Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten

Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten
22.10.2019 | Lesezeit: 6 min

Die Nutzung von Marken ist eine sehr diffizile Angelegenheit - denn grds. ist dies nur dem Markeninhaber vorbehalten. Darf ich als Händler fremde Markennamen auf meiner Homepage verwenden? Und wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Wir haben uns die Rechtsprechung hierzu mal angesehen und geben einige Praxistipps.

Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke kann nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG vom unberechtigten Verwender Unterlassung der Markennutzung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird
  • durch einen Dritten
  • ohne Zustimmung
  • im geschäftlichen Verkehr
  • markenmäßig verwendet

Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen.

Knackpunkt ist die „markenmäßige Verwendung“ eines Zeichens. Nach dem BGH (vgl. Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 22/04) liegt diese vor, wenn die Bezeichnung „im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient“ (sogenannte Herkunftsfunktion).

Nach dem EuGH ist entscheidend, „ob die Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solchen eines bestimmten Unternehmens, also als Marke, benutzt wird, oder ob die Benutzung zu anderen Zwecken erfolgt“ (Urteil vom 23.02.1999, Rs. C-63/97).

Liegt keine markenmäßige Verwendung vor, wird oftmals von einer erlaubten bloßen Markennennung gesprochen. Was nun im Einzelfall als „markenmäßige Verwendung“ einzustufen ist, war bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Diese werden im Folgenden kurz zusammengefasst, um anschließend einen Leitfaden zu entwickeln wie fremde Marken auf einer geschäftlichen Internetseite genutzt werden dürfen.

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I.    Ausgewählte Gerichtsentscheidungen

1.    „Meta-Tags“ und „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ (BGH Urteil vom 8.2.2007, Az. I ZR 77/04)

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fremde Marke (die keinen beschreibenden Inhalt hat) nicht in den sogenannten Meta-Tags einer Webseite verwendet werden darf. Auch darf eine fremde Marke nicht in weißer Schrift auf weißem Grund abgebildet werden. Beides verstoße gegen § 14 Abs. 2 und 5 MarkenG. Zwar nimmt ein normaler Internetnutzer die Meta-Tags beziehungsweise die weiße Schrift gar nicht war; eine kennzeichenmäßige Benutzung liegt dennoch vor, da der BGH davon ausging, dass es durch das Verwenden der fremden Marke zu einer Beeinflussung des Suchmaschinenrankings gekommen war. Der suchende Internetnutzer wurde also bei einer Suche nach der fremden Marke auf die Internetseite der Beklagten gelockt.

In diesem Beitrag haben wir uns mit Meta-Tags und Markenrecht nochmal genauer auseinandergesetzt.

2.    „Power-Ball“-Entscheidung(BGH Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 51/08)

Die Beklagte verkaufte auf ihrer Internetseite einen Ball zum Training der Hand und des Armes und bezeichnete diesen als „RotaDyn Fitness-Ball“. Die Klägerin ist Inhaberin der Marke Powerball und vertreibt unter dieser Bezeichnung ein ähnliches Fitnessgerät. Die Angebotsseite der Beklagten war so ausgestaltet, dass sowohl im Titel der Seite als auch in der Nähe der Navigation das Wort „Powerball“ sowie „power ball“ eingebunden war. Dies hatte zur Folge, dass bei einer internen Suche auf der Seite der Beklagten nach „Powerball“ der „RotaDyn Fitness-Ball“ als Produkt gefunden wurde. Außerdem wurde die Produktseite der Beklagten bei einer Google-Suche nach „power ball“ an der zweiten Position aufgeführt. Darin hat der BGH wiederum eine Markenrechtsverletzung gesehen, da das Ranking bei Google beeinflusst worden ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vorliege. Der BGH führt dazu aus:

„Für eine markenmäßige Verwendung reicht es, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer zu der Internetseite des Verwenders zu führen“

Einen ähnlichen Fall hatte der BGH bereits am 07.10.2009 (Az. I ZR 109/06) zu entscheiden. Dort hatte ein Webseitenbetreiber durch Aufnahme einer Marke in Titel und Seiteninhalt gute Rankingergebnisse bei Eingabe dieser Marke erzielt. Dies wurde nicht mehr als beschreibende Angabe, sondern als Herkunftshinweis eingestuft und somit im Ergebnis ebenfalls ein Verstoß angenommen.

3.    Marke im Pfad (URL) einer Webseite

Das OLG Hamburg (Beschluss vom 02.03.2010, Az.:5 W 17/10), hat entschieden, dass ein markenrechtlicher Verstoß (gegen §§ 5 II, 15 II, IV MarkenG) auch dann vorliegt, wenn ein Dritter den Firmennamen eines anderen in einer URL seiner Webseite verwendet oder den Firmennamen im Titel der Webseite verwendet, da dann der Anschein erweckt werde, dass die Firmeninhaberin diese Webseite führe.

4.    "Verlinkung“

Durch die bloße Verlinkung einer anderen – markenrechtlich geschützten – Webseite wird kein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 MarkenG begründet. In diesem Falle fehlt es an einer „markenmäßigen Verwendung“. Das Gericht führt dazu aus:

"Eine solche markenmäßige Verwendung fehlt, soweit das Drittzeichen nicht als Herkunftshinweis eingesetzt wird, sondern nur rein dekorativ, redaktionell, vergleichend oder unter Bezugnahme auf fremde Waren benutzt wird [...]."

Details zu dieser Entscheidung finden Sie hier.

5.    Markenbestandteil im „Body-Teil“ einer Internetseite

Das OLG Jena (Urteil vom 8.4.2009, Az. 2 U 901/08) hat entschieden, dass die Verwendung eines Markenbestandteiles im sogenannten Body-Bereich einer Webseite keine markenmäßige Benutzung darstellt. In diesem Teil der Webseite werden lediglich die sichtbaren Seiteninhalte wie Texte und Bilder – unter Verwendung bestimmter Formatierungsangaben – abgelegt. Es besteht also kein Unterschied zu einem normalen redaktionellen bzw. meinungsbildenden Text.

6.    Hinweis auf Abmahnung (Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2009 - 6 W 29/09)

Die Nennung einer Marke X auf einer Internetseite verbunden mit dem Hinweis, dass der Markeninhaber X an einer Abmahnung beteiligt war, stellt keinen Markenrechtsverstoß gegen §§ 14 oder 15 MarkenG dar wenn klar ist, dass es sich nicht um das Produkt X dreht, sondern lediglich von der Abmahnung berichtet wird. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da öffentliche Äußerungen eines Unternehmens über eine Abmahnung durch einen Konkurrenten unter Umständen wettbewerbswidrig sein können.

7.    „Dildoparty“ (LG Hamburg, Urteil vom 15. 7. 2010 - 315 O 70/10 (nicht rechtskräftig))

Die Beklagte bewarb auf ihrer Internetseite Veranstaltungen als „Dildoparties“. Dagegen wollte die Klägerin vorgehen und es als Inhaberin der Gemeinschaftsmarke „Dildoparty“ verbieten, dass die Beklagte das entsprechende Wort verwenden darf. Dem ist das Landgericht Hamburg nicht gefolgt: Es liege keine kennzeichenmäßige Benutzung der Marke vor, da die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als Herkunftshinweis verstünden, sondern lediglich als beschreibende Angabe.

II.    Grundsätze

1.    Das darf man nicht: Verbotene Benutzung von Marken

1.    Meta-Tags / Weiße Schrift auf weißem Grund

Problematisch ist die Verwendung von Markennamen in Meta-Tags sowie in einem weißen Text auf weißem Grund einer Internetseite. Dadurch wird (zumindest versucht) unter Ausnutzung der fremden Marke ein besseres Ranking in Suchmaschinen zu erzielen.

2.    Ranking-Beeinflussung

Wird durch die Kombination einer Marke im Titel sowie im Textteil ein gutes Ranking erreicht und auf dieser Seite dann aber auf ein Konkurrenzprodukt verwiesen oder sogar direkt verkauft, stellt dies einen markenrechtlichen Verstoß dar.

3.    Marke in URL

Auch die Benutzung einer Marke in einer URL führt zu markenrechtlichen Ansprüchen des Markeninhabers. Zwar wurde bisher nur für einen Firmennamen und nicht für eine Marke entschieden, dass dieser nicht in einer Webseitenadresse (URL) verwendet werden dürfe. Diese Entscheidung ist aber auch auf eine geschützte Marke zu übertragen: Da die URL immer eine kennzeichenrechtliche Funktion erfüllt und daher den Anschein beim Internetnutzer erweckt, dass der Markeninhaber die Markennutzung zumindest autorisiert hat, steht immer eine Verwechslungsgefahr im Raum.

2.    Das darf man: Erlaubte Verwendung von Marken

Fremde Marken dürfen immer dann verwendet werden, wenn sie nicht als Herkunftshinweis eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Marke

  • rein dekorativ
  • redaktionell oder
  • vergleichend

eingesetzt wird.

III.    Fazit

Problematisch ist die Nutzung einer fremden Marke immer dann, wenn diese – oftmals durch eine verbesserte Position in Google & Co. – dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Kein Verstoß wird begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird. Klar ist jedenfalls eines: Vor  Verwendung geschützter Markenzeichen sollte unbedingt Rechtsrat eingeholt werden.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

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44 Kommentare

J
Jeannette 13.01.2023, 20:39 Uhr
Marken weiter verarbeiten
Es gibt einen großen Trend Süßigkeiten wie Kinderschokolade, Joghurette, Rocher und Co in einer Torte in Szene zu setzen. Sprich, man klebt Kinder Riegel auf Styropor Rohlinge und füllt sie mit anderen Pralinen. Wird auf Etsy viel verkauft. Ist das erlaubt?
S
Sebastian Goldberg 05.08.2022, 09:19 Uhr
Automarke in der Kunst verwenden
Hallo Zusammen,

ich möchte gerne Skulpturen eines Sportwagenherstellers aus Beton, Keramik, etc. gießen, diese dann künstlerisch gestalten und verkaufen.
Auf was muss ich achten im Allgemeinen und bei der Beschreibung?

Danke im Voraus.
C
Chris 13.07.2022, 12:49 Uhr
Duftzwilling mit Bezug auf den Originalduft
Hallo,

darf ich auf meiner Webseite / Webkatalog zu meinen Duftzwilling-Angebote einen Bezug zum Originalduft mit Markennamen nennen? Also in etwa so, dass ich z.B. ein Attribut zu meinem Produkt hinzufüge, welches z.B. "Ähnlich wie" oder "Riecht wie" benannt wird und ich dann dort den original Markenname des Original Parfumes hinterlege. Leider konnte ich diesbezüglich keine Informationen im Netz finden. Vielen Dank
B
Babett Döllinger 21.02.2021, 18:15 Uhr
Nennung einer geschützten Marke auf Webseiten
Hallo,
ich habe meine Marke „Schwabachliebe“ schützen lassen. Wir verkaufen hier im schönen Schwabach besondere Geschenke, die mit unserem goldenen Logo veredelt sind.
In der Google-Suche tauchen seit kurzer Zeit unter unseren Beiträgen verstärkt einschlägige Seiten auf, in deren Text das Wort schwabachliebe auftaucht. Wie kann man das unterbinden, bzw. sperren lassen, damit mein Markenname gar nicht erst eingefügt werden kann?
Für einen Rechtsstreit fehlt mir wegen der Corona-Lage schlichtweg das Geld...
M
Michael Hirsch 04.12.2020, 11:24 Uhr
Name verwenden für Adresse
Hallo, ich hätte gerne gewusst ob jemand schon Erfahrung bei der Nennung der Nachbarschaft bei der Adresse ?

Unser Fall, wir sind direkt "neben Mediamarkt", dürfen wir dies bei der Adresse schreiben ? Danke für ihr Feedback ! Beste Grüße Michael Hirsch
F
Frank Schroeder 08.05.2020, 21:54 Uhr
Galinstan
Sehr interessanter Beitrag, der für mich aber für folgendes Beispiel weiterhin unklar in der Bewertung bleibt: (WP) Galinstan ist ein Markenname der Geratherm Medical AG für „im wesentlichen aus unedlen Metallen bestehende Legierungen, insbesondere Galliumlegierungen“.
Darf ich als Händler eine selbst hergestellte Galliumlegierung bewerben mit der Aussage: 1) "Im Vergleich zu Galinstan besteht unsere Gallium-Indium-Zinn-Legierung

aus 62% Ga, 22% In, 16% Sn." oder gar 2) "Ähnlich der Galliumlegierung mit dem Markennamen Galinstan besteht unsere Gallium-Indium-Zinn-Legierung

aus 62% Ga, 22% In, 16% Sn."?
E
Elisa 07.04.2020, 23:24 Uhr
Ela
Ich betreibe einen Eissaison. Darf ich mein Eis Snickers oder Mars nennen, wenn es Geschmacksmässig in diese Richtung geht?
J
Joe 05.03.2020, 20:38 Uhr
Entwicklung einer medizinischen App (inkl. Übungen) mit Bezugnahme auf eine bekannte Heilmethode
Kurze Frage: Ich möchte gerne eine medizinische App entwickeln. Diese soll neben der Beschreibung und Erläuterung medizinischer Sachverhalte auch Übungsteile beinhalten. Nun das Problem: Die dargestellten und illustrierten Körperübungen beruhen auf einer Methode eines sehr bekannten Unternehmens, dessen Name Markenschutz gewährt ("registered trademark"). Heisst das, dass die Verwendung des Namens des Unternehmens bzw. die Bezugnahme auf das Unternehmen in der App bereits einen "Gesetzesverstoss" bedeuten?
L
L. Behrensen 11.10.2019, 17:10 Uhr
Ehemaliger Firmenname nach Gerichtsentscheid redaktionell verwendet
Eine Wortmarke ist per Gerichtsbeschluss einem von zwei Eigentümern zugesprochen worden. Der unterlegene verwendet indes einen anderen auf ihn eingetragenen Markennamen und verweist redaktionell auf (vormals XYZ). URL und sämtliche Logos enthalten ausschließlich den neuen Markennamen.

Ist die Diktion (ABC GmbH, vormals XYZ Gruppe) hinreichend redaktionell oder besteht die Gefahr einer Markenrechtsverletzung?
N
Nadine Rebel 23.03.2019, 06:54 Uhr
Zeitung weigert sich Logo zu drucken obwohl Markeninhaber das möchte (Gewinnspiel)
Wie sieht es mit dem umgekehrten Fall aus? Eine Zeitung möchte für ein von unserem Unternehmen veranstaltetes Event 2 Eintrittskarten verlosen, weigert sich allerdings in das Werbebild zur Verlosung unser Firmenlogo aufzunehmen. Der Name der Veranstaltung ist richtig geschrieben, das Logo unseres Unternehmens ließe sich wie ein Wasserzeichen einfügen, liegt der Zeitung vor. Weigerung. Entspricht nicht ihren ästhetischen Ansprüchen.
Wie sieht es hier aus.
Unser Unternehmen ist ein geschütztes Markenzeichen, auch das Logo gehört dazu.
M
Maria H. 20.02.2019, 14:56 Uhr
Logos auf Website ohne Verkauf
Ich möchte die Logos von Futtermittelherstellern in einer kostenlosen Vergleichsdatenbank im Internet anzeigen. Es gibt keinen Verkauf, keine Gebührenpflicht für die Nutzung. Die Logos dienen den Nutzern der Datenbank als Unterscheidungsmerkmal und zur besseren Erkennung der Marke
P
Peter Ries 17.10.2018, 11:08 Uhr
Namensmissbrauch als Link
Also ich habe gerade das Problem, dass jemand meinen Namen "stadtteilportal-Garath-Hellerhof als Internetadresse benutzt.

+++







Ich musste aus technischen Gründen meine Domain "www.stadtteilportal-garath hellerhof.de erst löschen. +++ Als ich sie wieder anmelden wollte, war sie bereits von einem "Domain Grabbler" übernommen worden.

+++Offensichtlich hat er sie nun verkauft. Jetzt wirbt ein Unternehmen (ohne AGB, Impressum, Steuernummer) mit dem Namen, den ich als Dachmarke (Banner) seit 2016 auf meiner Seite habe - nämlich "garath-online.de - "Stadtteilportal Garath Hellerhof"

+++Wenn also jemand nach meiner Seite Stadtteilportal.... sucht, gelangt er auf "Billig Laden mit der Adresse "stadtteilportal-garath-hellerhof.de.

+++So wird das wahre und bekannte Stadtteilportal genutzt, um Werbung zu betreiben.

Im unteren Teil der Werbeseite ist nun Copyright © 2018 www.stadtteilportal-garath-hellerhof.de . Powered by
www.stadtteilportal-garath-hellerhof.de zu lesen. Jeder fragt mich, ob ich mit dem Stadtteilportal Werbung betreibe. Sowohl Domain-Grabbler - als auch den heutigen "Besitzer" meines Namens habe ich per Kontakt-Seite angeschrieben. Ich habe gebeten den Namen "Stadtteilportal-Garath-Hellerhof nicht mehr zu verwenden, da er nicht mit Werbung zu tun hat, sondern - wie der Name bereits ausdrückt - ein Stadtteilportal ist, welchen sogar bei der Stadt Düsseldorf und vielen anderen Werken verewigt ist.

Eine Antwort habe ich nicht erhalten. +++Nun meine Frage: Was kann ich dagegen tun, das eine Internetadresse meinen Namen weiternutzt? Wo gibt es eine Beschwerdestelle (bei google? Denic?)
+++
Liebe Grüße
Peter Ries
Redaktion Stadtteilportal-Garath-Hellerhof
+++ PS: Wenn man bei google "Stadtteilportal-Garath-Hellerhof sucht, kommt man auf über 1000 Einträge von Artikeln, die ich unter diesem Namen veröffentlicht habe.
Wichtig: Die Internetseite: www.stadtteilportal-garath-hellerhof.de verkauft Waren. Es gibt kein Impressum, keine Steuernummer und keine AGB. Darüber hinaus werden m. E. die Dateschutzrichtlinien – u. a. duch Weglassen wichtiger Informationen usw. nicht eingehalten. Auch fehlen widerrufsbelehrungen uvm. Da dürfte sich ein Anwalt richtig austoben.
R
Ronny 04.12.2017, 16:13 Uhr
Alcohol Marken
Hallo,



Ich bin dabei eine app zu entwickeln die den Schwerpunkt Rezepte hat. So bin ich jetzt bei Cocktail Rezepte angekommen und auch auf zutaten die eigentlich direkt eine geschützte marke sind.
Darf ich die Namen wie zum beispiel ‚Baileys oder Frangelico‘ in mein rezept verwenden?
E
Emilie 03.12.2017, 19:32 Uhr
Parfumzwillinge
Hallo!
Ich habe eine Frage bezüglich der Legalität von Parfum Dupes. Grundsätzlich ist die "Nachahmung" von Parfums ja legal, solange kein Plagiat, also die eine Fälschung des Originals vorliegt.
Wenn ich also die Formel eines bekannten Parfums imitiere, aber ein anderes Fläschchen, einen anderen Namen usw. verwende verletze ich keine Rechte des intellektuellen Eigentums der Originalhersteller. Was ist aber, wenn auf der Website das Dupe mit dem Original verglichen wird ("also XY Nr.5 riecht wie Chanel"), ist das dann? Muss hierbei zwischen einem privaten Blog (-> Information) und einem Onlineshop (-> Gewinnerzielungsabsicht) unterschieden werden oder ist es in beiden Fällen illegal, da es die Eigentumsrechte der nachgeahmten Marken verletzt?
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
Beste Grüße
M
Melanie 09.10.2017, 15:42 Uhr
Geschützten Namen für Projekt benutzen?
Hallo, 12 Studenten wollen ein Projekt starten und es "Ubuntu" nennen. Innerhalb dieses Projekts wird eine Dokumentation in Südafrika gedreht, die den aktuellen Stand des Rassenkonflikts zeigen soll.
Allerdings gibt es da das Betriebssystem "Ubuntu", das ein Patent auf den Namen hat. Darf man also diesen Namen gar nicht benutzen? Gilt "Ubuntu United" dann als anderer Name oder fällt das Patent da auch drauf?
R
Roland Kopp-Wichmann 11.09.2017, 11:54 Uhr
Darf ich Interviews mit mir mit dem Zeitschriftentitel verlinken?
Hallo,
ich werde regelmäßig von Zeitungen und Zeitschriften interviewt. Manchmal stelle ich den Download des Artikels als PDF zur Verfügung und gebe das im Footer meines Blogs an.
Jetzt bekomme ich eine "Abmahnung" im Namen der ZEIT, dass ich das nicht dürfte.
Im Footer meines Blogs können Sie sehen, wie ich das gemacht habe: www,persoenlichkeits-blog.de
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
V
Victor Böhm 18.07.2017, 16:50 Uhr
Hinweis, dass das identische Produkte auch unter verschiedenen Namen im Handel sind
Hallo und guten Tag,
ein Konkurrent verkauft die gleichen Produkte des selben Herstellers wie wir. Er hat sich einen Namen für das Produkt schützen lassen. Ist es für uns erlaubt im Onlineshop sinngemäß zu schreiben, dass unser Produkt des Herstellers, identisch ist mit dem Produkt des Konkurrenten ist und vom selben Hersteller stammt? Was meinen Sie?
Vielen Dank.
d
dANI 16.06.2017, 18:29 Uhr
Fallschirmleine
Es werden zur Zeit Abmahnungen vom Händler
Paracord.kaufen ek über Anwalt Birk verschickt.
lg
T
Tim Voigt 08.06.2017, 12:46 Uhr
Markennamen in einem kommerziellen Video verwenden
Hallo,



ich wollte mal nachfragen wie es bei einem Video aussieht. Ich habe einen kurzen Trailer für einen Personal Trainer gemacht, bei dem es um Zumba geht.


Ist e´s nun erlaubt Zumba textlich in diesem Video einzusetzten sprich - "Trainername present Zumba Workout oder etwas in der richtung.

Muss man das kennzeichnen oder darf man das einfach so verwenden?
Lg Tim
a
a Friend 12.12.2016, 22:23 Uhr
Privater Gebrauch von Firmenlogos
Hallo, ich habe mal eine ganz konkrete Frage an einen Rechtsanwalt der sich mit Urheberrecht auskennt.

Ein bekannter hat sich auf ein tuch ein Firmenlogo machen lassen und postet unter anderem damit bilder auf Intergram. Er hat dieses Tuch nur für sich gemacht und handelt nicht damit. Ist das legal was er da macht? Könnte das US Unternehmen ihn für die Bilder irgendwie belangen? Die bilder und das was darauf zu sehen ist, ist in keinster weise schlecht für das Firmenlogo oder versucht das Unternehmen schlecht zu machen, ganz im Gegenteil auf dem Bild sind u. a. Produkte des US Unternehmens zu sehen.
Es wäre hilfreich, wenn mir jemand etwas zu dieser Sachlage sagen könnte. Vielen Dank im Voraus.
L
Lucas 22.10.2016, 22:44 Uhr
wenn man bei ebay KEINEN Fehler macht
sieht das so aus: (Rückmeldung von ebay) Guten Tag c....shop,
Sie haben am 05. Oktober 2016 eBay eingeschaltet (Fallnummer: 88888888). Ihr Käufer "blablabla" hat angegeben, dass der Artikel in einer falschen Größe geliefert wurde.
Wir haben den Antrag auf Käuferschutz zu Gunsten Ihres Käufers entschieden, da es technisch nicht anderweitig möglich ist. Die Rückerstattung über 11,00 € wird jetzt veranlaßt.
Sie erhalten aus diesem Grund einen Verkäufermangel, obwohl Sie keinen Fehler gemacht haben, das tut uns sehr leid.
Sie haben die Möglichkeit gegen diesen Mangel Einspruch einzulegen, indem Sie uns separat kontaktieren.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte unseren kostenlosen Rückruf-Service:

ocsnext.ebay.de/s/cusr?query=2855&doain=CSmail&fromeBP_callback.
Wir sind täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen

Peter Graf
eBay-Kundenservice.
Einer von vielen dummdreisten ebaykunden der durch eine grundlose Beschwerde Recht bekam. Kunde hatte behauptet der Artikel wurde in falscher Größe geliefert (konnte nicht sein, da wir diese Größe XXL nur noch einmal vorrätig hatten) und wollte Nachlieferung
und Rücksendeschein.
Ich antwortet dem Kunden das die Größe XXL richtig verschickt wurde und eine Nachlieferung nicht mehr möglich wäre, er aber den Artikel behalten kann (die Rücksendekosten hätte ich in dem Fall übernehmen müssen, da der Käufer behauptet hatte der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab) und er den Gesamtbetrag über PayPal zurück erhält. Wollte den Betrag anschließend über Pingpong an den Kunden zurückerstatten .....
und siehe da........ war doch mein Pingpongkonto auch schon gesperrt, konnte nicht mal die Rückerstattung an den Käufer veranlassen. Und weil ich denen aus gutem Grund nicht über den Weg traue belasse ich grundsätzlich nicht auch nur 1 Cent Guthaben auf meinem paypalkonto, .
Jedenfalls, der 100% positive Käufer konnte den Artikel behalten und der Gesamtbetrag wurde ihm auch zurückerstattet. Dummdreistigkeiten von Käufern erlangen bei ebay mittlerweile immer mehr Oberwasser, deshalb sage ich auch, ENDE und weg. Kaufen bei ebayramschpaltz schon lange Jahre nicht mehr und Verkauf auch nicht mehr. Ich leg mir ne schicke Imbissbude zu und spül den ganzen Onlinescheiß samt PC und Telefon ins Klo !!!!! Das Handy hab ich ohnehin schon lange abgeschafft, schließlich würde ich nicht mal meinen Hund alle paar Minuten an- oder zurückpfeifen !!!!!

Wünsche allen weiterhin viel Erfolg
M
Martin 18.10.2016, 23:05 Uhr
Wettbewerber versucht Händler die Nutzung des Markennamens zu verbieten
Folgender Fall. 

Händler ICH betreibt Onlineshop und Verkauft Produkt X unter den Markennamen, unter diesem dieses auch hergestellt wird - nennen wir es mal ABC ... die Firma welche ABC herstellt hat den Verkauf und Nutzung von Namen und Bilder erlaubt - der Verkauf läuft seit 2008 unter den Namen ABC.  Nun kommt ein Wettbewerber und klaut die Idee und fertigt ein vergleichbares Produkt an und gibt seiner Firma den Namen ABCD und lässt sich 2015 den Namen als Unionsmarke schützen.  Nun versucht Firma ABCD die Nutzung des Markennamen ABC zu unterbinden - aber wendet sich nicht an den Hersteller und Rechteinhaber, sonder an MICH als Wiederverkäufern und lässt über einen Anwalt fragen, was mich berechtigt den Namen zu führen ... 

wie soll man hier reagieren ? Kann die Firma ABCD mir überhaupt etwas wollen ?? 

für einen Tipp wäre ich dankbar ... 
W
Wolfgang Maus 17.08.2016, 15:22 Uhr
Verwendung von Firmen-Name
Darf eine fremde Firma unter dem Suchbegriff des Namens einer Firma auf deren Insolvenz hinweisen und dann auf die eigene Website lotsen um Kunden zu akquirieren?
F
Felix Bastian 10.08.2016, 11:23 Uhr
Produkte für den Einsatz geschützer Verfahren
Guten Tag,












wir erstellen z.Z. einen neuen Produktfächer über unser Produktportfolio.
Darunter verweisen wir auf verschieden Verfahren, für die unsere Produkte geeignet sind. Dürfen wir in solch einem Fall auf die geschützen Marken / Verfahren verweisen? Benötigen wir hierfür eine Genehmigung des Markeninhabers? Ein Beispiel: Unser Trennmittel ist geeignet für das "Vacurale Gießverfahren". Das Wort Vacural ist geschützt und das Verfahren patentiert.
C
Christian 23.06.2016, 18:47 Uhr
Verwendung von Markennahmen dessen Produkte man als Affiliate bewirbt
Hallo, wie sieht es beispielsweise folgendermaßen aus. Ich bin als Affiliate tätig und bewerbe Produkte. Darf ich den Markennamen des Produkts zur Bewerbung im <title> marke </title> nutzen?


Und kann ich die Marke als Url Anbindung nutzen? domain.de/produkte-der-marke..?
B
B. Breuer 24.05.2016, 23:27 Uhr
Wortmarke in facebook-DIY-Gruppe benutzen?
Hallo, wir haben mehrere Gruppen, die dazu dienen, Anleitungen und selbstgemachte Werke (Halsbänder, Leinen etc für Tiere) aus dem beliebtem Material "Paracord" bzw "Parachute Cord" zu zeigen und Anfängern beim Flechten Hilfestellung zu leisten.

Nun kam die Diskussion suf, dass der Name "Paracord" geschützt sei und er deshalb nirgends mehr auftauchen dürfe, da sonst eine Abmahnung drohe.

Ist das korrekt? Immerhin geht es hier doch ausschließlich um die Verwendung, Benutzung und Handhabung eben dieses Materials!

Vielfn Dank für Ihre Hilfe.
S
Samira Weiß 24.11.2015, 14:26 Uhr
Frau
Wie sieht es aus mit der Verwendung der Logos auf der eigenen geschäftlichen Website, wenn man bei den Unternehmen zuvor eine Spende geleistet hat und dies nun auf seiner Website als "soziales Engagement" aufführen will?
Ist das verboten?
Vielen Dank für eine Antwort.
T
Tanja 10.10.2015, 22:22 Uhr
Markennamen bei studentischer Umfrage verwenden
Ich möchte eine online Umfrage über Kundenzufriedenheit im Luftverkehr durchführen. Ist es erlaubt gezielt Fragen zu speziellen Fluggesellschaften zu stellen?? Nach dem Motto: Wie schätzen Sie den Service an Bord der Gesellschaft XYZ ein? etc...
J
Julia 30.09.2015, 22:10 Uhr
Darf man einen geschützten Namen als Bandnamen benutzen?
Ich hätte da mal ne Frage.
Letzten hab ich eine Band entdeckt, die sich Graceland nennt. Graceland ist definitiv ein geschützter Markenname. Den Namen kann man in der URL ihrer Homepage finden, siehe hier: http://graceland-music.de/wp/ . Ist das schon verboten?
S
Stefan 25.05.2015, 14:33 Uhr
Software
Ich habe eine eigene Software welche mit einer anderen Zusammenarbeitet. Darf ich auf meiner Website unter Nennung der anderen Software wie zum Beispiel - "Shopsystem für SAP-XYZ" - meine Software/Dienstleistung bewerben?
M
Müller 28.04.2015, 08:48 Uhr
Referenzen im Produktportfolio
Hallo,

Ich gestalte derzeit ein Produktportfolio, welches nicht auf meiner Webseite dargestellt wird, sondern welches ich an potentielle Kunden schicken möchte. Hier würde ich gerne die Firmen beschreiben, für welche ich bereits tätig war. Darf ich dies ohne weiteres machen oder ist auch hier Vorsicht geboten. Ich habe einen Limousinenservice.

Vielen Dank
S
SIB Ter 25.01.2015, 19:36 Uhr
Marken als Referenz nennen
Hallo,

darf ich Marken in meiner Werbung als Referenz nennen?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen

Terzi
T
Timo L 21.01.2015, 09:17 Uhr
Private Nutzung einer Marke
Hallo,

ich wollte gerad einen privaten Blog über meine beiden Hobbies schreiben (die ich miteinander verbinde) und muss nun feststellen, dass es hierzu einen Wortmarke gibt. Die Wortmarke besteht aus Tierbezeichnung und Hobbybezeichnung. Darf ich nun diese Wortkombination "Tier-Hobby" überhaupt in meinem Blog schreiben?
B
Bjørn 18.12.2014, 18:22 Uhr
?
Eigentlich ist es zum Teil sehr konträr, den die Verwendung kann auch den Umsatz, sprich den Vertrieb eines Produktes (welches die Marke sein kann) nachhaltig im Verkauf beeinflussen. Sprich durch Verwendung werden mehr Produkte X verkauft. Gibt es hierzu betreffende Rechtssprechungen die vielleicht affiliate Webseiten etwas differenzieren zur gezielten Marken-Ausnutzung von Mitbewerbern ?
J
John Wegener 12.11.2014, 20:47 Uhr
markennamenblog ala iphoneblog.de
hallo,

wie sieht es denn bei blogs aus, die mit ihren redaktionellen Inhalten, Kunden der Marke Informationen rund um Marke, Produkte und damit zusammenhängende Dienstleistungen informiert? Letztlich soll der Blog SO interessant sein, dass viele Zugriffe stattfinden und interessant für AdSense o. ä . wird.

Kann man wie bei iphoneblog.de so ohne weiteres markenname-blog.de

nutzen?
F
Frank Ehrlich 24.07.2014, 13:04 Uhr
Markenname auf Facebook verwenden?
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich wurde vorher auf Facebook angeschrieben das ich den namen meiner Gemeinschaftsseite sofort äner soll da diese einen geschützten Namen verwendet.

Meine Seite nennt sich ULmerle und ist eine reine Hobbyseite auf welcher ich meine selbsterstellten Fotos veröffentliche.
Meine Seite ist nur zum Spaß und ohne kommerzielles Interesse.

muss ich also den namen ULmerle (geschützt ist der Name ulmerle) abändern?

Ich würde mich über eine Nachricht riesig freuen da ich gerade sehr verunsichert bin...

Mit freundlichen Grüßen
Frank Ehrlich
D
David 06.07.2014, 22:16 Uhr
Geschützte wortmarke als URL
Es geht um eine URL die das Wort "Fotobox" beinhaltet.

Das Produkt (Fotobox) das verkauft wird trägt aber einen anderen Namen.

Aber der Name FotoBox ist als Wortmarke geschützt.

Ist dies nun zulässig wenn man sein Produkt als fotobox auf der Homepage umschreibt und die dann auch in der URL einfügt?

Beste Grüße David
D
Daniel 04.02.2014, 16:05 Uhr
Frage bezüglich des Markenrechts
Ich habe Ihren Artikel mit großem Interesse gelesen und würde mich gerne mal über folgenden Sachverhalt erkundigen:

Ich gehe davon aus, dass die Namen von Bundesliga Vereinen auch als Marken registriert und entsprechend geschützt sind.

Inwiefern kann ich diese dann auf einer kommerziellen Internetseite nutzen?

Das ich die Seite nicht FC Bayern München.de nennen kann, habe ich bereits verstanden.

Ich versuche das einmal an folgendem Beispiel deutlich zu machen:

Die Seite hieße fussball.de und auf der Seite würden Neuigkeiten zu allen Fussballmannschaften mit entsprechenden Werbeanzeigen erscheinen, wobei die Namen der Fussballvereine voll ausgeschrieben wären.

Würde dies bereits einen Verstoß darstellen?

Schöne Grüße und vielen Dank für den ansonsten sehr aufschlussreichen Artikel
K
KS 26.01.2014, 15:31 Uhr
Verwendung von Markennamen zum Vertrieb virtueller Güter
Hallo,

darf ich Markennamen Logos und Nachbildungen z.b. aktueller Automodelle in einer virtuellen Welt zu kommerziellen Zwecken benutzen wenn ich diese Nachbildungen (Modelle) selbst hergestellt habe?

MfG
KS
M
M.P. 27.11.2013, 15:17 Uhr
Eilt! Weiterverwendung eines Markenartikels
(M)eine Frage bleibt in dem Artikel leider unbeantwortet:

In einem Shop, in dem eindeutig (und ausschließlich) hand- und selbstgemachte Produkte verkauft werden, wurde ein Artikel mit einer Marke beworben, von der ein Stoffmuster im verkauften Artikel Verwendung gefunden hat. Die Marke wurde in einer Attributliste eingereiht, es war also eindeutig zu erkennen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt der Marke handelte.

Hier geht die Anwaltskanzlei, die eine Abmahnung geschickt hat, trotzdem von einer "markenmäßigen Verwendung" aus.

Mein Menschenverstand geht davon aus, dass das ziemlich abwegig ist und auch vor Gericht scheitern muss. Die Frage ist allerdings, ob mein Menschenverstand hier "gesund" ist...
A
Alex 14.07.2013, 14:42 Uhr
Markenparfüm!
Guten Tag,

es gibt im Internet zahlreiche Parfüm Dupes. Darf ich als Shopbetreiber darauf Hinweisen, dass das Parfüm X dem Parfüm Y eines Markenherstellers nachempfunden oder ähnlich ist?

Vielen Dank im Voraus.

Liebe Grüße
Alex
M
Michael 21.05.2013, 13:36 Uhr
Metatags Amazon
Wenn ich bei Amazon in der Suche meinen Firmennamen eingebe, dann kommen die Identischen Produkte von meinem Mitbewerber.

Darf der das ... ? Ist das ausreichend um eine Unterlassung zu fordern ?

Gruß Michael
T
Tom 04.01.2013, 15:10 Uhr
Was genau bedeutet redaktionell?
Hallo Herr Barth,

wie wäre es jedoch, wenn eine Webseite einen redaktionellen und einen gewerblichen Teil besitzt? Die Webseite also in einem Blogbereich über eine Marke schreibt, auf einer anderen Unterseite der Webseite jedoch auf andere Produkte verweist?

Schöne Grüße,
Tom
D
Dennis 16.12.2010, 09:36 Uhr
rein private Webseite ?
Sehr interessanter Artikel, *lob*

Sie schreiben:

>> "Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen."

gilt das auch für:
- „Meta-Tags“
- „Weiß-auf-Weiß-Schrift“
- „Marke im Pfad (URL) einer Webseite“
?

Darf ich also auf einer rein privaten Webseite (kein kommerzielles Interesse) z.B. Diskussionsforum,
in den obigen 3 Punkten Markennamen nennen ?

über eine Klarstellung würde ich mich freuen.

Danke.

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