Leserkommentare zum Artikel

Abmahnungen wegen unverlangt zugesandter Email-Newsletter: nehmen zu

Die IT-Recht Kanzlei wird in letzter Zeit immer häufiger mit Fällen konfrontiert, in denen Händler wegen unverlangt zugesandter Werbe-Emails abgemahnt werden. Die Adressaten solcher Emails scheinen sich oftmals nicht mehr damit zu begnügen, den unerwünschten elektronischen Werbemüll einfach in den virtuellen Papierkorb zu verbannen. Stattdessen greifen sowohl Privatleute als auch Unternehmer immer öfter zur rechtlichen Keule der Abmahnung, um den Absendern solcher Email-Newsletter beizukommen.

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Seit Oktober 2020 ...

Beitrag von Yvonne
30.03.2021, 20:53 Uhr

... bekomme ich ungewollte Newsletter von einer sehr großen Sportbekleidungsmarke. Ich habe bereits mehrmals einen Widerspruch gegen Direktmarketing und Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 21 Abs. 2 und 3 Datenschutz-Grundverordnung zukommen lassen. Ich habe mehrmals klar gemacht, dass ich keine Mails erhalten möchte. Sogar mein Account wurde gelöscht. Ich bekomme weiterhin Mails und mittlerweile antwortet mir der Support gar nicht mehr. Kann mir jemand einen Rat geben?

Double opt in per email versenden

Beitrag von Chris
29.01.2020, 12:15 Uhr

Hier stellt sich nun die Frage ob man rechtlich auf der sicheren Seite ist wenn man einfach eine Email an seine Kunden versendet , auf deren Inhalt man lediglich die Info preisgibt, sich zum Newsletter anzumelden z.b. durch einen Link auf die Anmeldeseite zum Double opt In verfahren. ?

Danke für Ihre Anworten

Mit besten Grüßen

Chris P.

Ignoranz

Beitrag von Manfred
03.11.2019, 14:29 Uhr

Was nützen Gesetze die permanent und vorsätzlich ignoriert werden. Ich bekomme auch - trotz mehrfacher Aufforderung an die Absender (keine Firma sondern eine "weltverbessernde" Organisation) - das zu unterlassen weiterhin deren Newsletter.

Da das bei mir jedes Mal wieder alte Geschichten aus der Zeit als misshandeltes Heimkind triggert (was ich denen auch mitgeteilt habe !) bin ich mittlerweile stocksauer dass das so hartleibig ignoriert wird. Da ich jetzt weiß dass es dagegen auch juristische Mittel gibt werde ich mir das bei nochmaliger Wiederholung ernsthaft überlegen. Zumal deren angeblicher Anspruch so gar nicht zu deren Verhalten passt!

fair play

Beitrag von Carsten Wittig
28.03.2019, 14:50 Uhr

Wie soll man Kunden denn noch erreichen? Ich finde es absolut unfair, wenn sich Unternehmer nicht an geltendes Recht halten und sich wettbewerbswidriger Methoden bedienen. Ich bin Unternehmer und mache dies auch nicht. Meine Mitbewerber mach es und verdienen Geld damit. Das ist absolut inakzeptabel. Es kann nicht sein, das sich Unternehmen derart unfair verhalten.

Wie sollst Du dann noch Kunden erreichen?

Beitrag von Martin Kasten
03.01.2019, 07:42 Uhr

Ganz einfach. Kauft Euch eine Kuvertiermaschine und macht es wie früher. Habe ich auch gemacht. Einfach Briefe verschicken und auf die schwarze Liste achten. Das kostet mich Arbeit, Zeit und Geld, ist aber tausendmal besser als irgendwelche Blindmailings. Und dem Kommentar oben kann ich mich nur anschließen. Wer es seit Zehn Jahren noch nicht geschafft hat, seine Werbung umzustellen, der wird es nie schafften. 2. Wieso spricht einer von Insolvenz, wenn die Kosten bei ca. Tausend Euros liegen? Verstehe ich nicht.

Herr

Beitrag von Piperis
02.07.2018, 10:39 Uhr

Ich habe von einer Messe einen Newsletter erhalten. Kann ich auch Privat selbst abmahnen? oder geht das nur über eine Anwalt?

Einen sonnigen Tag wünsche ich..

Double Opt In funktioniert, warum also das Gejammer?

Beitrag von Stefan Froböse
20.04.2018, 12:04 Uhr

Könnten Diejenigen, die hier jammern, dass sie nun nicht mehr ungestraft ihren ungefragten Spam verteilen, von "unternehmerfeindliche Gesetzgebung" oder "Sauerei" schwafeln, bitte auch gleich den Namen ihres Unternehmens dazu schreiben? Wer sich darüber beschwert, dass er sich nicht über geltendes Recht hinweg setzen darf, hat es meiner Meinung nach verdient, zur Rechenschaft gezogen zu werden. "double opt in" ist ein bewährtes Verfahren und wer glaubt, dass ihm dadurch Kundschaft verloren geht, sollte evtl. mal vor seiner eigenen Türe kehren und sein Angebot und sein Ge­schäfts­ge­ba­ren überdenken, denn wer es 2018 noch nötig hat, so zu werben, hat sich seit 1998 kein Stück weiter entwickelt.

Unrealistische und unternehmerfeindliche Gesetzgebung

Beitrag von Jan Steinmueller
19.02.2018, 15:12 Uhr

Wie stellen sich die Gesetzgeber das denn konkret vor? Damit wird dem Unternehmer doch jegliche Möglichkeit genommen, Kontakt zu potenziellen Kunden aufzunehmen! Ich kann verstehen, dass es konkrete Einzelfälle gibt, in denen Privatpersonen oder Wettbewerber im Spammüll ersticken und dass diese Menschen sich dagegen wirksam zur Wehr setzen möchten, doch wieso existiert hier nicht einmal eine Trennung zwischen reinen Spam-Müll und seriösen Angeboten? Es kann doch nicht dasselbe sein, ein passendes, auf den Adressaten zugeschnittenes Angebot einmalig (!) zuzusenden und eine unzusammenhängende und womöglich mit Schadsoftware belastete Linkschleuder abzuschicken. Die ganze "Ja, machen sie doch 'nen Newsletter"-Nummer ist in der Praxis absolut unrealistisch. Denn natürlich werden die Werbeangebote meines Unternehmens in Newsletterform verschickt. Im Grunde verschicken wir auch keine Werbung, sondern Newsletter, die auf die konkreten Werbeangebote verlinken. Doch das ist ja im Härtefall das Gleiche und wird nicht anders behandelt als eine Werbezustellung ohne Einwilligung, oder?

Ich wünsche mir da etwas mehr Realismus. Das Gesetz hätte schon einen ganz anderen Charakter, wenn es eines expliziten Opt-Outs des Adressaten bedürfte und nicht lediglich des Fehlens eines Double-Opt-In. Wer das Angebot nicht kennt, kann doch gar nicht wissen, ob es ihm nicht zusagt?

wie ist es mit .eu absendern

Beitrag von und bei .eu absendern
01.02.2018, 21:06 Uhr

bekomme ständig spam mit .eu oder .hu absendern. Wie ist da vorzugehen ?

SOI/DOI

Beitrag von Christian Sist
18.12.2017, 01:18 Uhr

Aus Ihrem sehr interessanten Artikel, entnehme ich, dass ein Double-opt in nicht zwingend notwendig ist, solange der Versenden nachweisen kann, dass sich jemand tatsächlich angemeldet hat.

Das kann man jedoch mit IP Adresse und Google Code nachweisen. Sogar wer, wo und wann und wie lange auf welchem Teil einer Website war.

Würde das Ihrer Meinung nach bedeuten, dass, solange ich diese Daten dokumentieren kann, ein DOI nicht notwendig ist.

Ein juristisch und betriebswirtschaftlich (DOI verliert im Schnitt über 30% der Leads) sehr interessantes Thema!

Beste Grüße CS.

völlig richtig diese Gesetzgebung

Beitrag von Frank
06.12.2017, 13:18 Uhr

Viele Gewerbetreibende verwechseln „Aufmerksamkeit erregen“ mit „Belästigung“ und sind offenbar nicht in der Lage zu erkennen, dass Belästigung genau das Gegenteil erzeugt von dem was man sich dadurch erhofft. Hinzu kommt, dass sie es nicht realisieren dass sie nicht die einzigen auf der Welt sind. Auch Gewerbetreibende sind Menschen und möchten meist selbst nicht nach jedem Einkauf mit penetranter Werbung belästigt werden. Allerdings halten sie es selbst für legitim ihre eigenen Kunden entsprechend zu belästigen. Denn wenn sie das machen ist es ja immer was völlig anderes als wenn andere das machen. Wer also glaubt, er würde mehr Umsatz machen in dem er Kunden mit seiner Werbung belästigt hat eine Abmahnung verdient. Allein schon wegen so viel Dummheit.

Super

Beitrag von Wagner
20.10.2017, 10:26 Uhr

Ich finde die Rechtsprechung super, wenn jeder per E-Mail auf Angebote aufmerksam machen könnte, müsste ich 3 Stunden am Tag für das Löschen von E-Mails einplanen. Ziemlich krass finde ich allerdings, dass sich viele nicht an das Gesetz halten und sogar noch "blöde Kommentare" zurücksenden, wenn man sich diesen Müll verbittet. Außerdem verschaffen sich Versender von Müll E Mails einen Vorteil denen gegenüber, die sich an das Gesetz halten, das ist unfair und sollte viel höher betraft werden. Grüße

Sauerei

Beitrag von Kruse
21.08.2017, 22:31 Uhr

Ich empfinde diese Gesetzgebung als große Sauerei, denn wie sollen Firmen auf ihre Service-Angebote aufmerksam machen, wenn sie keine Mails mit Angeboten versenden dürfen. Keine Firma kann sich von allen Kunden eine Erlaubnis einholen und schon gar nicht von Neukunden. Anrufen funktioniert auch nicht, weil die Leute am Telefon genervt sind. Ich bekomme auch ständig Werbemails na und? Die mich nicht interessieren, markiere ich als Spam, aber verklage ich deswegen gleich jemanden? Mein Gott, wo sind wir hingekommen? Man wird als Gewerbetreibender nur noch getrieben und mit Gesetzen eingeschränkt. Wie soll man noch Geld verdienen, wenn man nicht mal mehr ne Angebotsmail versenden darf? Bei Privatpersonen kann ich es ja noch verstehen, aber Firmen müssen sich untereinander anschreiben dürfen, zumindest wenn die Möglichkeit einer Abmeldung für den Empfänger besteht. 

Frage zum einmaligen E-Mail Versand

Beitrag von Frank S.
09.02.2017, 05:43 Uhr

Ich bin Inhaber einer Website für Partnervermittlung. Das Portal ist ca. 8 Jahre alt. Ich möchte es nun verkaufen.

Darf ich einmalig eine E-Mail an ähnliche Partnervermittlungen senden, die an meinem Portal interessiert sein könnten und es evtl. kaufen möchten? Was ist dabei zu beachten?

Frage Abmahnung

Beitrag von Erik
04.12.2016, 01:39 Uhr

Ich habe einen Arzt angeschrieben, trotz telefonisch Einverständnisses bin ich verurteilt worden, nun droht die Insolvenz und der Anwalt meint es sei eine unerlaubte handlung wie Betrug gewesen und will die Insolvenz verhindern. Geht das?

Privat

Beitrag von Dieter Steinbach
24.11.2016, 18:29 Uhr

Vielen Dank -sehr aufschlussreich. Allerdings ist eine Frage nur bedingt klar (zumindest mir) geworden: Nach UwG ist nur jmd. zu Abmahnung berechtigt,der Betrogener ist, d.h. Wettbewerber. Das trifft idR auf die Privatperson,die unaufgefordert email Werbung erhält nicht zu. Habe ich es richtig verstanden,dass schon der privatrechtlich mögliche Unterlassungsanspruch nach 1004 BGB Abmahnkosten, sprich: Anwaltskosten, bei einmaligen Auftreten einer mail Zusendung , auslösen kann? Das wäre doch ein wunderbares neues Geschäftsfeld für Anwälte....copy paste und rechnung senden.... Für Klarstellung bzw. Bestätigung meines Verständnisses wäre ich dankbar, Gruss, D. S.

Mein preisvergleich

Beitrag von Ursula Peters
21.10.2016, 11:17 Uhr

Obwohl ich alle Newsletter abestelle und lösche bekomme ich weiter jeden Tag viele E-Mails.Was kann ich noch machen,damit ich keine E-Mails mehr bekomme. DieE-Mails von mein preisvergleich sind unmöglich.

Beißt sich die Katze in den Schwanz?

Beitrag von S. Landwehr
22.07.2016, 08:26 Uhr

Zitat: "ratsam, sich vor Versendung von Werbe-Emails stets eine aktive elektronische Einwilligung des jeweiligen Adressaten einzuholen."

Anwendungsfall: Ein gänzlich neues Produkt kommt auf den Markt. Es soll potenziellen Kunden bekannt gemacht werden. Eine Werbemail darf ich nicht schicken, aber laut Zitat eine Mail mit der Frage "darf ich eine Werbemail schicken?" Ist das dann nicht auch bereits abmahnwürdig? Oder wie sonst soll eine "elektronische" Einwilligung von statten gehen?

Abmahnung ständig schreibender Google-Optimierer?

Beitrag von Jürgen Rösemeier-Buhmann
07.06.2016, 15:17 Uhr

Seit geraumer Zeit bekomme ich von den unterschiedlichsten Mail-Absendern - daher nicht sperrbar - Angebote einer gewissen +++ Agentur zur Googleoptimierung. Heute bereits alleine 2 x. Kann ich die abmahnen, wenn ja wie? Keinerlei Möglichkeit, hier aus dem Verteiler abzumelden...

Affiliate Marketing

Beitrag von Peter Gesswagner
27.05.2016, 20:42 Uhr

Ich bin bei einem Internetmarketier als Affiliatepartner angemeldet. Zum Aufbau einer Email-Liste wird versucht über Werbemails an Kunden von Viralmailern deren Emailadresse zu bekommen. Bei den Viral-Firmen hat sich der Kunde mit dem Erhalt von Werbemails einverstanden erklärt, ja erhält dafür sogar Geld bzw. Punkte für eigene Werbemails. An den Viralmailer wird eine Einführungsmail übermittelt. Darin wird dem künftigen Kunden ein kostenloses Webinar angeboten oder ein Gratis-Ebook angeboten. Wird ein Webinar gebucht, wird über eine Dankeseite das Double-Opt-In-Verfahren (ohne Werbemaßnahmen) eingeleitet. Hat der Kunde den Link bestätigt, wird ihm künftig ein Newsletter oder eine Werbemail zugeschickt. Bin ich bei dieser Vorgangsweise rechtlich auf der sicheren Seite? Natürlich wird jeder Vorgang genau mittels Logfiles protokolliert.

newsletter von vertriebsmailadressen

Beitrag von peter s.
23.05.2016, 09:52 Uhr

aktuell bekomme ich laufend von dienstleistern im direct-mailing produktangebote zu kredit, münzen etc. von bestimmten anbietern. es wird darauf hingewiesen, dass man die produkte direkt jeweils bei den anbietern bestellen kann. eine abmeldung des newslettter wird zwar mit einem click angeboten. dieser funktioniert aber oft nicht. kann diesen mail-dienstleistern abgemahnt werden? Eine Einwilligung habe ich jedenfalls nicht gegeben.

Nicht eingeholte EInwilligung

Beitrag von M.Schrod
14.12.2015, 09:29 Uhr

Es ist doch meist so, dass man auch als Gewerbetreibender SPAM (Newsletter) bekommt, ohne jemals dafür eingewilligt zu haben. Nur weil ich bei jemanden ein Produkt erworben habe und die Kommunikation per EMAIL stattfand, berechtigt ihm/sie nicht mir ein Newsletter zu senden. Die Gesetzeslage ist da klar und es gibt auch schon einige Urteile darüber.

Abmahnung obwohl nicht Uhrheber der versendeten Werbe E-Mail

Beitrag von Jürgen Hammer
20.03.2015, 05:29 Uhr

Hallo,

ich habe eine Abmahnung erhalten bzgl. des Versandes von nicht gewollter Werbe E-Mails. Das merkwürdige ist, dass ich diese E-Mails gar nicht verschickt habe. Nach Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Kanzlei wurde mir ein Screenshot dieser Werbe E-Mails zugesandt. Es wird ganz eindeutig ein Produkt von mir beworben. Ich habe mehrmals deutlich geschildert, dass ich nicht Urheber dieser Werbe E-Mails bin. Es ist zwar mein Produkt, aber ich habe diese E-Mails nicht versendet. Die Kanzlei beharrt jedoch auf Ihrem Standpunkt des §7 UWG. Was kann ich tun? Ist das rechtens?

Abmahnung Behörden

Beitrag von andreas schaden
03.02.2014, 15:01 Uhr

Der von Ihnen zitierte Text betr. Unterlassungsklage unterscheidet zwischen privaten und gewerblichen Empfänger. Wie sieht es aus, wenn an Behörden (z.B. Gemeinden) Info- bzw. Werbemails geschickt werden? Bitte um Antwort.

Danke

Widerspruch bei Mehrfachadressverwendung

Beitrag von Ralph Ronin
16.01.2014, 11:00 Uhr

Werter Herr Doktor,

ich habe zu diesem Thema ebenfalls eine bislang unbeantwortete Frage. Ich habe bei einem Händler unter VERSCHIEDENEN Accounts bei Ebay Artikel gekauft. Bekomme nun natürlich für JEDE meiner mit dem jeweiligen Account verknüpften Emails unzählige Webemails. wenn ich nun unter EINER Mailadresse auf ein Werbemail ANTWORTE und die Unterlassung von Emails an meine Person verlange, gilt diese "Kündigung" als Adressat ALLER verwendeten Emailadressen, oder muss ich mit jeder EMAILADRESSE separat antworten? Das macht für mich keinen Sinn, da ich als Person bei jeder Mailadresse ja der Adressat bin, und ich mit einem Widerspruch ja die Zusendung an MEINE Person unterbinden möchte. natürlich gilt das nicht post-wirksam, also für zukünftige Mailadressen, die dem Händler zum jetzigen Zeitpuinkt natürlich nicht bekannt sein können. aber Eben für die AKTUELL von ihm verwendeten. RESÜMEE: EIN Widerspruch über EINE Mailadresse gültig für ALLE von der Firma verwendeten Mailadressen?

Vielen Dank vorab für eine Rückmeldung

Frage zum Mailversand

Beitrag von Sven
31.10.2013, 23:55 Uhr

Guten Abend,

Ich habe eine Frage zur Abmahnung beim Mailversand.

Wenn ich eine Informationmail versende, ohne dass ich etwas verkaufen möchte und auch gar keine Produkte anbiete - kann ich dann auch abgemahnt werden?

Konkret plane ich eine neue Internetseite, die ich gerne an viele Personen kommunizieren möchte. Alle Empfänger sind aus einer Branche und sollen über eine einmalige Sammelmailmangeschrieben werden.

Bei der Seite handelt es sich um eine Informationsseite ohne Produkte und ohne Verkauf.

Ist das dennoch ein Problem?

Vielen Dank für Ihre Hilfe

VG

Sven

wer kann helfen?

Beitrag von jürgen sahm
03.06.2013, 12:40 Uhr

ich bekomme pausenlos unerwünschte werbe mails. immer unter einem pesönlichen namen .jedes mal mit einem anderen namen aber immer von einem vertrieb. es ist unmöglich die mails abzumelden. am nächsten tag unter einem neuen namen eine neue mail. auch meine zigmalige abmeldung wird nicht beachtet. auch meine beschwerde mit androhung anwaltlicher hilfe wird nicht beachtet. gruss jürgen sahm

Newsletter von Lieferanten ohne Einwilligung

Beitrag von Ch. Di Meglio
19.02.2013, 13:10 Uhr

Hallo,

ein Lieferant hat meine E-Mail-Adresse aufgrund der normalen Korrespondenz erhalten und nutzt diese nun, um mir Newsletter zuzusenden. Kann sich der Lieferant rausreden, weil ja eine Geschäftsbeziehung besteht oder greift die von Ihnen beschriebene Regelung / Gesetzgebung auch dann schon? Ich habe nie diesen Newsletter bestellt hat und auch keine explizite Einwilligung für Newsletter gegeben hat.

Würde die Gesetzgebung ggf. auch schon greifen, wenn der Lieferant zum ersten Mal einen Newsletter an mich sendet und den Nachsatz stehen hat "Wenn Sie keinen Newsletter mehr erhalten möchten, dann ..."

Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

Frage zur Abmahnung

Beitrag von Moritz R.
20.12.2012, 18:50 Uhr

Sehr geehrter Herr Nagel,

vielen Dank für Ihre Hilfestellung. Ich bekomme immer wieder von der gleichen Firma einen Newsletter zugesendet, obwohl ich mich hiervon schon mehrmals abgemeldet hatte. Nach dem vorletzten erhaltenden Newsletter habe ich der Firma eine Email geschickt, dass ich bei weiterer Zusendung rechtliche Schritte einleiten werde. Nun ist meine Frage, wie hier das weitere vorgehen ist. Muss ich der Firma jetzt noch eine Abmahnung eines Anwalts schicken? Wie ist hier das weitere vorgehen? Vielen Dank im Voraus

Moritz

Guten Tag

Beitrag von Sebastian
15.11.2012, 13:10 Uhr

Mein Problem liegt darin, dass ich an einen Anwalt eine Werbemail geschickt habe. Eigentlich war es nur eine Vorstellung meines Unternehmens. Dann habe ich eine Unterlassungserklärung bekommen auf der steht, dass ich 35 Euro zahlen muss !!!

Muss ich wirklich 35 Euro für eine Einmalige Mail bezahlen ??

Hilfe ??

Anwaltskosten für den Newsletter-Empfänger? + Frage bzgl. Beitrag v. E. Schmid

Beitrag von Ela D.
12.11.2012, 15:23 Uhr

Ich habe eine Frage bzgl. des Kommentars von E.Schmid vom 09.03.2011, 16:42 Uhr:

Er schrieb: "Double Opt In hin oder her- ICH verdiene seit letztem Jahr an Email.Newslettern. [...] Danach ab zur WBZ und / oder nehmt Euch einen Anwalt und treibt Kohle ein."

Ich kenne mich mit rechtlichen Dingen nicht gut aus, daher kann ich nicht nachvollziehen, wie ich als Privatperson damit Geld verdienen könnte? Ich schalte einen Anwalt ein, er verschickt eine Abmahnung, der Newsletter Versender stellt den Versand an mich ein, und ich zahle meinen Anwalt. Das kostet mich doch sogar noch Geld?

Habe nämlich aktuell das Problem, dass ein Email-Newsletter-Versender trotz mehrfacher Abmeldung und zusätzlicher Email-Aufforderung mir weiterhin Newsletter schickt, und das sogar an meine geschäftliche Email-Adresse. Und frage mich jetzt, wie ich vorgehen kann, ohne danach auf irgendwelchen Kosten sitzenzubleiben. Habe auch keine Luste mehrere 100 EUR Anwaltskosten zu bezahlen, nur dass ich keine Newsletter mehr bekomme.

Grüsse + Danke, Ela D.

Kündigung eines Newsletter per Mail

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
05.08.2011, 09:48 Uhr

@ Jan Quer: Sie können der weiteren Nutzung Ihrer Daten zu Werbezwecken jederzeit widersprechen. Der Widerspruch bedarf keiner bestimmten Form und kann daher auch per Email erfolgen. Wenn Sie den Newsletter also per Email "kündigen" darf der Empfänger Ihnen ab Zugang der Email keine weiteren Werbenachrichten per Email zusenden. Ihre Email sollten Sie zu Beweiszwecken abspeichern.

Kündigung eines Newsletter per Mail

Beitrag von Jan Quer
04.08.2011, 22:59 Uhr

Ist es rechtlich abgesichert, dass wenn ich einer Firma, von der ich den Newsletter erhalte, per Mail den Erhalt von weitere Newslettern untersage? Oder gibt es hierbei rechtliche Probleme?

Double Opt-in bei Einkauf

Beitrag von Ramona Hapke
07.04.2011, 10:48 Uhr

Die Handhabung bei Newslettern hat wohl jeder verstanden. Verbindliche Infos, wie bei einer Bestellung in einem Shop verfahren werden muss (auch D. Opt-in?), konnte ich nirgens finden. Ein Hinweis (URL) wäre prima, danke. Bis jetzt, denke ich, braucht der Kunde keine E-Mail zu bestätiugen, dass er im Shop bestellt hat, sondern bekommt gleich seine Bestellbestätigung.

Auch wir Verbraucher sollen mal Gewinnen

Beitrag von E.Schmid
09.03.2011, 16:42 Uhr

Double Opt In hin oder her- ICH verdiene seit letztem Jahr an Email.Newslettern. Ob ich gelickt habe oder nicht (also Eingewillt habe oder auch nicht). Die meisten Email-Versender führen eine Robinson Liste und nach meiner Erfahrung gibt es nur noch wenige Ausnahmen die kein DoubleOptIn anweden. Ist mir aber ziemlich egal - eine Eidesstatt bei der Wettberwebszentrale reicht aus und gilt immer mehr als die des Versenders. Das ist auch gut so. Ich verabscheue Newsletter und irgendwann wird es diesen Quatsch auch nicht mehr geben. Reicht es nicht das wir im TV schon mit Werbung zugeschüttet werden?

Ich gebe jedem den Tipp - meldet Euch bei diesen "Dialog-Buden" an, bestätgt ruhig den Emapfang und wartet auf die erste Werbung. Danach ab zur WBZ und / oder nehmt Euch einen Anwalt und treibt Kohle ein. KEIN Betreiber kann das Double Opt In Nachweisen. DAS ist die einzige Möglichkeit den Werbemarkt wieder unter Kontrolle zu bekommen!

Beweislage des Shopbetreibers hinfällig

Beitrag von Bessi
25.06.2010, 13:34 Uhr

Ich möchte dazu sagen, dass es für ein unternehmen normal sein sollte nicht einfach "blind und wild" irgendwen anzuschreiben. wir haben von 2003 bis 2009 newsletter versendet, von anfang per double opt in. bis anfang 2009 haben wir diesbezüglich auch nie irgendwelche beschwerden erhalten. ab februar 2009 gingen dann anwaltsschreiben bei uns ein die ihre mandanten vertretten zwecks angeblich unerwünschter werbeemail (spam). beim ersten schreiben waren wir noch sehr locker da wir uns keiner schuld bewusst waren (wie gesagt seit 2003 nutzen wir das double opt in verfahren). wir teilten dem anwalt für seinen mandanten die anmelde bestätigung mit (anmeldezeit und ip adresse) und versicherten ihnen das wir zu keinem zeitpunkt daten weitergegeben haben. der anwalt sah das nicht als beweiskräftig an, sagte die ip sei zu alt und es könne ja jeder behaupten das der user sich per double opt in eingetragen habe. wir haben auch vor gericht verloren. gesamt waren es ca. 10 anwälte mit mandaten die uns verklagten. wir mussten wegen den kosten unser unternehmen dieses jahr schliessen. nun meine frage: wie beweise ich dass der user sich per double opt in eingetragen hat? wenn das protokoll meines systems nicht als beweis gilt? auch mein hinweis das der richter gerne unser system testen kann und damit feststellen wird das nur das double opt in verfahren funktioniert und wir keine mails ohne die bestätigung versenden hat nichts geholfen. vielleicht haben sie ja eine idee wie wir uns vor "urlaubsfinanzieren" sichern können bzw. die sicherung beweisen können.

Absurdes Deutschland

Beitrag von Ein Gewerbetreibender
16.03.2010, 16:21 Uhr

Dass es für Privatleute eine Regelung zum Schutz geben sollte, ist in meinen Augen völlig richtig. Aber dass dieses auch für Erstkorrespondenz zwischen Gewerbetreibenden gilt, zeigt den deutschen Willen zu Überegulation und Innovationshemmung. Ein Gewerbetreibender wird nur eine seiner Relevanz im Geschäftsumfeld entsprechende Anzahl unnötiger Werbe-Emails bekommen. Die personelle Ausstattung eines Betriebes richtet sich doch auch nach dessen Relevanz ... folglich sollte jeder Gewerbebetrieb in der Lage sein, in der erhaltenen Korrespondenz seine Kunden und Bestands-Lieferanten von allen anderen in einer der Geschäftstätigkeit angemessenen und zumutbaren Zeit trennen zu können. Wenn Sie ein Geschäft gründen, suchen Sie händeringend nach guten Lieferanten mit innovativen (am besten noch unbekannten) Produkten (mit Riesenpotential)... später verklagen Sie die Masse dann, weil sie Ihnen zu viele Produkte und Dienstleistungen schmackmacht machen wollen. Das ist doch Absurd. Sie sollen sich eher darüber freuen, dass Sie über Produkte, Innovationen und ähnliches ohne eigene Recherche informiert werden. Womöglich von einem kleinen unbekannten aber hochpotenten Lieferanten, der es sich kurz nach der Gründung noch nicht leisten kann zentimeterdicke Kataloge per Post zu verschicken. Einmal über eine Emailvorlage geantwortet, dass man keine weiteren Informationen wünscht, dürfte doch reichen, um einen Abmahnanspruch bei nachfolgender Missachtung zu erwerben.

Beitrag von Silvia S
12.08.2009, 13:12 Uhr

Betrifft: 2. Ausnahmsweise Einwilligung des Adressaten entbehrlich

Kann ich eine vorangekreuzte Checkbox im Bestellprozess (von Waren) verwenden, um den Kunden wie bei 2. beschrieben, die Adresse zur Direktwerbung für eigene ähnliche Waren oder Dienstleistungen zu verwenden. Neben der Checkbox und bei jeder wird klar und deutlich darauf hingewiesen wird, dass er der Verwendung jederzeit widersprechen kann, ohne dass hierfür andere als die Übermittlungskosten nach den Basistarifen entstehen.

"Opt-out"-Erklärung (vorangekreute Checkbox) bei E-Mail-Werbung ist unzulässig heißt es anderswo.

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