Lieferzeitangaben: Auf welche Formulierungen sollte man besser verzichten?
Das Fernabsatzrecht bestimmt, dass Verbraucher über die Lieferzeit transparent informiert werden müssen. Für Online-Händler ist die Bestimmung und Mitteilung der Lieferzeit jedoch oftmals schwierig, da diese von externen Faktoren abhängen kann. Was bei der Lieferzeitangabe grundsätzlich zu beachten ist und welche Formulierungen auf jeden Fall vermieden werden sollten, lesen Sie in diesem Beitrag.
quasi nicht umsetzbar
Beitrag von Sebastian
06.08.2024, 12:24 Uhr
Wir versenden mit DHL. Da gibt es öfters der Fall das Pakete mal statt 1,2 Tage, auch mal 10 brauchen. Wie soll es dann möglich sein ein Fixen Zeitraum anzugeben ohne das eine Angabe wie in 20 Tagen den Kunden abschreckt.
Herr
Beitrag von Björn Gruhl
03.08.2024, 11:17 Uhr
Hallo, da wir ausschließlich auf Bestellung produzieren und erst nach Zahlungseingang mit der Fertigung beginnen würden wir den Hiweis wie folgt beschrieben: Lieferung max. 5 Tage nach Fertigung
In 3 - 5 Tagen bei Dir
Beitrag von Christine
02.08.2024, 09:27 Uhr
Wir schreiben immer "in 3 - 5 Tagen bei Dir". Das müsste doch rechtskonform sein? Oder muss man "Lieferzeit" davor schreiben?
Versand nach Zahlung - Durch Vertragszustandekommen
Beitrag von Martin
02.08.2024, 08:55 Uhr
Kann man es so formulieren das der Vertrag erst bei Zahlung zustande kommt? Und ab zustandekommen des Vertrages z.B. 1-3 Tage Lieferzeit gibt?
Politik praxisfern
Beitrag von OT
02.08.2024, 08:52 Uhr
Auch hier wieder ein tolles Beispiel, wie praxisfern die Politik arbeitet und Regeln erfindet.
In Versandhandel steckt das Wort "Versand" also werden die Waren versendet. Die meisten Versandhändler haben wohl keine eigenen Transporteure, so dass man immer auf externe Anbieter angewiesen ist. Welcher Unternehmer hat aber der Übergabe an den Transporteur Einfluss auf die weiteren Abläufe? Ob das Paket irgendwo stehen bleibt oder beschädigt wird. Alles geht zu seinen Lasten, er haftet. Vom Grundsatz nicht verkehrt, da es auch schwarze Schafe gibt. Wenn dem Postboten eine Warensendung unter den Sitz fällt, ist aber der Verkäufer verantwortlich. Verzögert sich dadurch die Lieferung, dann macht der Verkäufer Nase, obwohl er es nicht zu verantworten hat. DHL & Co ignorieren das oder formulieren ihre 36 seitigen AGB so, dass ihnen nichts passiert. Da vergeht einem die Lust zum verkaufen.
Versand
Beitrag von Melanie
01.08.2024, 20:55 Uhr
Ich versende immer erst nach Zahlungseingang. Zahlung ist nur per Überweisung möglich. Versand innerhalb von 2 bis 4 Werktagen ab Zahlungseingang ist nicht zulässig. Wenn aber der Kunde, bei der Überweisung, ein sehr spätes Datum angibt, muss ich dennoch versenden obwohl noch kein Zahlungseingang eingelangt ist, obwohl ich mit der Herstellung ebenso bis Zahlungseingang warte, da ich Bestellungen immer erst so fertige (das nachlaufen bezüglich der Zahlung habe ich nämlich satt). Was kann ich also machen?
Antworten auf Leserfragen:
Beitrag von IT-Recht Kanzlei
22.07.2024, 16:56 Uhr
Wir danken unseren Lesern für die interessanten Fragen und dürfen diesbezüglich nachstehende Auskünfte erteilen:
@Fleming: Exakter ist die Bezeichnung "Lieferzeit", da die "Versandzeit" so aufgefasst werden könnte, dass diese nur den Zeitraum bis zur Versendung der Ware umfasst (ohne den Transportzeitraum zu berücksichtigen).
@Lena: Die Lieferzeit muss immer schon vor dem Vertragsschluss transparent mitgeteilt werden.
@Henry Auffahrt: Eine persönliche Ansprache (in Du-Form) ist ohne rechtliche Probleme möglich.
@Sabine Kress: Die Lieferzeitangabe muss vor Abgabe der Vertragserklärung des Kunden in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden. Wir raten hier von einer Positionierung der Lieferzeiten in AGB ab, da der Durchschnittskunde diese Informationen wohl nicht in AGB, sondern im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Produktangebot erwarten wird.
@Candan: Eine Formulierung "1-2 Wochen abhängig vom Zielland" im Zusammenhang mit der Lieferzeitangabe dürfte unzulässig sein. Da die Lieferländer klar mitgeteilt werden müssen, können auch die diesbezüglichen Lieferzeiten genannt werden.
@Gabi L.: In Ihrem Fall muss man wohl (leider) mitteilen, dass Sie trotzdem die Lieferzeiten transparent vorab mitteilen müssen. Wenn die Auftragslage dazu führt, dass Sie weitere Bestellungen nur mit einer Lieferzeitverlängerung anbieten können, müssen die Lieferzeiten entsprechend angepasst werden.
@Gerti: Auch in Ihrem Fall müssen Sie die Lieferzeiten (vorausschauend) beurteilen und entsprechend in Ihren Angeboten mitteilen.
"Versandzeit" statt "Lieferzeit"
Beitrag von Fleming
28.06.2024, 11:35 Uhr
Bei uns kam grade die Frage auf, ob man Versandzeit statt Lieferzeit angeben kann.
Ich denke ich kenne die Antwort, die Kollegen sind aber der Auffassung, dass hier Spielraum erlaubt sein könnte.
Versand nach Zahlungseingang
Beitrag von Lena
15.03.2022, 14:55 Uhr
Danke für diesen Artikel! Wenn der Versand nach Zahlungseingang erfolgt, wo und wie soll man darauf hinweisen?
Direktansprache der Kunden
Beitrag von Henry Auffahrt
28.01.2022, 14:15 Uhr
Wäre es auch zulässig eine Formulierung wie folgende zu wählen? "In 1-3 Tagen bei dir." Dies wäre eine persönlichere Ansprache ggü. dem Kunden.
Dipl.-Hdl.
Beitrag von Sabine Kress
09.01.2021, 00:53 Uhr
Sehr informativer Artikel, mich würde noch interessieren, die Lieferzeitangaben auf der Produktseite stehen müssen, oder ob ein Hinweis in den AGB ausreichend ist.
Lieferzeit Formulierung "1-2 Wochen abhängig vom Zielland"
Beitrag von Candan
22.10.2020, 18:51 Uhr
Ist denn der Zusatz "abhängig vom Zielland" zulässig? Das wird hier gar nicht erwähnt. Danke!
Lieferzeitangaben
Beitrag von Christine Pegam, Pegam Ätherische Öle
15.05.2020, 11:59 Uhr
Also ich kann nicht verstehen, dass die Lieferzeit nicht in Zusammenhang mit dem Zahlungseingang angegeben werden kann. Zahlt ein Kunde per PayPal ist der Zahlungseingang am gleichen Tag. Zahlt ein Kunde per Vorkasse, kann es eine Weile dauern, bis das Geld angekommen ist. Manchmal vergisst ein Kunde die Vorkasse auszuführen und hat nach den angegebenen 3 Tagen seine Ware immer noch nicht. Das ist dann aber klagwürdig oder? Völliger Unsinn diese Regelung (2-3 Werktage ab Zahlungseingang) abmahnen zu können. Hier muss der Gesetztgeber aber wirklich dringend nachbessern. Der Versand hängt ja nun mal mit dem Zahlungseingang zusammen.
–
Beitrag von Drucker
14.05.2020, 00:33 Uhr
In Abschnitt I, zweiter Absatz, zweiter Satz steht die Formulierung „Dieses Erfordernis findet seinen Ursprung (...)“. Hier muss es natürlich „ihren Ursprung“ heißen.
Lieferzeiten bei extrem erhöhten Bestellaufträgen
Beitrag von Gabi L.
01.05.2020, 17:01 Uhr
Seit März laufen z.T. bis zu 30 Aufträge und mehr am Tag ein. Jeder Auftrag enthält mehrere personalisierte Artikel die handgefertigt werden müssen. Zuvor war dies innerhalb 8-14 Tagen gerade zu schaffen bei normaler Auftragslage, jetzt komme ich kaum noch nach. Ich schaffe es oft erst am letzten Tag der Lieferfrist die Ware zu versenden. Zudem musste ein Bestellstop eingerichtet werden um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Wie kann ich das am besten formulieren ohne Abgemahnt zu werden ?
Freue mich über eine Info !
Lieferzeit für personalisierte aufträge
Beitrag von Gertie
30.04.2020, 20:23 Uhr
Ich mache Schmuck aus Asche,Haaren etc. In der Regel dauert der Anfertigung bis zu 3 Wochen ,in der Weihnachtszeit noch was länger. Was schreib ich da dann jetzt? Gibt es da Sonderregelungen?
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