Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
clicksale
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Impressum für Webseiten
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
DE Shop - Online-Kurse (live oder on demand) DE
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
SumUp
Teilehaber.de
Tentary
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB
Leserkommentare zum Artikel

EU-Produktsicherheitsverordnung: Online-Kennzeichnungspflicht ab dem 13.12.2024 nur für neue Produkte?

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) stellt derzeit eine Herausforderung für Online-Händler dar. Für Produkte, die bis zum 12. Dezember 2024 innerhalb der EU erworben wurden, besteht jedoch wohl keine Dringlichkeit. Eine Übergangsregelung in der GPSR erlaubt deren Verkauf nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen und gewährt den Händlern somit eine Schonfrist.

» Artikel lesen


Geschäftsschädigend

Beitrag von IKG
06.07.2024, 15:57 Uhr

Also gehe ich recht in der Annahme, dass ich dann nach jahrelanger aufwendiger Recherche all meinen Mitbewerbern die Daten meiner Produzenten auf der ganzen Welt mittteilen muss? Kunden die personalisierte Artikel bei mir kaufen kopieren sich ab Dezember einfach die Herstelleradressen und "umgehen" mich? Als ob irgendein B2C Kunde bei einem Problem mit dem Artikel den Chinesen anschreiben würde, als Händler hafte ich doch schon! Wozu muss man da noch wissen, wer das produziert? Abgesehen davon, was sagt die Verordnung zur Aktualität der Daten? Muss ich ab jetzt jede Woche alle Mailadressen, Telefonnummern und Adressen der Hersteller überprüfen? Was mache ich mit Firmen die es danach vlt gar nicht mehr gibt?

Sehr viele Fragezeichen

Beitrag von Daniel
05.07.2024, 14:49 Uhr

Es grenzt schon an eine Unverschämtheit der EU ein Gesetz zu erlassen bei dem selbst Fachanwälte in ihren Abhandlungen mehr Fragen offen lassen müssen als sie beantworten können. Wie soll man da rechtssicher handeln? Am Ende läuft es auf Abmahnungen hinaus und wenn es die Kleinstunternehmen trifft die nicht die finanziellen Möglichkeiten haben vor Gericht zu gehen dann sind diese doch gekniffen. Ich werde meinen Onlinehandel noch bis zur ersten Abmahnung betreiben, dann ist schluss. Vielleicht will die EU es aber auch genau so.

Totales Chaos ist vorprogrammiert…

Beitrag von TZ
05.07.2024, 14:25 Uhr

Wie soll man denn bitteschön beweisen, dass man Produkt XY bereits vor dem 13.12.24 besessen oder eingekauft hat? Viele meiner Waren kaufe ich zB von Privatpersonen an, ganze Sammlungen. Das wurde damals üblich per Handschlag geregelt und fertig…

Dann schreiben Sie:

„Auch kommt es vor, dass die Anschrift und / oder die elektronische Adresse des Herstellers (E-Mail oder URL) nicht bekannt ist. Nicht immer sind diese Informationen direkt ersichtlich oder abrufbar, so dass Händler nach diesen suchen müssen, um sie in den Produktangeboten angeben zu können.“

Was ist mit Produkten, die solche Infos schlichtweg noch gar nicht besitzen können, da es sich zB um Vintage oder Second Hand Ware aus älteren Jahrzehnten handelt und an eMail und URL noch gar nicht zu denken war? Auch fehlen bei solchen Produkten oft komplett die Etiketten, ein Hersteller ist unmöglich ausfindig zu machen, wahrscheinlich gibt es 80% der damaligen Hersteller gar nicht mehr.

Bei eBay wird man Vintage und Second Hand dann wohl nicht mehr einstellen können, wenn diese Angaben Pflichtangaben werden sollen und man die dafür vorgesehenen Felder ausfüllen MUSS.

Ich frag mich bloss, wer denkt sich solch einen Quatsch aus? Welchen Nutzen bringt das mit sich? Keinen Käufer interessiert es, von wem und wo der Artikel irgendwann mal hergestellt wurde, geschweige denn welche Person in der EU dafür verantwortlich ist.

Kommentar schreiben

© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei