Darf man das? Zur Verwendung von fremden Markennamen auf Internetseiten
Die Nutzung von Marken ist eine sehr diffizile Angelegenheit - denn grds. ist dies nur dem Markeninhaber vorbehalten. Darf ich als Händler fremde Markennamen auf meiner Homepage verwenden? Und wenn ja: Was ist dabei zu beachten? Wir haben uns die Rechtsprechung hierzu mal angesehen und geben einige Praxistipps.
Grundsätzlich kann der Inhaber einer Marke kann nach § 14 Abs. 2, Abs. 4 und Abs. 5 MarkenG vom unberechtigten Verwender Unterlassung der Markennutzung verlangen, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- ein mit der Marke identisches oder ähnliches Zeichen wird
- durch einen Dritten
- ohne Zustimmung
- im geschäftlichen Verkehr
- markenmäßig verwendet
Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen.
Knackpunkt ist die „markenmäßige Verwendung“ eines Zeichens. Nach dem BGH (vgl. Urteil vom 25.01.2007, Az. I ZR 22/04) liegt diese vor, wenn die Bezeichnung „im Rahmen des Produktabsatzes jedenfalls auch der Unterscheidung der Ware eines Unternehmens von denen anderer dient“ (sogenannte Herkunftsfunktion).
Nach dem EuGH ist entscheidend, „ob die Marke zur Unterscheidung von Waren oder Dienstleistungen als solchen eines bestimmten Unternehmens, also als Marke, benutzt wird, oder ob die Benutzung zu anderen Zwecken erfolgt“ (Urteil vom 23.02.1999, Rs. C-63/97).
Liegt keine markenmäßige Verwendung vor, wird oftmals von einer erlaubten bloßen Markennennung gesprochen. Was nun im Einzelfall als „markenmäßige Verwendung“ einzustufen ist, war bereits mehrfach Gegenstand von Gerichtsentscheidungen. Diese werden im Folgenden kurz zusammengefasst, um anschließend einen Leitfaden zu entwickeln wie fremde Marken auf einer geschäftlichen Internetseite genutzt werden dürfen.
I. Ausgewählte Gerichtsentscheidungen
1. „Meta-Tags“ und „Weiß-auf-Weiß-Schrift“ (BGH Urteil vom 8.2.2007, Az. I ZR 77/04)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine fremde Marke (die keinen beschreibenden Inhalt hat) nicht in den sogenannten Meta-Tags einer Webseite verwendet werden darf. Auch darf eine fremde Marke nicht in weißer Schrift auf weißem Grund abgebildet werden. Beides verstoße gegen § 14 Abs. 2 und 5 MarkenG. Zwar nimmt ein normaler Internetnutzer die Meta-Tags beziehungsweise die weiße Schrift gar nicht war; eine kennzeichenmäßige Benutzung liegt dennoch vor, da der BGH davon ausging, dass es durch das Verwenden der fremden Marke zu einer Beeinflussung des Suchmaschinenrankings gekommen war. Der suchende Internetnutzer wurde also bei einer Suche nach der fremden Marke auf die Internetseite der Beklagten gelockt.
In diesem Beitrag haben wir uns mit Meta-Tags und Markenrecht nochmal genauer auseinandergesetzt.
2. „Power-Ball“-Entscheidung(BGH Urteil vom 04.02.2010, Az. I ZR 51/08)
Die Beklagte verkaufte auf ihrer Internetseite einen Ball zum Training der Hand und des Armes und bezeichnete diesen als „RotaDyn Fitness-Ball“. Die Klägerin ist Inhaberin der Marke Powerball und vertreibt unter dieser Bezeichnung ein ähnliches Fitnessgerät. Die Angebotsseite der Beklagten war so ausgestaltet, dass sowohl im Titel der Seite als auch in der Nähe der Navigation das Wort „Powerball“ sowie „power ball“ eingebunden war. Dies hatte zur Folge, dass bei einer internen Suche auf der Seite der Beklagten nach „Powerball“ der „RotaDyn Fitness-Ball“ als Produkt gefunden wurde. Außerdem wurde die Produktseite der Beklagten bei einer Google-Suche nach „power ball“ an der zweiten Position aufgeführt. Darin hat der BGH wiederum eine Markenrechtsverletzung gesehen, da das Ranking bei Google beeinflusst worden ein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG vorliege. Der BGH führt dazu aus:
„Für eine markenmäßige Verwendung reicht es, dass ein als Suchwort verwendetes Zeichen dazu benutzt wird, das Ergebnis des Auswahlverfahrens in der Trefferliste einer Internetsuchmaschine zu beeinflussen und den Nutzer zu der Internetseite des Verwenders zu führen“
Einen ähnlichen Fall hatte der BGH bereits am 07.10.2009 (Az. I ZR 109/06) zu entscheiden. Dort hatte ein Webseitenbetreiber durch Aufnahme einer Marke in Titel und Seiteninhalt gute Rankingergebnisse bei Eingabe dieser Marke erzielt. Dies wurde nicht mehr als beschreibende Angabe, sondern als Herkunftshinweis eingestuft und somit im Ergebnis ebenfalls ein Verstoß angenommen.
3. Marke im Pfad (URL) einer Webseite
Das OLG Hamburg (Beschluss vom 02.03.2010, Az.:5 W 17/10), hat entschieden, dass ein markenrechtlicher Verstoß (gegen §§ 5 II, 15 II, IV MarkenG) auch dann vorliegt, wenn ein Dritter den Firmennamen eines anderen in einer URL seiner Webseite verwendet oder den Firmennamen im Titel der Webseite verwendet, da dann der Anschein erweckt werde, dass die Firmeninhaberin diese Webseite führe.
4. "Verlinkung“
Durch die bloße Verlinkung einer anderen – markenrechtlich geschützten – Webseite wird kein Verstoß gegen § 14 Abs. 2 MarkenG begründet. In diesem Falle fehlt es an einer „markenmäßigen Verwendung“. Das Gericht führt dazu aus:
"Eine solche markenmäßige Verwendung fehlt, soweit das Drittzeichen nicht als Herkunftshinweis eingesetzt wird, sondern nur rein dekorativ, redaktionell, vergleichend oder unter Bezugnahme auf fremde Waren benutzt wird [...]."
Details zu dieser Entscheidung finden Sie hier.
5. Markenbestandteil im „Body-Teil“ einer Internetseite
Das OLG Jena (Urteil vom 8.4.2009, Az. 2 U 901/08) hat entschieden, dass die Verwendung eines Markenbestandteiles im sogenannten Body-Bereich einer Webseite keine markenmäßige Benutzung darstellt. In diesem Teil der Webseite werden lediglich die sichtbaren Seiteninhalte wie Texte und Bilder – unter Verwendung bestimmter Formatierungsangaben – abgelegt. Es besteht also kein Unterschied zu einem normalen redaktionellen bzw. meinungsbildenden Text.
6. Hinweis auf Abmahnung (Beschluss des OLG Frankfurt a. M. vom 03.03.2009 - 6 W 29/09)
Die Nennung einer Marke X auf einer Internetseite verbunden mit dem Hinweis, dass der Markeninhaber X an einer Abmahnung beteiligt war, stellt keinen Markenrechtsverstoß gegen §§ 14 oder 15 MarkenG dar wenn klar ist, dass es sich nicht um das Produkt X dreht, sondern lediglich von der Abmahnung berichtet wird. Allerdings ist hier Vorsicht geboten, da öffentliche Äußerungen eines Unternehmens über eine Abmahnung durch einen Konkurrenten unter Umständen wettbewerbswidrig sein können.
7. „Dildoparty“ (LG Hamburg, Urteil vom 15. 7. 2010 - 315 O 70/10 (nicht rechtskräftig))
Die Beklagte bewarb auf ihrer Internetseite Veranstaltungen als „Dildoparties“. Dagegen wollte die Klägerin vorgehen und es als Inhaberin der Gemeinschaftsmarke „Dildoparty“ verbieten, dass die Beklagte das entsprechende Wort verwenden darf. Dem ist das Landgericht Hamburg nicht gefolgt: Es liege keine kennzeichenmäßige Benutzung der Marke vor, da die angesprochenen Verkehrskreise das Zeichen nicht als Herkunftshinweis verstünden, sondern lediglich als beschreibende Angabe.
II. Grundsätze
1. Das darf man nicht: Verbotene Benutzung von Marken
1. Meta-Tags / Weiße Schrift auf weißem Grund
Problematisch ist die Verwendung von Markennamen in Meta-Tags sowie in einem weißen Text auf weißem Grund einer Internetseite. Dadurch wird (zumindest versucht) unter Ausnutzung der fremden Marke ein besseres Ranking in Suchmaschinen zu erzielen.
2. Ranking-Beeinflussung
Wird durch die Kombination einer Marke im Titel sowie im Textteil ein gutes Ranking erreicht und auf dieser Seite dann aber auf ein Konkurrenzprodukt verwiesen oder sogar direkt verkauft, stellt dies einen markenrechtlichen Verstoß dar.
3. Marke in URL
Auch die Benutzung einer Marke in einer URL führt zu markenrechtlichen Ansprüchen des Markeninhabers. Zwar wurde bisher nur für einen Firmennamen und nicht für eine Marke entschieden, dass dieser nicht in einer Webseitenadresse (URL) verwendet werden dürfe. Diese Entscheidung ist aber auch auf eine geschützte Marke zu übertragen: Da die URL immer eine kennzeichenrechtliche Funktion erfüllt und daher den Anschein beim Internetnutzer erweckt, dass der Markeninhaber die Markennutzung zumindest autorisiert hat, steht immer eine Verwechslungsgefahr im Raum.
2. Das darf man: Erlaubte Verwendung von Marken
Fremde Marken dürfen immer dann verwendet werden, wenn sie nicht als Herkunftshinweis eingesetzt werden. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Marke
- rein dekorativ
- redaktionell oder
- vergleichend
eingesetzt wird.
III. Fazit
Problematisch ist die Nutzung einer fremden Marke immer dann, wenn diese – oftmals durch eine verbesserte Position in Google & Co. – dazu genutzt wird den eigenen Absatz anzukurbeln. Kein Verstoß wird begangen, wenn die fremde Marke nicht als Herkunftshinweis missbraucht wird, sondern lediglich rein beschreibend genutzt wird. Klar ist jedenfalls eines: Vor Verwendung geschützter Markenzeichen sollte unbedingt Rechtsrat eingeholt werden.
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44 Kommentare
ich möchte gerne Skulpturen eines Sportwagenherstellers aus Beton, Keramik, etc. gießen, diese dann künstlerisch gestalten und verkaufen.
Auf was muss ich achten im Allgemeinen und bei der Beschreibung?
Danke im Voraus.
darf ich auf meiner Webseite / Webkatalog zu meinen Duftzwilling-Angebote einen Bezug zum Originalduft mit Markennamen nennen? Also in etwa so, dass ich z.B. ein Attribut zu meinem Produkt hinzufüge, welches z.B. "Ähnlich wie" oder "Riecht wie" benannt wird und ich dann dort den original Markenname des Original Parfumes hinterlege. Leider konnte ich diesbezüglich keine Informationen im Netz finden. Vielen Dank
ich habe meine Marke „Schwabachliebe“ schützen lassen. Wir verkaufen hier im schönen Schwabach besondere Geschenke, die mit unserem goldenen Logo veredelt sind.
In der Google-Suche tauchen seit kurzer Zeit unter unseren Beiträgen verstärkt einschlägige Seiten auf, in deren Text das Wort schwabachliebe auftaucht. Wie kann man das unterbinden, bzw. sperren lassen, damit mein Markenname gar nicht erst eingefügt werden kann?
Für einen Rechtsstreit fehlt mir wegen der Corona-Lage schlichtweg das Geld...
Unser Fall, wir sind direkt "neben Mediamarkt", dürfen wir dies bei der Adresse schreiben ? Danke für ihr Feedback ! Beste Grüße Michael Hirsch
Darf ich als Händler eine selbst hergestellte Galliumlegierung bewerben mit der Aussage: 1) "Im Vergleich zu Galinstan besteht unsere Gallium-Indium-Zinn-Legierung
aus 62% Ga, 22% In, 16% Sn." oder gar 2) "Ähnlich der Galliumlegierung mit dem Markennamen Galinstan besteht unsere Gallium-Indium-Zinn-Legierung
aus 62% Ga, 22% In, 16% Sn."?
Ist die Diktion (ABC GmbH, vormals XYZ Gruppe) hinreichend redaktionell oder besteht die Gefahr einer Markenrechtsverletzung?
Wie sieht es hier aus.
Unser Unternehmen ist ein geschütztes Markenzeichen, auch das Logo gehört dazu.
+++
Ich musste aus technischen Gründen meine Domain "www.stadtteilportal-garath hellerhof.de erst löschen. +++ Als ich sie wieder anmelden wollte, war sie bereits von einem "Domain Grabbler" übernommen worden.
+++Offensichtlich hat er sie nun verkauft. Jetzt wirbt ein Unternehmen (ohne AGB, Impressum, Steuernummer) mit dem Namen, den ich als Dachmarke (Banner) seit 2016 auf meiner Seite habe - nämlich "garath-online.de - "Stadtteilportal Garath Hellerhof"
+++Wenn also jemand nach meiner Seite Stadtteilportal.... sucht, gelangt er auf "Billig Laden mit der Adresse "stadtteilportal-garath-hellerhof.de.
+++So wird das wahre und bekannte Stadtteilportal genutzt, um Werbung zu betreiben.
Im unteren Teil der Werbeseite ist nun Copyright © 2018 www.stadtteilportal-garath-hellerhof.de . Powered by
www.stadtteilportal-garath-hellerhof.de zu lesen. Jeder fragt mich, ob ich mit dem Stadtteilportal Werbung betreibe. Sowohl Domain-Grabbler - als auch den heutigen "Besitzer" meines Namens habe ich per Kontakt-Seite angeschrieben. Ich habe gebeten den Namen "Stadtteilportal-Garath-Hellerhof nicht mehr zu verwenden, da er nicht mit Werbung zu tun hat, sondern - wie der Name bereits ausdrückt - ein Stadtteilportal ist, welchen sogar bei der Stadt Düsseldorf und vielen anderen Werken verewigt ist.
Eine Antwort habe ich nicht erhalten. +++Nun meine Frage: Was kann ich dagegen tun, das eine Internetadresse meinen Namen weiternutzt? Wo gibt es eine Beschwerdestelle (bei google? Denic?)
+++
Liebe Grüße
Peter Ries
Redaktion Stadtteilportal-Garath-Hellerhof
+++ PS: Wenn man bei google "Stadtteilportal-Garath-Hellerhof sucht, kommt man auf über 1000 Einträge von Artikeln, die ich unter diesem Namen veröffentlicht habe.
Wichtig: Die Internetseite: www.stadtteilportal-garath-hellerhof.de verkauft Waren. Es gibt kein Impressum, keine Steuernummer und keine AGB. Darüber hinaus werden m. E. die Dateschutzrichtlinien – u. a. duch Weglassen wichtiger Informationen usw. nicht eingehalten. Auch fehlen widerrufsbelehrungen uvm. Da dürfte sich ein Anwalt richtig austoben.
Ich bin dabei eine app zu entwickeln die den Schwerpunkt Rezepte hat. So bin ich jetzt bei Cocktail Rezepte angekommen und auch auf zutaten die eigentlich direkt eine geschützte marke sind.
Darf ich die Namen wie zum beispiel ‚Baileys oder Frangelico‘ in mein rezept verwenden?
Ich habe eine Frage bezüglich der Legalität von Parfum Dupes. Grundsätzlich ist die "Nachahmung" von Parfums ja legal, solange kein Plagiat, also die eine Fälschung des Originals vorliegt.
Wenn ich also die Formel eines bekannten Parfums imitiere, aber ein anderes Fläschchen, einen anderen Namen usw. verwende verletze ich keine Rechte des intellektuellen Eigentums der Originalhersteller. Was ist aber, wenn auf der Website das Dupe mit dem Original verglichen wird ("also XY Nr.5 riecht wie Chanel"), ist das dann? Muss hierbei zwischen einem privaten Blog (-> Information) und einem Onlineshop (-> Gewinnerzielungsabsicht) unterschieden werden oder ist es in beiden Fällen illegal, da es die Eigentumsrechte der nachgeahmten Marken verletzt?
Vielen Dank im Voraus für Antworten!
Beste Grüße
Allerdings gibt es da das Betriebssystem "Ubuntu", das ein Patent auf den Namen hat. Darf man also diesen Namen gar nicht benutzen? Gilt "Ubuntu United" dann als anderer Name oder fällt das Patent da auch drauf?
ich werde regelmäßig von Zeitungen und Zeitschriften interviewt. Manchmal stelle ich den Download des Artikels als PDF zur Verfügung und gebe das im Footer meines Blogs an.
Jetzt bekomme ich eine "Abmahnung" im Namen der ZEIT, dass ich das nicht dürfte.
Im Footer meines Blogs können Sie sehen, wie ich das gemacht habe: www,persoenlichkeits-blog.de
Für eine Auskunft wäre ich sehr dankbar.
ein Konkurrent verkauft die gleichen Produkte des selben Herstellers wie wir. Er hat sich einen Namen für das Produkt schützen lassen. Ist es für uns erlaubt im Onlineshop sinngemäß zu schreiben, dass unser Produkt des Herstellers, identisch ist mit dem Produkt des Konkurrenten ist und vom selben Hersteller stammt? Was meinen Sie?
Vielen Dank.
Paracord.kaufen ek über Anwalt Birk verschickt.
lg
ich wollte mal nachfragen wie es bei einem Video aussieht. Ich habe einen kurzen Trailer für einen Personal Trainer gemacht, bei dem es um Zumba geht.
Ist e´s nun erlaubt Zumba textlich in diesem Video einzusetzten sprich - "Trainername present Zumba Workout oder etwas in der richtung.
Muss man das kennzeichnen oder darf man das einfach so verwenden?
Lg Tim
Ein bekannter hat sich auf ein tuch ein Firmenlogo machen lassen und postet unter anderem damit bilder auf Intergram. Er hat dieses Tuch nur für sich gemacht und handelt nicht damit. Ist das legal was er da macht? Könnte das US Unternehmen ihn für die Bilder irgendwie belangen? Die bilder und das was darauf zu sehen ist, ist in keinster weise schlecht für das Firmenlogo oder versucht das Unternehmen schlecht zu machen, ganz im Gegenteil auf dem Bild sind u. a. Produkte des US Unternehmens zu sehen.
Es wäre hilfreich, wenn mir jemand etwas zu dieser Sachlage sagen könnte. Vielen Dank im Voraus.
Sie haben am 05. Oktober 2016 eBay eingeschaltet (Fallnummer: 88888888). Ihr Käufer "blablabla" hat angegeben, dass der Artikel in einer falschen Größe geliefert wurde.
Wir haben den Antrag auf Käuferschutz zu Gunsten Ihres Käufers entschieden, da es technisch nicht anderweitig möglich ist. Die Rückerstattung über 11,00 € wird jetzt veranlaßt.
Sie erhalten aus diesem Grund einen Verkäufermangel, obwohl Sie keinen Fehler gemacht haben, das tut uns sehr leid.
Sie haben die Möglichkeit gegen diesen Mangel Einspruch einzulegen, indem Sie uns separat kontaktieren.
Ihre Zufriedenheit liegt uns am Herzen. Bei weiteren Fragen nutzen Sie bitte unseren kostenlosen Rückruf-Service:
ocsnext.ebay.de/s/cusr?query=2855&doain=CSmail&fromeBP_callback.
Wir sind täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie da.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Graf
eBay-Kundenservice.
Einer von vielen dummdreisten ebaykunden der durch eine grundlose Beschwerde Recht bekam. Kunde hatte behauptet der Artikel wurde in falscher Größe geliefert (konnte nicht sein, da wir diese Größe XXL nur noch einmal vorrätig hatten) und wollte Nachlieferung
und Rücksendeschein.
Ich antwortet dem Kunden das die Größe XXL richtig verschickt wurde und eine Nachlieferung nicht mehr möglich wäre, er aber den Artikel behalten kann (die Rücksendekosten hätte ich in dem Fall übernehmen müssen, da der Käufer behauptet hatte der Artikel weicht erheblich von der Beschreibung ab) und er den Gesamtbetrag über PayPal zurück erhält. Wollte den Betrag anschließend über Pingpong an den Kunden zurückerstatten .....
und siehe da........ war doch mein Pingpongkonto auch schon gesperrt, konnte nicht mal die Rückerstattung an den Käufer veranlassen. Und weil ich denen aus gutem Grund nicht über den Weg traue belasse ich grundsätzlich nicht auch nur 1 Cent Guthaben auf meinem paypalkonto, .
Jedenfalls, der 100% positive Käufer konnte den Artikel behalten und der Gesamtbetrag wurde ihm auch zurückerstattet. Dummdreistigkeiten von Käufern erlangen bei ebay mittlerweile immer mehr Oberwasser, deshalb sage ich auch, ENDE und weg. Kaufen bei ebayramschpaltz schon lange Jahre nicht mehr und Verkauf auch nicht mehr. Ich leg mir ne schicke Imbissbude zu und spül den ganzen Onlinescheiß samt PC und Telefon ins Klo !!!!! Das Handy hab ich ohnehin schon lange abgeschafft, schließlich würde ich nicht mal meinen Hund alle paar Minuten an- oder zurückpfeifen !!!!!
Wünsche allen weiterhin viel Erfolg
Händler ICH betreibt Onlineshop und Verkauft Produkt X unter den Markennamen, unter diesem dieses auch hergestellt wird - nennen wir es mal ABC ... die Firma welche ABC herstellt hat den Verkauf und Nutzung von Namen und Bilder erlaubt - der Verkauf läuft seit 2008 unter den Namen ABC. Nun kommt ein Wettbewerber und klaut die Idee und fertigt ein vergleichbares Produkt an und gibt seiner Firma den Namen ABCD und lässt sich 2015 den Namen als Unionsmarke schützen. Nun versucht Firma ABCD die Nutzung des Markennamen ABC zu unterbinden - aber wendet sich nicht an den Hersteller und Rechteinhaber, sonder an MICH als Wiederverkäufern und lässt über einen Anwalt fragen, was mich berechtigt den Namen zu führen ...
wie soll man hier reagieren ? Kann die Firma ABCD mir überhaupt etwas wollen ??
für einen Tipp wäre ich dankbar ...
wir erstellen z.Z. einen neuen Produktfächer über unser Produktportfolio.
Darunter verweisen wir auf verschieden Verfahren, für die unsere Produkte geeignet sind. Dürfen wir in solch einem Fall auf die geschützen Marken / Verfahren verweisen? Benötigen wir hierfür eine Genehmigung des Markeninhabers? Ein Beispiel: Unser Trennmittel ist geeignet für das "Vacurale Gießverfahren". Das Wort Vacural ist geschützt und das Verfahren patentiert.
Und kann ich die Marke als Url Anbindung nutzen? domain.de/produkte-der-marke..?
Nun kam die Diskussion suf, dass der Name "Paracord" geschützt sei und er deshalb nirgends mehr auftauchen dürfe, da sonst eine Abmahnung drohe.
Ist das korrekt? Immerhin geht es hier doch ausschließlich um die Verwendung, Benutzung und Handhabung eben dieses Materials!
Vielfn Dank für Ihre Hilfe.
Ist das verboten?
Vielen Dank für eine Antwort.
Letzten hab ich eine Band entdeckt, die sich Graceland nennt. Graceland ist definitiv ein geschützter Markenname. Den Namen kann man in der URL ihrer Homepage finden, siehe hier: http://graceland-music.de/wp/ . Ist das schon verboten?
Ich gestalte derzeit ein Produktportfolio, welches nicht auf meiner Webseite dargestellt wird, sondern welches ich an potentielle Kunden schicken möchte. Hier würde ich gerne die Firmen beschreiben, für welche ich bereits tätig war. Darf ich dies ohne weiteres machen oder ist auch hier Vorsicht geboten. Ich habe einen Limousinenservice.
Vielen Dank
darf ich Marken in meiner Werbung als Referenz nennen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Terzi
ich wollte gerad einen privaten Blog über meine beiden Hobbies schreiben (die ich miteinander verbinde) und muss nun feststellen, dass es hierzu einen Wortmarke gibt. Die Wortmarke besteht aus Tierbezeichnung und Hobbybezeichnung. Darf ich nun diese Wortkombination "Tier-Hobby" überhaupt in meinem Blog schreiben?
wie sieht es denn bei blogs aus, die mit ihren redaktionellen Inhalten, Kunden der Marke Informationen rund um Marke, Produkte und damit zusammenhängende Dienstleistungen informiert? Letztlich soll der Blog SO interessant sein, dass viele Zugriffe stattfinden und interessant für AdSense o. ä . wird.
Kann man wie bei iphoneblog.de so ohne weiteres markenname-blog.de
nutzen?
ich wurde vorher auf Facebook angeschrieben das ich den namen meiner Gemeinschaftsseite sofort äner soll da diese einen geschützten Namen verwendet.
Meine Seite nennt sich ULmerle und ist eine reine Hobbyseite auf welcher ich meine selbsterstellten Fotos veröffentliche.
Meine Seite ist nur zum Spaß und ohne kommerzielles Interesse.
muss ich also den namen ULmerle (geschützt ist der Name ulmerle) abändern?
Ich würde mich über eine Nachricht riesig freuen da ich gerade sehr verunsichert bin...
Mit freundlichen Grüßen
Frank Ehrlich
Das Produkt (Fotobox) das verkauft wird trägt aber einen anderen Namen.
Aber der Name FotoBox ist als Wortmarke geschützt.
Ist dies nun zulässig wenn man sein Produkt als fotobox auf der Homepage umschreibt und die dann auch in der URL einfügt?
Beste Grüße David
Ich gehe davon aus, dass die Namen von Bundesliga Vereinen auch als Marken registriert und entsprechend geschützt sind.
Inwiefern kann ich diese dann auf einer kommerziellen Internetseite nutzen?
Das ich die Seite nicht FC Bayern München.de nennen kann, habe ich bereits verstanden.
Ich versuche das einmal an folgendem Beispiel deutlich zu machen:
Die Seite hieße fussball.de und auf der Seite würden Neuigkeiten zu allen Fussballmannschaften mit entsprechenden Werbeanzeigen erscheinen, wobei die Namen der Fussballvereine voll ausgeschrieben wären.
Würde dies bereits einen Verstoß darstellen?
Schöne Grüße und vielen Dank für den ansonsten sehr aufschlussreichen Artikel
darf ich Markennamen Logos und Nachbildungen z.b. aktueller Automodelle in einer virtuellen Welt zu kommerziellen Zwecken benutzen wenn ich diese Nachbildungen (Modelle) selbst hergestellt habe?
MfG
KS
In einem Shop, in dem eindeutig (und ausschließlich) hand- und selbstgemachte Produkte verkauft werden, wurde ein Artikel mit einer Marke beworben, von der ein Stoffmuster im verkauften Artikel Verwendung gefunden hat. Die Marke wurde in einer Attributliste eingereiht, es war also eindeutig zu erkennen, dass es sich nicht um ein Originalprodukt der Marke handelte.
Hier geht die Anwaltskanzlei, die eine Abmahnung geschickt hat, trotzdem von einer "markenmäßigen Verwendung" aus.
Mein Menschenverstand geht davon aus, dass das ziemlich abwegig ist und auch vor Gericht scheitern muss. Die Frage ist allerdings, ob mein Menschenverstand hier "gesund" ist...
es gibt im Internet zahlreiche Parfüm Dupes. Darf ich als Shopbetreiber darauf Hinweisen, dass das Parfüm X dem Parfüm Y eines Markenherstellers nachempfunden oder ähnlich ist?
Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Alex
Darf der das ... ? Ist das ausreichend um eine Unterlassung zu fordern ?
Gruß Michael
wie wäre es jedoch, wenn eine Webseite einen redaktionellen und einen gewerblichen Teil besitzt? Die Webseite also in einem Blogbereich über eine Marke schreibt, auf einer anderen Unterseite der Webseite jedoch auf andere Produkte verweist?
Schöne Grüße,
Tom
Sie schreiben:
>> "Bei einer rein privaten Verwendung einer Marke kann also niemals eine Verletzung vorliegen."
gilt das auch für:
- „Meta-Tags“
- „Weiß-auf-Weiß-Schrift“
- „Marke im Pfad (URL) einer Webseite“
?
Darf ich also auf einer rein privaten Webseite (kein kommerzielles Interesse) z.B. Diskussionsforum,
in den obigen 3 Punkten Markennamen nennen ?
über eine Klarstellung würde ich mich freuen.
Danke.