Abmahnfalle Versandangaben: Gewusst wie...

Abmahnfalle Versandangaben: Gewusst wie...
12.06.2019 | Lesezeit: 3 min

Versicherter Versand, weltweiter Versand auf Nachfrage, uneingeschränkte Werbung mit versandkostenfrei - dies sind nur ein paar Beispiele dieses variantenreichen Abmahnthemas "Versandangaben". Vermutlich auch ein Grund, warum Abmahner sich hier so hartnäckig und regelmäßig versuchen. Aber nicht falsch verstehen: Die zulässigen Angaben zum Versand sind kein Hexenwerk, man muss nur wissen wie es geht - dann sind Abmahnungen vermeidbar....

Abmahnfalle Versand

Auch wenn der Schwerpunkt vieler Händler auf anderen rechtlichen Abmahnfallen liegen mag - das Thema Versandkosten ist seit Jahren in unterschiedlichen Varianten bei Abmahnern auffallend beliebt. Und hier kann man auch wirklich einiges falsch machen - wie etwa:

  • Versandkostenangaben für Ausland
  • Versand ins Nicht-EU-Ausland: Hinweis auf anfallende Zölle und Steuern
  • Ausverkaufte Ware als „lieferbar“ anbieten
  • Vermengung von Versandkosten und Zahlungskosten für bestimmte Zahlungsarten
  • Werbung mit "versandkostenfrei"
  • Werbung mit "versichertem Versand"

Um was es dabei im Detail geht kann hier nachgelesen werden.

Gerade was die Versandkostenangaben für weltweiten Versand und den versicherten Versand angeht, vergeht kaum eine Woche, ohne dass eines dieser 2 Themen nicht abgemahnt wird.

Tipp für Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Die IT-Recht Kanzlei stellt ihren Update-Service Mandanten ein Muster zur Verfügung, das aufzeigt, wie die Seite „Zahlung und Versand“ in einem Onlineshop rechtskonform gestaltet werden kann.

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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung im Zusammenhang mit dem Thema Versand?

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur Rechtstexte sowie zahlreiche Leitfäden und Muster - insbesondere zum Thema "Versandbedingungen" - an.

Vielmehr informieren wir unsere Mandanten in unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newslettern auch gezielt über aktuelle Abmahnthemen - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. So haben wir unsere Mandanten etwa wie hier und in vielen weiteren Newslettern davor und danach zu genau dem Abmahnthema "Versand" umfassend informiert.

Wer unsere Newsletter bezogen hat, war also gewarnt und konnte insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Auf dem Radar: Händler müssen wissen, was warum abgemahnt wird. Deshalb ist für uns das Thema Abmahnungen so wichtig: Neben den Abmahninformationen im Newsletter bieten wir noch weiteren Service hierzu an: So finden unsere Mandanten in unserer Blacklist "der häufig abgemahnten Begriffe in der Werbung", welche exklusiv mit weiteren Beiträgen im Mandantenportal unter Abmahnradar zur Verfügung steht, Informationen etwa auch zum Abmahnthema Versand.

Und immer aktuell: Der wöchentliche Abmahnradar beschäftigt sich seit Jahren mit den wichtigsten Abmahnungen der aktuellen Woche - im Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht.

Besser spät als nie: Unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Mit einem Rechtstexte-Pflegeservice für dauerhafte Rechtssicherheit und unserem Abmahnradar für mehr Sicherheit vor Abmahnungen.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .


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