Urteil zu eBay: Kein Vertragsschluss bei Abbruch vor Erreichen des Mindestgebots

11.03.2014, 09:04 Uhr | Lesezeit: 2 min
von Mag. iur Christoph Engel
Urteil zu eBay: Kein Vertragsschluss bei Abbruch vor Erreichen des Mindestgebots

Laut einer älteren Entscheidung des Amtsgerichts Neuwied (Urt. v. 08.07.2013, Az. 42 C 430/13) kommt bei einer eBay-Aktion kein Kaufvertrag zustande, wenn der Anbieter das Angebot vorzeitig abbricht und dabei das Mindestgebot noch nicht erreicht wurde. Durch das Festlegen eines solchen Mindestpreises zeige der Verkäufer, dass er sich nicht an einen Kaufvertrag mit niedrigerem Preis binden wolle.

Inhaltsverzeichnis

Sachverhalt

Im konkreten Fall hatte der Verkäufer sein Motorrad bei eBay eingestellt, die Auktion dann aber wieder abgebrochen. Zu diesem Zeitpunkt war das festgelegte Mindestgebot noch nicht erreicht worden; der Bieter mit dem höchsten Gebot klagte jedoch auf Herausgabe des Motorrades auf Grundlage des Kaufvertrages, den er als durch sein Gebot geschlossen ansah.

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Das Urteil

Zu Unrecht, wie das AG Neuwied entschied. Da der Verkäufer ein Mindestgebot eingestellt hatte, habe er ausreichend deutlich gemacht, dass er grundsätzlich nicht an einem Verkauf zu einem geringeren Preis interessiert sei. Da die Auktion – aus welchem Grund auch immer – vor Erreichen dieses Mindestgebots abgebrochen wurde, sei ein Kaufvertrag nicht zustande gekommen. Eine Herausgabe des vom Kläger geforderten Motorrades scheide als mangels Rechtgrund aus.

Kommentar

Gerade zum Thema eBay-Fahrzeugverkäufe hat es schon öfter Urteile gegeben – zumeist ging es dabei darum, dass der Verkäufer nach Auktionsende nichts mehr von einem Kaufvertrag wissen wollte, da der Preis deutlich hinter seinen Erwartungen zurückblieb. Im vorliegenden Fall wollte sich der Verkäufer durch einen Mindestpreis vor bösen Überraschungen schützten; wie das Urteil zeigt, war diese Vorsichtsmaßnahme wirksam.

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