USt-IdNr. wird Pflicht für Verkaufen bei eBay.de (und weiteren Marktplätzen)
Jahr für Jahr gehen den EU-Mitgliedsstaaten hunderte Millionen Euro an Steuereinnahmen verloren, weil Online-Händler bezüglich der über Online-Marktplätze verkauften Waren die Umsatzsteuer nicht abführen. Deswegen nimmt der Staat die Betreiber von Online-Marktplätzen bereits seit dem Jahr 2019 in die Haftung für nicht abgeführte Umsatzsteuer. Eine zum 01.07.2021 eintretende Verschärfung sorgt für Handlungsbedarf bei vielen Online-Händlern.
USt-IdNr. beantragt aber noch nicht erhalten
Beitrag von Maria
26.04.2023, 21:30 Uhr
Guten Tag, ich habe bei der Beantragung meines Gewerbes, vor mehr als 8 Wochen, auch die Meldung beim FA gemacht und die USt-IdNr. beantragt. Leider tut sich nichts. Mein Steuerberater sagte, ich könne trotzdem Rechnungen Erstellen und "neu" anstelle der USt-IdNr. eintragen. So oder so ähnlich ging es auch bei anderen Unternehmen/Behörden, z.B. LUCID konnte noch nicht vergeben eingetragen werden. Bei Ebay scheint das so nicht zu funktionieren. Ich wurde aufgefordert die Nummer innerhalb 7 Tage anzugeben, ansonsten werde ich gesperrt. Was kann ich tun? Nach mehr als 8 Wochen wird es langsam Zeit etwas Geld zu verdienen. Danke und Lg
Umsatzsteuer-ID
Beitrag von Nadine
12.04.2023, 07:35 Uhr
Guten Morgen! Bin ich nun auch verpflichtet, wenn ich (als Kleinunternehmer) bei Etsy lediglich innerhalb von Deutschland verkaufe, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen und anzugeben? Dankeschön und liebe Grüße!
am Thema vorbei
Beitrag von Doris Talke
06.12.2021, 15:17 Uhr
ich weiß nicht, wie mein Kommentar hierher kommt. es ging in meiner Anfrage NIEMALS darum, ob die Einfuhrumsatzsteuer gezahlt werden muss. Es geht darum, dass MEIN Geschäftspartner der Verkäufer auf ebay ist und nicht ebay als Firma. und lt Zollamt wird die Einfuhrumsatzsteuer seit dem 01.07. vom Versanddienstleister gezahlt und dann an den Empfänger (zsuammen mit einer saftigen Bearbeitungsgebühr) weiterberechnet. Ebay zieht die Steuer aber in jedem Fall ein, ob über den Ebay Versanddienst verschickt wird oder nicht - was damit endet, dass ich bei jedem Artikel, der nicht über ebay verschickt wird, die Einfuhrumsatzsteuer doppelt zahle und weder ebay noch der Vesanddienstleister bereit ist, die doppelt gezahlte Steuer zurückzuerstatten.
Importe?
Beitrag von Doris Talke
19.07.2021, 16:18 Uhr
Mit welcher Berechnung zieht ebay die Mehrwertsteuern ein bei Käufen im Ausland?
Bei Importen wird die Einfuhrumsatzsteuer vom Zollamt erhoben, vom Versanddienstleister vorgelegt und dann an den Empfänger weiterberechnet und nicht von ebay an das Finanzamt abgeführt.
Mit Verlaub, aber Im ONLINEHANDEL gibt es keinen Kleinunternehmer !!!
Beitrag von Beate
14.07.2021, 17:35 Uhr
Ab 1. Juli 2021 gilt: Auch für Kleinunternehmer... darf ich höflich dran erinnern, dass ein Kleinunternehmer lediglich 22.000 Euro lächerlichen Umsatz machen darf? Das kann ein Masseur oder kleiner Maler so handhaben, aber mitnichten als Verkäufer im Onlinehandel auf Verkaufsplattformen !!!! Bei 22.000 Euro UMSATZ würde das Pi mal Daumen 5000-6000 Euro im ganzen Jahr ausmachen, nach Abzug aller Kosten, Gebühren und Pseudo-Mittessergebühren. Zum Vergleich: ein HARZT IV Empfänger "verdient" dagegen locker 10.000 im Jahr, da Miete und Krankenkasse bezahlt wird. Da kann doch was nicht stimmen und sollte medial ganz dick und fett und deutlich mal kommuniziert werden.
Der Onlinehändler im "Kleinunternehmen" mit seinen 22k jämmerlichen erlaubten Umsätzen zahlt
..ich zähle auf: 1. Miete, Strom, Krankenkasse monatlich 2. Verpackungspauschale/ Register 3. Je nach Bereich: Batterie/ Entsorgungsregister 4. Mit Pech, je nach Bereich: Markenanmeldung/Patente/ Gs1 Kosten 5. Anwaltliche Absicherung, zb It Recht, Händlerbund usw. 6. Importe, Importkosten /Zoll 7. Monatliche Plattformkosten + Verkaufsprovision von bis zu 50%"(*) 8. Porto (oft mit Trackingaufpreis) 9. Steuern / IHK /Gez usw
Und ich vermute mal nach einer Steuerprüfung rückwirkend auch doch noch die nicht entrichtete Mehrwertsteuer, da der kleine Kleinunternehmer zuviel eingenommen hatte ( sonst hätte er längst Insolvenz anmelden müssen, da die laufenden Kosten den albernen Umsatz aufgefressen haben)
Mal in Ernst, der Kleinunternehmerstatus im Onlineversandhandel ist komplett obsolet, solange unsere Gesetztgebung noch im Mittelalter lebt und nicht zeitgemäß die UMSATZhöhe auf 50.000 minimum erhöht hat ^^
Auch im angebotenen Artikel?
Beitrag von Carola
29.06.2021, 12:04 Uhr
Muss man die Umsatzsteuer-ID dann auch direkt bei jedem einzelnen Artikel (z.B. auf ebay Kleinanzeigen) oder im Profil angeben, sodass sie auch für Käufer einsehbar ist?
@Martin
Beitrag von Thomas
25.06.2021, 10:21 Uhr
@Martin: Diese Info ist falsch. Man kann schon immer auch als Kleinunternehmer eine USt-IdNr erhalten. Hatte ich bislang auch nicht, habe sie aber jetzt wegen der anstehenden Änderung beantragt was auch nach Telefonat mit dem örtlichen FA problemlos ging. Das einzig wirklich lästige ist, dass man dann alle 3 Monate eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben muss, geht aber mit Elster online auch unkompliziert und da man dann als Kleinunternehmer eh nur 0er drinnen stehen hat sollte es dann gerade ab dem 2. Mal mit Datenübernahme eh in 2 Minuten erledigt sein.
Defacto kommen Kleinunternehmer in die Zwickmühle
Beitrag von Martin
25.04.2021, 08:57 Uhr
Ich bin Kleinunternehmer und habe bei der Beantragung beim BZSt die gleiche negative Antwort erhalten wie die Kommentar-Schreiberin Elena vor mir. Nach Nachfrage beim zuständigen Finanzamt weiß ich nun mehr: Bei der Ausstellung einer Ust-IdNr. wird man automatisch umsatzsteuerpflichtig. Das heißt aber für Kleinunternehmer, vor allem wenn man produziert statt Kauf/Verkauf zu betreiben (mit quasi durchlaufender Umsatzsteuer), zusätzlich 19% an den Staat abführen zu müssen.
Das wiederum bedeutet 19% mehr Verlust oder eine Preiserhöhung von 19%. Oder mit anderen Worten: 19% weniger Einnahmen oder keine Wettbewerbsfähigkeit mehr.
Für mich bedeutet das wahrscheinlich ein Rückzug von eBay bzw. Marktplätzen allgemein. Mit diesem Gesetz werden die Kleinunternehmer (für die die Freistellung von der Umsatzsteuer der wichtigste Grund für die Kleinunternehmerregelung ist) gezwungen sich für etwas zu entscheiden was überhaupt kein Sinn hat und dem Gedanken der Kleinunternehmerregelung auch völlig widerspricht.
Fr
Beitrag von Elena
22.04.2021, 19:16 Uhr
Guten Abend, habe versucht Antrag zu stellen, und kam so einen Antwort:
<<Von Ihrem zuständigen Finanzamt liegen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) keine Daten zur Unternehmereigenschaft vor. Sie sind mit einem Grundkennbuchstaben gespeichert, der nicht zur Übermittlung Ihrer Daten an das BZSt führt. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, damit dieses Sie unter einem anderen Grundkennbuchstaben aufnimmt.>> Meine Frage wäre was was ist das von Grundkennbuchstabe, wenn ich die ändere, was ändert dann. Vielen Dank.
gilt das auch für Etsy?
Beitrag von Regina
21.04.2021, 19:36 Uhr
Bin Kleinunternehmerin bei Etsy und habe von dort noch nichts dazu gehört, muss ich dort auch eine USt.-IdNr. haben? Ich hatte mal eine, die aber ungültig ist. Muss ich dann eine neue Nr. beantragen oder kann die alte Nummer "reaktiviert" werden??
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