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Aufgepasst: Die „Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle“ wird zur „Universalschlichtungsstelle“

Wir erinnern uns: Seit Februar 2016 haben Verbraucher und Shop-Betreiber die Möglichkeit, ihre Streitigkeiten über die Plattform der Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) auszufechten. Die Einführung der Plattform sorgte im Online-Handel durch zahlreiche neue Informationspflichten für reichlich Trubel. Nun werden Händler, die zur Streitbeilegung verpflichtet sind oder sich dazu (freiwillig) verpflichtet haben, durch eine Gesetzesnovelle erneut in die Pflicht genommen.

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Bezeichnung der Online-Streitschlichtungsplattform ist nicht betroffen

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
20.01.2020, 12:11 Uhr

Guten Tag,

die Änderungen betreffen ausschließlich die Neubezeichnung der allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle (Zentrum für Schlichtung e.V. in Kehl). Die Bezeichnung der Online-Streitschlichtungsplattform der EU-Kommission ist nicht betroffen und hat sich nicht geändert.

Marketing

Beitrag von Büsing
20.01.2020, 11:55 Uhr

Betrifft die Änderung zur allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle auch die Informationen zur Online-Streitbeilegung? Also den Passus -> Die EU-Kommission stellt eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Oder sind das zwei unterschiedliche Schlichtungsstellen? Danke!

Änderung im Impressum erforderlich?

Beitrag von Carsten Rosebrock
29.12.2019, 18:38 Uhr

Wenn ich unser Impressum im Mandantenportal konfiguriere entsteht zur Zeit dieser Text (bei Ablehnung der Streitschlichtung): -----

Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://ec.europa.eu/odr

Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. ----- Werden Sie den Konfigurator dahingehend ändern, dass dort zukünftig "Universalschlichtungsstelle" steht und muss der Link geändert werden? Gruß Carsten Rosebrock

Wie wäre diese Formulierung?

Beitrag von Leserin
19.12.2019, 21:34 Uhr

"Wir sind weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren gem. VSBG vor irgendeiner Schlichtungsstelle, wie auch immer deren genaue Bezeichnung (z. B. Verbraucherschlichtungsstelle, allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle, zentrale Auffangschlichtungsstelle, zuständige Schlichtungsstelle oder Universalschlichtungsstelle des Bundes oder weiterer Kombinationen vorstehender Begriffe bzw. Teilen dieser) lauten mag, teilzunehmen."

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