Online-Portal für Vollständigkeitserklärung freigeschaltet

Online-Portal für Vollständigkeitserklärung freigeschaltet
Tipp: Weiterführende Informationen finden Sie hier: "Das Verpackungsgesetz: Leitfaden für Online-Händler (Update)"

Das neue Internetportal für Vollständigkeitserklärungen (VE) ist am 1. Oktober freigeschaltet worden. Das gibt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) bekannt.

Das Portal richtet sich an rund 4.500 Betriebe, die Verpackungen in Verkehr bringen, über den in § 10 Verpackungsverordnung geregelten Freimengen liegen und deshalb künftig eine VE abgeben müssen. Sie finden unter der Internetadresse www.ihk-ve-register.de zunächst unter anderem die Gesetzestexte, Handlungsanweisungen, Fragen und Antworten (FAQ) oder die IHK-Ansprechpartner.

Die konkrete VE-Hinterlegung in diesem Register ist erst ab dem 1. Februar 2009 möglich und muss gesetzlich bis zum 1. Mai 2009 erfolgt sein.

Ab dem 2. Mai 2009 wird dann auch die Liste der Unternehmen, die eine VE bei der zuständigen IHK abgeben haben, auf der Internetplattform veröffentlicht. Mit dem Portal können sich alle verpflichteten Unternehmen bereits jetzt vorbereiten.

Quelle: PM des IHK

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Bildquelle: S. Hofschlaeger / PIXELIO

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