![Verpackungslizenzierung in Frankreich – verpflichtend auch für Online-Händler](https://cdn.it-recht-kanzlei.de/public/cms/images/Content/8105/image.png)
Vor Kurzem haben wir darüber berichtet, dass Online-Händler, die ihre Produkte an Endverbraucher nach Frankreich liefern, zur Verpackungslizenzierung verpflichtet sind - auch wenn sie keinen eigenen Standort in Frankreich haben.
Heute möchten wir darüber informieren, wie die Lizenzierung konkret abgewickelt werden kann.
Unser Partner, die Reclay Systems GmbH, betreibt in Frankreich ein eigenes Rücknahmesystem, welches unter dem Namen ‚Léko‘ geführt wird.
Der zweisprachige Vertrag (Engl./Franz.), der für die Lizenzierung für 2020 und/oder 2021 erforderlich ist, lässt sich einfach digital über diese Website abschließen.
1. Registrierung unter Angabe Ihrer Kontaktdaten ganz unten auf der Seite
2. Erhalt einer E-mail mit Link zum Vertragsformular
3. Vertragsabschluss direkt online
Wenn Sie z. B. jährlich weniger als 10.000 Verkaufseinheiten im Jahr in Frankreich in Verkehr bringen, ist lediglich eine Pauschale von 80,00 € zu leisten.
Bei Fragen steht gerne Frau Fenja Petrich (fenja.petrich@leko-organisme.fr) zur Verfügung.
Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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