zahlen! Tut er es nicht, wird er "skalpiert"! ...auch eine Art von Abmahnung?! Es gibt Unmengen von Verbraucherschutz-Organisationen, die Gesetzgeber denken ausschließlich an die armen, gebeutelten Verbraucher,aber wo bleibt das Ministerium für Händlerschutz? Ich kann gar nicht mehr auflisten, wie oft ich persönlich schon als kleiner Ebay-Händler von Verbrauchern regelrecht betrogen worden bin! Neue Bücher werden nach 1 Monat zerfleddert retourniert, natürlich bei voller Kostenerstattung! Manchmal liegt sogar, obgleich nicht Verbraucherspflicht, ein Zettel mit dem Rücksendegrund dabei: "Hin-,Rückporto und Kaufpreis auf das angegebene Konto überweisen, das Buch hat mir nichts gegeben!". Nett, nicht wahr? Vielleicht sollte man noch gesetzlich verankern, daß der Händler noch aus Dankbarkeit eine kleine Karte an den Verbraucher schicken muß?!...aber ich komme zum Ende, hat ja alles keinen Zweck!!! Hier ist man wohl erst zufrieden, wenn alle kleinen Händler ihr gesamtes Hab und Gut abgeliefert haben und endgültig ins "Nirvana" eingegangen sind. :-(
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Beitrag von CZ - czech people
25.08.2008, 17:56 Uhr
DAS ist typisch für DEUTSCHLAND! (ich habe NICHTS GEGEN DEUTSCHE!!!!). Ich verkaufe vom ausland aus - CZ und umgehe ALLE diese regelungen. Einmal sogar hatte ich post von der deutschen WBZ da ich kein impresum NICHTS angegeben habe. ergebniss: in den papierkorb mit der abmahnung - wollten 250€ oder gericht.
Ich lachte mir HERZLICHST einen runter. den ehrlich an sowas gehen die "braven deutschen hädnler" zugrunde. Die haben nur mehr damit zutun diesen mist eigenen anwälten zu geben zur überprüfen und 1000de! € dafür zu zahlen oder abgemahnt zu werden. ich habe kein impresum kein wiederufsrecht und GAR NICHTS und nix ist mit abmahnung und JA tschechien ist beider eu es ist jeder herzlich eingeladen uns hier vor gericht zu ziehen das ist zu 99% nöhmlich schwer bis unmöglich wenn man schlau ist daher mein EHRLICHER RAT:
pfeift auf deutschland und macht firmen in anderen ländern auf und verkauft von DORT nach deutschland - BESTENS bewährt! besonders vom osten!
mfg CZ
Ohne Titel
Beitrag von Unbekannt
22.08.2008, 09:45 Uhr
Es wird dem Kleinunternehmer immer mehr Steine in den Weg gelegt. Die Kleinen müssen dran glauben die Großen lachen sich eins ins Fäußchen.
und der Staat verdient mit....
Beitrag von igor
22.08.2008, 09:35 Uhr
Wieso sollte der Staat denn was unternehmen gegen Abmahnungen? So eine Abmahnung kostet mal eben locker 1000 Euro und mehr! Und durch die MwSt. die da drauf ist, verdient unser Staat doch mit....
Ohne Titel
Beitrag von Max Koschuh
20.08.2008, 21:21 Uhr
Es läuft alles darauf hinaus, dass kleine Unternehmen untergehen.
Der Gesetzgeber ist leider häufig "blauäugig", nicht nur beim Abmahn(un)wesen ...
Beitrag von Unbekannt
20.08.2008, 20:14 Uhr
Finde toll, wie übersichtlich Sie die Sachen zusammenstellen. Eine echte Hilfe für Betroffene, und zwar in beide Richtungen; denn es gibt auch berechtigte Abmahnungen ! Theoretisch war die Abmahnung mal eine sinnvolle Sache ... und wäre es auch heute ncoh. Aber man kann alles pervertieren und zum Geschäftemachen missbrauchen. Gilt übrigens auch für die "konzessionierten" Abmahnvereine, besonders wenn sie einen "vergessen", der dann "den großen Reibach" macht !
Wahnsinn
Beitrag von Unbekannt
20.08.2008, 18:57 Uhr
Wo soll das noch enden frage ich mich da ??? Wann werden unsere Obersten endlich den Abmahnungen den Riegel vorschieben und ein eineintliches Rechtssystem für Onlineshops oder eBay verfassen? Langsam kommt man nicht mehr nach mit täglich wechselnden Urteilen, Rechtsverfassungen usw.
Ein ehrlicher Verkäufer versucht so und so seinen Kunden mit Service und Kulanz zu dienen und braucht nicht tausend Klauseln zur Rückgabe und zur Anbieterkennzeichnung. Das ist in meinen Augen eine reine Geldscheffelei für Anwälte und schnelle Geldmacher.
Auf jeden Fall vielen Dank für Ihre Auflistung. Einige Punkte waren dabei, die auch ich wieder in meinem Onlineshop anpassen muss. Nur für wie lange wieder? Morgen kommt ein neues Urteil raus und wieder geht das Bangen von vorne los.
Ohne Titel
Beitrag von Uwe Schubert
20.08.2008, 15:40 Uhr
Ich finde ihre Auflistung super! Ich wünschte, die Politik würde auch mal was für Verkäufer tun und den hirnlosen Abmahnern gesetzlich einen Riegel vorschieben. ich als kleiner Einzelunternehmer mit einem sehr geringen Jahresumsatz kann es mir nicht mehr leisten, weiterhin bei ebay zu verkaufen. Ich habe keine eigene Rechtsabteilung, und die Kosten für einen Anwalt kann ich nie bezahlen. Was bleibt mir übrig? ebay ade!
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