Urheber- und IT-Vertragsrecht

Urheber- und IT-Vertragsrecht

Vermutlich schon: Zur Urhebernennung bei Bildern im Internet

Die unberechtigte Verwendung von geschützten Bildern im Internet ist ein Dauerbrenner bei urheberrechtlichen Streitigkeiten. Der BGH hat den folgend dargestellten Sachverhalt genutzt, um eine grundsätzliche Rechtsfrage zu beantworten. Es geht um die Urhebervermutung, die in § 10 UrhG aufgestellt wird. Diese gilt grundsätzlich für körperliche Werkexemplare. In der Vergangenheit konnten urheberrechtliche Ansprüche betreffend die unberechtigten Nutzung von Lichtbildern mit der Argumentation wiederlegt werde, dass es sich bei Bildern im Internet de facto lediglich um eine unkörperliche Wiedergabe handele. Dieser Argumentation hat der BGH nun eine Absage erteilt und klargestellt, dass die Vermutung des § 10 UrhG ebenso für unkörperliche Werkexemplare, mithin Lichtbilder gilt, die im Internet dargestellt werden.

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Im Zweifel für den Urheber: Der BGH zur Urhebervermutung bei Bildverletzungen

Die unberechtigte Verwendung von geschützten Bildern im Internet ist ein Dauerbrenner bei urheberrechtlichen Streitigkeiten. Diesmal soll es um die Urhebervermutung des § 10 UrhG gehen. Diese gilt grundsätzlich für körperliche Werkexemplare. In der Vergangenheit konnten urheberrechtliche Ansprüche betreffend die unberechtigten Nutzung von Lichtbildern mit der Argumentation wiederlegt werde, dass es sich bei Bildern im Internet de facto lediglich um eine unkörperliche Wiedergabe handele. Dieser Argumentation hat der BGH nun eine Absage erteilt und klargestellt, dass die Vermutung des § 10 UrhG ebenso für unkörperliche Werkexemplare, mithin Lichtbilder gilt, die im Internet dargestellt werden.

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Rap Battle: Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der Übernahme von kurzen Musiksequenzen als Hintergrund-Loops

Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg aufgehoben, mit dem das Verbot der Verbreitung von Aufnahmen des Rappers "B." wegen der Verwendung von Musikstücken einer französischen Musikgruppe bestätigt worden war.

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Wir müssen draussen bleiben: Hotelier haftet nicht für Urheberrechtsverletzung des Gastes

Das AG Hamburg-Mitte hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, unter welchen Umständen ein Hotelbetreiber für Urheberrechtsverletzungen seiner Gäste haftbar zu machen ist. Das Problem der Haftung durch das Zur-Verfügung stellen eines Internetzuganges als Serviceleistung ist nicht neu. Die Entscheidung des hanseatischen Gerichts dürfte ganz im Sinne von Hoteliers, Kaffeehausbetreibern und allen sonstigen gewerblichen Betrieben sein, die ein passwortgeschütztes WLAN für Ihre Gäste bereitstellen, vgl. AG Hamburg-Mitte, Urteil vom 10.06.2014, Az: 25b C 431/13.

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AGB für eine Online-Community: rechtliche Empfehlungen für Betreiber

Online-Communities bieten ihren Nutzern eine Plattform für virtuelle Interaktion und den gegenseitigen Informationsaustausch. Derartige Netzwerke haben sich mittlerweile zu einem gewichtigen Bestandteil der elektronischen Kommunikation entwickelt und bieten nicht nur die Grundlagen für Diskussionsforen, sondern kommen zunehmend auch im B2B- und B2C-Bereich sowie in staatlichen Bildungsinstitutionen zum Einsatz. Der heutige Beitrag beschäftigt sich mit den rechtlichen Empfehlungen der IT-Recht Kanzlei in Bezug auf Nutzungsbedingungen für Online-Communities, lesen Sie mehr!

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Play off: Der BGH zu Schutzmassnahmen für Videospiele

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen technische Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Videospiele ihrerseits Schutz genießen.

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So billig geht’s nun auch nicht - das OLG Frankfurt zur Mindesthöhe von Vertragsstrafen

Der Rechtsansicht des OLG Frankfurt nach muss eine Vertragsstrafe der Höhe nach so bemessen sein, dass eine faktische Abschreckungswirkung erzielt wird. Die Vereinbarung einer Vertragsstrafe von weniger als 2.500 € ist nur im Ausnahmefall ausreichend, um weitere Verstöße zu unterbinden. So ist eine Vertragsstrafe von 1.000 € wegen Verletzung von Urheberrechten jedenfalls für den gewerblichen Bereich nicht ausreichend, so das OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 09.12.2013, Az: 11 W 27/13. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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Da geht's lang - zum Urheberrechtsschutz von Stadtplänen und Landkarten

Das Urheberrecht bezweckt den Schutz des Schöpfers eines Werkes gegen unbefugte wirtschaftliche Verwertung seiner schöpferischen Leistung. Was viele vergessen: Das Urheberrecht gilt auch im Internet und auch für Stadtpläne. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Hinweisbeschluss vom 26. Februar 2014 (Az.: I ZR 121/13) erneut in einem Rechtsstreit, dass auch Stadtpläne und Landkarten gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG Urheberrechtsschutz genießen, wenn es sich dabei um eine persönliche geistige Schöpfung im Sinne von § 2 Abs. 2 UrhG handelt.

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OLG Köln: Verwendung von Pixelio-Bildern erfordert keinen Urheberhinweis im Bild oder am Speicherort

Grundsätzlich steht einem Urheber nach §13 UrhG stets das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft per selbstgewählter Bezeichnung zu. Besondere Relevanz entfaltet die Vorschrift bei Bilddateien in den Fällen, in denen ein Fotograf seine Werke in eine externe Bilddatenbank einspeist und mithin unter bestimmten Voraussetzungen Drittverwendern urheberrechtliche Nutzungsrechte einräumt.

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„License to kill“ – Die Aktivlegitimation im Urheberrecht

Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung darf nicht vergessen werden, dass die Abmahnung schon dann rechtwidrig ist, wenn der Abmahnende gar nicht zur Abmahnung berechtigt ist. Ist der Abmahnende nicht selbst Urheber eines geschützten Werkes, muss er einen substantiierten Nachweis führen, wie die Nutzungsrechte erworben wurden. Das OLG Frankfurt entschied dabei in seinem Urteil vom 25. März 2014 (Az.: 11 U 14/13), dass für einen substantiierten Nachweis einer lückenlosen Rechtekette die bloße Benennung von Zeugen nicht ausreicht.

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BGH: Das sog. Screen-Scraping ist grundsätzlich zulässig

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des automatisierten Abrufs von Daten von einer Internetseite, um sie auf einer anderen Internetseite anzuzeigen (sogenanntes "Screen Scraping"), entschieden.

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Abmahnungen wegen Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook?

Gegenwärtig ist beim EuGH ein Verfahren anhängig, das das Web 2.0 zurück ins Web 1.0 katapultieren könnte. Gestritten wird darüber, ob die Einbindung von Videos und sonstigem Content in Form eines Embedded Links eine eigenständige, urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt und deshalb vergütungspflichtig ist. Folgt der EuGH dieser Sichtweise, so könnte dies das Aus für die Einbindung von fremden Werken auf Webseiten als Embedded Link bedeuten. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Hintergründe des EuGH-Verfahrens und berichtet über die Pläne der Verwertungsgesellschaften, die Urheber bei Embedded Links mitverdienen zu lassen.

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Schlüsselfunktion - Keyselling als Urheberrechtsverletzung

Das LG Berlin hatte sich unlängst mit der Frage zu beschäftigen, ob der isolierte Verkauf von Produktschlüsseln (sog. keys) mit denen ein auf einem Datenträger gespeichertes Computerspiel freigeschaltet oder aus dem Internet heruntergeladen werden kann die Urheberrechte des Rechtsinhabers verletzt. Stein des Anstoßes war die Unterlassungsklage eines Computerspielproduzenten, der gegen einen Onlinehändler von derartigen Produktschlüsseln (keys) vorging, vgl. LG Berlin, Urteil vom 11.03. 2014, Az: 16 O 73/13.

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EuGH: Framing ist kein Urheberrechtsverstoß – Online-Händler dürfen fremde Inhalte kostenfrei in den Webshop integrieren

Wer fremde Werke wie Fotos, Grafiken und Videos von anderen Webseiten kopiert und sie dann auf die eigene Webseite stellt, verstößt gegen das dem Urheber zustehende Vervielfältigungsrecht und kann deshalb abgemahnt werden. Anders hingegen, wenn das Bild nicht kopiert sondern mittels eines (Embedded) Links im Rahmen der sog. Framing-Technik in die eigene Webseite integriert wird. Dies hat nun der EuGH entschieden. Die IT-Recht Kanzlei stellt den Beschluss des EuGH vor und beleuchtet, wie Webshop-Betreiber davon profitieren können.

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IT-Projektvertrag: Der Generalunternehmer und sein Auftraggeber

Bei komplexen IT-Projektverträgen beauftragt der Auftraggeber häufig einen Generalunternehmer, der sich zur Erfüllung seiner Pflichten, zumindest teilweise, eines oder mehrerer Dritten bedient. Der Generalunternehmer hat sich zweifach entsprechend vertraglich abzusichern: Einerseits dem von ihm beauftragten Dritten gegenüber, andererseits gegenüber seinem Auftraggeber – zumal er das Risiko des Projekterfolges trägt…

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IT-Projektvertrag: Der Generalunternehmer und sein Subunternehmer

Bei komplexen IT-Projektverträgen sind Mehrpersonenverhältnisse typisch: Ein so genannter Generalunternehmer erbringt, etwa aufgrund fehlender eigener Sachkunde, nur einen Teil der Leistungen, für die restlichen Leistungen beauftragt er seinerseits einen Subunternehmer - oder er koordiniert die gesamten Leistungen, die er von einem Subunternehmer erbringen lässt. Bei einer solchen Einschaltung von Dritten zur Erbringung seiner Pflichten gegenüber dem Auftraggeber hat der Generalunternehmer vertragliche Besonderheiten zu beachten…

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Kopierschutz auf Quatsch? - BGH lehnt urheberrechtlichen Schutz von Sendungsformaten ab

Der BGH hatte zu befinden, ob dem Konzept einer Fernsehshow, ein urheber oder -wettbewerbsrechtlicher Schutz gegen Nachahmung zukommt, BGH, Urteil vom 26.06.2003, Az. I ZR 176/01. Es besteht die nicht von der Hand zu weisende Gefahr, dass aufwändige, kreative Konzepte, etwa von Fernsehshowformaten, von Mitbewerbern einfach kopiert und umgesetzt werden. Besonders negative Auswirkungen hat das für die Erfinder solcher Konzepte, die ihre Arbeit sodann auf dem entsprechenden Markt nicht mehr verkaufen können.Alles rechtens, so der BGH in seiner Entscheidung, wenn dabei lediglich ein konzeptioneller Rahmen vorgegeben werde

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Urhebernennung extrem - LG Köln zum Urhebernachweis bei pixelio-Bildern

Das LG Köln zur Auslegung der Pixelio.de- Nutzungsbedingungen: Eine Urheberrechtsbenennung muss, wenn eine Bilddatei direkt und separat vom geschriebenen Text aufrufbar ist, am Bild selbst geführt werden. Sonst droht trotz Lizenzerwerb eine Abmahnung! (LG Köln, Urteil vom 30. Januar. 2014, Az.: 14 O 427/13).

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Was ich nicht weiss.....zur Geschäftsführerhaftung bei Markenverletzungen

Der GmbH-Geschäftsführer haftet für Markenrechtsverletzungen neben der GmbH als Täter oder Teilnehmer, sofern er selbst die Markenverletzung verursacht hat – so weit, so gut, so klar. Aber was ist, wenn der Geschäftsführer nicht selbst gehandelt hat ? Dann kann er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nach den Grundsätzen der Störerhaftung in Anspruch genommen werden, sofern er Kenntnis von der rechtsverletzenden Handlung hat und die Möglichkeit, diese zu verhindern. In diesem Konstellationen kommt ein persönliche Haftung im Übrigen zusätzlich unter dem Gesichtspunkt des deliktsrechtlichen Organisationsverschuldens in Betracht, wenn der Geschäftsführer sich bewusst der Möglichkeit zur Kenntnis- und Einflussnahme entzogen hat.

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BGH: Auch Ankündigung von Markenware von Erschöpfungsgrundsatz erfasst

Dass ein Händler beim Verkauf vorrätiger Originalware in seinen (Onlineshop-) Angeboten den Markennamen der angebotenen Ware für die Bewerbung des Produktes nennen muss und darf, leuchtet ein. Doch was gilt für den Verkäufer bei Ware, die der Hersteller noch nicht mal in Verkehr gebracht hat: Greift die markenrechtliche Erschöpfung auch bei Ankündigung derartiger Markenware?

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