Für Mandanten: Mustervertrag für die Kooperation mit Influencern
Nicht nur die Popularität sozialer Netzwerke an sich ist in den letzten Jahren gestiegen, sondern auch diejenige einzelner Nutzer, die sich besonders zu inszenieren wissen. Die Reichweite solcher „Influencer“ veranlasst viele Unternehmen zu Kooperationen, in deren Rahmen Produkte durch Posts auf Instagram, Facebook und Co. präsentiert werden sollen.
Vielmals werden solche Kooperationen allerdings nur mündlich vereinbart, was für die Unternehmen erhebliche Risiken birgt. Influencer bewegen sich in den sozialen Netzwerken nämlich nicht in rechtsfreiem Raum, sondern müssen verschiedene medien- und wettbewerbsrechtliche Vorschriften beachten.
Um sich rechtlich abzusichern, Haftungsfallen entgegenzuwirken und zudem die gegenseitigen Leistungspflichten nach Art und Umfang eindeutig abzustecken, sind Kooperationsverträge zwischen Unternehmern und Influencern regelmäßig unerlässlich.
Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Mandanten zu diesem Zweck kostenlos einen unternehmensfreundlichen Muster-Kooperationsvertrag für die Zusammenarbeit mit Influencern bereit.
Tipp: Weitere Informationen zum Thema „Influencer-Marketing“ hält die IT-Recht Kanzlei in diesen FAQ bereit.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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2 Kommentare
darf ich mir so einen Mustervertrag mal anschauen?
wir können den Text frei verwenden und ohne Copyright auf unserem Briefpapier ausarbeiten? Oder müssen wir das irgendwie kennzeichnen (Logo, Copyright)?
Lieben Dank, Nicole Dumont