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Geoblocking Brutto-Preisunterschiede nach Steuersatz des Lieferlandes zulässig?

Ab dem 01.07.2021 greift die Reform des EU-Umsatzsteuerrechts: Wer im B2C-Handel EU-weit mehr als 10.000 € Umsatz erzielt, muss die Umsatzsteuer im jeweiligen Lieferland abführen. Dies betrifft auch Preisangaben im Online-Shop, die gegenüber stets die Mehrwertsteuer enthalten müssen.Gleichzeitig steht dies im Spannungsfeld zur EU-Anti-Geoblocking-Verordnung, die unterschiedliche Preise für Zielländer auf einer Website untersagt. Sind differenzierte Bruttopreise je nach Steuersatz zulässig?

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Nettopreise wirklich zwingend?

Beitrag von Sarah
22.06.2021, 10:34 Uhr

Ich kann weder dem Verordnungstext noch den Erläuterungen der EU-Kommission entnehmen, dass zwingend nur auf den Nettopreis abzustellen ist. Die Rede ist stets von "einschließlich der Nettopreise". Dies scheint mir eher eine Klarstellung in Bezug auf die Rechtmäßigkeit der Nutzung des Nettopreises mit der Folge unterschiedlicher Bruttopreise je Bestimmungsland zu sein denn ein Gebot, einheitliche Nettopreise anzubieten. Ich sehe hier durchaus noch Klärungsbedarf. Die bisher geübte Praxis einheitlicher Bruttopreise wäre dann seit jeher nicht statthaft gewesen.

Unterschiedliche Nettopreise Preise bei Amazon

Beitrag von Daniel Oswald
10.06.2021, 14:18 Uhr

bei Amazon kann man ja nur den Brutto-Preis angeben. Von diesem werden nun unterschiedliche USt.-Sätze in Abhängigkeit der jeweiligen Lieferländer abgezogen, so dass am Ende unterschiedliche Nettopreise entstehen (ob explizit ausgewiesen oder nicht). Widerspricht das nicht auch dem Geoblocking-Verbot?

Stehen gleiche Bruttopreise nicht im Widerspruch zur

Beitrag von Sebastian
09.06.2021, 16:14 Uhr

Von der EU gibt es ein ziemlich hilfreiches FAQ zur Geoblocking Verordnung: https://www.euroconsumatori.org/de/download/extanmvqm.pdf. In dieser FAQ wird auch darauf hingewiesen, dass unterschiedliche Bruttopreise für Kunden aus Ländern mit unterschiedlicher Mehrwertsteuer kein Problem sind und, ich zitiere: "Bei Preisen beziehen sich die „allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Zugang“ auch ausdrücklich ausschließlich auf die Nettoverkaufspreise." Wenn ich aber nun Kunden aus der EU auf Basis der Geoblocking Verordnung keine unterschiedlichen Nettoverkaufspreise anbieten darf, dann ergibt sich daraus für mich doch zwangsläufig, dass ich unterschiedliche Bruttopreise anbieten MUSS. An den den Bruttopreisen zugrunde liegenden unterschiedlichen Steuersätzen kann ich ja auch nichts drehen. Kurz gesagt: Bedeuten identische Bruttopreise für Kunden aus verschiedenen EU Ländern nicht zwangsläufig unterschiedliche Nettopreise und damit einen Verstoß gegen die Geoblocking Verordnung?

Ich hoffe ich bringe es auf den Punkt :-)

Beitrag von Robert
08.06.2021, 16:45 Uhr

Ich hoffe ich bringe es nun auf den Punkt :-)

Ist es nun erlaubt im Onlineshop die Bruttoendpreise mit dem jeweiligen MWST-Satz des Lieferlandes anzeigen zu lassen oder nicht ? Somit würde der Käufer SEINEN Endpreis erst sehen wenn dieser sein Lieferland angibt. Die MWST-Zahl würde aber nicht angezeigt. Es heisst nur INCL MWST. BEISPIEL > Der Shop ist in Deutschland (19%) - Nettopreis 100 Euro - Endpreis deutsche Lieferadresse 119 Euro - Kunde ist aus Österreich - sieht zuerst die ja auch die 119 Euro - im Bestellvorgang und bei Eingabe seiner Lieferadresse rechnet der Shop dann auf die 20% um und es werden im dann 120 Euro angezeigt. Ist dieses Vorgehen in einem Shop korrekt so oder doch nicht ?

Sind einheitliche Bruttopreise also doch erlaubt?

Beitrag von Torsten Meyer
08.06.2021, 15:40 Uhr

Bitte entschuldigen Sie, dass ich hier noch mal nachhake. Ganz verstanden habe ich Ihre Antwort an Herrn Paukner noch nicht. In Ihrem Artikel heißt es sinngemäß, dass es verboten ist, im selben Shop pro Land unterschiedliche Netto-Preise anzusetzen:

"Die Anti-Geoblocking-Verordnung verbietet nur die Anwendung unterschiedlicher Netto-Preise für unterschiedliche Zielländer im eigenen Online-Shop"

Genau das würde ja passieren, wenn man einheitliche Bruttopreise anbieten würde. Darf ich nun einheitliche Bruttopreise ansetzen oder nicht? Freundliche Grüße Torsten Meyer

Dualität der Preisstrategien

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
08.06.2021, 09:04 Uhr

Sehr geehrter Herr Paukner,

danke für Ihren Kommentar.

Sie bezeichnen zwei unterschiedliche Preisangabestrategien.

Einerseits besteht natürlich die Möglichkeit, länderspezifische Shops mit jeweils landesspezifischem Liefergebiet einzurichten und die jeweilige ausländische Umsatzsteuer shopspezifisch zu berücksichtigen.

Andererseits besteht aber die Möglichkeit, einen flexiblen Bruttopreis einzurichten und Kunden zur Auswahl ihres Lieferlandes mit der Absicht anzuhalten, auf einen Netto-Basispreis die jeweilige landesspezifische Mehrwertsteuer aufzuschlagen und damit nach Lieferland variierende Bruttopreise inkl. MwSt. anzuzeigen.

In beiden Fällen dürfte der Preis "inkl. MwSt." ohne konkreten Steuersatz ausgewiesen werden.

Mit freundlichen Grüßen, Ihre IT-Recht Kanzlei

Ich bin verwirrt...

Beitrag von Steffen Paukner
07.06.2021, 23:41 Uhr

In Ihrem Beitrag vom 12.04.21

https://www.it-recht-kanzlei.de/umsatzsteuer-reform-eu-preisangaben-online-shop-ausland-lieferung.html#abschnitt_15

steht folgendes "Insbesondere von Bedeutung hierbei ist, dass das Preisangabenrecht nicht zur Ausweisung konkreter Mehrwertsteuersätze im Shop verpflichtet, sondern nur verlangt, dass über die enthaltene Umsatzsteuer informiert wird.

So besteht für Händler grundsätzlich die Möglichkeit, einheitliche Bruttopreise als Gesamtpreise inkl. MwSt. weiterhin zu verlangen und je nach Lieferland mehr oder weniger Netto-Erlös zu veranschlagen."

Könnten Sie diesen Konflikt bitte auflösen, denn beide Aussagen sind gegensätzlich. Vielen Dank.

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