EU-Produktsicherheitsverordnung: Online-Kennzeichnungspflicht ab dem 13.12.2024 nur für neue Produkte?
Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt derzeit eine Herausforderung für Online-Händler dar. Für Produkte, die bis zum 12. Dezember 2024 innerhalb der EU erworben wurden, besteht jedoch wohl keine Dringlichkeit. Eine Übergangsregelung in der GPSR erlaubt deren Verkauf nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und gewährt den Händlern somit eine Schonfrist.
Geschäftsschädigend
Beitrag von IKG
06.07.2024, 15:57 Uhr
Also gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann nach jahrelanger aufwendiger Recherche all meinen Mitbewerbern die Daten meiner Produzenten auf der ganzen Welt mittteilen muss? Kunden die personalisierte Artikel bei mir kaufen kopieren sich ab Dezember einfach die Herstelleradressen und "umgehen" mich? Als ob irgendein B2C Kunde bei einem Problem mit dem Artikel den Chinesen anschreiben würde, als Händler hafte ich doch schon! Wozu muss man da noch wissen, wer das produziert? Abgesehen davon, was sagt die Verordnung zur Aktualität der Daten? Muss ich ab jetzt jede Woche alle Mailadressen, Telefonnummern und Adressen der Hersteller überprüfen? Was mache ich mit Firmen die es danach vlt gar nicht mehr gibt?
Sehr viele Fragezeichen
Beitrag von Daniel
05.07.2024, 14:49 Uhr
Es grenzt schon an eine Unverschämtheit der EU ein Gesetz zu erlassen bei dem selbst Fachanwälte in ihren Abhandlungen mehr Fragen offen lassen müssen als sie beantworten können. Wie soll man da rechtssicher handeln? Am Ende läuft es auf Abmahnungen hinaus und wenn es die Kleinstunternehmen trifft die nicht die finanziellen Möglichkeiten haben vor Gericht zu gehen dann sind diese doch gekniffen. Ich werde meinen Onlinehandel noch bis zur ersten Abmahnung betreiben, dann ist schluss. Vielleicht will die EU es aber auch genau so.
Totales Chaos ist vorprogrammiert…
Beitrag von TZ
05.07.2024, 14:25 Uhr
Wie soll man denn bitteschön beweisen, dass man Produkt XY bereits vor dem 13.12.24 besessen oder eingekauft hat? Viele meiner Waren kaufe ich zB von Privatpersonen an, ganze Sammlungen. Das wurde damals üblich per Handschlag geregelt und fertig…
Dann schreiben Sie:
„Auch kommt es vor, dass die Anschrift und / oder die elektronische Adresse des Herstellers (E-Mail oder URL) nicht bekannt ist. Nicht immer sind diese Informationen direkt ersichtlich oder abrufbar, so dass Händler nach diesen suchen müssen, um sie in den Produktangeboten angeben zu können.“
Was ist mit Produkten, die solche Infos schlichtweg noch gar nicht besitzen können, da es sich zB um Vintage oder Second Hand Ware aus älteren Jahrzehnten handelt und an eMail und URL noch gar nicht zu denken war? Auch fehlen bei solchen Produkten oft komplett die Etiketten, ein Hersteller ist unmöglich ausfindig zu machen, wahrscheinlich gibt es 80% der damaligen Hersteller gar nicht mehr.
Bei eBay wird man Vintage und Second Hand dann wohl nicht mehr einstellen können, wenn diese Angaben Pflichtangaben werden sollen und man die dafür vorgesehenen Felder ausfüllen MUSS.
Ich frag mich bloss, wer denkt sich solch einen Quatsch aus? Welchen Nutzen bringt das mit sich? Keinen Käufer interessiert es, von wem und wo der Artikel irgendwann mal hergestellt wurde, geschweige denn welche Person in der EU dafür verantwortlich ist.
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