Leserkommentare zum Artikel

Ätherische Öle – Was Online-Händler beim Verkauf zu beachten haben

Ätherische-Öle und Produkte in denen solche Öle enthalten sind, erfreuen sich seit Jahren wachsender Beliebtheit. In Supermärkten, Drogerien, Apotheken oder Weihnachtsmärkten findet sich inzwischen eine große Auswahl solcher Duft- und Aromaöle. Auch Online werden ätherische Öle gerne umgesetzt. Nur, Händler fragen sich im Wald der EU-Verordnungen und Gesetze immer wieder, mit welchen Informationen sie ihre Produkte und ihr Online-Angebot nun versehen müssen um den hohen Verbraucherschutzansprüchen gerecht zu werden. Dieser Beitrag soll hierzu eine Orientierungshilfe bieten.

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Verwendung

Beitrag von Marie
11.11.2024, 20:22 Uhr

Benötige ich die Kennzeichnung wenn ich die Öle in Kerzen mische? Also müssen die Kerzen dann noch zusätzliche Kennzeichnungen tragen als die eh vorgeschrieben?

P

Beitrag von Ekaterina
07.03.2023, 12:46 Uhr

Vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Meine Frage ist bei welchen Bedingungen ich Mischungen aus ätherischen Ölen, die ich selbst fertige, verkaufen darf?

Frau

Beitrag von Gosia
16.11.2021, 09:58 Uhr

Und braucht man die deutschen Etiketten für die Produkte, oder reicht es mit den Englischen?

Angaben zur Wirkung Ätherischer Öle erlaubt?

Beitrag von Ulrike Pfarre
25.08.2021, 23:36 Uhr

Danke für den aufschlussreichen Beitrag. Was mir noch nicht klar ist: Darf auf ätherischen Ölen zur Raumbeduftung oder in Kosmetika mit deren (heilender) Wirkung geworben werden? Danke für Ihren Hinweis dazu.

Frau

Beitrag von Damaris Pfeiffer-Böhme
09.12.2020, 21:25 Uhr

Sind Begriffe wie z. B. naturreines Öl, bioidentisches Öl, naturbelassenes Öl etc. geschützt bzw. näher definiert? Muss ein "naturreines" oder "naturbelassenes" Öl zu 100% aus ätherischem Öl bestehen, dem weder etwas hinzugefügt noch etwas entzogen wurde? Oder obliegt dies dem Gutdünken des Händlers oder Herstellers?

Vertriebsleiter

Beitrag von Walter
30.09.2020, 10:19 Uhr

Hallo,

muss jetzt bei einem ätherischem Öl als Bedarfsmittel ein Produktidentifikator oder Chargennummer oder beides stehen. Ist die Chargennummer zwingend erforderlich wenn als Bedarfsmittel verkauft wird? LG Walter

Raumbeduftung

Beitrag von Irma
14.09.2020, 11:12 Uhr

Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für den ausführlichen Artikel. Sie schreiben hier von Zulassung. Wo muss denn Bedarfsmittel wie Raumbeduftung (Wasser/Alkohol/äth. Öl-Gemisch) zugelassen werden?

Kräuterpädagogin

Beitrag von Edith weidinger
27.07.2020, 15:21 Uhr

Vielen Dank für Ihren wertvollen Artikel. Meine Frage wäre: muss ich bei der Vermarktung von Hydrolaten/Pflanzenwasser, die auch Substanzen von ätherischen Ölen enthalten ,Piktogramme verwenden Herzlichen Dank

Ätherische Öle: Packungs-Kennzeichnung-Pflicht verschärft

Beitrag von Daniel
12.02.2020, 20:44 Uhr

Hallo,

danke für den informativen Artikel. Ich bin soeben auf die folgende Meldung gestoßen – ist die Deklaration von ätherischen Ölen als Kosmetika damit hinfällig?

https://icada.eu/etherische-oele-packungs-kennzeichnung-pflicht-verschaerft

danke

verdünnte ätherische Öle

Beitrag von Sarah Kopetzky
11.02.2020, 19:33 Uhr

Vielen Dank für Ihren Artikel!

Gelten die Deklarierungsvorschriften mit den Piktogrammen auch für einen hergestellten Raumduft (80% Wasser, 20% Alkohol, 40 Tropfen natürliche, ätherische Öle)? Also stark verdünnt?

Vielen Dank für eine Antwort!

Verkauf von ätherischen Ölen

Beitrag von IT-Recht Kanzlei
15.01.2020, 15:18 Uhr

1. "Bis wann ist die Verordnung EG Nr. 1272/2008 und deren zahlreiche Ergänzungen für alle Firmen endgültig in der Etikettierung umzusetzen? 2. Wie lange ist der Verkauf von ätherischen Ölen mit alter Etikettierung noch zulässig?"

Die Umsetzungsfristen für die Etikettierung nach der CPL-Verordnung sind bereits vollständig abgelaufen. Seit dem 1. Dezember 2010 können Stoffe nach den neuen Standards eingestuft und gekennzeichnet werden. Seit dem 1. Juni 2015 gilt das neue System als verpflichtend für alle neuen Produkte, die unter diese Verordnung fallen.

Gemische die noch gemäß der alten DPD eingestuft, gekennzeichnet und verpackt wurden und vor dem 1. Juni 2015 in den Verkehr gebracht wurden mussten bis 1. Juni 2017 abverkauft werden.

3. "Sie schreiben der Händler muss sich für einen Verwendungszweck entscheiden und danach die Etikettierung ausrichten, also z.B. Piktogramme aufdrucken. Nun habe ich vor zwei Wochen ein Zitronenöl gekauft mit aromatischen (vernebeln) und kosmetischen (auf die Haut auftragen) Beschreibungen auf dem Etikett. D.h. dieses Öl muss die Zulassung nach Kosmetikverordnung (aus meiner Sicht die höhenwertige Zulassung) haben. In diesem Fall müssen Piktogramme nicht aufgedruckt werde, schreiben Sie. Allerdings befinden sich in diesem Fall 3 verschiedene Piktogramme auf der Flasche?"

Ja. Um eine Irreführung des Verbrauchers zu vermeiden und den jeweiligen Anforderungen der Zulassungsart gerecht zu werden, sollte sich der Händler der das Öl in den Verkehr bringen will, für eine Kategorie entscheiden. Die Zulassungsarten können dabei nicht kategorisiert werden.

4. "Gehört zu den Pflichtangaben bei Bedarfsmitteln nicht auch das Haltbarkeitsdatum?"

Nein. Die CLP-Verordnung sieht dies nicht vor. Das Haltbarkeitsdatum kann deklaratorisch (muss aber nicht obligatorisch) angegeben werden.

Herr

Beitrag von Holger Tille
31.12.2019, 16:52 Uhr

Da ich selbst seit 10 Jahren intensiv mit ätherischen Ölen arbeite und Seminare dazu gebe, werde ich regelmäßig mit den beschriebenen Fragen konfrontiert. Auch mich verwirrt der Wald der EU-Verordnungen und deren Interpretation im Netz. Vielen Dank also für diese Veröffentlichung, super! Ein paar Fragen habe ich jedoch: 1. Bis wann ist die Verordnung EG Nr. 1272/2008 und deren zahlreiche Ergänzungen für alle Firmen endgültig in der Etikettierung umzusetzen? 2. Wie lange ist der Verkauf von ätherischen Ölen mit alter Etikettierung noch zulässig? 3. Sie schreiben der Händler muss sich für einen Verwendungszweck entscheiden und danach die Etikettierung ausrichten, also z.B. Piktogramme aufdrucken. Nun habe ich vor zwei Wochen ein Zitronenöl gekauft mit aromatischen (vernebeln) und kosmetischen (auf die Haut auftragen) Beschreibungen auf dem Etikett. D.h. dieses Öl muss die Zulassung nach Kosmetikverordnung (aus meiner Sicht die höhenwertige Zulassung) haben. In diesem Fall müssen Piktogramme nicht aufgedruckt werde, schreiben Sie. Allerdings befinden sich in diesem Fall 3 verschiedene Piktogramme auf der Flasche? 4. Gehört zu den Pflichtangaben bei Bedarfsmitteln nicht auch das Haltbarkeitsdatum?

Können Sie mir und eventuell anderen Lesern hier bei der Aufklärung helfen? Vielen Dank  Holger

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