Die neue Verpackungsverordnung kommt zum 1.1.2009
Tipp: Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie hier: "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)"
Es ist eines der am heißesten diskutierten Themen unter den Internetversandhändlern und damit auch ein Dauerthema bei der IT-Recht Kanzlei: die Verpackungsverordnung. Zum 1.1.2009 tritt nun die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung in Kraft. Die IT-Recht Kanzlei informiert darüber, was bis dahin getan werden sollte.
Bereits in der Vergangenheit hat die IT-Recht Kanzlei viel und umfassend über das Thema Verpackungsverordnung informiert. Hier noch einmal ein Überblick über die bisher erschienenen Artikel:
Artikel zur aktuellen Fassung und der Thematik im Allgemeinen:
Donnerstag, 19. April 2007
Welche Pflichten legt die Verpackungsverordnung den Onlinehändlern auf?
Donnerstag, 30. August 2007
Achtung Abmahnung: Wenn der Verpackungsverordnung nicht Genüge getan wird!
Donnerstag, 20. September 2007
Wichtiger Hinweis: Verpackungsverordnung kennen und beachten!
Montag, 22. Oktober 2007
Weitere Verwirrung um die Verpackungsverordnung
Artikel zur Fassung ab dem 1.1.2009:
Freitag, 11. Januar 2008
Die fünfte Novelle zur Änderung der Verpackungsverordnung - Was sich für Internethändler ändert!
Dienstag, 19. Februar 2008
Unberechtigte Panik um die neue Verpackungsverordnung
Wie soll sich der Online-Händler nun verhalten?
Der Kern der fünften Novelle der Verpackungsverordnung ist die Registrierungspflicht für alle Verpackungen, die an Endkunden versendet werden. Dies bedeutet, dass alle Verpackungsmaterialien, die zum Versand an Endkunden benutzt werden, bei einem Entsorgungsunternehmen registriert und dementsprechend mit dem jeweiligen Zeichen des Entsorgungsunternehmens versehen sein müssen. Dabei ist es unerheblich, wer die Registrierung vornimmt, also ob dies bereits der Großhändler oder erst der (kleinere) Ebay-Händler macht: Hauptsache ist, dass alle Versandmaterialien tatsächlich registriert sind.
Zur Zeit ist es leider so, dass es kaum Versandverpackungen bzw. –materialien im Handel gibt, die bereits registriert sind. Würde die neue Verpackungsverordnung bereits jetzt gelten, so müsste sich folglich jeder Online-Händler selbst bei einem Entsorgungsunternehmen registrieren lassen, um nicht dagegen zu verstoßen.
Allerdings bleibt jedem Händler nun noch ausreichend Zeit, sich darauf vorzubereiten. Noch besteht Hoffnung, dass sich bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung am 1.1.2009 das Angebot an Verpackungsmaterialien ändert, so dass rechtzeitig registrierte Verkaufsverpackungen im Handel erhätlich sind. Sollte dies der Fall sein, so können Online-Händler auf diese Materialien zurückgreifen und entgehen so einer ansonsten notwendigen Registrierung.
Fazit
Die IT-Recht Kanzlei rät dazu, die Entwicklung bis zum Spätsommer abzuwarten. Falls sich bis dahin nichts an dem Angebot von Versandverpackungen geändert haben sollte, so muss sich der Händler rechtzeitig um eine Registrierung bei einem der Entsorgungsunternehmen kümmern.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
Claudia Hautumm / PIXELIO
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20 Kommentare
LG P. Schlosser
die Verpackungsverordnung gibt mir und meinem Chef ernsthaft zu denken. Wie ist denn das mit Service-Werkstätten? Also: Wir sind eine Kamera-Werkstatt für digital und analog. Unser Kundenkreis besteht zu 90% aus gewerblichen Kunden (Fotohändler) für die wir reparierern und eben die Geräte per GLS zusenden. Die Kartons sind aber alle "gebraucht", wir kaufen keine Kartons zu. Höchstens Verpackungsmaterial wie Chips oder Plastiktüten kaufen wir neu ein. Müssen wir nun auch Lizenzgebühren entrichten?
Mfg
F. Wendel
wenn ich z.B. Kartons bei den o.g.Versandunternehmen käüflich erwerbe sind diese dann registriert oder nicht ?
Wenn ich ausschl.diese Verpackungen nehme muss dann z.B. im Onlineshop expliziet darauf hingewiesen werden ?
mfg
Das bedeutet, dass JEDER Online-Händler bei von JEDEM Kunden sich vergewissern müßte, ob der Kunde zu der Kategorie "privater Endverbraucher" zählt oder nicht. Dies ist insofern von Bedeutung, weil der Händler ja beim Vertrag mit den Grünen-Punkt-Firmen Mengenabschätzungen für das kommende Jahr machen muss (auf dieser Mengenbasis erfolgt dann die Abrechnung) und er zugleich gegenüber dem "Grünen-Punkt-System" jederzeit nachweispflichtig ist, wieviel Verpackungsmaterial er an private Endverbraucher geschickt hat.
Das Problem ist nun: kein Kunde ist verpflichtet, dem Händler mitzuteilen, ob er nun zu der Kategorie "privater Endverbraucher" zählt oder nicht - und aus der Anschrift ist das in vielen Fällen von gewerblichen Adressen überhaupt nicht zu ersehen. Und der Händler selbst hat auch überhaupt keinen rechtlich verankerten Auskunftsanspruch gegenüber seinem Kunden - er hat auch keine Möglichkeit, das, was ihm der Kunde sagt, auf Richtigkeit zu überprüfen!!!
Ganz grotesk wird es dann im letzten Satz von Absatz 11: hier soll der Händler erfragen, wieviel Müll der landwirtschaftliche Betrieb oder der Handwerksbetrieb denn so im Jahr produziert und nur wenn er eine Mülltonne kleiner 1100 Liter hat, wäre er "privater Endverbraucher" , ansonsten nicht. Muß sich der Online-Händler jetzt die Müllgebührenrechnung jedes Kunden zeigen lassen?????
Der Händler besitzt zwar keinerlei Rechte, von seinem Kunden rechtlich verbindlich und wahrheitgemäß Auskunft über den Status des Kunden (privater oder nicht-privater Endverbraucher?) zu erlangen, der Händler haftet aber für die Einstufung (gegenüber der Grüne-Punkt-Firma für die Richtigkeit seiner Mengenangaben, die im Fall der Falschangabe nicht nur zu Regreßforderungen durch den Grünen-Punkt führen kann, sondern - da ja u.U. Verpackungen in die Welt gesetzt wurden, für die keine Entsorgungszusage seitens des Grünen Punkts existieren - ja mit bis zu 50.000 EUR als Sanktion für den Verstoß gegen die VerpV).
Im Klartext: der Online-Händler soll für etwas geradestehen, was außerhalb seiner rechtlichen Möglichkeiten ist. Ich halte diese Konstruktion der VerpV schlichtweg für verfassungswidrig und ich erwarte deshalb, daß diese Verordnung rasch dort endet, wo sie hingehört: auf den Müll, genauso wie die MdBs in Berlin, die sich so einen Stuss ausgedacht haben!
Hallo,
habe mal ne Frage. Meine Kartons haben bereits ein Resy Zeichen und eine Nummer. Sind diese dann bereits einem dualen System angeschlossen oder muss ich mich nun noch selbst bei einem solchen System anmelden?
Das ganze Thema ist schon ziemlich verwirrend, aber vielleicht kann mir hier jemand genaueres sagen.
Danke!
Gruß
MB
auch ich bin selbstständiger Händler und eben auch im Versandhandel tätig. Auch ich habe mich mit diesem Thema beschäftigt, habe aber mehr Verwirrung erhalten, je mehr ich gesucht habe.
Selbst bei der Bundesregierung gibt es zwei Fassungen der Verpackungsordnung. Stand jeweils 2. April 2008.
Einmal eine Fassung vom Bundesministerium der Justiz und eine Fassung vom Bundesministeriu für Umwelt....
Fast identisch, aber eben auch abweichend.
So zum Beispiel im Punkt "§6".
In der Fassung der Justiz steht unter anderem "zur Rücknahme verpflichtet" und in der vom Umweltministerium steht "zur Beteiligung an einem System verpflichtet".
Außerdem steht in der Fassung vom Justizministerium "Inkrafttreten 1.1.2009" und in der Fassung vom Umweltministerium steht dort der "1.4.2009".
Welche Fassung ist die derzeit gültige?
Wo bekomme ich eine gültige Fassung?
Zweite Frage ist, was ist, wenn ich in einem System registriert bin, wo bekomme ich Kartonagen die vom System zurück genommen werden?
Was passiert mit Kartonagen, die ich von meinem Lieferanten bekomme und verwende diese weiter für die Sendung an meinem Kunden, diese aber bei einem anderen System lizensiert sind als ich?
Was ist, wenn ich Kartonagenrücknahme anbiete, aber mein Kunde die Kartonagen lieber selber entsorgt?
Verwirrung pur bei mir.
Warum macht es der Gesetzgeber den Unternehmen immer so schwer? Erst kam die unentgeltliche Rücknahmevon Produkten die der Kunde nicht mehr haben will -> Fernabsatzgesetz; dann kam die Änderung des Elektroaltgerätegesetzes; dann die Änderung der Widerspruchs und Rückgaberechtes -> finde mal eine gültige und Rechtskräftige Formulierung; und jetzt noch die Änderung der Verpackungsverordnung.
Ich verstehe nicht, warum Händlern hier die tägliche Arbeit so erschwärt wird.
Wo soll man denn noch rechtssichere Infos finden, wenn selbst die Ministerien unterschiedliche Fassungen präsentieren?
Gruß
Daniel
In diesem Sinne, warten auf den nächsten Knüppel
Geld ist nie weg, nur oft woanders
Rechnet mal durch. wir kommen auf jeden Fall unter einen 2 stelligen cent Betrag. Selbst wenn man seinen Versandpreis um 10 cent anheben muss geht man doch nicht pleite
Ist eigentlich klar,da wir in Deutschland leben und es
keine wichtigeren Sachen zu klären gibt,muß man wieder
mal den kleinen Leuten und Online-Händlern das Leben schwer machen.
Ich verschicke regelmäßig Pakete,für die ich mir das gebrauchte Kartonmaterial von einem Baustoffhändler hole.Der ist froh,das er das Zeug los wird,und ich kann
kostengünstig verpacken.In meiner ca.6 jährigen EBAY-Tätigkeit bis heut hat sich noch nie ein einziger Kunde bei mir gemeldet und mich gefragt,was er denn nun mit dem Verpackungsmaterial machen soll,
bzw.ob dieses Material Ökologisch ist,oder einen Zertifizierungspunkt hat,oder was auch immer!!
Und es wird auch in Zukunft keinen interessieren!
Ich kann dazu nur sagen:gut das wir wieder so ein wichtiges Gesetz in Deutschland geschaffen haben,an dem man die Lobbyistenpolitik der Regierung erkennt.
mfg.Hartmut Kühn
"Update (vom 11.11.2008)
Mittlerweile hat die Bund/Ländergemeinschaft Abfall (LAGA) Stellung bezogen zur Einstufung von Verpackungen im Versand- und Internethandel:
"Verpackungsmaterial, das dem Transport von Waren dient und beim privaten Endverbraucher anfällt (insbesondere Versandpakete von Internet- und Versandhandel - einschließlich Direktvertrieb), ist als eine Verkaufsverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 VerpackV, aber nicht als Serviceverpackung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 VerpackV einzustufen."
Folge: Es ist Verpackungsherstellern damit untersagt, vorab lizenzierte Versandverpackungen anzubieten. Somit haben sich Online-Händler hinsichtlich ihres im Versand- und Internethandel verwendeten Verpackungsmaterials selbst einem der neun behördlich zugelassenen dualen Systeme anzuschließen."
Das ist alles Geldschneiderei und auch nur der Staat profetiert davon - wozu zahle ich jährlich denn für meine Papiertonnen eine Pauschale bzw. meine Karton´s kann der Endverbraucher/Käufer weiter nutzen, da diese in der Regel neu waren.
Tja, so einfach werden die "Kleinunternehmer" gezwungen aufzugegeben oder sie zahlen mehr als nötig ist.
LG Claudia
Gibt es Freigrenzen oder bin ich nun tatsächlich verpflichtet mich irgendwo zu registrieren und Geld dafür zu bezahlen?
Wenn es denn sein muß , wo muß ich mich denn am besten registrieren bzw. bezahlen.
MfG. Thomas aus Berlin
Ich verkaufe einem Kunden einen Karton, 5 Liter Chips und einen zusätzlich gewünschten Artikel. Das ganze packe ich in seinen Karton ein und schicke dem Kunden diesen Karton. Ist der Karton, die Chips jetzt eine Verpackung oder ist das eine Ware, die er hier erworben hat? Da wir nur neue Kartons verwenden, ist eine Wiederverwendung ohne weiteres möglich. In einem Shopsystem lässt sich das dann auch problemlos regeln, in der Art, dass der Kunde hier aus dem einen Lager einen Karton und Chips kauft und aus dem anderen die zusätzlich benötigten Waren.
Was halten Sie von so einem Vorgehen?
Was passiert jetzt ?
Hier geht es nur um Geld.
Danke für die Antwort !
inzwischen habe ich den Fehler auch bemerkt. Ich habe 200 Euro durch 100 kg gerechnet. Noch schlimmer.:-(
Vor Kurzem habe ich im Zuge meiner Nebentätigkeit eine Wagenladung Altpappe zum Recycler gebracht. Der vorher leere Container war zum Schluss halb voll. Das hat nichts gekostet und niemand hat sich die Kartons angesehen, sodass sich mir der Verdacht aufdrängt, hier wird mit Altpappe Profit gemacht. Warum soll man dann obendrein noch bezahlen?
Ich verstehe unser Land schon lange nicht mehr.
Gruß
Günther
genau kenne ich die Preise und Reglen auch nicht, aber in deiner Rechnung ist trotzdem ein Fehler zu finden. Wenn du im Jahr 400 Kartons verschickst und das insgesamt 200 Euro kostet, musst du den Preis durch die Anzahl teilen, nicht anders herum.
Also: 200 Euro/400 Kartons macht dann 0,5 Euro pro Karton.
Das klingt zwar immernoch viel, aber immerhin besser als in deiner Rechnung ;)
Viele Grüße
Basti
mein Beitrag ist eher eine Frage zum Thema.
Zwar habe ich mich noch nicht intensivst mit dem Thema der Entsorgung von Kartonagen beschäftigt, aber einige Sachen sind mir unklar. Ich bin Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz, von dem ich gerade so leben kann. Gelesen habe ich, dass lizensierte Unternehmen 0,11 EUR/t Verpackunsmaterial entrichten müssen. Das klingt sehr gering. Wer unter diesen Größen liegt, müsse 200 EUR pauschal im Jahr entrichten. Sofort fing ich also an zu rechnen, und da ich im Jahr höchstens 400 Kartons verschicke, die jeweils ca. 250 g wiegen, käme ich auf eine Größe von 100 kg/Jahr. Somit müsste ich 2 EUR/Karton für dessen Entsorgung bezahlen. Das ist doch nicht richtig, oder?
Ferner wird geschrieben, dass man das Ziel habe, weniger Verpackung in Umlauf zu bringen, wenn man auf Mehrwegverpackungen zurückgreift.
Ich verwende im Prinzip bereits genutzte Kartons. Allerdings haben die kein Entsorger-, sondern nur das Resy-Zeichen.
Jetzt frage ich mich also: Bin ich überhaupt davon betroffen? Oder habe ich das ganze System noch nicht verstanden?
Es wäre schön, wenn mich jemand erleuchten könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Günther G.