Abmahnfalle Herstellerangabe: Irreführung unbedingt vermeiden
In der Praxis ist immer wieder zu beobachten, dass Online-Händler irreführende Angaben zum Hersteller der angebotenen Ware tätigen. Zumeist passiert dies auf Verkaufsplattformen wie z.B. Amazon, wenn ein zwingender Eintrag zum Hersteller gefordert wird. Oft erfolgen diese falschen Angaben, weil Händler nicht wissen, was dort einzutragen ist. Da die Thematik aktuell abgemahnt wird, sollte unbedingt auf zutreffende Angaben geachtet werden.
Großhändler Importeure
Beitrag von Robert P.
03.07.2024, 12:10 Uhr
Wie sieht denn die Informationspflicht bei Großhändlern und Importeuren aus?
Letztendlich sind diese ja überwiegend keine Hersteller, sondern bestellen ihre Ware über x-verschiedene Hersteller und verkaufen diese dann an Händler weiter. Diese Großhändler und Importeure bieten dann die Ware unter ihrem Namen an, obwohl verschiedene Großhändler und Importeure durchaus die gleiche Ware, aber dann mit unterschiedlichen Waren weiter anbieten. Ich spreche jetzt nicht von Produkten die bereits ein festes Branding vorweisen können. Wenn ich den oben stehenden Text richtig verstehe, wäre das bereits ein Verstoß.
Besonders bei Amazon kann man das sehr gut sehen, also dass es teilweise mehrere identische Angebote, aber mit unterschiedlichen Herstellern, bzw. Großhändler und Importeure gibt. Gerne geht dann Amazon auch hin und fasst verschiedene - für sie aber gleich aussehende Artikel - zusammen. Folglich würde unter Umständen der falsche Hersteller verwendet. Wobei bei diesen Artikeln überwiegend auch nur die Großhändler und Importeure und nicht die eigentlichen Hersteller angegeben wurden.
Wie auch schon in einigen Beiträgen zu lesen, werden diese Großhändler und Importeure einen Teufel tun und die eigentlichen Herstellernamen inkl. sämtlicher Daten preiszugeben.
Selbst wenn jetzt die Großhändler und Importeure einen eingetragenen und geschützten Namen haben, ändert sich nichts an der Tatsache, dass sie nunmal keine Hersteller sind, vielleicht bis auf wenige Ausnahmen.
Jetzt auch grade im Bezug auf die neue EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) wird vermutlich vielen Händlern nur noch die Schließung des Betriebs übrig bleiben, da man vermutlich die geforderten Angaben einfach nicht bekommt.
Trotz vieler gelesener Beiträge zum Thema EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) bleiben für mich noch Fragen offen.
1. Fallen jetzt wirklich alle Artikel unter diese Verordnung? Bei vielen Artikeln kann ich das ja noch nachvollziehen, was ist aber mit Produkten die keinerlei Funktion haben, also beispielsweise eine Vase, eine Dekofigur, oder Artikel die man einfach irgendwo hinstellt und mehr nicht? Müssen dazu dann auch ggf. Sicherheitsprüfungen vorgenommen werden, also ähnlich CE-Kennzeichnung? Müssen dazu dann auch Warnhinweise angebracht werden? Ich spare mir jetzt verschiedene Beiträge im Bezug auf die Nutzung einer Mikrowelle.
2. Nicht ganz klar bin ich darüber, ob das nun nur den reinen Onlinehandel, oder auch den stationären Handel betrifft. Der Onlinehandel ist ja sowieso schon bei vielen Verordnungen schlechter gestellt, als der stationäre Handel.
Es ist hier jetzt zwar kein Forum, aber vielleicht kann man dazu trotzdem einmal eine kurze Stellungnahme bekommen.
Vielen Dank!
P.S.: Ich bin bereits gespannt wie verschiedene Marktplätze mit den Angeboten umgehen. Nicht selten gibt es - grade im Elektro-Bereich - hunderte identische Produkte - vermutlich alle vom gleichen Hersteller, aber mit Händler- und nicht Hersteller-Namen.
Inhaber
Beitrag von Helmut
01.07.2024, 17:55 Uhr
Fallen Hersteller und Lieferanten nicht unter das Geschäftsgeheimnis Gesetz? (§ 2 Nr. 1 lit. a GeschGehG)
Selbstständige Künstler
Beitrag von Sonja
01.07.2024, 16:31 Uhr
Vielen Dank für diesen ausführlichen Artikel! Als Künstlerin lasse ich meine Motive von verschiedenen Druckereien als Sticker, Schlüsselanhänger oder Kunstdrucke drucken/anfertigen.
Da alle Designs von mir stammen, kann ich in diesem Fall als Quasi-Hersteller angesehen werden, richtig? Gerade im Kunstbereich möchte man manche Herstellerinformationen für such behalten, da man für die richtigen Kontakte selbst lange recherchieren musste. Wäre es in diesem Fall also zulässig, die konkrete Herstellerinfo nicht öffentlich einsehbar online mit anzugeben?
Kranke Gesetze die Existenzen zerstören
Beitrag von Hans Hansen
01.07.2024, 15:34 Uhr
Hallo, was sind das für sch* Gesetze? Wer ist da Initiator? Sind es möglicherweise sogar die großen Plattformen wie Amazon, Otto oder Ebay, um selbst den einen oder anderen guten Hersteller zu übernehmen? Wer nie als Händler gearbeitet hat, hat keine Vorstellung davon, welchen Schaden solche Gesetze anrichten. Wie Heinz P. oben schon geschrieben hat: Herstellerkontakte sind Firmengeheimnis, Betriebskapital! In unserem Fall haben wir uns die Kontakte zu unseren Herstellern über viele Jahrzehnte aufgebaut. Wenn wir die Adressen der Hersteller auf jeder Plattform angeben müssen, können wir über kurz oder lang schließen. Verkaufszahlen sind eh schon drastisch zurück gegangen und jetzt noch so viele kranke Verordnungen in den letzten Jahren - aber ist natürlich nur zum Wohle des Verbrauchers, ganz klar. Diese Flut von kleinen Existenzen zerstörenden Vorschriften und Gesetzen der letzten Jahre ist einfach nur abartig! - Sorry, musste mal raus.
Amazon Listings müssen gelöscht werden
Beitrag von Thomas
01.07.2024, 15:33 Uhr
Was im Artikel nicht erwähnt wird: Bei Amazon Listings können Angaben zur Marke oder zum Hersteller nicht geändert werden.
Wenn also die zB vor 5 Jahren im Listing eingetragenen Daten nicht 100% zum heute verkauften Produkt passen, dann muss man das Listing löschen. Der Schaden kann durchaus beträchtlich sein, da Verkaufshistorie und Bewertungen so natürlich auch gelöscht werden.
Hersteller ist oft Firmengeheimnis
Beitrag von Heinz Polak
01.07.2024, 13:26 Uhr
Hallo Sourcing, die richtigen Produktionspartner weltweit zu finden, ist ein enorm arbeitsintensiver Prozess, und gehört oft zu den Betriebsgeheimnissen. Jetzt muss man dies offen legen!? Da sagt der Mitbewerb, Nachmachen, ... nur Danke.
Es wird immer noch idiotischer...
Hersteller
Beitrag von Dieter Schönfeldt
01.07.2024, 12:51 Uhr
Sehr umfangreich erläutert, dennoch 2 Fragen - Wer ist der Hersteller, wenn ich eine Schraube, 1 Scheibe und 1 Mutter zu einem Set verbinde und dies als Komplettset anbiete. Schraube und Scheibe stammen von Lieferant A, Mutter von Lieefrant B - Ist unser Händler der gleichzeitig Importeur ist. der Hersteller ?
Verkauf
Beitrag von Udo Auchter
01.07.2024, 12:39 Uhr
Ein Problem, das nicht beschrieben wird, ist die Zusammenstellung verschiedener Produkte verschiedener Hersteller. Zum Beispiel können in einem "Bremsenkomplettsatz", der beim Versender zusammengestellt wird, die Bremstrommeln von Hersteller A, die Beläge von Hersteller B, der Montgesatz von Hersteller C und die Radbrems-zylinder von hersteller D stammen. Wieder einmal ein Bürokratiewahnsinn, denn unter Umständen fällt ein Hersteller aus, dann muss alles neu zusammengestellt werden, oder ist hier der Versender auch der Hersteller ?
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